Betreff
Ausbau Bürgerradweg an der Landwehrstraße (L 664);
1. Zustimmung zur Leistung einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW
2. Zustimmung zum Abschluss einer Vereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW
Vorlage
11/0987
Aktenzeichen
67.21.21 ir-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt bei der Buchungsstelle 13.55.03 / 0498.785200 eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 60.000 €. Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen bei der Buchungsstelle 13.55.03/0203.785200 (Bürgerradweg Jahnstraße).

 

Die zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Vorlage.

 

Sachdarstellung:

 

Die Förderung der nichtmotorisierten Nahmobilität nimmt in Bergkamen einen hohen Stellenwert ein; dabei bildet das Wegenetz die wichtigste Basis zur Schaffung der dazu notwendigen Infrastruktur.

 

Die Stadt Bergkamen wurde am 26.05.2010 in die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e. V. (AGFS) aufgenommen.

Den Handlungsrahmen zur Weiterentwicklung und zum Ausbau des vorhandenen Radwegenetzes ergibt sich aus dem Leitbild der AGFS und aus dem vorliegenden Radverkehrskonzept der Stadt Bergkamen.

 

Im Rahmen der Weiterentwicklung eines sicher und komfortabel zu nutzenden Rad- und Fußwegenetzes für Alltags-, aber auch Freizeit- und Tourismusverkehr ist es eine vordringliche Aufgabe, vorhandene Netzlücken zu schließen.

 

Zwischen der Ortslage Bergkamen–Overberge und den westlichen Stadtteilen der Stadt Hamm fehlt derzeit eine sichere Radwegeverbindung. Hier besteht eine entscheidende Netzlücke entlang der Landwehrstraße, die sowohl im Radverkehrskonzept der Stadt Bergkamen als auch des Kreises Unna dokumentiert wird.

 

An dieser sehr befahrenen Landesstraße (L 664) ist im Bereich zwischen der Hansastraße und der Stadtgrenze Bergkamen / Hamm westlich der Autobahnbrücke sowie weiterführend über die Bundesautobahn A 1 auf das Gebiet der Stadt Hamm der Ausbau eines straßenbegleitenden Rad- und Gehweges bis zum Anschluss an den Neustädter Weg erforderlich.

 

Die geplante Linienführung beginnt ab der Kreuzung mit der Hansastraße auf der südlichen Seite der Landwehrstraße bis zur Einmündung „Gutsweg“. Baulänge für diesen Abschnitt: ca. 570 m. In diesem Abschnitt ist die Inanspruchnahme von  Fremdgrundstücken erforderlich. Alle hierfür erforderlichen Grundstücksregelungen erfolgen kostenneutral.

Die Querung „Gutsweg“ wird markiert und beschildert.

 

 

Der Ausbau auf den folgenden ca. 250 m bis zur Stadtgrenze erfolgt auf Grundstücken des Landes Nordrhein-Westfalen, Landesbetrieb Straßenbau. In diesem Abschnitt ist bereits eine Teilfläche, nämlich die Auffahrt zur Autobahnbrücke (80,00 m Länge x 3,00 m Breite) asphaltiert. Bedingt durch die Planfeststellung zum Bau der neuen Brücke über die Bundesautobahn A 1 wird im Bereich zwischen „Gutsweg“ und der Auffahrt zur Brücke der Radweg vorläufig nur in wassergebundener Bauweise auf vorhandenem Unterbau ausgeführt.

Hier erfolgt die Bereitstellung der Grundstücke kostenneutral.

 

Auf Hammer Stadtgebiet, d. h. über die Autobahn bis zum Neustädter Weg sind ebenfalls nur Grundstücke von Straßen.NRW betroffen; auch hier ist ein Teilabschnitt ab der Brücke bereits asphaltiert.

 

 

Neben der Funktion als Schul- und Alltagsweg für die Anwohner der Bebauung im Einzugsbereich der Landwehrstraße ist diese geplante Verbindung ebenso ein wichtiger touristischer Baustein und Netzschluss zwischen dem Kreis Unna und der Stadt Hamm.

 

Anwohner der Landwehrstraße, des Burgemeisterweges, des Gutsweges und von „Haus Reck“ unterstreichen mit einem Bürgerantrag vom 05.01.2015 die Wichtigkeit dieser Wegeverbindung.

In Gesprächen mit den Antragstellern hat die Stadt Bergkamen die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen erläutert und die Beantragung als Bürgerradweg in Aussicht gestellt.

 

Die Zuständigkeit für die Planung und den Bau von begleitenden Radwegen an Landesstraßen liegt beim zuständigen Landesbetrieb Straßenbau NRW.

 

Das Land Nordrhein-Westfalen hat das Modellprojekt „Bürgerradwege“ ins Leben gerufen und ermöglicht damit, Radwege an Landesstraßen auch dann zu realisieren, wenn im normalen Bauprogramm dafür kurzfristig keine Mittel zur Verfügung stehen.

Notwendig hierfür ist jedoch das bürgerschaftliche Engagement vor Ort.

 

Um die Chance dieser Sonderförderung zu nutzen, ist die Stadt Bergkamen bereit, als bürgerschaftliches Engagement die Planungs- und Vermessungskosten zu übernehmen und die erforderlichen Grundstücke für den Bau zur Verfügung zu stellen.

 

Zusammenstellung der Baukosten:

 

- Baukosten brutto:                                         260.000 €

- Planungs- und Vermessungskosten brutto:   50.000 €

- Ausgleichsmaßnahmen brutto:                      10.000 €

 

Gesamtbaukosten brutto:                           320.000 €

 

 

Gemäß des Antrags der Stadt Bergkamen zur Förderung der Radwegeverbindung an der Landwehrstraße als Bürgerradweg wurde die Maßnahme vom Landesbetrieb Straßenbau NRW in das Bürgerradwegprogramm für 2017 aufgenommen.

 

Damit werden die Baukosten bis zu einer maximalen Höhe von 260.000 € voll von der Straßenbauverwaltung - Regionalniederlassung Ruhr - getragen.

 

 

Durch die Stadt Bergkamen sind damit als Eigenmittel zu finanzieren:

 

  • Kosten für Planung und Vermessung ca.                   50.000 €

  • Kosten für Ausgleichsmaßnahmen
    für den Eingriff in Natur und Landschaft        ca.       10.000 €.

 

 

Diese Mittel sind durch eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 60.000 € auf der Buchungsstelle 13.55.03 / 0498.785200 bereitzustellen.

Deckungsmittel stehen auf der Buchungsstelle 13.55.03 / 0203.785200 in Höhe von 200.555,52 € (Minderauszahlungen beim Ausbau Bürgerradweg Jahnstraße) zur Verfügung.

 

Das Erfordernis einer notwendigen Deckung gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW erfüllt sich damit.

 

Darüber hinaus ist mit dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW, eine Vereinbarung zu schließen. Diese Vereinbarung regelt verbindlich den Ausbau, die Kostenverteilung sowie die zukünftigen Eigentumsverhältnisse.

 

Kostendarstellung:

Kosten/Erlöse:

 

 60.000

Produkt-/Sachkonto:              13.55.03 / 0498.785200

 

 

 

 

Folgekosten pro Jahr:                                                                                    

     

 

Mittelverfügbarkeit:        

Deckungsvorschlag:

13.55.03/0203.785200 (Bürgerradweg Jahnstraße)

 

Anfrage Korruptionsregister gem. § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz negativ

Ja

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Irmisch

     

 

 

 

 

Mölle