Betreff
Unbegleitete ausländische Minderjährige in Bergkamen: Aktuelle Situation
Vorlage
11/0973
Aktenzeichen
ha-dö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über die aktuelle Situation unbegleiteter ausländischer Minderjährige in Bergkamen zur Kenntnis.

Sachdarstellung:

 

Gemäß dem Aufnahmeschlüssel NRW für unbegleitete ausländische Minderjährige (UMA) muss die Stadt Bergkamen bis zu 36 UMA aufnehmen. Zurzeit (August 2017) ist das Bergkamener Jugendamt für 26 unbegleitete ausländische Minderjährige zuständig, wobei diese Zahl seit Anfang 2016 weitgehend konstant geblieben ist. Im Moment leben

 

-        15 Jugendliche im Betreuten Wohnen

-        5 Jugendliche in einer Wohngruppe, davon 2 in der dreimonatigen Clearingphase

-        4 Jugendliche in eigener Wohnung mit ambulanter Nachbetreuung (EBei)

-        1 Jugendlicher in einer Gastfamilie

-        1 Jugendlicher in einer Gemeinschaftsunterkunft mit ambulanter Nachbetreuung

 

2017 neu zugewiesen über den LVR wurden in diesem Jahr insgesamt 5 UMA:

 

-        2 Jugendliche aus Albanien

-        1 Jugendlicher aus Marokko

-        2 Jugendliche aus Guinea, von denen einer nach einigen Wochen die Jugendhilfeeinrichtung mit unbekanntem Ziel verlassen hat

 

2017 aus der Jugendhilfe entlassen wurden 4 UMA:

 

-        3 Jugendliche leben in einer Bergkamener Gemeinschaftsunterkunft ohne Nachbetreuung (volljährig)

-        1 Jugendlicher lebt seit November 2016 in einer eigenen Wohnung, die ambulante Nachbetreuung wurde zum 30.05.2017 erfolgreich beendet. Er befindet sich im 2. Ausbildungsjahr.

 

Fast alle der UMA haben den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erreicht, 3 Jugendliche haben eine Zusatzprüfung absolviert und vorzeitig den Abschluss nach Klasse 10 bekommen.

 

Von den 26 UMA haben 8 Jugendliche in diesem Jahr einen Ausbildungsplatz bekommen (Elektriker, Bäcker, Lagerist, Hotelfachmann, Maler und Lackierer) 

 

Den Flüchtlingsstatus haben 6 UMA erhalten: 5 afghanische Jugendliche haben den Status noch während der Minderjährigkeit erhalten, 1 syrischer Jugendlicher als Volljähriger.

 

Diese Flüchtlinge haben eine Aufenthaltserlaubnis für zunächst drei Jahre. Eine Niederlassungserlaubnis ist nach drei oder fünf Jahren möglich, wenn weitere Voraussetzungen, wie etwa die Sicherung des Lebensunterhalts sowie ausreichende Deutschkenntnisse, erfüllt sind. Flüchtlingen ist die Erwerbstätigkeit gestattet, sie haben einen unbeschränkten Arbeitsmarktzugang und Anspruch auf privilegierten Familiennachzug.

Um als Flüchtling anerkannt zu werden, sind insbesondere individuelle Gefährdungsgründe ausschlaggebend.

 

Den subsidiären Schutz haben 6 syrische Jugendliche erhalten.

 

Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz  haben eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr, die jeweils um zwei weitere Jahre verlängert werden kann.  Eine Niederlassungserlaubnis können sie frühestens nach fünf Jahren erhalten, wenn weitere Voraussetzungen, wie etwa die Sicherung des Lebensunterhalts sowie ausreichende Deutschkenntnisse, erfüllt sind. Sie haben einen unbeschränkten Arbeitsmarktzugang, die Erwerbstätigkeit ist ihnen gestattet.

 

Abgelehnt wurden 9 afghanische Jugendliche (8 davon volljährig, 1 als Minderjähriger).

 

Alle 9 abgelehnten Flüchtlinge haben Widerspruch gegen die Entscheidung eingelegt.

 

8 Flüchtlinge haben derzeit eine Duldung, die regelmäßig (alle drei) Monate verlängert wird. Eine Ausbildung dürfen sie mit Genehmigung der Ausländerbehörde während ihres Widerspruchsverfahrens beginnen.

 

1 afghanischer Jugendlicher hat ein Abschiebeverbot erhalten, d.h. eine Aufenthaltserlaubnis für mind. ein Jahr, die mehrfach verlängert werden kann. Eine Niederlassungserlaubnis ist nach fünf Jahren möglich, wenn weitere Voraussetzungen, wie etwa die Sicherung des Lebensunterhalts sowie ausreichende Deutschkenntnisse, erfüllt sind. Eine Beschäftigung ist mit Erlaubnis der Ausländerbehörde möglich, es besteht kein Anspruch auf privilegierten Familiennachzug.

 

Nach den bisherigen Erfahrungen des Jugendamts fallen die Entscheidungen des BAMF je nach Sachbearbeiter bei vergleichbaren Voraussetzungen oft sehr unterschiedlich aus.

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Harder