Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird
beauftragt, eine Beschlussvorlage mit den folgenden Anlagen zur erarbeiten und
dem Rat zur Beratung und Entscheidung vorzulegen:
1. Entwurf einer
neuen Konsortialvereinbarung zwischen den Städten Kamen und Bergkamen sowie der
Gemeinde Bönen in enger Abstimmung mit der GSW-Geschäftsführung. Ziel ist die
kommunalscharfe Abrechnung der jeweiligen Einrichtungsverluste. Die neue
Konsortialvereinbarung soll möglichst zum 01.01.2018 in Kraft treten.
2. Entwurf eines
Vertrages zwischen der Stadt Bergkamen und den GSW über den Bau und die
Errichtung eines Ganzjahresbades unter Einbeziehung einer steuerrechtlichen
Prüfung zur Sicherung der Verlustverrechnung. Inhalt dieses Vertrages muss u.
a. die Regelung der Einflussmöglichkeiten der Stadt auf den Bau und die Errichtung
des Bades durch die GSW und auf die künftige Betriebsführung sein, um
sicherzustellen, dass die Kreditaufnahme der Stadt im Haushalt als Investition
dargestellt werden kann.
3. Erstellung eines
Kriterienkatalogs zur Festlegung von verbindlichen Vergabekriterien für das
später notwendige Ausschreibungsverfahren zur Suche und Bestellung eines
professionellen Badmanagements. Zu diesen Kriterien sollten u.a. gehören:
- ggf. eine
Bonus-Malus-Regelung bezüglich der Besucherprognose zur Risikobeteiligung des
Badmanagements;
- garantierte
Schwimmzeiten für die Bergkamener Vereine und Schulen;
- Vorgaben zur
Entgeltstruktur des Personals;
- Sicherung des
Steuerverbundsystems sowie
-
Einflussmöglichkeiten der Stadt Bergkamen auf Details der Betriebsführung.
Sachdarstellung:
I.
Anlass der
Vorlage
Die Stadt Bergkamen strebt den Neubau eines Ganzjahresbades mit
Außenbereich an. Da bezogen auf den Lebenszyklus des Gebäudes die Baukosten und
Erstinvestitionen nur ca. 25 % des gesamten finanziellen Aufwandes
ausmachen, besteht zur Zeit nur dann
eine Realisierungschance, wenn wesentliche Rahmenbedingungen geändert werden.
Dazu zählen insbesondere der Abschluss einer neuen Konsortialvereinbarung sowie
die Einrichtung einer neuen Betreibergesellschaft unter dem Dach der GSW mit
Einbindung eines professionellen Badmanagements.
II.
Stand der Beratung zur Neuerrichtung eines
Ganzjahresbades
Ø 07/2013 Beginn der öffentlichen Diskussion
zur notwendigen Neuordnung der
Bäderstruktur im
Geschäftsbereich der GSW Gemeinschaftsstadtwerke
GmbH Kamen, Bönen,
Bergkamen
Ø 2014 Gutachten der Constrata zum
Sanierungs-/Investitionsbedarf aller GSW-
Freizeiteinrichtungen
Ø 2015 Unternehmensberatung Altenburg
erarbeitet im Auftrag der GSW ein
modulares Strategiekonzept für die Neustrukturierung
der Bäder in Kamen
und Bergkamen
Ø 09/2015 Vorstellung des Gutachtens (Vorlage
11/0387)
Ø 11/2015 verwaltungsinterne Workshops zu
Handlungsoptionen „Sport-Freizeit-
Stadtentwicklung“
Ø 11/2015 zur Errichtung eines Zentralbades
Bergkamen & Kamen wird keine
Einigung erzielt
Ø 2015/2016 Gespräche mit den Wassersportvereinen
Ø 02/2016 Bewertung der Standortvarianten und möglicher
Optionen für die
Folgenutzung des
Areals „Hallenbad“
Ø 05/2016 Der Rat der Stadt Bergkamen
beauftragt die Verwaltung in Kooperation mit
den GSW die
Errichtung eines Kombibades am Standort Häupenweg zu
projektieren. Die
(Zwischen-) Ergebnisse der standortbezogenen
Planungen und
entsprechende Finanzierungsmodelle sind in den GSW-
Aufsichtsrat in die politischen Gremien zur Entscheidung
einzubringen. In
dieser Prüfung ist
auch die Weiternutzung von Teilen des heutigen
Wellenbade durch
das zukünftige Kombibad zu untersuchen. Die Szenarien
B und C zur
Nachfolgenutzung am Hallenbadstandort Lessingstraße sind
durch die Verwaltung
mit - sofern notwendig - externer Unterstützung zu
konkretisieren.
Dabei sind die finanziellen Auswirkungen und
Rahmenbedingungen
mit darzustellen; die Chancen der Inanspruchnahme
von Fördermitteln
sind auszuloten. Finale Entscheidungen zu einzelnen
Freizeiteinrichtungen bedürfen eines gesonderten
Ratsbeschlusses.
