Betreff
Stand der Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags
Vorlage
11/1058
Aktenzeichen
32.56.10
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Sachdarstellung:

 

Mit Vorlage vom 15.08.2016 (Drucksache Nr. 11/0654) hat die Verwaltung ausführlich über die Änderungen im Bereich der Spielhallen aufgrund des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) berichtet.

 

Die fünfjährige Übergangsfrist des § 29 Abs. 4 Satz 2 GlüStV für Bestandsspielhallen endet in Nordrhein-Westfalen mit Ablauf des 30.11.2017. Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch Spielhallen betrieben werden, die über eine glücksspielrechtliche Erlaubnis verfügen. Voraussetzung für die Erlaubniserteilung ist die Einhaltung des Verbotes von Mehrfachkonzessionen und des Abstandsgebotes von 350 m zwischen Spielhallen, sofern nicht Ausnahmetatbestände greifen oder der härtefallbedingte Weiterbetrieb geltend gemacht werden kann.

 

Die Verwaltung berichtet in der Sitzung mündlich zum aktuellen Stand der Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags in Bergkamen.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Busch

 

 

Amtsleiterin

 

 

 

 

Höchst

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Höll