hier: Aufbau einer eigenen Breitbandinfrastruktur, deren Betrieb und deren Versorgung mit Breitbanddiensten in Kamen, Bönen und Bergkamen im Rahmen des Förderprogramms "Breitbandausbau" des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (Betreibermodell)
Beschlussvorschlag:
Der
Betriebsausschuss nimmt die Ratsvorlage (Drucksache Nr. 11/1073) zum Aufbau
einer eigenen Breitbandinfrastruktur und deren Versorgung mit Breitbanddiensten
in Kamen, Bönen und Bergkamen im Rahmen des Förderprogramms „Breitbandausbau“
des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (Betreibermodell)
sowie den hierzu ergangenen Ratsbeschluss zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Die Stadt Bergkamen
hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes nach der Richtlinie „Förderung zur
Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom
22.10.2015 (FörderRiL Breitband) am 16.08.2017 eine vorläufige Förderzusage
erhalten. Die Stadt Bergkamen greift für die Gesamtfinanzierung zudem auf
Kofinanzierungsmittel nach der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur
Kofinanzierung des Bundesprogramms vom 28.02.2016 zurück. Der Förderbescheid
des Landes Nordrhein-Westfalen wurde mit Datum vom 12.10.2017 erteilt.
Durchgeführt wird
ein Betreibermodell gemäß Ziff. 3.2 der Förderrichtlinie, in dem die
öffentliche Hand Telekommunikationsinfrastrukturen errichtet, um diese an einen
Telekommunikationsbetreiber (Konzessionsnehmer) zum Zwecke des Betriebes des
Netzes und der Erbringung von Endkundendienstleistungen zu verpachten; Ziel dieser
Ausschreibung ist die entsprechende Beauftragung eines
Telekommunikationsbetreibers durch Abschluss eines entsprechenden Pacht- und
Kooperationsvertrages. Notwendige Beschaffungen von Bauleistungen und sonstigen
Leistungen zur Errichtung der zu verpachtenden Infrastruktur werden im Nachgang
gesondert durchgeführt.
Die Stadt Bergkamen
hat zur Erbringung der vorgenannten Leistungen mit Datum zum 01.02.2018 den
Eigenbetrieb „BreitBand Bergkamen“
errichtet (siehe Drucksache Nr. 11/1074). Satzungsmäßiger Zweck des
Eigenbetriebs ist die Errichtung einer eigenen passiven Breitbandinfrastruktur
auf dem Gebiet der Städte Bergkamen und Kamen und der Gemeinde Bönen sowie
deren Vermietung/Verpachtung an einen Netzbetreiber zur Versorgung mit
Breitbanddiensten auf der Grundlage der FörderRiL Breitband.
Der
Konzessionsnehmer soll – soweit vorhanden – sein eigenes Netz und, sofern
wirtschaftlich sinnvoll, angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene
öffentliche Infrastruktur als Grundlage für die Planung und den Bau einbringen
bzw. nutzen. Der Konzessionsnehmer erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die
Verpflichtung, die von der Stadt Bergkamen zu errichtende passive Infrastruktur
zu nutzen, die weiterhin erforderliche Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive
Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und zu betreiben
und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern
entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet,
Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf
Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen. Mit dem Begriff
NGA werden Zugangsnetze bezeichnet, welche die kupferbasierenden oder koaxialen
Infrastrukturen teilweise oder ganz durch Glasfaserleitungen ersetzen.
Der Rat der Stadt
Bergkamen hat hierzu in seiner Sitzung vom 14.12.2017 (Drucksache Nr. 11/1073)
folgenden Beschluss gefasst:
1.
Der
Bürgermeister wird ermächtigt, zusammen mit den Bürgermeistern der Stadt Kamen
und der Gemeinde Bönen, die dieser Beschlussvorlage beigefügte
öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschließen.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage dieser öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung gemeinsam, mit der Stadt Kamen und der Gemeinde Bönen auf der
Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in
der Bundesrepublik Deutschland (Förderrichtlinie) des Bundesministeriums für
Verkehr und digitale Infrastruktur vom 22.10.2015 (gemäß der dritten Überarbeitung vom 02. Mai 2017) eine eigene
Breitbandinfrastruktur aufzubauen, zu betreiben und mit Breitbanddiensten zu
versorgen (sog. Betreibermodell) und die hierzu erforderlichen Ausschreibungen
für die Ermittlung eines oder mehrerer Kooperationspartner für den Aufbau einer
flächendeckenden Infrastruktur, den Betrieb dieser Infrastruktur für die
beteiligten Kommunen sowie die spätere Bereitstellung der Breitbandversorgung
durchzuführen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Betriebsleiter
BreitBand Bergkamen |
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Vertreter der Betriebsleitung Kärger |
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