Betreff
Klärschlammentsorgung des SEB;
1. Änderungssatzung vom ........ 2017 zur Satzung über die Entleerung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 16.12.2016
Vorlage
11/1053
Aktenzeichen
gro-ev
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die als Anlage 1 der Erstschrift dieser Niederschrift beigefügte 1. Änderung zur Satzung über die Entleerung von Grundstücksentwässerungsanlagen.

Sachdarstellung:

 

I.              Allgemeines

 

Die Pflicht der Gemeinden, das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen, ist in § 46 Abs. 1 Landeswassergesetz NRW geregelt. Die Verpflichtung der Gemeinden zur Abwasserbeseitigung umfasst insbesondere auch das Einsammeln und Abfahren des in Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms und dessen Aufbereitung für eine ordnungsgemäße Verwertung oder Beseitigung.

 

Aufgabe der abwasserbeseitigungspflichtigen Gemeinde ist es in diesem Zusammenhang, eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung sicherzustellen. Die Pflicht zu Überwachung von Kleinkläranlagen liegt jedoch nach Inkrafttreten des neuen Landeswassergesetzes NRW am 16.07.2016 nunmehr in der alleinigen Zuständigkeit der unteren Wasserbehörde als untere Umweltbehörde.

 

Die Verringerung des Gebührensatzes ist auf die gegenüber den Vorjahren geringer anzusetzenden Verwaltungskosten zurückzuführen. Die Lippeverbandsumlage hat sich ebenfalls verringert. Gewinnvorträge aus den Jahren 2015 und 2016 werden in dieser Kalkulation nicht mit eingerechnet.

Unter Berücksichtigung der übrigen Kosten ergibt sich aufgrund der nachfolgenden Gebührenbedarfsermittlung ein Gebührensatz von 108,02 €/m³.

 

 

II.            Gebührenbedarfsermittlung

 

 

1.            Kosten der Grubenentleerung

 

Entsorgungskosten gem. Einjahresvertrag                                               5.941,08 €

 

 

2.            Personalkosten

 

Anteilige Personalkosten ( 4 % ) der Mitarbeiter

des SEB, welche mit der Organisation der Grubenent-

leerung und der Klärschlammbeseitigung betraut ist.                                 3.094,94 €

 


 

3.            Kosten eines Büroarbeitsplatzes

 

Lt. Empfehlung der KGST, Nr. 17/2017 KGST, sind für einen

Arbeitsplatz mit Technikunterstützung Kosten von

9.700,00 € jährlich anzusetzen:

 

4 % von 9.700,00 €/à                                                                                  388,00 €

 

    4.          Sachkosten und von anderen Ämtern bezogene Leistungen

 

Lt. Empfehlung des KGST, Nr. 17/2017 KGST, sind

20 % der Personalkosten als Zuschlag für Sachkosten

und für von anderen Ämtern bezogene Leistungen

anzusetzen:

 

20 % von 3.094,94 €                                                                                   618,99 €

 

5.        Entsorgungskosten Lippeverband

 

Der aus den Kleinkläranlagen abgepumpte Klärschlamm

wird durch das Entsorgungsunternehmen den Kläranlagen

des Lippeverbandes zugeführt. Die Kosten hierfür sind in

der Lippeverbandsumlage enthalten.                                                        6.160,00 €

 

 

 

III.           Gebührenkalkulation

 

1. Grubenentleerung                                                5.941,08 €

 

2. Personalkosten                                                    3.094,94 €

 

3. Büroarbeitsplatz                                                     388,00 €

 

4. Sachkosten                                                            618,99 €    

 

5. Lippeverband                                                      6.160,00 €

 

 

 

                                                                                                 16.203,01 €

 

16.203,01 € : 150 m³ = 108,02 €/m³

 

Lt. SEB wird für das Jahr 2018 eine Abfuhrmenge von 150 m³ erwartet.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter und Betriebsleiter

 

 

Vertreter der Betriebsleitung

 

 

 

 

Staschat

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Groß

Sichtvermerk StA 30

 

 

 

 

Roreger