Betreff
Entwicklung der Hilfen zur Erziehung 2017
Vorlage
11/1201
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Bergkamen nimmt den Bericht des Jugendamts über die Entwicklung der Hilfen zur Erziehung 2017 zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

Heimfälle

 

2017 ist die Zahl der stationären Unterbringungen erstmals wieder leicht angestiegen. Das lag insbesondere daran, dass bei den Neuzugängen die Zahl der Mutter-Kind-Unterbringungen im Berichtsjahr mit 11 Fällen vergleichsweise hoch ausgefallen ist.

 

Unter den 68 Gesamtfällen befanden sich lediglich 24 Kinder und Jugendliche, die 2017 durchgehend untergebracht waren und deren Verbleib in der stationären Betreuung längerfristiger angelegt ist. Alle anderen stationären Hilfen sind zeitlich befristet und werden regelmäßig (halbjährlich) fortgeschrieben.

 

Jahr

Fälle insgesamt

Fälle 01.01.

Fälle 31.12.

Zugänge

Abgänge

Betreuungstage

2011

117

99

70

18

47

28.449

2012

 88

70

63

18

25

23.805

2013

 82

63

56

19

26

19.175

2014

 82

56

52

26

30

19.052

2015

 62

49

37

13

25

15.839

2016

 58

37

39

21

19

13.201

2017

 68

38

47

30

21

15.451

 

Zu den stationären Hilfen werden in Bergkamen auch Fälle gemäß § 35a SGB VIII (seelische Behinderung) und Unterbringungen in Mutter(Vater)-Kind-Einrichtungen gezählt. Beide Unterbringungsformen gehören formal nicht zu den Hilfen zur Erziehung, sind aber mindestens so teuer wie ein Heimplatz. Unter den 68 Heimfällen befanden sich im Berichtsjahr 7 Mütter mit 7 Kindern in Mutter-Kind-Einrichtungen, 4 Jugendliche wurden im Rahmen von § 35a betreut.

 

Die 30 stationären Neuzugänge waren:

 

-        2 Übernahmen von anderen Jugendämtern

-        5 Inobhutnahmen bzw. Diagnosegruppen

-        11 Mütter/Kinder in Mutter-Kind-Einrichtungen

-        5 Jugendliche im Betreuten Wohnen

-        5 Maßnahmen wegen Kindeswohlgefährdung

-        2 Inobhutnahmen, deren Zuständigkeit noch geklärt wird

Von den 21 Abgängen wurden:

 

-        15 Kinder in ihre Familien zurückgeführt

-        1 Mutter entlassen

-        3 Jugendliche in eigene Wohnungen vermittelt

-         

-        2 stationäre Maßnahmen durch Jugendliche abgebrochen

Gründe der Fremdunterbringungen

 

Seit Jahren sind eine eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern sowie physische und psychische Kindeswohlgefährdungen die Hauptgründe für eine stationäre Unterbringung von Kindern. Auffällig ist, dass die Zahl psychisch kranker Eltern in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen hat.

 

Eingeschränkte Erziehungskompetenz

38

Gefährdung des Kindeswohls

17

Belastung des Kindes durch Problemlagen der Eltern

  5

Entwicklungsauffälligkeiten/seelische Probleme

  6

Sonstige

  2

 

Unbegleitete (minderjährige) Flüchtlinge (UMF)

 

Im Berichtsjahr wurden 10 UMF über den LVR zugewiesen, davon 5 aus Afrika und 3 aus Albanien. Die Zuweisung der 2 aus Afghanistan stammenden Jugendlichen erfolgte dabei aus europäischen Nachbarstaaten.

 

Fälle insgesamt

Fälle 01.01.

Fälle 31.12.

Zugänge

Abgänge

Betreuungstage

35

25

23

10

12

  8.454

 

-        12 vollstationäre Maßnahmen wurden beendet:

-        1 Jugendlicher entwich nach 5 Wochen

-        4 Jugendliche wurden im Nachhinein als volljährig eingestuft und mussten die Einrichtung verlassen

-        6 Jugendliche bezogen eine eigene Wohnung (mit ambulanter Nachbetreuung)

-        1 Jugendlicher wurde auf eigenen Wunsch an seinem 18. Geburtstag entlassen und bezog eine Unterkunft des Sozialamtes

Im Berichtsjahr haben 10 UMF eine Ausbildung begonnen.

 

Betreutes Wohnen

 

Fälle insgesamt

Fälle 01.01.

Fälle 30.09.