(Vorlage 11/0576)
Ø 06/2016 GSW und Verwaltung erstellen eine
Anforderungsmatrix für ein funktionales
Ganzjahresbad
auf der Grundlage der bestehenden und gewünschten
Bedarfe für
den Schul- und Vereinssport
Weitere Betrachtung:
Mit der Erarbeitung dieser Anforderungsmatrix wird zunehmend deutlich, dass von
den Sportvereinen, den Nutzern von Reha-Angeboten und anderen Gesprächspartnern
die Bedarfe angemeldet werden für
- ein ansprechendes Familien- und Freizeitangebot
- sportliches Schwimmen ohne Vereinsbindung
- vielfältige Präventions- und Reha-Kurse (Rückführung aus auswärtigen Bädern)
- Attraktivität generell (erweiterte Öffnungszeiten, Veranstaltungen etc.)
Unklarer werden
die bisherigen Begrifflichkeiten
- „Kombibad“ – was genau soll denn kombiniert werden?
- „Ganzjahresbad“ – was soll das tatsächlich bieten? Lediglich einen ganzjährigen
Badbetrieb oder
auch erweiterte Möglichkeiten bei
sommerlichem Wetter?
Vor dem
Hintergrund, dass zukünftig im Geschäftsbereich der GSW sehr unterschiedliche
Badangebote vorgehalten werden, wird eine gemeindescharfe Abrechnung für
notwendig erachtet. Die ist mit der bestehenden Konsortialvereinbarung nicht
möglich.
Fragen ergeben sich außerdem dahingehend, wie eine optimalere Nutzung des
zukünftigen Bades erreicht werden kann; die Besucherzahlen außerhalb des Schul-
und Vereinssports müssen gesteigert werden. Gleichzeitig bleibt es auch das
kommunale Bestreben, für die Bürgerinnen und Bürgern ein angemessenes Sport-
und Freizeitangebot vorzuhalten.
Ø 11/2016 Eishalle Bergkamen wird mit einem
kommunalen Zuschuss privatisiert; die
Verlustreduzierung
fließt in die allgemeine Abrechnung
„Freizeiteinrichtungen
der GSW“ ein
(Vorlage 11/0720)
Ø 11/2016 das von GSW beauftragte Unternehmen
GMF mbH stellt die Studie zur
Badkonzeption
Bergkamen entsprechend der gemeinsam erarbeiteten
Matrix vor
(Vorlage 11/0716)
Weitere Betrachtung:
Die Beratung über
die in der GMF-Studie dargestellten weiteren Ausstattungsmerkmale führt dazu,
sich mit einem Modell „Freizeit- und Familienbad“ zu befassen; da in der Studie
bereits eine Variante „Cabriodach“ einbezogen wurde, bot sich der Kontakt zu dem Eigentümer und
dem Betreiber eines solchen Bades an.
Ø 01/2017 Besichtigung des „CabrioLi“ mit
Verwaltung und allen Fraktionsvorsitzenden
Ø 1. Quart. 2017 Verwaltung führt Gespräche mit Stadtwerken
Lippstadt, Badbetreiber und
GSW insbes. wegen
wirtschaftlicher Fragen;
Inhalte zur
Badkonzeption werden weiter diskutiert
Ø 02/2017 Zwischenbericht
(Vorlage 11/0818)
Ø 05/2017 GSW beauftragt eine
Machbarkeitsstudie für ein Familien- und Freizeitbad
nach dem Modell
„CabrioLi“
Ø 09/2017 Vorstellung der Studie durch
Architekturbüro Krieger und DSBG, Dr. Kuhn
(Vorlage 11/0990)
Insgesamt liegt nunmehr eine umfassende Datenlage zur
Entscheidungsfindung über das zukünftige Badangebot in Bergkamen vor.
Ø 09/2017 Verwaltung bewertet die vorliegenden
Gutachten von GMF und
Krieger/DSBG
hinsichtlich der Auswirkungen auf den kommunalen
Haushalt;
die umfangreiche
Darstellung wird allen Fraktionen
zugeleitet und bei
Bedarf erläutert
Zu berücksichtigen ist u. a.,
- dass die Basisdaten für das Altenburg-Gutachten und die GMF-Studie aus dem
Jahr
2014
stammen
- die GMF-Studie nicht ein konkretes Bad in Bergkamen beschreibt sondern Module
„von der Stange“
- weitere Ausstattungsmerkmale in der Matrix nicht beschrieben waren und
insofern auch
von GMF nicht betrachtet wurden
- unklar geblieben ist, wie der notwendige Sprungturm einzubauen ist
(Außenbecken mit
Sprungturm spart Raumvolumen vs.
Sprungturm im Innenbereich wegen
unwirtschaftlichem Außenbecken aber
Vergrößerung des Raumvolumens)
- das Besucherverhalten nicht weiter untersucht wurde (wie wirkt sich der
ersatzlose
Wegfall
des Wellenbades auf die Zahl der öffentlichen Besucher aus?)
III.
Im nächsten Schritt ist zu klären:
- Wie muss eine neue Konsortialvereinbarung
zwischen den Städten Kamen und Bergkamen sowie der Gemeinde Bönen
aussehen, damit eine kommunalscharfe Abrechnung der Freizeitbetriebe
erreicht wird?
- Wie muss ein Vertrag zwischen der Stadt
Bergkamen und den GSW zur (Neu-)Errichtung eines Bades aussehen? Wie kann
im weiterhin guten Einvernehmen mit den GSW die Kommune die Einrichtung
und den Betrieb des Bades mit steuern?
- Welche Kriterien sind für eine Ausschreibung
zwingend, wenn unter dem Dach der GSW ein professionelles Badmanagement
(zunächst für Bergkamen) installiert wird?
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und Stadtkämmerer |