Betreff
Wasserversorgungskonzept der Stadt Bergkamen für die Jahre 2018 bis 2023;
hier: Vorstellung und Beschluss
Vorlage
11/1249
Aktenzeichen
61 thi-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt das Wasserversorgungskonzept der Stadt Bergkamen für die Jahre 2018 bis 2023.

 

Sachdarstellung:

 

Das im Juli 2016 verabschiedete neue Landeswassergesetz (LWG NRW) sieht vor, dass die Städte und Gemeinden ein Wasserversorgungskonzept zu erstellen und regelmäßig fortzuschreiben haben. Gemäß § 38 Abs. 3 LWG NRW sind in dem Konzept der derzeitige Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung darzustellen, d. h. es muss beispielsweise Angaben zur Trinkwassergewinnung, zum Wasserbedarf und seiner Beschaffenheit, aber auch zur Steuerung der Wasserversorgung sowie zur möglichen Wassergefährdung und dem technischen Sicherheitsmanagement enthalten.

Die Wasserversorgung in Bergkamen ist über einen Konzessionsvertrag zwischen der Stadt Bergkamen und der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen (GSW) geregelt. Die GSW Wasser-plus GmbH (gemeinsame Gesellschaft der GSW und der Gelsenwasser AG) ist als Betreiber für die gesamte Wasserverteilung in Bergkamen zuständig. Sie hat in Abstimmung mit der Stadt Bergkamen die Gelsenwasser AG mit der Erstellung des Wasserversorgungskonzepts für die Stadt Bergkamen beauftragt. Das Konzept ist in der Anlage beigefügt.

Das Wasserversorgungskonzept ist der zuständigen Bezirksregierung Arnsberg vorzulegen, Diese hat sechs Monate Zeit, das Konzept zu prüfen und Fachbehörden (Untere Wasserbehörde, Gesundheitsamt) zu beteiligen. Danach erfolgt eine Rückmeldung an die Kommune. Wird das Wasserversorgungskonzept nicht beanstandet, wird der Kommune bestätigt, dass sie ihren Aufgaben hinsichtlich einer dem Gemeinwohl entsprechenden öffentlichen Wasserversorgung ordnungsgemäß nachkommt.

Nach sechs Jahren ist eine Fortschreibung erforderlich.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Thiede