Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren nimmt die Ausführungen
der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Mit Vorlage vom 15.08.2016 (Drucksache Nr. 11/0654) hat die
Verwaltung ausführlich über die Änderungen im Bereich der Spielhallen aufgrund
des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) berichtet.
Die fünfjährige Übergangsfrist des § 29 Abs. 4 Satz 2 GlüStV
für Bestandsspielhallen endet in Nordrhein-Westfalen mit Ablauf des 30.11.2017.
Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch Spielhallen betrieben werden, die über eine
glücksspielrechtliche Erlaubnis verfügen. Voraussetzung für die
Erlaubniserteilung ist die Einhaltung des Verbotes von Mehrfachkonzessionen und
des Abstandsgebotes von 350 m zwischen Spielhallen, sofern nicht
Ausnahmetatbestände greifen oder der härtefallbedingte Weiterbetrieb geltend
gemacht werden kann.
Die Verwaltung berichtet in der
Sitzung mündlich zum aktuellen Stand der Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags
in Bergkamen.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Busch |
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Amtsleiterin Höchst |
Sachbearbeiter Höll |
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