Betreff
Aufhebungsvereinbarung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über eine Interkommunale Zusammenarbeit zwischen der Stadt Schwerte und der Stadt Bergkamen im Bereich des Datenschutzes
Vorlage
11/1184
Aktenzeichen
sey-hr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgermeister der Stadt Bergkamen wird ermächtigt, die Aufhebungsvereinbarung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Bergkamen und der Stadt Schwerte zur Bestellung eines gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten mit Wirkung zum 31.12.2018 abzuschließen und diese Vereinbarung dem Landrat des Kreises Unna zur Genehmigung vorzulegen.

 

Sachdarstellung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen hat in seiner Sitzung am 24.05.2012 beschlossen, dass der Datenschutzbeauftragte der Stadt Bergkamen ab dem 01.06.2012 die Aufgaben aus dem damals gültigen Landesdatenschutzgesetz NRW für die Stadt Schwerte wahrnimmt. Der Umfang wurde in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Bergkamen und der Stadt Schwerte zur Bestellung eines gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten geschlossen.

 

Aktuell befindet sich das Datenschutzrecht in einem erheblichen Wandel. Dies wird insbesondere durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union fossiert.

 

Die DSGVO ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht werden. Die DSGVO ist zum 24.05.2016 In-Kraft getreten und entfaltet nachhaltig Auswirkungen auf die Datenschutzrechtsgebiete des Bundes und der Länder.

 

Aufgrund der gravierenden Änderungen in diesem Bereich (z. B. im Bereich der IT- und Informationssicherheit) soll das Sachgebiet „Datenschutz“ bei der Stadt Schwerte grundlegend neu geregelt werden.

 

Die Stadt Schwerte überlegt zurzeit, sich in Fragen des Datenschutzes, der Kreisverwaltung Unna anzuschließen.

 

In vorbereitenden Gesprächen mit der Stadt Schwerte wurde sich darauf verständigt, dass eine Aufhebungsvereinbarung zwischen der Stadt Schwerte und der Stadt Bergkamen zur

o. g. öffentlich-rechtlichen Vereinbarung von beiden Seiten unterstützt wird.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Roland Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Hartl

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Seyffert