Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss nimmt den Gewässerschutzbericht 2017 zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Der
Gewässerschutzbeauftragte ist der kommunale Betriebsbeauftragte für das gesamte
städtische Entwässerungssystem. Seine Aufgaben sind im Wasserhaushaltsgesetz
geregelt. Er berät und überwacht den kommunalen Betreiber der
Entwässerungsanlagen.
Zum Gewässerschutz zählen
Maßnahmen zum Schutz des Oberflächenwassers wie z. B. Flüsse, Seen, Bäche,
Teiche und des Grundwassers. Nachhaltige Einwirkungen und Verschmutzungen wie
auch die übermäßige Entnahme von Grundwasser sind zu vermeiden. Gesetzliche
Grundlagen hierfür sind das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes, das
Landeswassergesetz und die örtliche Entwässerungssatzung.
Zu den Schutzmaßnahmen im
Gewässerschutz für die Stadt Bergkamen, die nicht in einem Wasserschutzgebiet
liegt, gehören der ordnungsgemäße Betrieb einer Kanalisation mit all ihren
Sonderbauwerken wie Rückhaltebecken, Pumpstationen und Druckrohrleitungen. Auf
Grund des ehemaligen Steinkohlebergbaus hat sich Bergkamen
entwässerungstechnisch zu einem Poldergebiet entwickelt. Nur mit einem
erheblich technischen Aufwand wird die Entwässerungs- und Überflutungssicherheit für die Stadt
Bergkamen sichergestellt.
Wasserhaushaltsgesetz
Das
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bildet den Hauptteil des deutschen Wasserrechts.
Es enthält Bestimmungen über den Schutz und die
Nutzung von Oberflächengewässer und des Grundwassers, außerdem Vorschriften
über den Ausbau von Gewässern und die wasserwirtschaftliche Planung sowie den
Hochwasserschutz.
Ferner sind im Abschnitt 4
in den Paragraphen § 64 bis § 66 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009
die Bestellung, die Aufgaben und die anwendbare Vorschriften zum Gewässerschutzbeauftragten
geregelt.
Ein
Gewässerschutzbeauftragter oder Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz ist
nach dem deutschen Wasserhaushaltsgesetz (WHG) von jedem Gewässerbenutzer zu
bestellen, der an einem Tag mehr als 750 Kubikmeter Abwasser einleiten darf.
Die zuständige Behörde kann
zudem auch in anderen Fällen die Ernennung eines Gewässerschutzbeauftragten
anordnen.
Der
Gewässerschutzbeauftragte berät den Gewässerbenutzer und die
Betriebsangehörigen in Angelegenheiten, die für den Gewässerschutz bedeutsam
sein können.
Umsetzung
Für die Stadt Bergkamen bewirtschaftet der
Stadtbetrieb Entwässerung Bergkamen rd.
220 km Abwasserkanäle (Schmutz-, Regen,- Mischwasser- und Drückrohrleitungen).
Eine Vielzahl an Vorflutern und Gräben, Pumpwerke für
Schmutz,- und Regenwasser mit Rückhaltungen und Sonderbauwerke, die dafür zuständig sind, dass eine
geordnetes Entwässerungssystem existiert, werden in Amtshilfe für das
Tiefbauamt und mit Unterstützung der Ruhrkohle AG und des Lippeverbandes
betrieben. Dieses Entwässerungssystem dient nicht zuletzt der Hygiene und dem
Hochwasserschutz.
Zur Erhaltung und zur Verbesserung der städtischen
Entwässerungseinrichtung sind alle baulichen Maßnahmen im
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) der Stadt Bergkamen dargestellt. Neben der
Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) bildet das ABK die Grundlage
zum Wirtschaftsplan des Stadtbetrieb Entwässerung Bergkamen hinsichtlich
Funktions- und Leistungsfähigkeit.
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung des städt. Haushaltes
und der Gewinnabführung des SEB an die Stadt musste das ABK angepasst und die
Investitionen in das Kanalnetz gestreckt werden. Einige Maßnahmen aus dem ABK
sind dadurch erst später fertiggestellt bzw. begonnen worden. Das geplante
Investitionsvolumen ist aber dennoch im Berichtsjahr erreicht worden.
