Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Bergkamen nimmt den Bericht des
Jugendamts über die Entwicklung der Hilfen zur Erziehung 2017 zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Heimfälle
2017 ist die Zahl
der stationären Unterbringungen erstmals wieder leicht angestiegen. Das lag
insbesondere daran, dass bei den Neuzugängen die Zahl der
Mutter-Kind-Unterbringungen im Berichtsjahr mit 11 Fällen vergleichsweise hoch
ausgefallen ist.
Unter den 68
Gesamtfällen befanden sich lediglich 24 Kinder und Jugendliche, die 2017 durchgehend
untergebracht waren und deren Verbleib in der stationären Betreuung
längerfristiger angelegt ist. Alle anderen stationären Hilfen sind zeitlich
befristet und werden regelmäßig (halbjährlich) fortgeschrieben.
Jahr |
Fälle insgesamt |
Fälle 01.01. |
Fälle 31.12. |
Zugänge |
Abgänge |
Betreuungstage |
2011 |
117 |
99 |
70 |
18 |
47 |
28.449 |
2012 |
88 |
70 |
63 |
18 |
25 |
23.805 |
2013 |
82 |
63 |
56 |
19 |
26 |
19.175 |
2014 |
82 |
56 |
52 |
26 |
30 |
19.052 |
2015 |
62 |
49 |
37 |
13 |
25 |
15.839 |
2016 |
58 |
37 |
39 |
21 |
19 |
13.201 |
2017 |
68 |
38 |
47 |
30 |
21 |
15.451 |
Zu den stationären
Hilfen werden in Bergkamen auch Fälle gemäß § 35a SGB VIII (seelische
Behinderung) und Unterbringungen in Mutter(Vater)-Kind-Einrichtungen gezählt.
Beide Unterbringungsformen gehören formal nicht zu den Hilfen zur Erziehung,
sind aber mindestens so teuer wie ein Heimplatz. Unter den 68 Heimfällen
befanden sich im Berichtsjahr 7 Mütter mit 7 Kindern in
Mutter-Kind-Einrichtungen, 4 Jugendliche wurden im Rahmen von § 35a betreut.
Die 30 stationären
Neuzugänge waren:
-
2
Übernahmen von anderen Jugendämtern
-
5
Inobhutnahmen bzw. Diagnosegruppen
-
11
Mütter/Kinder in Mutter-Kind-Einrichtungen
-
5
Jugendliche im Betreuten Wohnen
-
5
Maßnahmen wegen Kindeswohlgefährdung
-
2
Inobhutnahmen, deren Zuständigkeit noch geklärt wird
Von den 21 Abgängen
wurden:
-
15
Kinder in ihre Familien zurückgeführt
-
1
Mutter entlassen
-
3
Jugendliche in eigene Wohnungen vermittelt
-
-
2
stationäre Maßnahmen durch Jugendliche abgebrochen
Gründe der Fremdunterbringungen
Seit Jahren sind
eine eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern sowie physische und
psychische Kindeswohlgefährdungen die Hauptgründe für eine stationäre
Unterbringung von Kindern. Auffällig ist, dass die Zahl psychisch kranker
Eltern in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen hat.
Eingeschränkte Erziehungskompetenz |
38 |
Gefährdung des Kindeswohls |
17 |
Belastung des Kindes durch Problemlagen
der Eltern |
5 |
Entwicklungsauffälligkeiten/seelische
Probleme |
6 |
Sonstige |
2 |
Unbegleitete (minderjährige) Flüchtlinge
(UMF)
Im Berichtsjahr
wurden 10 UMF über den LVR zugewiesen, davon 5 aus Afrika und 3 aus Albanien.
Die Zuweisung der 2 aus Afghanistan stammenden Jugendlichen erfolgte dabei aus
europäischen Nachbarstaaten.
Fälle insgesamt |
Fälle 01.01. |
Fälle 31.12. |
Zugänge |
Abgänge |
Betreuungstage |
35 |
25 |
23 |
10 |
12 |
8.454 |
-
12
vollstationäre Maßnahmen wurden beendet:
-
1
Jugendlicher entwich nach 5 Wochen
-
4
Jugendliche wurden im Nachhinein als volljährig eingestuft und mussten die
Einrichtung verlassen
-
6
Jugendliche bezogen eine eigene Wohnung (mit ambulanter Nachbetreuung)
-
1
Jugendlicher wurde auf eigenen Wunsch an seinem 18. Geburtstag entlassen und
bezog eine Unterkunft des Sozialamtes
Im Berichtsjahr
haben 10 UMF eine Ausbildung begonnen.
