Betreff
Eigenbetrieb BreitBand Bergkamen
hier: Aufbau einer eigenen Breitbandinfrastruktur, deren Betrieb und deren Versorgung mit Breitbanddiensten in Kamen, Bönen und Bergkamen im Rahmen des Förderprogramms "Breitbandausbau" des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (Betreibermodell)
Vorlage
11/1161
Aktenzeichen
80.7 kä-hr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss nimmt die Ratsvorlage (Drucksache Nr. 11/1073) zum Aufbau einer eigenen Breitbandinfrastruktur und deren Versorgung mit Breitbanddiensten in Kamen, Bönen und Bergkamen im Rahmen des Förderprogramms „Breitbandausbau“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (Betreibermodell) sowie den hierzu ergangenen Ratsbeschluss zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

Die Stadt Bergkamen hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 (FörderRiL Breitband) am 16.08.2017 eine vorläufige Förderzusage erhalten. Die Stadt Bergkamen greift für die Gesamtfinanzierung zudem auf Kofinanzierungsmittel nach der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms vom 28.02.2016 zurück. Der Förderbescheid des Landes Nordrhein-Westfalen wurde mit Datum vom 12.10.2017 erteilt.

 

Durchgeführt wird ein Betreibermodell gemäß Ziff. 3.2 der Förderrichtlinie, in dem die öffentliche Hand Telekommunikationsinfrastrukturen errichtet, um diese an einen Telekommunikationsbetreiber (Konzessionsnehmer) zum Zwecke des Betriebes des Netzes und der Erbringung von Endkundendienstleistungen zu verpachten; Ziel dieser Ausschreibung ist die entsprechende Beauftragung eines Telekommunikationsbetreibers durch Abschluss eines entsprechenden Pacht- und Kooperationsvertrages. Notwendige Beschaffungen von Bauleistungen und sonstigen Leistungen zur Errichtung der zu verpachtenden Infrastruktur werden im Nachgang gesondert durchgeführt.

 

Die Stadt Bergkamen hat zur Erbringung der vorgenannten Leistungen mit Datum zum 01.02.2018 den Eigenbetrieb  „BreitBand Bergkamen“ errichtet (siehe Drucksache Nr. 11/1074). Satzungsmäßiger Zweck des Eigenbetriebs ist die Errichtung einer eigenen passiven Breitbandinfrastruktur auf dem Gebiet der Städte Bergkamen und Kamen und der Gemeinde Bönen sowie deren Vermietung/Verpachtung an einen Netzbetreiber zur Versorgung mit Breitbanddiensten auf der Grundlage der FörderRiL Breitband.

 

Der Konzessionsnehmer soll – soweit vorhanden – sein eigenes Netz und, sofern wirtschaftlich sinnvoll, angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur als Grundlage für die Planung und den Bau einbringen bzw. nutzen. Der Konzessionsnehmer erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die von der Stadt Bergkamen zu errichtende passive Infrastruktur zu nutzen, die weiterhin erforderliche Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen. Mit dem Begriff NGA werden Zugangsnetze bezeichnet, welche die kupferbasierenden oder koaxialen Infrastrukturen teilweise oder ganz durch Glasfaserleitungen ersetzen.


Der Rat der Stadt Bergkamen hat hierzu in seiner Sitzung vom 14.12.2017 (Drucksache Nr. 11/1073) folgenden Beschluss gefasst:

 

1.         Der Bürgermeister wird ermächtigt, zusammen mit den Bürgermeistern der Stadt Kamen und der Gemeinde Bönen, die dieser Beschlussvorlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschließen.

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gemeinsam, mit der Stadt Kamen und der Gemeinde Bönen auf der Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (Förderrichtlinie) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 22.10.2015 (gemäß der dritten Überarbeitung vom 02. Mai 2017) eine eigene Breitbandinfrastruktur aufzubauen, zu betreiben und mit Breitbanddiensten zu versorgen (sog. Betreibermodell) und die hierzu erforderlichen Ausschreibungen für die Ermittlung eines oder mehrerer Kooperationspartner für den Aufbau einer flächendeckenden Infrastruktur, den Betrieb dieser Infrastruktur für die beteiligten Kommunen sowie die spätere Bereitstellung der Breitbandversorgung durchzuführen.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Ulrich

Betriebsleiter BreitBand Bergkamen

 

 

Vertreter der Betriebsleitung

 

 

 

 

Kärger