Betreff
Abwasserbeseitigungskonzept 2019 - 2024
Vorlage
11/1334
Aktenzeichen
sta-ev
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 5.Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Bergkamen für die Jahre 2019 – 2024.

 

Sachdarstellung:

 

Das Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) fordert von den Gemeinden, die zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung notwendigen Anlagen in angemessenen Zeiträumen zu errichten, zu erweitern oder den allgemeinen Regeln der Technik anzupassen. Der Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung im Gemeindegebiet sowie die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der zur Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht notwendigen Maßnahmen der Gemeinde sind im Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) darzustellen.

Die Darstellung der erforderlichen Kanalbaumaßnahmen hat in Realisierungsschritten von jeweils 6 Jahren zu erfolgen.

 

Das Konzept ist alle 6 Jahre fortzuschreiben, von den Ratsmitgliedern zu beschließen und der oberen Wasserbehörde (Bezirksregierung Arnsberg) auf dem Dienstweg zur Genehmigung vorzulegen.

 

In der Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten vom 08.08.2008 sind die Form und der Inhalt geregelt. Neben der Aufstellung des ABK ist auch ein Niederschlagswasserbeseitigungskonzept (NBK) gefordert. 

Die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes 2019 – 2024 besteht aus folgenden Teilen:

 

Ø  Erläuterungsbericht

Ø  Maßnahmentabelle

Ø  Übersichtsplan

 

In Abstimmung mit der Bezirksregierung Arnsberg wird die Stadt Bergkamen auf der Grundlage des ABK in den nächsten sechs Jahren rd. 31.000.000 € in die Renovierung, Erneuerung und Sanierung der städtischen Kanalisation investieren.

 

Davon entfallen allein auf den Anlagenbau zur entwässerungstechnischen Erschließung der Wasserstadt Aden rd. 7 Mio EUR, auf Maßnahmen zur Fremdwasserreduzierung rd. 5.5 Mio EUR und auf die Erneuerung der Druckrohrleitung PW Fürstenhof zur Kläranlage Werne rd. 3 Mio EUR.

 

Es handelt sich um den Gesamtfinanzrahmen, mit dem sämtliche Erschließungs-, Erneuerungs- und auch Sanierungsmaßnahmen abgedeckt sind, einschl. Maßnahmen Dritter, z.B. der Ruhrkohle AG und des Lippeverbandes. 

 

Das städtische Kanalnetz wird auf der Grundlage der SüwVO Abw NRW regelmäßig flächendeckend gebietsweise befahren. Je nach Schadensbewertung sowie Klassifizierung der Schäden sollen die betreffenden Abwasseranlagen in den darauf folgenden Jahren erneut, renoviert bzw. saniert werden.

 

Grundlage für die Genehmigung des vorliegenden ABK ist u.a., dass die Umsetzung auch finanziell dargestellt und durchfinanziert werden kann.

Aus diesem Grund werden in Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung für die nächsten Jahre entsprechende Ansätze im jeweiligen Wirtschaftsplan gebildet. Wie in den vergangenen Jahren, wird dieser Ansatz auch zukünftig mit konkreten Projekten hinterlegt.

 

Weiterhin lassen die Auswertungen aus den vorliegenden Befahrungen den Rückschluss zu, dass es diverse Schäden am städtischen Netz gibt, bei denen lediglich nur ein Teil der Abwasseranlagen renovierungs- bzw. sanierungsbedürftig ist.

Zusammen mit den Erkenntnissen aus dem Fremdwassersanierungskonzept sind diese Erkenntnisse in die finanztechnische Aufstellung eingeflossen.

Der zu beschließende Entwurf des ABK 2019 - 2024 wurde mit der Bezirksregierung Arnsberg als Aufsichtsbehörde im Vorfeld am 16. Mai diesen Jahres  inhaltlich abgestimmt.

Die Bezirksregierung hat am 18. September via Email mitgeteilt, dass sie nach einer Vorprüfung dem vorliegenden ABK - vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung - zustimmen wird.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 3 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Betriebsleiter und Erster Beigeordneter

 

 

Vertreter der Betriebsleitung

 

 

 

 

Staschat