Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Aufgrund § 7 Abs. 6 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) führt der Kreis Unna seit 2014 eine verbindliche örtliche Planung in Form des jährlich fortgeschriebenen Pflegebedarfsplanes durch. Der Pflegebedarfsplan 2017 wurde durch den Kreistag in seiner Sitzung am 10.10.2017 beschlossen.
In der Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren wird der Pflegebedarfsplan 2017 durch Herrn Hans Zakel, Kreis Unna -Stabsstelle Planung und Mobilität-, mit Fokus auf die Situation in Bergkamen vorgestellt.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
|
Amtsleiterin Höchst |
Sachgebietsleiter Möllmann |
|