Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Umwelt, Bauen und Verkehr nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Er stimmt der
Anordnung einer Fahrradstraße im Verlauf der Hubert-Biernat-Straße zwischen dem
Kreisverkehr mit der Erich-Ollenhauer-Straße und dem Kreisverkehr mit der Gedächtnisstraße
sowie den Umbaumaßnahmen zu Errichtung einer Abbiegespur für Radfahrer zu.
Sachdarstellung:
Ausgangslage:
Das ca. 360 m lange
Teilstück der Hubert-Biernat-Straße zwischen den Kreisverkehranlagen mit der
Erich-Ollenhauer-Straße und mit der Gedächtnisstraße ist eine auf Tempo 30 reduzierte
Stadtstraße. Dieses Tempolimit gilt in der Zeit zwischen 06.00 Uhr und 20.00
Uhr. Weiterhin besteht die Ausweisung einer Halteverbotszone mit dem Zusatz
„Parken nur auf gekennzeichneten Flächen“. Im Fahrbahnbereich sind
Angebotsstreifen für Fahrräder unter Verzicht auf eine Mittelmarkierung
beidseitig vorhanden. Im Bereich des Hauptzuganges zum Städtischen Gymnasium
besteht auf beiden Seiten eine ÖPNV-Haltestelle.
Erschlossen werden
die Stichstraßen Ernst-Reuter-Straße in Verlängerung mit der
Fritz-Erler-Straße, die Fritz-Steinhoff-Straße, die Heinrich-Deist-Straße, eine
öffentliche Stellplatzanlage sowie eine private Stellplatzanlage im Straßenraum
vor den Gebäuden Nr. 3 bis 5 h.
Veranlassung:
Die
Hubert-Biernat-Straße ist eine direkte Verbindung zwischen der
Erich-Ollenhauer-Straße und der Stadtmitte mit Busbahnhof, Rathaus und
Weiterführung in Richtung Nordberg.
Neben dem
motorisiertem Fahrverkehr wird hier ein hoher Radverkehrsanteil als Verbindung
zwischen Oberaden und der City beobachtet. Erschlossen wird auf diesem
Teilstück auch das Städt. Gymnasium mit dem Pädagogischen Zentrum, der
Doppelturnhalle und den Sportangeboten auf dem Außensportgelände.
Aus diesem Grunde
sind hier zu den verschiedensten Tageszeiten hohe Radverkehrsaufkommen im
Straßenraum zu bewältigen. Die Verkehrsspitzen liegen im Bereich des
Schulbeginnes, des Unterrichtsendes sowie bei der Nutzung der Sportangebote in
den Nachmittags- und Abendstunden.
Dies führt nach
Aussagen der örtlichen Polizei regelmäßig zu gefährlichen Situationen, vor
allem für die radelnden Verkehrsteilnehmer.
Die radelnden
Schüler kommen oft in Gruppen und nutzen dann nicht nur den Angebotsstreifen,
sondern durch Nebeneinanderfahren auch die Fahrbahn. Die Straße wird teilweise
an verschiedenen Stellen wild gekreuzt, die Gehwege, oft auch in Gegenrichtung,
als Radwege mit benutzt.
Ein Brennpunkt
hierbei ist die diagonale Radverkehrsquerung in Verbindung mit dem Fußgängerüberweg
auf Höhe der Fritz-Steinhoff-Straße.
Die abbiegenden
Radfahrer aus Richtung Busbahnhof sind beim Queren der Gegenfahrbahn auf das
Grundstück Gymnasium dem Gegenverkehr gegenüber wartepflichtig. Diese Wartepflicht
wird jedoch sehr oft missachtet. Der Radfahrer fühlt sich offensichtlich im
Schutz des Fußgängerüberweges sicher und quert die Straße ohne Rücksicht auch
bei ankommendem Gegenverkehr. Fahrzeuge, die aus Richtung Erich-Ollenhauer-Straße
kommen, sehen den markierten Zebrastreifen und rechnen mit Fußgängern, nicht
aber mit dahinter kreuzenden und deutlich schnelleren Radfahrern.
Die
Kreispolizeibehörde fordert die Stadt Bergkamen deshalb auf, hier für
ausreichende Klarheit und damit Sicherheit Sorge zu tragen.
Es hat an dieser
Querung seit 2013 zum Glück nur 2 Unfälle gegeben; das Risiko weiterer Unfälle
ist jedoch nach Aussage der Polizei sehr hoch, gefährliche Situationen an der Tagesordnung.
Vor diesem
Hintergrund und dem Ziel die Sicherheit in diesem Teilabschnitt zu erhöhen, ist
die Ausweisung als Fahrradstraße geprüft worden.
Rechtliche Grundlagen:
Seit der Novelle
der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Jahre 1997 ist die Fahrradstraße rechtlich
definiert. In der Verwaltungsvorschrift zur StVO zu Zeichen 244 wird dazu ausgeführt:
„Fahrradstraßen
kommen dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist
oder dies alsbald zu erwarten ist. Anderen Fahrverkehr als der Radverkehr darf
nur ausnahmsweise durch die Anordnung entsprechender Zusatzzeichen zugelassen
werden. Daher müssen vor der Anordnung die Bedürfnisse des
Kraftfahrzeugverkehrs ausreichend berücksichtigt werden (alternative
Verkehrsführung)“.
