Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen beschließt die Bildung eines Unterausschusses „Jugendhilfeplanung“.
Sachdarstellung:
Gemäß § 7 der Satzung des Jugendamtes der Stadt Bergkamen kann der Jugendhilfeausschuss für einzelne Aufgaben der Jugendhilfe bei Bedarf Unterausschüsse ohne Entscheidungsbefugnis bilden. Der Jugendhilfeausschuss wählt aus dem Kreise seiner ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder die Mitglieder des Unterausschusses sowie den Vorsitzenden/die Vorsitzende und dessen Stellvertreter/deren Stellvertreterin.
Sofern ein Unterausschuss „Jugendhilfeplanung“ eingerichtet wurde, gehörten ihm bisher in Bergkamen an:
- der Vorsitzende
- je ein Vertreter/eine Vertreterin der im Rat der Stadt Bergkamen vertretenen Fraktionen
- je ein Mitglied der Jugendverbände, der Wohlfahrtsverbände und der Kirchen
- von Seiten der Verwaltung die Dezernentin und der Jugendamtsleiter
Die Geschäftsführung wurde dem Jugendhilfeplaner übertragen.
Ein Unterausschuss Jugendhilfeplanung wird allgemein eingerichtet zur gezielten Vorbereitung der fachlichen Entscheidungen im Rahmen der Jugendhilfeplanung und zur Erleichterung der kooperierenden Zusammenarbeit von Jugendhilfeausschuss und Verwaltung.
Aktuell könnten z.B. die weiteren Planungen/Entwicklungen im Bereich der Kinderbetreuungsangebote durch einen Unterausschuss Jugendhilfeplanung intensiver vorbereitet und begleitet werden.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
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Amtsleiter Harder |
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