Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt den vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2017 zur Kenntnis und verweist ihn an den Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW.
Sachdarstellung:
Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden
Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der
Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss
besteht aus:
1. der Ergebnisrechnung,
2. der Finanzrechnung,
3. den Teilrechnungen,
4. der Bilanz,
5. dem Anhang einschl. Lagebericht.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Bergkamen ist am 23.05.2018 gemäß
§ 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt worden. Die einzelnen Bestandteile des Jahresabschlusses sind dieser Vorlage als Anlagen beigefügt.
Der Jahresabschluss ist gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss eingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister Roland
Schäfer |
Der Bürgermeister In Vetretung Ulrich Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiter Haeske |
Sachbearbeiter Heinert |