hier: Vorstellung und Beschluss
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt das Wasserversorgungskonzept der Stadt Bergkamen für die Jahre 2018 bis 2023.
Sachdarstellung:
Das im Juli 2016
verabschiedete neue Landeswassergesetz (LWG NRW) sieht vor, dass die Städte und
Gemeinden ein Wasserversorgungskonzept zu erstellen und regelmäßig
fortzuschreiben haben. Gemäß § 38 Abs. 3 LWG NRW sind in dem Konzept
der derzeitige Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung
darzustellen, d. h. es muss beispielsweise Angaben zur
Trinkwassergewinnung, zum Wasserbedarf und seiner Beschaffenheit, aber auch zur
Steuerung der Wasserversorgung sowie zur möglichen Wassergefährdung und dem
technischen Sicherheitsmanagement enthalten.
Die
Wasserversorgung in Bergkamen ist über einen Konzessionsvertrag zwischen der
Stadt Bergkamen und der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen,
Bergkamen (GSW) geregelt. Die GSW Wasser-plus GmbH (gemeinsame Gesellschaft der
GSW und der Gelsenwasser AG) ist als Betreiber für die gesamte Wasserverteilung
in Bergkamen zuständig. Sie hat in Abstimmung mit der Stadt Bergkamen die
Gelsenwasser AG mit der Erstellung des Wasserversorgungskonzepts für die Stadt
Bergkamen beauftragt. Das Konzept ist in der Anlage beigefügt.
Das
Wasserversorgungskonzept ist der zuständigen Bezirksregierung Arnsberg
vorzulegen, Diese hat sechs Monate Zeit, das Konzept zu prüfen und Fachbehörden
(Untere Wasserbehörde, Gesundheitsamt) zu beteiligen. Danach erfolgt eine
Rückmeldung an die Kommune. Wird das Wasserversorgungskonzept nicht
beanstandet, wird der Kommune bestätigt, dass sie ihren Aufgaben hinsichtlich
einer dem Gemeinwohl entsprechenden öffentlichen Wasserversorgung ordnungsgemäß
nachkommt.
Nach sechs Jahren
ist eine Fortschreibung erforderlich.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Erster Beigeordneter |
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Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiterin Thiede |
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