Betreff
Treffpunkt, Lessingstraße 2
hier: Machbarkeitsstudie zur Schaffung der Barrierefreiheit
Vorlage
11/1200
Aktenzeichen
60 he
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr nimmt die Vorlage der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen hat am 14.12.2017 im Rahmen der Haushaltsberatungen auf Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen die Verwaltung beauftragt, die Machbarkeit der Barrierefreiheit für den „Treffpunkt“ zu überprüfen.

Diese Überprüfung hat zu folgenden Ergebnissen geführt:

Das Gebäude des Treffpunktes wurde im Jahre 1968 in massiver Bauweise errichtet. Die Erschließung des Obergeschosses erfolgt über eine innenliegende, offene Treppenanlage, deren Konstruktion keiner  brandschutztechnischen Klassifizierung unterliegt. 

 

Wegen dieser offenen Bauweise war bereits vor einigen Jahren der einzig verfügbare, bauliche Rettungsweg zu ertüchtigen. Im Jahre 2010 wurde aus diesem Grunde ein zweiter baulicher Rettungsweg in Form einer außenliegenden Stahl-Spindeltreppe hergestellt. Zur Sicherung des inneren ersten Rettungsweges wurde ein textiler Rauchschutzabschluss (Deckenvorhang) in die Deckenkonstruktion oberhalb der offenen Treppenanlage eingebaut. Dieser fährt im Gefahrenfall vollständig herunter und bildet den Raumabschluss zum Erdgeschoss. Hiermit wird verhindert, dass im Brandfall Strahlungshitze durchtritt, so dass die im Obergeschoss verbliebenen Personen möglichst gefahrlos den zweiten baulichen Rettungsweg erreichen können. Ein Durchtritt für Personen in das Treppenhaus ist dann nicht mehr möglich.

 

Um die Barrierefreiheit für das 1. Obergeschoss herzustellen, müsste ein Treppen- bzw. Plattformlift an die vorhandene Treppenanlage gebaut werden. Dies ist jedoch aus statischen Gründen an der vorhandenen Treppe nicht möglich. Alternativ könnte ein vorgelagerter selbständiger Aufzugturm im Außenbereich angebaut werden.

 

Aus bauordnungsrechtlicher Sicht ist bei Herstellung der barrierefreien Erreichbarkeit des Obergeschosses durch den vorgenannten Aufzug eine Ertüchtigung der Rettungswegsituation erforderlich. Durch die verbesserte Zugänglichkeit würde die obere Etage auch für Personen mit Kleinkindern, alte Menschen und Menschen mit jedweder Behinderung erreichbar. Dementsprechend wären für diese Personengruppe im Gefahrenfall geeignete Rettungswege vorzuhalten. Beim Ausfall des ersten Rettungswegs (offene interne Treppe) stünde lediglich die oben genannte Spindeltreppe zur Verfügung, über die eine Rettung von Menschen mit Behinderung (Rollstuhl, sitzend, liegend auf Trage) jedoch nicht möglich ist. Aufgrund der vorhandenen Feuerwiderstandsdauer der Gebäudekonstruktion wäre zudem eine Rettung aus dem Obergeschoss aus zeitlichen Gründen nicht umsetzbar.

Sollte das 1. Obergeschoss auch für die Nutzung von Menschen mit Behinderung/alten Menschen zur Verfügung stehen, müsste die als zweiter baulicher Rettungsweg gebaute Spindeltreppe  durch eine Treppe mit geraden Läufen ersetzt werden. Diese ist jedoch von den Abmessungen erheblich größer als die vorhandene Treppe, so dass der angrenzende Raucherunterstand zurückgebaut werden müsste. Des Weiteren dürfte es nicht möglich sein, an die Treppe angrenzende, erdgeschossige Notausgänge zu erhalten, da diese durch die größere Konstruktion verbaut würden. Folglich wären auch Umbauarbeiten zur Gewährleistung der Rettungswege im Erdgeschoss erforderlich.

Für den Abbruch und Neubau der Treppe, den ersatzlosen Rückbau des Raucherunterstands und den Umbau der Notausgänge sind Kosten im 6-stelligen Bereich zu erwarten.

Ein barrierefreier Umbau des "Treffpunkts" scheidet daher sowohl aus technischer und baurechtlicher Sicht als auch aus Kostengründen und aufgrund des unverhältnismäßig hohen Aufwandes aus.


Daher plant das Amt für Schulverwaltung, Weiterbildung und Sport zukünftig auf die Bedürfnisse von Besuchern mit Einschränkungen organisatorisch wie folgt zu reagieren:

 

Im Erdgeschoss befinden sich neben den Verwaltungsräumen ein großer und ein kleiner Saal, die derzeit für Veranstaltungen aller Art benutzt werden. Die Räume sind durch eine mobile Faltwand voneinander getrennt, so dass diese beiden Räume im Bedarfsfall zu einem gesamten Saal zusammengeschlossen werden können. Für den regulären Kursbetrieb der VHS sind diese Räume nur bedingt geeignet und werden daher nur in Ausnahmefällen benutzt.

Weiterhin befindet sich im Erdgeschoss ein Gymnastikraum mit einer Fläche von circa 120 m². Aufgrund der Größe des Gymnastikraums könnte dieser in einen Kursraum und einen

Computerraum unterteilt und umgebaut werden. Hiernach wäre es organisatorisch möglich, diejenigen Kurse in das barrierefreie Erdgeschoss zu verlegen, bei denen eine entsprechende Nachfrage besteht. Die übrigen Kurse können weiterhin wie gewohnt im Obergeschoss stattfinden.

Geplant ist, dass der für das Kursangebot der VHS erforderliche Gymnastikraum

zusammen mit der Turnhalle für die Freiherr-vom-Stein-Realschule neu errichtet wird.

Damit besteht auch eine Chance, das Kursangebot in diesem Fachbereich, der

zu den am stärksten nachgefragten bei der VHS gehört, in adäquaten Räumen

mit Umkleiden und weiteren erforderlichen Nebenräumen unterzubringen. Nach dem Neubau der geplanten Turnhalle könnten folglich die erforderlichen Umstrukturierungen erfolgen.

 

 

Kostendarstellung:

Kosten/Erlöse:

 

 

Produkt-/Sachkonto:             

 

 

 

 

Folgekosten pro Jahr:                                                                                    

 

Mittelverfügbarkeit:        

Deckungsvorschlag:

 

 

Anfrage Korruptionsregister § 8 KorruptionsbG negativ

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

gez.

 

Busch

Beigeordnete

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Heusner

Amtsleiter

 

 

 

 

Brauner

Amtsleiter

 

 

 

 

Kray