1. Entscheidung über die fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen aus der erneuten Offenlegung
2. Gesamtabwägung aller übrigen im Rahmen des Verfahrens eingegangenen Stellungnahmen
3. Erneuter Beschluss des Bebauungsplanes
Beschlussvorschlag:
- Der Rat der Stadt
Bergkamen beschließt, über die im Rahmen des Verfahrensschrittes „erneute
öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB“ vorgebrachten Stellungnahmen
entsprechend der Stellungnahme der Verwaltung gemäß Anlage 2 zu entscheiden.
- Der Rat der Stadt
Bergkamen beschließt die Gesamtabwägung aller im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens
eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3.
3.
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den überarbeiteten Bebauungsplan
Nr. WD
103 / II „Waldsiedlung Weddinghofen“ einschließlich Begründung mit Umweltbericht
entsprechend Anlagen 4 und 5 als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.
Die Anlagen 2 bis 5 sind Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.
Sachdarstellung:
Für den Bebauungsplan WD 103 / II
„Waldsiedlung“ wurde im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens die erneute
Offenlegung im Juni / Juli 2017 durchgeführt. Die erneute Offenlegung war aufgrund
eines Normenkontrollverfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht gegen den Bebauungsplan
erforderlich.
Das Plangebiet befindet sich in einem
Teilbereich der ehemaligen Zeche Grimberg 3/4 in Bergkamen-Weddinghofen. Die
Lage des ca. 6 ha großen Gebietes ist in Anlage 1 dargestellt.
Ziel des Bebauungsplanes ist es, die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung eines neuen
Wohnbaugebietes für Einzel-, Doppel- und
Reihenhäuser auf der Fläche der ehemaligen Schachtanlage Grimberg 3/4 zu
schaffen.
Bisheriges Verfahren:
Für die Belange des Umweltschutzes fand bereits im Jahr 2006 ein Scopingtermin entsprechend § 2 Abs. 4 Satz 2 BauGB statt.
Der Verfahrensschritt „Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit“ nach § 3 Abs.1 BauGB wurde am 14.06.2011 in Form einer Bürgerversammlung sowie durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen vom 15.06.2011 bis 29.06.2011 durchgeführt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 26.11.2012 bis zum 14.01.2013 durchgeführt.
Vom 19.05.2014 bis
23.06.2014 erfolgte die erste öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes gemäß §
3 Abs. 2 BauGB.
Am 11. Dezember 2014
beschloss der Rat der Stadt Bergkamen den Bebauungsplan Nr. WD 103 / II
„Waldsiedlung Weddinghofen“ als Satzung. Mit der Bekanntmachung vom 14.01.2015
erlangte der Bebauungsplan zwar Rechtskraft, wurde aber im Rahmen einer Normenkontrollklage
eines privaten Klägers durch das Oberverwaltungsgericht wegen eines Formfehlers
bei der Planausfertigung unter dem 08.03.2017 für unwirksam erklärt. Darüber
hinaus wurden durch das OVG Fehler einzelner Festsetzungen gerügt.
Zur Heilung des
Bebauungsplanes beschloss der Rat der Stadt Bergkamen am 23.05.2017 ein ergänzendes
Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB sowie die erneute Offenlegung. Das
Bebauungsplanverfahren wurde somit am Stand des Verfahrens nach der ersten
Offenlegung mit einer erneuten Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wieder
aufgenommen.
Vom 28.6.2017 bis 12.07.2017 wurde die erneute Offenlegung
des Bebauungsplanes einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie der
umweltbezogenen Informationen durchgeführt. Da die Grundzüge der Planung nicht
berührt sind, wurde
bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu
den geänderten oder ergänzten Teilen der Planunterlagen abgegeben werden konnten
sowie die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme auf zwei Wochen
verkürzt wurde.
Änderungen und
Ergänzungen im Rahmen der erneuten Offenlegung:
Folgende Inhalte des
Bebauungsplanes und der Begründung zum Bebauungsplan wurden im Rahmen der
erneuten Offenlegung geändert bzw. ergänzt:
1)
Als
eindeutiger Bezugsmaßstab für die festgesetzten Trauf- und Firsthöhen wird statt
der Straßenoberkante die Höhe über NHN (Normalhöhennull) zugrunde gelegt und entsprechend
festgesetzt (zeichnerischer Teil Bebauungsplan, Planzeichenerklärung Nr.2,
Textliche Festsetzungen Nr. 2.1, Anpassung der Begründung unter Nr. 5.2.2 ).
2)
Die
Überschreitungsmöglichkeit der Geschossflächenzahl (GFZ) am nördlichen Rand des
Plangebietes wird ersatzlos aus dem B-Plan herausgenommen, die bisherige
textliche Festsetzung im Bebauungsplan Nr. 2.1 entfällt (Anpassung der
Begründung unter Nr. 5.2.1). Es gilt somit die im zeichnerischen Teil des
Bebauungsplanes festgesetzte Geschossflächenzahl von 0,8.
3)
Die
Kennzeichnung der Vorgartenzone zur textlichen Festsetzung Nr. 7.3 „Vorgartenzone“
wird im zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes eindeutig nachvollziehbar
dargestellt (siehe auch Planzeichenerklärung Nr.11, textliche Festsetzung Nr.7.3,
Begründung: Nr. 5.9.4).
