Betreff
Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen gem. § 83 Abs. 2 GO NRW im Budget 2/51 Produkt 13 - Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen - bei der Buchungsstelle 06.36.13.531800
Zuweisung für laufende Zwecke an übrige Bereiche in Höhe von 756.000,00 €
Vorlage
11/0970
Aktenzeichen
hö-dö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen gem. § 83 Abs. 2 GO NRW im Budget 2/51 Produkt 13 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen – bei der Buchungsstelle 06.36.13.531800 Zuweisung für laufende Zwecke an übrige Bereiche in Höhe von 756.000,00 €.

 

Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen bei der Buchungsstelle 16.61.01.537400 Kreisumlage.

 

Sachdarstellung:

 

Die Finanzierung der Kindertagesstätten ist durch die Vorgaben des Kinderbildungsgesetzes (KiBkiz) gesetzlich geregelt. Aufgrund der in der Vorlage geschilderten Entwicklung können die Aufwendungen nicht durch die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel geleistet werden.

 

Bei Aufstellung des Doppelhaushalts für die Jahre 2016/17 wurden die Betriebskosten für  „KiTa Eichendorffstraße“, die im  April 2017 unter Trägerschaft der Johanniter den Betrieb aufgenommen hat, nicht berücksichtigt. Die Einrichtung musste aufgrund der gestiegenen Kinderzahlen zum schnellstmöglichen Zeitpunkt in Betrieb genommen werden. Die Zuschüsse nach dem Kinderbildungsgesetz wurden zu Beginn des KiTa-Jahres 2016/17 entsprechend angemeldet.

 

Die Zahl der Kinder mit Behinderungen ist deutlich angestiegen. Bei Beantragung der Kindpauschalen wurden 32 Kinder mit Behinderung an das Landesjugendamt gemeldet. Ende Juli 2016 gab es 78 Kinder mit anerkannter Behinderung. Je nach besuchtem Gruppentyp und gebuchter Stundenzahl ergibt dies Mehraufwendungen in Höhe von bis zu 12.091 € pro Platz.

 

Bei Anmeldung der Haushaltsmittel  betrug der Dynamisierungsfaktor der Kindpauschalen 1,5 %. Befristet für die Kindergartenjahre 2016/17 bis 2018/19 wurde dieser Faktor auf 3,0 % angehoben. Hierdurch bedingt erhöhen sich auch die städtischen Anteile entsprechend.

 

Seit dem 01.08.2015 greift die gesetzliche Planungsgarantie, d. h. jedem Träger wird mindestens die Summe der Kindpauschalen abzüglich des Trägeranteils gezahlt, die sich nach der Istbelegung des Vorjahres zuzüglich der Dynamisierung ergibt.  Dies hat ebenfalls zu erhöhten Kosten geführt, die bei der Mittelanmeldung noch nicht absehbar waren.

 

Die zur Verfügung stehenden Mittel  werden bis Ende September verbraucht sein. Um die Zahlungen für die Leistungsperiode 2017 leisten zu können, sind zusätzliche 756.000 € notwendig.

 

Die finanzielle Entwicklung der letzten beiden Jahre im Bereich der Aufwendungen für Kindertageseinrichtungen stellt sich wie folgt dar:

 

Jahr

Veranschlagte Mittel

Aufwendungen (AOsoll am Jahresende)

2016

6.690.000 €

7.141.355 €

2017

6.690.000 €

7.520.000 €

 

In 2016 konnten die Mehraufwendungen durch erhöhte Erträge bei den Elternbeiträgen und Einsparungen innerhalb des Budgets ausgeglichen werden. Innerhalb des Budgets 2017 ist kein Ausgleich möglich, Mehrerträge bzw. Minderaufwendungen in Höhe von 74.000,00 € wurden bereits berücksichtigt.

 

Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit ergeben sich aus der v.g. Sachdarstellung. Die notwendige Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen bei der Buchungsstelle 16.61.01.537400 Kreisumlage.

 

 

 

 

 

Kostendarstellung:

Kosten/Erlöse:

 

 756.000,00

Produkt-/Sachkonto:                   

 

 

 

 

Folgekosten pro Jahr:                                                                                    

0,00

 

Mittelverfügbarkeit:        

Deckungsvorschlag:

     

 

Anfrage Korruptionsregister gem. § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz negativ

entfällt

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Busch

Beigeordnete

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Harder

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Hörstrup

Sichtvermerk StA 20

 

 

 

 

Marquardt