Betreff
Aktuelle Situation der Aufnahme und Versorgung von Gefüchteten in Bergkamen
Vorlage
11/1064
Aktenzeichen
50 mö-
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Sachdarstellung:

 

Die Verwaltung berichtet gegenüber dem Ausschuss seit 2015 kontinuierlich über die Situation der Aufnahme und Versorgung von Geflüchteten in Bergkamen.

 

Bekanntlich wurde die Zuweisungssituation der Stadt Bergkamen durch den Betrieb der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) des Landes auf dem Parkplatz Häupenweg 19 (Zeltstadt) maßgeblich beeinflusst. Die dortige maximale Kapazität der Aufnahme von 600 Personen wurde bei der Berechnung der Aufnahmeverpflichtung (Zuweisungsquote) der Stadt Bergkamen berücksichtigt, so dass von Mitte Oktober 2015 bis Ende des Jahres 2016 mit Ausnahme von Familienzusammenführungen praktisch keine Neuzuweisungen erfolgten. Da nach Beendigung des Betriebes der ZUE des Landes die Anrechnung sukzessive wegfiel, erfolgten ab dem Jahreswechsel 2016/2017 Zuweisungen zum Ausgleich der dadurch entstandenen Lücke.

 

Seit Beginn des Jahres 2017 hat sich die landes- bzw. bundesweite Aufnahme von Geflüchteten nahezu nicht verändert. Seitdem beträgt die Aufnahmeverpflichtung der Stadt Bergkamen nur noch wenige Personen pro Monat (ca. 6-7 Personen). Zur Verdeutlichung der vg. Entwicklung ist eine Übersicht der monatlichen Zuweisungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) seit 2014 als Anlage beigefügt.

 

Anlage 1:   Diagramm – Anzahl der Zuweisungen (Personen) FlüAG 01/2014 bis 11/2017

 

Unter Berücksichtigung der Zuweisungen einerseits sowie der Abgänge andererseits ergab sich die ebenfalls als Anlage beigefügte Übersicht der betreuten Personen:

 

Anlage 2:   Diagramm – Anzahl der Personen im Leistungsbezug AsylbLG 01/2014 bis

                   11/2017

 

Unter Berücksichtigung der Anrechnung der Aufnahmekapazität der ZUE des Landes wären rechnerisch in der Zeit von November 2015 bis Dezember 2016 ca. 300 Personen mehr zu versorgen gewesen. Seit dem Höchststand der Asylantragstellungen Mitte des Jahres 2015 ist ein kontinuierlicher Rückgang in den hiesigen Betreuungszahlen festzustellen.

 

Der Rückgang resultiert primär aus der Erteilung von Aufenthaltstiteln durch die Ausländerbehörde des Kreises Unna. 71 % der eingestellten Fälle wechseln unmittelbar im Anschluss in die Zuständigkeit des Jobcenters bzw. in wenigen Fällen aufgrund des Alters in die Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XII. Dem gegenüber stehen nur 11 % der Personen, die nachweislich freiwillig ausgereist sind, sowie 2 %, in denen eine Rückführung ins Heimatland durch die Ausländerbehörde erfolgte. Bei rund 10 % der eingestellten Fälle sind die aktuellen Aufenthaltsverhältnisse unbekannt. Zumindest bei einem Teil liegen Hinweise anderer Flüchtlinge vor, dass eine Ausreise ins Heimatland erfolgte.

 

Anlage 3:   Diagramm – Einstellung der Leistungen AsylbLG (prozentualer Anteil)

 

Seit der letzten Berichterstattung im Ausschuss zur Mitte des Jahres stagniert die Anzahl der betreuten Personen wieder auf dem Niveau vor dem massiven Zuzug 2015. Seit August 2017 erfolgen Zuweisungen in moderatem Umfang, um die Zuweisungsquote im Vergleich zu den anderen Kommunen weiterhin zu erfüllen.

 

Hierbei ist anzumerken, dass bei gleichbleibenden Fallzahlen derzeit der Anteil an Personen sinkt, für die eine pauschalierte Landesleistung nach dem FlüAG erfolgt. Folglich steigt die Anzahl der Personen, für die ausschließlich die Stadt Bergkamen sämtliche Aufwendungen trägt. Eine gesetzliche Beteiligung des Landes/Bundes an den hierdurch entstehenden Kosten ist weiterhin nicht vorgesehen.

 

Mit dem Auszug von Flüchtlingen mit Aufenthaltstitel aus den städtischen Unterkünften sinkt der Wohnraumbedarf der Stadt Bergkamen zur Unterbringung des Personenkreises. Es wurden aus dem Bestand von 100 Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt bereits 30 Verträge beendet, weitere 14 sind derzeit gekündigt, so dass zum Jahresende 56 Wohnungen verbleiben, die zur Unterbringung genutzt werden.

 

Hier konnten vielfach durch den/die Sozialarbeiter/-in des Bürgerbüros die gekündigten Wohnungen u.a. an Flüchtlinge mit Aufenthaltstitel vermittelt werden, die bislang selbst keine Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt anmieten konnten und nach wie vor durch die Stadt zur Vermeidung von Obdachlosigkeit untergebracht waren. Ein positiver Nebeneffekt besteht darin, dass die Mietverhältnisse der Stadt teilweise vor Ablauf der regulären Kündigungsfrist beendet wurden und damit Leerstände verringert werden konnten.

 

Nach erfolgter Sanierung eines weiteren Objektes an der Schwerpunkteinrichtung Fritz-Husemann-Str. 20a-24 und der Übergabe des Neubaus Fritz-Husemann-Str. 20b stehen auch dort umfangreiche Kapazitäten zur Verfügung, die es erlauben, sukzessive den Wohnungsbestand zur Unterbringung zu verringern und damit dem gesunkenen Bedarf weiterhin anzupassen.

 

Aktuell ist erkennbar, dass ein ungedeckter Bedarf bei der sozialen Betreuung / Begleitung des Personenkreises besteht, der Leistungen durch das Jobcenter bezieht und weiterhin einer Unterstützung bedarf. Angefangen von der Wohnungssuche, den Abschluss eines Mietvertrages und der erforderlichen Versorgungsverträge besteht regelmäßig kein oder nur geringes Wissen über Abläufe des täglichen Lebens. Die durch das FlüAG vorgesehenen Mittel zur sozialen Betreuung der Geflüchteten sind ausschließlich für den Personenkreis im laufenden Verfahren vorgesehen. Eine gesetzliche Regelung, z.B. im SGB II/XII, existiert neben den regulären Beratungspflichten aus den Sozialgesetzbüchern nicht. Eine Deckung dieses Bedarfs ist allerdings wichtige Voraussetzung für eine gelungene Integration des Personenkreises.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiterin

 

 

 

 

Höchst

Sachgebietsleiter

 

 

 

 

Möllmann