Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 4.
Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Stadt Bergkamen vom 18.04.2005. Die
Änderungssatzung ist der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Sachdarstellung:
Im Rahmen der
Haushaltsberatungen für den Haushaltsplanentwurf 2018/2019 hat die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt die Hundsteuer für Hundehalter, die das Tier
aus einem Tierheim aufgenommen haben, von zurzeit 96,00 € auf 48,00 € zu
halbieren. Der Rat hat in seiner Sitzung am 14.12.2017 beschlossen, durch die
Verwaltung eine rechtskonforme Satzung vorbereiten zulassen.
Es wurde bei einem Vergleich auf
Kreisebene festgestellt, dass die durchschnittliche Anzahl der Hunde, die vom
Kreistierheim nach Bergkamen vermittelt werden, gering ausfällt.
Ein interkommunaler Vergleich
hat ergeben, dass die Hundesteuersatzungen der Stadt Kamen und der Stadt
Schwerte eine zeitlich befristete Steuerbefreiung für Hundehalter vorsehen, die
einen Hund aus einem Tierheim aufnehmen.
Die Abgabe von Hunden stellt für
das Kreistierheim eine Entlastung dar und liegt im öffentlichen Interesse. Es
ist vorgesehen, nach Vorlage der Übernahmevereinbarung eine befristete
Steuerbefreiung für einen Zeitraum von 12 Monaten bei einer Übernahme von einem
Hund aus dem Tierheim Unna zu gewähren. Die Frist von 12 Monaten beginnt mit
dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Die Befreiung gilt
nicht für Hunde, die der Steuerpflicht gemäß § 2 Abs. 2 bis 4 unterliegen. Es
handelt sich dabei um gefährliche Hunde gemäß § 3 Landeshundegesetz (LHundG
NRW), bzw. um Hunde nach § 10 LHundG NRW. Aufgrund dieser Regelung werden keine
erheblichen finanziellen Auswirkungen bei den Hundesteuereinnahmen erwartet.
Unter Berücksichtigung der
aktuellen Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW sind weiterhin
einige Anpassungen des Satzungstextes vorgenommen worden.
Nach der bisherigen Regelung des
§ 3 Abs. 2 der Hundesteuersatzung war eine Steuerbefreiung nur für Inhaber
eines Schwerbehindertenausweises mit einem der nachfolgend aufgeführten
Merkzeichen vorgesehen:
- "B" (Berechtigung
zur Mitnahme einer Begleitperson)
- "BL" (Blindheit)
- "aG"
(außergewöhnliche Gehbehinderung)
- "H" (Hilflosigkeit)
Die Mustersatzung beinhaltet
zusätzlich das Merkzeichen "GL" (Gehörlosigkeit), so dass eine
Ergänzung des Merkzeichens vorgenommen wurde.
Die Regelungen im § 6 wurden aktualisiert,
da z. B. statt der Bezeichnung Festsetzungsbescheid der Begriff
Feststellungsbescheid enthalten war.
Abschließend wurden im § 8 der
Satzung die Tatbestände der Ordnungswidrigkeiten ergänzt, da bisher keine
Berücksichtigung der fehlenden oder falschen Angabe der Hunderasse bei der
Anmeldung erfolgte.
Die Änderungen sollen ab dem
01.07.2018 gelten.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter
und Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiterin Zschau |
Sichtvermerk StA 30 Roreger |