4)
Die
Festsetzung der öffentlichen Straße (nach Nr. 4 der Planzeichenerklärung mit
der Zweckbestimmung „Mischverkehrsfläche“) im Schachtschutzbereich
(Planzeichenerklärung Nr. 8, F1, textliche Festsetzungen Nr. 5.2 und 5.3) wird
im zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes um den von Bebauung und Versiegelung
freizuhaltenden Bereich von ca. 3 Metern zurückgenommen, so dass die
öffentliche Straße außerhalb dieses Bereiches zu liegen kommt. Um den
zurückgenommenen Bereich wird die öffentliche Grünfläche entsprechend
ausgeweitet, so dass ein direkter Anschluss der Grünfläche an die Straße
bestehen bleibt.
5)
Unter „Hinweise“ des Bebauungsplanes wird unter Nr. 4. ergänzt, dass die im
Zusammenhang mit den Festsetzungen des Bebauungsplans herangezogenen technischen
Regelwerke, die nicht öffentlich zugänglich sind (z. B. DIN-Vorschriften und
VDI-Richtlinien), während der Dienstzeiten beim Amt für Planung, Tiefbau und Umwelt
der Stadt Bergkamen eingesehen werden können.
Da diese VDI-Richtlinien ebenso wie
DIN-Vorschriften nicht frei zugänglich sind, soll die Gemeinde sicherstellen,
dass die Betroffenen von den entsprechenden technischen Regelwerken verlässlich
und in zumutbarer Weise Kenntnis erlangen können.
6)
Im südlichen Teil des Plangebietes wird ergänzend
im zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes ein erforderliches Geh-, Fahr- und Leitungsrecht
zugunsten der zuständigen Versorgungsträger festgesetzt (Planzeichenerklärung Nr. 7 G1, Begründung Nr.
4.10.4).
7)
Als redaktionelle Änderung wird im Bebauungsplan
unter Hinweis Nr. 2 im vorletzten Satz
der Textteil „(§ 15 und 16 DSchGNRW)“
und am Ende des letzten Satzes der Textteil „(§ 16 Abs. 4 DSchG NRW)“ entfernt.
Entscheidung über die fristgerecht vorgebrachten
Stellungnahmen aus der erneuten öffentlichen Auslegung
·
Die erneute öffentliche
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 28.6.2017 bis 12.07.2017
durchgeführt.
Durch
die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden in diesem
Verfahrensschritt schriftlich Stellungnahmen vorgebracht.
Durch
die Öffentlichkeit erfolgten zwei schriftliche Stellungnahmen. Die Namen der
Bürger werden aus Gründen des Datenschutzes in nichtöffentlicher Vorlage bekanntgegeben.
Sämtliche
im Rahmen dieses Verfahrensschrittes vorgebrachten Stellungnahmen
einschließlich der vorgeschlagenen Abwägung als Stellungnahme der Verwaltung
sind in Anlage 2 dargestellt.
Gesamtabwägung aller im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens eingegangenen Stellungnahmen
Für
den Beschluss des Bebauungsplans als Satzung ist die Gesamtabwägung aller im
gesamten Bebauungsplanverfahren eingegangenen Stellungnahmen erforderlich:
·
Der
Verfahrensschritt „Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit“ nach § 3 Abs.1
BauGB wurde am 14.06.2011 in Form einer Bürgerversammlung sowie durch öffentliche
Auslegung der Planunterlagen vom 15.06.2011 bis 29.06.2011 durchgeführt. Bedenken
oder Anregungen wurden in diesem Planungsschritt nicht vorgebracht.
·
Die Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom
26.11.2012 bis zum 14.01.2013 durchgeführt. Durch die Träger öffentlicher
Belange wurden in diesem Verfahrensschritt schriftlich Stellungnahmen
vorgebracht.
Sämtliche
im Rahmen dieses Verfahrensschrittes vorgebrachten Stellungnahmen
einschließlich der vorgeschlagenen Abwägung als Stellungnahme der Verwaltung
sind in Anlage 3 dargestellt.
Im
Ergebnis dieses Verfahrensschrittes wurden Ergänzungen bzw. Änderungen in der
Begründung, im Umweltbericht, im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag sowie im
Textteil des Bebauungsplans vorgenommen.
Das
Ergebnis dieses Verfahrensschrittes ist durch den Rat der Stadt Bergkamen am 03.04.2014
beschlossen worden.
·
Die erste öffentliche
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 19.05.2014 bis
23.06.2014 durchgeführt.
Durch
die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden in diesem
Verfahrensschritt schriftlich Stellungnahmen vorgebracht, durch die
Öffentlichkeit erfolgten zwei schriftliche Stellungnahmen.
Sämtliche
im Rahmen dieses Verfahrensschrittes vorgebrachten Stellungnahmen
einschließlich der vorgeschlagenen Abwägung als Stellungnahme der Verwaltung
sind ebenfalls in Anlage 3 dargestellt.
Die vorgebrachten Stellungnahmen im Verfahrensschritt der ersten öffentlichen Auslegung führen zu keiner Änderung des Planentwurfes. Es wurden lediglich einzelne redaktionelle Ergänzungen durchgeführt.
Das
Ergebnis dieses Verfahrensschrittes ist durch den Rat der Stadt Bergkamen am
11.12.2014 beschlossen worden.
Nach
Durchführung der erneuten Offenlegung im Rahmen des ergänzenden Verfahrens kann
der überarbeitete Bebauungsplan einschließlich Begründung und Umweltbericht nunmehr
als Satzung nach § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen werden.
In der Anlage 4 befindet sich der Bebauungsplan und in der Anlage 5 die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 5 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Erster Beigeordneter |
|
Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiter Kellermann |
StA 30 Roreger |