Betreff
Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2018/2019 und ihrer Anlagen an den Rat
Vorlage
11/1024
Aktenzeichen
hae-wz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, den vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf der Haushaltssatzung 2018/2019 nebst Anlagen entgegenzunehmen und zur Vorberatung gemäß § 59 Abs. 2 GO NRW an den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen. In der Ratssitzung am 14.12.2017 soll über den Erlass der Haushaltssatzung 2018/2019 nebst Anlagen beraten und beschlossen werden.

 

Sachdarstellung:

 

Der am 12.10.2017 vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung 2018/2019 wird nebst Anlagen gemäß § 80 Abs. 2 GO NRW dem Rat mit der Bitte zugeleitet,

 

a)    ihn an den Haupt- und Finanzausschuss zur Vorberatung gemäß § 59 GO NRW zu verweisen,

b)    in der Ratssitzung am 14.12.2017 über den Erlass der Haushaltssatzung 2018/2019 gemäß § 80 Abs. 4 GO NRW zu beschließen.

 

Gemäß § 75 Abs. 2 GO NRW muss der Haushalt in jedem Jahr ausgeglichen sein, d. h., die Erträge müssen mindestens genauso hoch sein wie die Aufwendungen. Die vorgenannte Verpflichtung gilt als erfüllt, wenn der Fehlbedarf im Ergebnisplan durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann.

 

Die Ausgleichsrücklage der Stadt Bergkamen in Höhe von 20,3 Mio. € wurde bereits im Haushaltsjahr 2009 vollständig aufgezehrt.

 

Aufgrund der weiterhin notwendigen Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage in den Jahren 2010 bis 2014 bedingt durch die zu erwartenden Jahresfehlbedarfe wurde das Haushaltssicherungskonzept (HSK) im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2016/2017 fortgeschrieben. Zieljahr zum Haushaltsausgleich bleibt weiterhin das Jahr 2016. 

 

Der Jahresabschluss 2015 schließt erstmals wieder mit einem positiven Jahresergebnis (+2.266 T€) ab.

 

Durch das ebenfalls positive Jahresergebnis (+4.181 T€) im Entwurf des Jahresabschlusses 2016 wird die Zielerreichung des HSK nunmehr bestätigt.

 

Auch für das Jahr 2017 wird gemäß Budgetbericht zum 30.06.2017 mit einem positiven Jahresergebnis gerechnet.

 

Die Ausgleichsrücklage kann daher zunächst voraussichtlich wie folgt aufgestockt werden, um künftige Schwankungen bei den Jahresergebnissen ausgleichen zu können:

 

 

Jahresergebnis 2015:                         + 2.266 T€

Jahresergebnis 2016 (Entwurf):         + 4.181 T€

                                                            ---------------

Bestand der Ausgleichsrücklage:  + 6.447 T€

 

 

 

Der Ergebnisplan für die Jahre 2018 bis 2022 weist nachfolgende Überschüsse aus:

 

 

2018

T€

2019

T€

2020

T€

2021

T€

2022

T€

Erträge

137.700

141.655

149.193

158.730

163.196

Aufwendungen

- 137.562

- 140.556

- 147.450

- 156.124

- 159.839

Überschüsse

+ 138

+ 1.099

+ 1.743

+ 2.606

+ 3.357

 

Aus der obigen Tabelle ist ersichtlich, dass die Erträge die Aufwendungen regelmäßig übersteigen und somit in der Planung dauerhaft kein Eigenkapitalverzehr mehr stattfindet.

 

 

Teilfinanzplan

 

Der Teilfinanzplan sieht Investitionen im Planungszeitraum in Höhe von 81,1 Mio. € vor.

 

 

2018

T€

2019

T€

2020

T€

2021

T€

2022

T€

Investitionen

41.029

19.721

9.492

5.673

5.137

 

 

 

Der hierfür erforderlichen Nettokreditaufnahme in Höhe von 31,8 Mio. € stehen planmäßige Tilgungen in Höhe von 15,1 Mio. € gegenüber. Ab dem Jahr 2020 erfolgt voraussichtlich eine Entschuldung. Dies ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

 

 

2018

T€

2019

T€

2020

T€

2021

T€

2022

T€

Saldo aus Investitionstätigkeit

16.933

14.788

4.107

2.228

2.471

Rentierliche Auszahlungen

- 3.826

- 2.420

- 1.635

- 830

- 30

Nettokreditaufnahme

13.107

12.368

2.472

1.398

2.441

Tilgung

- 2.400

- 3.030

- 3.130

- 3.230

- 3.330

Neuverschuldung/

Entschuldung

10.707

9.338

- 658

- 1.832

- 889

 

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung nebst Anlagen liegt ab dem 16.11.2017 im Rathaus der Stadt Bergkamen, Rathausplatz 1, 59192 Bergkamen, aus. Alle Einwohner und Abgabepflichtigen haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Auslegungsfrist Einwendungen bei der vorgenannten Stelle zu erheben, über die der Rat in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen hat.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

 

 

Roland Schäfer

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Amtsleiter

 

 

 

 

 

Marquardt

Sachbearbeiter

 

 

 

 

 

Haeske