Wenn der Radverkehr
auf einem betrachteten Straßenzug noch nicht die vorherrschende Verkehrsart
ist, so kann die Einrichtung einer Fahrradstraße bei entsprechenden Randbedingungen
dafür sorgen. Fahrradstraßen bieten dem Radverkehr Vorteile. Praktische Erfahrungen
zeigen, dass die Anpassung der Verkehrsteilnehmer an ein neues Verkehrsangebot
oft wesentlich länger als 1 Jahr dauert. Diesen Erfahrungen sollte die
Auslegung des Begriffes „alsbald“ Rechnung tragen. Da keine baulichen
Anforderungen an Fahrradstraßen gestellt werden wird die Einrichtung deutlich
erleichtert.
Die
straßenverkehrsrechtliche Anordnung erfolgt durch das Verkehrszeichen VZ 244.1
und VZ 244.2. Die Ausweisung als Fahrradstraße bedeutet:
1.
Anderer
Fahrzeugverkehr als Radverkehr darf Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn,
dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt.
2. Für den Fahrverkehr gilt eine
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch
behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit
weiter verringern.
3. Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern
ist erlaubt.
4.
Im
Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt,
die allgemeinen Regeln der StVO.
Weitere Auflagen
oder Gesetze zur Ausgestaltung, bauliche Ausstattung, Markierung oder Beschilderung
von Fahrradstraßen bestehen nicht.
Geplante Änderungen in der Beschilderung und
Markierung des Teilabschnittes der Hubert-Biernat-Straße als Fahrradstraße:
1.
VZ
244.1 und VZ 244.2 jeweils an den Ein- und Ausfahrten zu den Kreisverkehrplätzen
jeweils mit dem Zusatzschild VZ 1020-30 „Anlieger frei“.
2. Piktogramme weiß mit Richtungspfeil je
Fahrtrichtung wiederholt auf der Fahrbahn und an allen Einmündungen.
3. Blaue Bandmarkierung quer über die
Einfahrtsbereiche aus den Kreisverkehren mit dem Piktogramm VZ 237 „Radweg“.
4.
Nutzung
der seitlich vorhandenen unterbrochenen Markierung, derzeit Angebotsstreifen,
als Sicherheitsabstand zu den Parkstreifen.
Die Punkte 3 und 4 folgen der Empfehlung durch die Unfallforscher der
Versicherten, veröffentlicht in „Unfallforschung kommunal“, Nr. 26.
5.
Kleinere
Demarkierungsarbeiten am jetzigen Angebotsstreifen und an vorhandenen
Fahrradpiktogrammen.
Zusätzlich sind am
Konfliktpunkt der Fußgänger- und Radwegequerung auf Höhe der
Fritz-Steinhoff-Straße folgende Umbauarbeiten erforderlich:
1.
Demarkierung
des Fußgängerüberweges und der Diagonalquerung für Radfahrer. Als Verbindung
vom öffentlichen Parkplatz südlich der Hubert-Biernat-Straße zum Gymnasium kann
bei Bedarf weiterhin der Fußgängerüberweg an der Bushaltestelle genutzt werden.
2. Ausbau des westlich dem Überweg
vorgelagerten Pflanzbeetes.
3. Nutzung der durch die Demarkierung
gewonnenen Fläche als zusätzliche Aufstellfläche für abbiegende/querende
Fahrräder mit entsprechender Markierung durch Pfeile und Fahrradpiktogramme. In
diesem Bereich werden beide Fahrbahnfahrtrichtungen mit dem VZ 138 (Fahrräder
kreuzen + Zusatzzeichen 1000-30, Fahrräder kreuzen von rechts und links)
ausgeschildert werden.
4.
Die
Kfz-Stellplätze, die Bushaltepunkte, der Zebrastreifen, die Vorfahrtsregelungen
sowie die Ausweisung als Parkverbotszone mit der genannten Einschränkung
bleiben weiterhin bestehen.
Durch die Ausweisung dieses Teilstückes der Hubert-Biernat-Straße zu
einer Fahrradstraße erfolgt ein wichtiger Schritt in Richtung zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit für die nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer und schafft
Klarheit in der Verkehrsführung.
Alle vorgeschlagenen Maßnahmen sind mit der Polizeidirektion Verkehr in Unna
abgestimmt. Die Leitung des städtischen Gymnasiums Bergkamen stimmt dem
Vorhaben ebenfalls zu.
Die Unfallforschung der Versicherer schreibt in „Unfallforschung
kommunal“ Nr. 26:
„Unfälle in Fahrradstraßen geschehen verhältnismäßig selten und sind im
Vergleich mit dem gesamten innerörtlichen Unfallgeschehen im Radverkehr weniger
schwer.“ Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wird die Stadtverwaltung deshalb
auch zukünftig die Ausweisung weiterer Fahrradstraßen prüfen.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiter Irmisch |
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