Mit Genehmigungen und Erlaubnissen der
Aufsichtsbehörden (UWB Kreis Unna und RP Arnsberg) werden Oberflächenwässer von
Straßen - und befestigten Grundstücksflächen in Gewässer eingeleitet. Schmutz,-
und Mischwasser aus der Kanalisation den Kläranlagen des Lippeverbandes in
Werne und Lünen zugeführt.
Detaillierte Auflistungen der Anlagen und der
Aktivitäten (Instandhaltung, Erneuerung etc.) des städtischen Abwassersystems finden sich unter
anderem im Lagebericht des Stadtbetriebs Entwässerung Bergkamen wieder. Aus diesem Grund wird an dieser
Stelle auf eine erneute Aufzählung der Daten und Fakten verzichtet.
Art, Umfang und Kosten der Investitionen für
Erneuerung, Instandhaltung, Unterhaltung und Beratung zu Wasserwirtschaftlichen
Maßnahmen sind den Gremien (Betriebsausschuss, Rat) der Stadt Bergkamen durch
entsprechende Vorlagen und Berichte des Stadtbetriebs Entwässerung Bergkamen
zur Kenntnis gebracht. Hierbei wird Wert auf Synergieeffekte mit
betroffenen Institutionen wie z.B.
Versorgungsunternehmen oder Straßenbaulastträger wert gelegt.
Als Nachweis der gesetzeskonformen Überwachung der städtischen
Entwässerungseinrichtungen wird der Überwachungsbericht nach SüwVO Abw
(Selbstüberwachungsverordnung Abwasser),
den Aufsichtsbehörden jährlich zur Kenntnis gebracht. Dieser Bericht ist als
Anlage beigefügt.
Die größten laufenden Sanierungsmaßnahmen der
städtischen Kanalisation im Berichtsjahr
waren die Sanierung der Kanäle in Oberaden West Sanierung mit einem Investitionsvolumen von rd. 2 Mio. €
Die Sanierungen finden im wesentlichem
in geschlossener Bauweise statt und sind in den Ausschüssen ausführlich
vorgestellt worden.
Vorfluter
Ein wesentlicher Bestandteil der Entwässerungseinrichtungen
sind Straßenseitengräben und Vorfluter. Diese nehmen das Regenwasser von
Oberflächen und Drängewässer aus Feldflächen und dergleichen auf. Bei einem
Regenereignis führen sie das Oberflächenwasser zum Teil über Düker, Pumpstationen
und Regenwasserkanäle bis zur Seseke/Lippe ab. Nicht zuletzt durch bergbauliche
Einflüsse und natürlicher Verkrautung müssen die Vorfluter regelmäßig durch
Unterhaltungsmaßnahmen ihre Funktion erhalten. Aus diesem Grund findet mit der
Unteren Wasserbehörde Kreis Unna, der Landschaftsbehörde Kreis Unna, RAG, den
Umweltverbänden, der Politik und den interessierten Gewässeranliegern und
Bürgern der Stadt Bergkamen die jährliche Gewässerschau statt. In der Regel
werden den Gewässern gute Zustände bescheinigt. Das Protokoll der letzten
Gewässerschau ist ebenfalls diesem Bericht angehängt.
Das Projekt Kuhbach–Oberlauf, welches den in der Ausschusssitzung am 08.06.2016
vorgestellt wurde, wird zurzeit federführend durch die RAG umgesetzt. Diese
Maßnahme wird in 2018 abgeschlossen sein.
Allgemeines
Die vom Gesetzgeber vorgegebenen Kontrollmechanismen
sowie zusätzliche Einrichtungen, hier die Rufbereitschaft der Stadt Bergkamen
und des SEB, dem Risikomanagement des SEB,
den Feuerwehren sowie die Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden, dem
Lippeverband und der RAG, bilden ein Gesamtpaket. Dieses Zusammenspiel ermöglicht ein größtmögliches
Maß an Sicherheit für das Entwässerungssystem
der Stadt Bergkamen, um Schäden an Gewässern und dem Grundwasser fern zu
halten. Havarien durch Fehleinleitungen, Verschmutzungen durch Dritte oder
höhere Gewalt lassen sich nie ganz ausschließen. Dank der guten Vernetzung
aller Beteiligten sind bisher auch solche Notfälle beherrschbar geblieben.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Betriebsleiter
u. Erster Beigeordneter |
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Sachbearbeiter Strüwer |
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