Betreff
Umwandlung der Hubert-Biernat-Straße im Bereich zwischen der Erich-Ollenhauer-Straße und der Gedächtnisstraße in eine Fahrradstraße
Vorlage
11/1022
Aktenzeichen
66 ir-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

 

Er stimmt der Anordnung einer Fahrradstraße im Verlauf der Hubert-Biernat-Straße zwischen dem Kreisverkehr mit der Erich-Ollenhauer-Straße und dem Kreisverkehr mit der Gedächtnisstraße sowie den Umbaumaßnahmen zu Errichtung einer Abbiegespur für Radfahrer zu.

 

Sachdarstellung:

 

Ausgangslage:

 

Das ca. 360 m lange Teilstück der Hubert-Biernat-Straße zwischen den Kreisverkehranlagen mit der Erich-Ollenhauer-Straße und mit der Gedächtnisstraße ist eine auf Tempo 30 reduzierte Stadtstraße. Dieses Tempolimit gilt in der Zeit zwischen 06.00 Uhr und 20.00 Uhr. Weiterhin besteht die Ausweisung einer Halteverbotszone mit dem Zusatz „Parken nur auf gekennzeichneten Flächen“. Im Fahrbahnbereich sind Angebotsstreifen für Fahrräder unter Verzicht auf eine Mittelmarkierung beidseitig vorhanden. Im Bereich des Hauptzuganges zum Städtischen Gymnasium besteht auf beiden Seiten eine ÖPNV-Haltestelle.

 

Erschlossen werden die Stichstraßen Ernst-Reuter-Straße in Verlängerung mit der Fritz-Erler-Straße, die Fritz-Steinhoff-Straße, die Heinrich-Deist-Straße, eine öffentliche Stellplatzanlage sowie eine private Stellplatzanlage im Straßenraum vor den Gebäuden Nr. 3 bis 5 h.

 

Veranlassung:

 

Die Hubert-Biernat-Straße ist eine direkte Verbindung zwischen der Erich-Ollenhauer-Straße und der Stadtmitte mit Busbahnhof, Rathaus und Weiterführung in Richtung Nordberg.

Neben dem motorisiertem Fahrverkehr wird hier ein hoher Radverkehrsanteil als Verbindung zwischen Oberaden und der City beobachtet. Erschlossen wird auf diesem Teilstück auch das Städt. Gymnasium mit dem Pädagogischen Zentrum, der Doppelturnhalle und den Sportangeboten auf dem Außensportgelände.

Aus diesem Grunde sind hier zu den verschiedensten Tageszeiten hohe Radverkehrsaufkommen im Straßenraum zu bewältigen. Die Verkehrsspitzen liegen im Bereich des Schulbeginnes, des Unterrichtsendes sowie bei der Nutzung der Sportangebote in den Nachmittags- und Abendstunden.

Dies führt nach Aussagen der örtlichen Polizei regelmäßig zu gefährlichen Situationen, vor allem für die radelnden Verkehrsteilnehmer.

Die radelnden Schüler kommen oft in Gruppen und nutzen dann nicht nur den Angebotsstreifen, sondern durch Nebeneinanderfahren auch die Fahrbahn. Die Straße wird teilweise an verschiedenen Stellen wild gekreuzt, die Gehwege, oft auch in Gegenrichtung, als Radwege mit benutzt.

 

Ein Brennpunkt hierbei ist die diagonale Radverkehrsquerung in Verbindung mit dem Fußgängerüberweg auf Höhe der Fritz-Steinhoff-Straße.

Die abbiegenden Radfahrer aus Richtung Busbahnhof sind beim Queren der Gegenfahrbahn auf das Grundstück Gymnasium dem Gegenverkehr gegenüber wartepflichtig. Diese Wartepflicht wird jedoch sehr oft missachtet. Der Radfahrer fühlt sich offensichtlich im Schutz des Fußgängerüberweges sicher und quert die Straße ohne Rücksicht auch bei ankommendem Gegenverkehr. Fahrzeuge, die aus Richtung Erich-Ollenhauer-Straße kommen, sehen den markierten Zebrastreifen und rechnen mit Fußgängern, nicht aber mit dahinter kreuzenden und deutlich schnelleren Radfahrern.

Die Kreispolizeibehörde fordert die Stadt Bergkamen deshalb auf, hier für ausreichende Klarheit und damit Sicherheit Sorge zu tragen.

 

Es hat an dieser Querung seit 2013 zum Glück nur 2 Unfälle gegeben; das Risiko weiterer Unfälle ist jedoch nach Aussage der Polizei sehr hoch, gefährliche Situationen an der Tagesordnung.

Vor diesem Hintergrund und dem Ziel die Sicherheit in diesem Teilabschnitt zu erhöhen, ist die Ausweisung als Fahrradstraße geprüft worden.

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Seit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Jahre 1997 ist die Fahrradstraße rechtlich definiert. In der Verwaltungsvorschrift zur StVO zu Zeichen 244 wird dazu ausgeführt:

 

„Fahrradstraßen kommen dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist. Anderen Fahrverkehr als der Radverkehr darf nur ausnahmsweise durch die Anordnung entsprechender Zusatzzeichen zugelassen werden. Daher müssen vor der Anordnung die Bedürfnisse des Kraftfahrzeugverkehrs ausreichend berücksichtigt werden (alternative Verkehrsführung)“.

