Zuweisung für laufende Zwecke an übrige Bereiche in Höhe von 756.000,00 €
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen gem. § 83 Abs. 2 GO NRW im Budget 2/51 Produkt 13 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen – bei der Buchungsstelle 06.36.13.531800 Zuweisung für laufende Zwecke an übrige Bereiche in Höhe von 756.000,00 €.
Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen bei der Buchungsstelle 16.61.01.537400 Kreisumlage.
Sachdarstellung:
Die Finanzierung der Kindertagesstätten ist durch die Vorgaben des Kinderbildungsgesetzes (KiBkiz) gesetzlich geregelt. Aufgrund der in der Vorlage geschilderten Entwicklung können die Aufwendungen nicht durch die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel geleistet werden.
Bei Aufstellung des
Doppelhaushalts für die Jahre 2016/17 wurden die Betriebskosten für „KiTa Eichendorffstraße“, die im April 2017 unter Trägerschaft der Johanniter
den Betrieb aufgenommen hat, nicht berücksichtigt. Die Einrichtung musste
aufgrund der gestiegenen Kinderzahlen zum schnellstmöglichen Zeitpunkt in
Betrieb genommen werden. Die Zuschüsse nach dem Kinderbildungsgesetz wurden zu
Beginn des KiTa-Jahres 2016/17 entsprechend angemeldet.
Die Zahl der Kinder
mit Behinderungen ist deutlich angestiegen. Bei Beantragung der Kindpauschalen
wurden 32 Kinder mit Behinderung an das Landesjugendamt gemeldet. Ende Juli
2016 gab es 78 Kinder mit anerkannter Behinderung. Je nach besuchtem Gruppentyp
und gebuchter Stundenzahl ergibt dies Mehraufwendungen in Höhe von bis zu 12.091
€ pro Platz.
Bei Anmeldung der
Haushaltsmittel betrug der
Dynamisierungsfaktor der Kindpauschalen 1,5 %. Befristet für die
Kindergartenjahre 2016/17 bis 2018/19 wurde dieser Faktor auf 3,0 % angehoben.
Hierdurch bedingt erhöhen sich auch die städtischen Anteile entsprechend.
Seit dem 01.08.2015
greift die gesetzliche Planungsgarantie, d. h. jedem Träger wird mindestens die
Summe der Kindpauschalen abzüglich des Trägeranteils gezahlt, die sich nach der
Istbelegung des Vorjahres zuzüglich der Dynamisierung ergibt. Dies hat ebenfalls zu erhöhten Kosten
geführt, die bei der Mittelanmeldung noch nicht absehbar waren.
Die zur Verfügung
stehenden Mittel werden bis Ende
September verbraucht sein. Um die Zahlungen für die Leistungsperiode 2017
leisten zu können, sind zusätzliche 756.000 € notwendig.
Die finanzielle
Entwicklung der letzten beiden Jahre im Bereich der Aufwendungen für Kindertageseinrichtungen
stellt sich wie folgt dar:
Jahr |
Veranschlagte
Mittel |
Aufwendungen (AOsoll
am Jahresende) |
2016 |
6.690.000 € |
7.141.355 € |
2017 |
6.690.000 € |
7.520.000 € |
In 2016 konnten die
Mehraufwendungen durch erhöhte Erträge bei den Elternbeiträgen und Einsparungen
innerhalb des Budgets ausgeglichen werden. Innerhalb des Budgets 2017 ist kein
Ausgleich möglich, Mehrerträge bzw. Minderaufwendungen in Höhe von 74.000,00 €
wurden bereits berücksichtigt.
Die sachliche und
zeitliche Unabweisbarkeit ergeben sich aus der v.g. Sachdarstellung. Die
notwendige Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen bei der Buchungsstelle 16.61.01.537400
Kreisumlage.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Amtsleiter Harder |
Sachbearbeiter Hörstrup |
Sichtvermerk StA 20 Marquardt |