Betreutes Wohnen
Fälle insgesamt |
Fälle 01.01. |
Fälle 30.09. |
Zugänge |
Abgänge |
7 |
3 |
3 |
4 |
4 |
Das Betreute
Wohnen, das bisher vom Jugendamt in eigener Trägerschaft betrieben worden ist,
ist am 01.10.17 an zwei Jugendhilfeträger übergeben worden. Die zu diesem
Zeitpunkt noch im Betreuten Wohnen verbliebenen 3 Jugendlichen wurden von den
beiden Jugendhilfeträgern übernommen. In der Heimstatistik werden diese
Jugendlichen bei den stationären Hilfen geführt.
Vollzeitpflege
Die Zahlen bei der
Vollzeitpflege sind seit Jahren relativ konstant:
Vollzeitpflege |
Fälle insgesamt |
Fälle 01.01. |
Fälle 31.12. |
Zugänge |
Abgänge |
2015 |
97 |
80 |
79 |
17 |
18 |
2016 |
96 |
80 |
82 |
16 |
14 |
2017 |
98 |
76 |
84 |
22 |
14 |
2017 wurden
insgesamt 98 Kinder in Familienpflege betreut:
-
15
Kinder wurden in sogenannten „Westfälischen Pflegefamilien“ betreut
-
23
Kinder in Verwandtenpflege
-
17
Kinder wurden zeitlich befristet in Bereitschaftspflegen (4) oder in
Gastfamilien (13) betreut
-
in
17 Fällen bekommt die Stadt Bergkamen die Kosten von anderen Jugendämtern
erstattet
-
in
26 Fällen erstattet die Stadt Bergkamen die Kosten an andere Jugendämter, die
Betreuung übernimmt das Jugendamt, in dessen Bereich die Pflegefamilien wohnen
-
2
Kinder sind im Berichtsjahr adoptiert worden, 6 Kinder wurden aus
Bereitschaftspflegen bzw. Gastfamilien in die Ursprungsfamilien
zurückgeführt.
Ambulante Hilfen
Zu den ambulanten
Hilfen gehören traditionell die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH), die
Erziehungsbeistandschaft (EBei), die Aufsuchende Familientherapie (AFT), das
therapeutische Einzelcoaching und die Diagnostik. Ziel der ambulanten Hilfen
ist, den Familien eine bedarfsgerechte Unterstützung zukommen zu lassen und
nach Möglichkeit eine längere stationäre Unterbringung von Kindern zu
vermeiden. Ambulante Hilfen können zur Unterstützung der Gesamtfamilie
eingesetzt werden (AFT) oder wie z.B. die EBei zur Unterstützung eines
einzelnen Familienmitgliedes. In einigen Familien können auch mehrere Hilfen
zum Einsatz kommen.
Als „neue“
ambulante Hilfe kommt zunehmend der Einsatz von Familienhebammen hinzu.
Familienhebammen gehören eigentlich zu den „Frühen Hilfen" und wurden in
diesem Kontext im Berichtszeitraum in 13 Familien eingesetzt. Der Einsatz von
Familienhebammen kann aber auch als „Hilfe zur Erziehung“ erfolgen (3 Familien
in 2017).
Eine
Familienhebamme ist eine Hebamme mit Zusatzqualifikation, die Mütter und
Familien in besonderen oder schwierigen Lebenssituationen unterstützt. Die
Begleitung einer Familie durch eine Familienhebamme ist deshalb in der Regel
auch länger und intensiver als die Begleitung durch eine „normale“ Hebamme.
Ambulante Hilfen |
Fallzahlen |
Fälle 01.01. |
Fälle 31.12. |
Zugänge |
Abgänge |
Betroffene Kinder |
2016 |
388 |
224 |
258 |
164 |
130 |
466 |
2017 |
386 |
245 |
254 |
141 |
132 |
505 |
83 % der ambulanten
Hilfen werden von drei großen Jugendhilfeträgern durchgeführt, die mittlerweile
alle in Bergkamen ansässig sind: Schwerter Netz, Fairbindung und Jugendhilfe
Bergkamen. Die restlichen 17 % verteilen sich auf verschiedene andere Träger,
überwiegend aus dem Kreis Unna.
Die ambulanten
Hilfen soll weiterhin bedarfsgerecht ausgebaut und entwickelt werden.
Kosten der Hilfen zur Erziehung
In den Kosten der
Hilfen zur Erziehung sind 2016/2017 auch die Kosten für die stationäre
Unterbringung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge enthalten, die
bisher zu fast 100% vom Land erstattet werden.
|
Heim |
Vollzeit |
Ambulante Maßnahmen |
Gesamt |
Zuschussbedarf/ Überschuss |
2014 |
2.657.000 |
1.374.000 |
2.258.000 |
6.289.000 |
41.000 |
2015 |
2.306.241 |
1.302.000 |
2.211.000 |
5.819.241 |
690.759 |
2016 |
3.319.222 |
1.324.316 |
2.201.000 |
6.844.536 |
- 744.536 |
2017 |
3.606.980 |
1.401.727 |
2.408.620 |
7.417.327 |
-1.317.327 |
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
|
Amtsleiter Harder |
Sachbearbeiterin Latzer-Mühle |
|