Zugänge

Abgänge

7

3

3

4

4

 

Das Betreute Wohnen, das bisher vom Jugendamt in eigener Trägerschaft betrieben worden ist, ist am 01.10.17 an zwei Jugendhilfeträger übergeben worden. Die zu diesem Zeitpunkt noch im Betreuten Wohnen verbliebenen 3 Jugendlichen wurden von den beiden Jugendhilfeträgern übernommen. In der Heimstatistik werden diese Jugendlichen bei den stationären Hilfen geführt.

 

Vollzeitpflege

 

Die Zahlen bei der Vollzeitpflege sind seit Jahren relativ konstant:

Vollzeitpflege

Fälle insgesamt

Fälle 01.01.

Fälle 31.12.

Zugänge

Abgänge

2015

97

80

79

17

18

2016

96

80

82

16

14

2017

98

76

84

22

14

 

 

2017 wurden insgesamt 98 Kinder in Familienpflege betreut:

 

-        15 Kinder wurden in sogenannten „Westfälischen Pflegefamilien“ betreut

-        23 Kinder in Verwandtenpflege

-        17 Kinder wurden zeitlich befristet in Bereitschaftspflegen (4) oder in Gastfamilien (13) betreut

-        in 17 Fällen bekommt die Stadt Bergkamen die Kosten von anderen Jugendämtern erstattet

-        in 26 Fällen erstattet die Stadt Bergkamen die Kosten an andere Jugendämter, die Betreuung übernimmt das Jugendamt, in dessen Bereich die Pflegefamilien wohnen

-        2 Kinder sind im Berichtsjahr adoptiert worden, 6 Kinder wurden aus Bereitschaftspflegen bzw. Gastfamilien in die Ursprungsfamilien zurückgeführt. 

 

Ambulante Hilfen

 

Zu den ambulanten Hilfen gehören traditionell die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH), die Erziehungsbeistandschaft (EBei), die Aufsuchende Familientherapie (AFT), das therapeutische Einzelcoaching und die Diagnostik. Ziel der ambulanten Hilfen ist, den Familien eine bedarfsgerechte Unterstützung zukommen zu lassen und nach Möglichkeit eine längere stationäre Unterbringung von Kindern zu vermeiden. Ambulante Hilfen können zur Unterstützung der Gesamtfamilie eingesetzt werden (AFT) oder wie z.B. die EBei zur Unterstützung eines einzelnen Familienmitgliedes. In einigen Familien können auch mehrere Hilfen zum Einsatz kommen.

 

Als „neue“ ambulante Hilfe kommt zunehmend der Einsatz von Familienhebammen hinzu. Familienhebammen gehören eigentlich zu den „Frühen Hilfen" und wurden in diesem Kontext im Berichtszeitraum in 13 Familien eingesetzt. Der Einsatz von Familienhebammen kann aber auch als „Hilfe zur Erziehung“ erfolgen (3 Familien in 2017).

 

Eine Familienhebamme ist eine Hebamme mit Zusatzqualifikation, die Mütter und Familien in besonderen oder schwierigen Lebenssituationen unterstützt. Die Begleitung einer Familie durch eine Familienhebamme ist deshalb in der Regel auch länger und intensiver als die Begleitung durch eine „normale“ Hebamme.

 

Ambulante Hilfen

Fallzahlen

Fälle 01.01.

Fälle 31.12.

Zugänge

Abgänge

Betroffene Kinder

2016

388

224

258

164

130

466

2017

386

245

254

141

132

505

 

83 % der ambulanten Hilfen werden von drei großen Jugendhilfeträgern durchgeführt, die mittlerweile alle in Bergkamen ansässig sind: Schwerter Netz, Fairbindung und Jugendhilfe Bergkamen. Die restlichen 17 % verteilen sich auf verschiedene andere Träger, überwiegend aus dem Kreis Unna.

 

Die ambulanten Hilfen soll weiterhin bedarfsgerecht ausgebaut und entwickelt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten der Hilfen zur Erziehung

 

In den Kosten der Hilfen zur Erziehung sind 2016/2017 auch die Kosten für die stationäre Unterbringung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge enthalten, die bisher zu fast 100% vom Land erstattet werden. 

 

 

Heim

Vollzeit

Ambulante Maßnahmen

Gesamt

Zuschussbedarf/

Überschuss

2014

2.657.000

1.374.000

2.258.000

6.289.000

41.000

2015

2.306.241

1.302.000

2.211.000

5.819.241

690.759

2016

3.319.222

1.324.316

2.201.000

6.844.536

-   744.536

2017

3.606.980

1.401.727

2.408.620

7.417.327

-1.317.327

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Harder

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Latzer-Mühle