 

Wenn der Radverkehr auf einem betrachteten Straßenzug noch nicht die vorherrschende Verkehrsart ist, so kann die Einrichtung einer Fahrradstraße bei entsprechenden Randbedingungen dafür sorgen. Fahrradstraßen bieten dem Radverkehr Vorteile. Praktische Erfahrungen zeigen, dass die Anpassung der Verkehrsteilnehmer an ein neues Verkehrsangebot oft wesentlich länger als 1 Jahr dauert. Diesen Erfahrungen sollte die Auslegung des Begriffes „alsbald“ Rechnung tragen. Da keine baulichen Anforderungen an Fahrradstraßen gestellt werden wird die Einrichtung deutlich erleichtert.

 

Die straßenverkehrsrechtliche Anordnung erfolgt durch das Verkehrszeichen VZ 244.1 und VZ 244.2. Die Ausweisung als Fahrradstraße bedeutet:

 

1.    Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr darf Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt.

2.    Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.

3.    Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt.

4.    Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt, die allgemeinen Regeln der StVO.

Weitere Auflagen oder Gesetze zur Ausgestaltung, bauliche Ausstattung, Markierung oder Beschilderung von Fahrradstraßen bestehen nicht.

 

Geplante Änderungen in der Beschilderung und Markierung des Teilabschnittes der Hubert-Biernat-Straße als Fahrradstraße:

 

1.    VZ 244.1 und VZ 244.2 jeweils an den Ein- und Ausfahrten zu den Kreisverkehrplätzen jeweils mit dem Zusatzschild VZ 1020-30 „Anlieger frei“.

2.    Piktogramme weiß mit Richtungspfeil je Fahrtrichtung wiederholt auf der Fahrbahn und an allen Einmündungen.

3.    Blaue Bandmarkierung quer über die Einfahrtsbereiche aus den Kreisverkehren mit dem Piktogramm VZ 237 „Radweg“.

4.    Nutzung der seitlich vorhandenen unterbrochenen Markierung, derzeit Angebotsstreifen, als Sicherheitsabstand zu den Parkstreifen.

Die Punkte 3 und 4 folgen der Empfehlung durch die Unfallforscher der Versicherten, veröffentlicht in „Unfallforschung kommunal“, Nr. 26.

5.    Kleinere Demarkierungsarbeiten am jetzigen Angebotsstreifen und an vorhandenen Fahrradpiktogrammen.

 

Zusätzlich sind am Konfliktpunkt der Fußgänger- und Radwegequerung auf Höhe der Fritz-Steinhoff-Straße folgende Umbauarbeiten erforderlich:

 

1.    Demarkierung des Fußgängerüberweges und der Diagonalquerung für Radfahrer. Als Verbindung vom öffentlichen Parkplatz südlich der Hubert-Biernat-Straße zum Gymnasium kann bei Bedarf weiterhin der Fußgängerüberweg an der Bushaltestelle genutzt werden.

 

2.    Ausbau des westlich dem Überweg vorgelagerten Pflanzbeetes.

3.    Nutzung der durch die Demarkierung gewonnenen Fläche als zusätzliche Aufstellfläche für abbiegende/querende Fahrräder mit entsprechender Markierung durch Pfeile und Fahrradpiktogramme. In diesem Bereich werden beide Fahrbahnfahrtrichtungen mit dem VZ 138 (Fahrräder kreuzen + Zusatzzeichen 1000-30, Fahrräder kreuzen von rechts und links) ausgeschildert werden.

4.    Die Kfz-Stellplätze, die Bushaltepunkte, der Zebrastreifen, die Vorfahrtsregelungen sowie die Ausweisung als Parkverbotszone mit der genannten Einschränkung bleiben weiterhin bestehen.


 

Durch die Ausweisung dieses Teilstückes der Hubert-Biernat-Straße zu einer Fahrradstraße erfolgt ein wichtiger Schritt in Richtung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für die nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer und schafft Klarheit in der Verkehrsführung.
Alle vorgeschlagenen Maßnahmen sind mit der Polizeidirektion Verkehr in Unna abgestimmt. Die Leitung des städtischen Gymnasiums Bergkamen stimmt dem Vorhaben ebenfalls zu.

Die Unfallforschung der Versicherer schreibt in „Unfallforschung kommunal“ Nr. 26:

„Unfälle in Fahrradstraßen geschehen verhältnismäßig selten und sind im Vergleich mit dem gesamten innerörtlichen Unfallgeschehen im Radverkehr weniger schwer.“ Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wird die Stadtverwaltung deshalb auch zukünftig die Ausweisung weiterer Fahrradstraßen prüfen.

 

Kostendarstellung:

Kosten/Erlöse:

 

 20.000,00

Produkt-/Sachkonto:              12.54.02 / 0118.785200

 

 

 

 

Folgekosten pro Jahr:                                                                                    

0,00

 

Mittelverfügbarkeit:        

Deckungsvorschlag:

     

 

Anfrage Korruptionsregister gem. § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz negativ

     

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Irmisch