Beschlussvorschlag:
1.
Zum
01.02.2018 erfolgt die Gründung des Eigenbetriebes „BreitBand Bergkamen“.
2.
Der
Satzung des Eigenbetriebes „BreitBand Bergkamen“ wird zugestimmt.
3.
Der
Beigeordnete und Stadtkämmerer, Herr Marc Alexander Ulrich, wird (nebenamtlich)
zum Betriebsleiter bestellt.
4.
Der
Leiter der Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Herr Walter Kärger (Technik und
Vergaben) sowie der Leiter des StA 20, Herr Volker Marquardt (Finanzen), werden
(nebenamtlich) zu stellvertretenden Betriebsleitern bestellt.
Sachdarstellung:
Die Bundesregierung
hat das Ziel, im Jahr 2018 eine flächendeckende Versorgung mit 50 Mbit/s zu
erreichen. Hierzu stellt der Bund Fördermittel auf der Grundlage der Richtlinie
„Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland (Förderrichtlinie) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 22.10.2015 (gemäß der dritten Überarbeitung vom 02. Mai 2017)
bereit.
Nach Durchführung
einer Markterkundung und einer Machbarkeitsstudie der MICUS Strategieberatung
GmbH (MICUS) entschieden sich die Städte Bergkamen und Kamen und die Gemeinde
Bönen zu einer interkommunalen Zusammenarbeit zur Erhöhung der Erfolgschancen
innerhalb des Scorings des Fördergebers für die Förderung der Erschließung der
unterversorgten Anschlüsse („weiße Flecken“) im Gebiet der Kommunen mit
Bandbreiten von mindestens 100 Mbit/s für Privathaushalte und mindestens 1
Gbit/s für Unternehmen und institutionelle Nachfrager in einem sog.
Betreibermodell.
Gemäß
Kooperationserklärung der beteiligten Kommunen stellte die Stadt Bergkamen als
federführende Kommune am 28.02.2017 einen gemeinsamen Förderantrag für die
Städte Bergkamen und Kamen und die Gemeinde Bönen beim Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur. Ein vorläufiger Förderbescheid ging der
Stadt Bergkamen zu am 16.08.2017.
Auf Grundlage der
abzuschließenden Kooperationsvereinbarung (siehe Drucksache Nr. 11/1073) hat die Stadt Bergkamen die Aufgabe
übernommen, als federführende Kommune die erforderlichen Verfahren zur Ausschreibung
der Bauleistungen, zur Errichtung der passiven Netzinfrastruktur auf dem Gebiet
der Städte Bergkamen und Kamen und der Gemeinde Bönen sowie zur Ermittlung
eines Pächters des zu errichtenden Netzes durchzuführen, die entsprechenden
Bau, Pacht- und Betreiberverträge mit den so ermittelten Kooperationspartnern
zu schließen und die Finanzierung des Projekts abzuwickeln.
Zur Erbringung
dieser Aufgaben soll ein Eigenbetrieb der Stadt Bergkamen gegründet werden.
Dieser soll die dieser Beschlussvorlage beigefügte Betriebssatzung haben (siehe
beigefügte Anlage).
1.
Gründungsbeschluss
Gem. § 107 Abs. 3
und Abs. 4 i.V. mit § 114 GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016,
können Eigenbetriebe auch außerhalb des Gemeindegebiets tätig werden, soweit
berechtigte Interessen der betroffenen kommunalen Gebietskörperschaft gewahrt
sind. Das ist angesichts der zwischen den Städten Bergkamen und Kamen und der
Gemeinde Bönen beschlossenen Kooperationsvereinbarung vom 14.12.2017 der Fall.
Die Gemeinde Bönen und die Stadt Kamen haben in ihren jeweiligen Ratssitzungen
vom 23.11.2017 bzw. 06.12.2017 dem Abschluss der Kooperationsvereinbarung
zugestimmt.
Die Gründung des
Eigenbetriebes kann nach Abschluss der Vorarbeiten zum 01.02.2018 erfolgen. Der
Eigenbetrieb hat gem. § 1 Eigenbetriebsverordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) vom 16.11.2004, zuletzt geändert durch Art. 26
des Gesetzes vom 08.07.2016 keine eigene Rechtspersönlichkeit. Der Eigenbetrieb
„BreitBand Bergkamen“ ist Teil der Stadtverwaltung Bergkamen außerhalb der
Dezernatsgliederung.
2.
Betriebssatzung der Stadt Bergkamen für den
Eigenbetrieb „BreitBand Bergkamen“
Eigenbetriebe
werden nach den Vorschriften der EigVO NRW und der Betriebssatzung geführt. Die
Betriebssatzung regelt u.a.
- Namen
und Betriebszweck
- Höhe des
Stammkapitals
- Zusammensetzung
und Entscheidungsbefugnisse der Organe
- Zusammensetzung
der Betriebsleitung
- Anzahl
der Betriebsausschussmitglieder
- Kompetenzregelungen
- Vertretungsberechtigungen
- Wirtschaftsführung
und Rechnungswesen
In der
Betriebssatzung wird ein Stammkapital von 25.000 Euro festgesetzt.
Die Satzung
entspricht der Mustersatzung für Eigenbetriebe in NRW.
3.
Entwurf einer vorläufigen Eröffnungsbilanz
des Eigenbetriebs Breitband zum 01.02.2018
Die
Eröffnungsbilanz wird dem Rat mit dem Wirtschaftsplan in der gleichen Sitzung
zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Eröffnungsbilanz und der Wirtschaftsplan
werden dem Betriebsausschuss in seiner nächsten Sitzung zur Kenntnisnahme
vorgelegt.
4.
Betriebsleitung und Stellenbesetzung
Gemäß § 4 lit. a)
der EigVO NRW hat der Rat über die Bestellung und Abberufung der
Betriebsleitung zu entscheiden.
Von der Verwaltung
wird vorgeschlagen, den Beigeordneten und Stadtkämmerer, Herrn Marc Alexander
Ulrich, zum Betriebsleiter
(nebenamtlich) zu bestellen. Weiterhin wird von der Verwaltung vorgeschlagen,
die Funktion des stellvertretenden Betriebsleiters (nebenamtlich) durch den
Leiter der Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Herrn Walter Kärger (Technik und
Vergaben), und den Leiter des StA 20, Herrn Volker Marquardt (Finanzen), zu
besetzen.
Die
Geschäftsverteilung innerhalb der Betriebsleitung ist in einer gesonderten
Dienstanweisung des Bürgermeisters mit Zustimmung des Betriebsausschusses zu
regeln,
§ 2 Abs. 4 EigVO
NRW.
Alle zu
erledigenden Arbeiten werden durch Personal der Stadt Bergkamen durchgeführt.
Eine Erstattung der Kosten erfolgt durch den Eigenbetrieb „BreitBand
Bergkamen“.
5.
Betriebsausschuss
Gemäß § 5 Abs. 1
EigVO NRW werden die Aufgaben dem
bereits bestehenden gemeinsamen Betriebsausschuss (SEB und EBB) angegliedert.
6. Verschiedenes
Über Art und Umfang
der Inanspruchnahme der Verwaltung durch den Eigenbetrieb, werden beide
Beteiligten eine Vereinbarung abschließen.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister Roland Schäfer |
Der Bürgermeister In Vertretung Marc Alexander Ulrich Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Leiter der Stabsstelle WiFö Kärger |
Sichtvermerk StA 30 Roreger |
Sichtvermerk StA 20 Marquardt |