Betreff
Badkonzept Bergkamen - Weiteres Verfahren
Vorlage
11/1021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Beschlussvorlage mit den folgenden Anlagen zur erarbeiten und dem Rat zur Beratung und Entscheidung vorzulegen:

1. Entwurf einer neuen Konsortialvereinbarung zwischen den Städten Kamen und Bergkamen sowie der Gemeinde Bönen in enger Abstimmung mit der GSW-Geschäftsführung. Ziel ist die kommunalscharfe Abrechnung der jeweiligen Einrichtungsverluste. Die neue Konsortialvereinbarung soll möglichst zum 01.01.2018 in Kraft treten.

2. Entwurf eines Vertrages zwischen der Stadt Bergkamen und den GSW über den Bau und die Errichtung eines Ganzjahresbades unter Einbeziehung einer steuerrechtlichen Prüfung zur Sicherung der Verlustverrechnung. Inhalt dieses Vertrages muss u. a. die Regelung der Einflussmöglichkeiten der Stadt auf den Bau und die Errichtung des Bades durch die GSW und auf die künftige Betriebsführung sein, um sicherzustellen, dass die Kreditaufnahme der Stadt im Haushalt als Investition dargestellt werden kann.

3. Erstellung eines Kriterienkatalogs zur Festlegung von verbindlichen Vergabekriterien für das später notwendige Ausschreibungsverfahren zur Suche und Bestellung eines professionellen Badmanagements. Zu diesen Kriterien sollten u.a. gehören:

- ggf. eine Bonus-Malus-Regelung bezüglich der Besucherprognose zur Risikobeteiligung des Badmanagements;

- garantierte Schwimmzeiten für die Bergkamener Vereine und Schulen;

- Vorgaben zur Entgeltstruktur des Personals;

- Sicherung des Steuerverbundsystems sowie

- Einflussmöglichkeiten der Stadt Bergkamen auf Details der Betriebsführung.

 

Sachdarstellung:

I.              Anlass der Vorlage

 

Die Stadt Bergkamen strebt den Neubau eines Ganzjahresbades mit Außenbereich an. Da bezogen auf den Lebenszyklus des Gebäudes die Baukosten und Erstinvestitionen nur ca. 25 % des gesamten finanziellen Aufwandes ausmachen,  besteht zur Zeit nur dann eine Realisierungschance, wenn wesentliche Rahmenbedingungen geändert werden. Dazu zählen insbesondere der Abschluss einer neuen Konsortialvereinbarung sowie die Einrichtung einer neuen Betreibergesellschaft unter dem Dach der GSW mit Einbindung eines professionellen Badmanagements.

 

II.            Stand der Beratung zur Neuerrichtung eines Ganzjahresbades

 

Ø  07/2013           Beginn der öffentlichen Diskussion zur notwendigen Neuordnung der
                        Bäderstruktur im Geschäftsbereich der GSW Gemeinschaftsstadtwerke  
                        GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen

Ø  2014                Gutachten der Constrata zum Sanierungs-/Investitionsbedarf aller GSW-
                        Freizeiteinrichtungen

Ø  2015                Unternehmensberatung Altenburg erarbeitet im Auftrag der GSW ein
                        modulares  Strategiekonzept für die Neustrukturierung der Bäder in Kamen
                        und Bergkamen

Ø  09/2015           Vorstellung des Gutachtens (Vorlage 11/0387)

Ø  11/2015           verwaltungsinterne Workshops zu Handlungsoptionen „Sport-Freizeit-
                        Stadtentwicklung“

Ø  11/2015           zur Errichtung eines Zentralbades Bergkamen & Kamen wird keine
                        Einigung erzielt

Ø  2015/2016       Gespräche mit den Wassersportvereinen

Ø  02/2016           Bewertung der Standortvarianten und möglicher Optionen für die
                        Folgenutzung des Areals „Hallenbad“

Ø  05/2016           Der Rat der Stadt Bergkamen beauftragt die Verwaltung in Kooperation mit
                        den GSW die Errichtung eines Kombibades am Standort Häupenweg zu
                        projektieren. Die (Zwischen-) Ergebnisse der standortbezogenen
                        Planungen und entsprechende Finanzierungsmodelle sind in den GSW-
                        Aufsichtsrat  in die politischen Gremien zur Entscheidung einzubringen. In
                        dieser Prüfung ist auch die Weiternutzung von Teilen des heutigen
                        Wellenbade durch das zukünftige Kombibad zu untersuchen. Die Szenarien
                        B und C zur Nachfolgenutzung am Hallenbadstandort Lessingstraße sind
                        durch die Verwaltung mit - sofern notwendig - externer Unterstützung zu
                        konkretisieren. Dabei sind die finanziellen Auswirkungen und                              
                        Rahmenbedingungen mit darzustellen; die Chancen der Inanspruchnahme
                        von Fördermitteln sind auszuloten. Finale Entscheidungen zu einzelnen
                        Freizeiteinrichtungen bedürfen eines gesonderten Ratsbeschlusses.      
                         (Vorlage 11/0576)

Ø  06/2016           GSW und Verwaltung erstellen eine Anforderungsmatrix für ein funktionales
                            Ganzjahresbad auf der Grundlage der bestehenden und gewünschten
                            Bedarfe für den Schul- und Vereinssport

Weitere Betrachtung:

Mit der Erarbeitung dieser Anforderungsmatrix wird zunehmend deutlich, dass von den Sportvereinen, den Nutzern von Reha-Angeboten und anderen Gesprächspartnern die Bedarfe angemeldet werden für
- ein ansprechendes Familien- und Freizeitangebot
- sportliches Schwimmen ohne Vereinsbindung
- vielfältige Präventions- und Reha-Kurse (Rückführung aus auswärtigen Bädern)
- Attraktivität generell (erweiterte Öffnungszeiten, Veranstaltungen etc.)

Unklarer werden die bisherigen Begrifflichkeiten 
- „Kombibad“ – was genau soll denn kombiniert werden?
- „Ganzjahresbad“ – was soll das tatsächlich bieten? Lediglich einen ganzjährigen Badbetrieb oder
   auch erweiterte Möglichkeiten bei sommerlichem Wetter?

Vor dem Hintergrund, dass zukünftig im Geschäftsbereich der GSW sehr unterschiedliche Badangebote vorgehalten werden, wird eine gemeindescharfe Abrechnung für notwendig erachtet. Die ist mit der bestehenden Konsortialvereinbarung nicht möglich.

Fragen ergeben sich außerdem dahingehend, wie eine optimalere Nutzung des zukünftigen Bades erreicht werden kann; die Besucherzahlen außerhalb des Schul- und Vereinssports müssen gesteigert werden. Gleichzeitig bleibt es auch das kommunale Bestreben, für die Bürgerinnen und Bürgern ein angemessenes Sport- und Freizeitangebot vorzuhalten.

Ø  11/2016           Eishalle Bergkamen wird mit einem kommunalen Zuschuss privatisiert;  die
                        Verlustreduzierung fließt in die allgemeine Abrechnung
                        „Freizeiteinrichtungen der GSW“ ein
                        (Vorlage 11/0720)

Ø  11/2016           das von GSW beauftragte Unternehmen GMF mbH stellt die Studie zur
                        Badkonzeption Bergkamen entsprechend der gemeinsam erarbeiteten
                        Matrix vor
                        (Vorlage 11/0716)

Weitere Betrachtung:

Die Beratung über die in der GMF-Studie dargestellten weiteren Ausstattungsmerkmale führt dazu, sich mit einem Modell „Freizeit- und Familienbad“ zu befassen; da in der Studie bereits eine Variante „Cabriodach“ einbezogen wurde,  bot sich der Kontakt zu dem Eigentümer und dem Betreiber eines solchen Bades an.

Ø  01/2017           Besichtigung des „CabrioLi“ mit Verwaltung und allen Fraktionsvorsitzenden

Ø  1. Quart. 2017 Verwaltung führt Gespräche mit Stadtwerken Lippstadt, Badbetreiber und
                        GSW insbes. wegen wirtschaftlicher Fragen;
                        Inhalte zur Badkonzeption werden weiter diskutiert

Ø  02/2017           Zwischenbericht
                        (Vorlage 11/0818)

Ø  05/2017           GSW beauftragt eine Machbarkeitsstudie für ein Familien- und Freizeitbad
                        nach dem Modell „CabrioLi“

Ø  09/2017           Vorstellung der Studie durch Architekturbüro Krieger und DSBG, Dr. Kuhn
                        (Vorlage 11/0990)

Insgesamt liegt nunmehr eine umfassende Datenlage zur Entscheidungsfindung über das zukünftige Badangebot in Bergkamen vor.

Ø  09/2017           Verwaltung bewertet die vorliegenden Gutachten von GMF und
                        Krieger/DSBG hinsichtlich der Auswirkungen auf den kommunalen
                        Haushalt;       
                        die umfangreiche Darstellung wird allen Fraktionen  zugeleitet und bei
                        Bedarf  erläutert
 
Zu berücksichtigen ist u. a.,
- dass die Basisdaten für das Altenburg-Gutachten und die GMF-Studie aus dem Jahr
  2014  stammen
- die GMF-Studie nicht ein konkretes Bad in Bergkamen beschreibt sondern Module
  „von der Stange“
- weitere Ausstattungsmerkmale in der Matrix nicht beschrieben waren und insofern auch
  von GMF nicht betrachtet wurden
- unklar geblieben ist, wie der notwendige Sprungturm einzubauen ist (Außenbecken mit
  Sprungturm spart Raumvolumen vs. Sprungturm im Innenbereich wegen
  unwirtschaftlichem Außenbecken aber Vergrößerung des Raumvolumens)
- das Besucherverhalten nicht weiter untersucht wurde (wie wirkt sich der ersatzlose
  Wegfall  des Wellenbades auf die Zahl der öffentlichen Besucher aus?)                           

III.            Im nächsten Schritt ist zu klären:

  1. Wie muss eine neue Konsortialvereinbarung zwischen den Städten Kamen und Bergkamen sowie der Gemeinde Bönen aussehen, damit eine kommunalscharfe Abrechnung der Freizeitbetriebe erreicht wird?
  2. Wie muss ein Vertrag zwischen der Stadt Bergkamen und den GSW zur (Neu-)Errichtung eines Bades aussehen? Wie kann im weiterhin guten Einvernehmen mit den GSW die Kommune die Einrichtung und den Betrieb des Bades mit steuern?
  3. Welche Kriterien sind für eine Ausschreibung zwingend, wenn unter dem Dach der GSW ein professionelles Badmanagement (zunächst für Bergkamen) installiert wird?

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

 

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Beigeordnete

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer