Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss nimmt den Gewässerschutzbericht 2016 zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Der Gewässerschutzbeauftragte
ist der kommunale Betriebsbeauftragte für das gesamte städtische
Entwässerungssystem. Seine Aufgaben sind im Wasserhaushaltsgesetz geregelt. Er
berät und überwacht den kommunalen Betreiber der Entwässerungsanlagen.
Zum Gewässerschutz zählen
Maßnahmen zum Schutz des Oberflächenwassers wie z. B. Flüsse, Seen, Bäche,
Teiche und des Grundwassers. Nachhaltige Einwirkungen und Verschmutzungen wie
auch die übermäßige Entnahme von Grundwasser sind zu vermeiden. Gesetzliche
Grundlagen hierfür sind das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes, das
Landeswassergesetz und die örtliche Entwässerungssatzung.
Zu den Schutzmaßnahmen im
Gewässerschutz für die Stadt Bergkamen, die nicht in einem Wasserschutzgebiet
liegt, gehören der ordnungsgemäße Betrieb einer Kanalisation mit all ihren
Sonderbauwerken wie Rückhaltebecken, Pumpstationen und Druckrohrleitungen. Aufgrund
des ehemaligen Steinkohlebergbaus hat sich Bergkamen entwässerungstechnisch zu
einem Poldergebiet entwickelt. Nur mit einem erheblich technischen Aufwand wird
die Entwässerungs- und
Überflutungssicherheit für die Stadt Bergkamen sichergestellt.
Wasserhaushaltsgesetz
Das
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bildet den Hauptteil des deutschen Wasserrechts.
Es enthält Bestimmungen über den Schutz und die
Nutzung von Oberflächengewässer und des Grundwassers, außerdem Vorschriften
über den Ausbau von Gewässern und die wasserwirtschaftliche Planung sowie den
Hochwasserschutz.
Ferner
sind im Abschnitt 4 in den Paragraphen § 64 bis § 66 des Wasserhaushaltsgesetzes
vom 31. Juli 2009 die Bestellung, die Aufgaben und die anwendbare Vorschriften
zum Gewässerschutzbeauftragten geregelt.
Ein
Gewässerschutzbeauftragter oder Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz ist
nach dem deutschen Wasserhaushaltsgesetz (WHG) von jedem Gewässerbenutzer zu
bestellen, der an einem Tag mehr als 750 Kubikmeter Abwasser einleiten darf.
Die
zuständige Behörde kann zudem auch in anderen Fällen die Ernennung eines
Gewässerschutzbeauftragten anordnen.
Der
Gewässerschutzbeauftragte berät den Gewässerbenutzer und die
Betriebsangehörigen in Angelegenheiten, die für den Gewässerschutz bedeutsam
sein können.
Umsetzung
Für die Stadt Bergkamen bewirtschaftet der
Stadtbetrieb Entwässerung Bergkamen rd. 220 km Abwasserkanäle (Schmutz-,
Regen,- Mischwasser- und Drückrohrleitungen).
Eine Vielzahl an Vorflutern und Gräben, Pumpwerke für
Schmutz- und Regenwasser mit Rückhaltungen und Sonderbauwerke, ie dafür
zuständig sind, dass eine geordnetes Entwässerungssystem existiert, werden in
Amtshilfe für das Tiefbauamt mit Unterstützung der Ruhrkohle AG und des
Lippeverbandes betrieben. Dieses Entwässerungssystem dient nicht zuletzt der
Hygiene und dem Hochwasserschutz.
Zur Erhaltung und zur Verbesserung der städtischen
Entwässerungseinrichtung sind alle baulichen Maßnahmen im
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) der Stadt Bergkamen dargestellt. Neben der
Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) bildet das ABK die Grundlage
zum Wirtschaftsplan des Stadtbetrieb Entwässerung Bergkamen hinsichtlich Funktions-
und Leistungsfähigkeit.
Mit Genehmigungen und Erlaubnissen der
Aufsichtsbehörden (UWB Kreis Unna und Bezirksregierung Arnsberg) werden
Oberflächenwässer von Straßen - und befestigten Grundstücksflächen in Gewässer
eingeleitet. Schmutz- und Mischwasser aus der Kanalisation den Kläranlagen des
Lippeverbandes in Werne und Lünen zugeführt.
Detaillierte Auflistungen der Anlagen und der
Aktivitäten (Instandhaltung, Erneuerung etc.) des städtischen Abwassersystems finden sich unter
anderem im Lagebericht des Stadtbetriebs Entwässerung Bergkamen wieder. Aus
diesem Grund wird an dieser Stelle auf eine erneute Aufzählung der Daten und
Fakten verzichtet.
Art, Umfang und Kosten der Investitionen für
Erneuerung, Instandhaltung, Unterhaltung und Beratung zu Wasserwirtschaftlichen
Maßnahmen sind den Gremien (Betriebsausschuss, Rat) der Stadt Bergkamen durch
entsprechende Vorlagen und Berichte des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen
zur Kenntnis gebracht. Hierbei wird Wert auf Synergieeffekte mit betroffenen
Institutionen wie z. B. Versorgungsunternehmen oder Straßenbaulastträger gelegt.
Als Nachweis der gesetzeskonformen Überwachung der
städtischen Entwässerungseinrichtungen wird der Überwachungsbericht nach SüwVO
Abw (Selbstüberwachungsverordnung Abwasser) den Aufsichtsbehörden jährlich zur
Kenntnis gebracht. Dieser Bericht ist als Anlage beigefügt.
Die größten laufenden Sanierungsmaßnahmen der
städtischen Kanalisation im Berichtsjahr waren und sind die Sanierung der
Kanäle in Oberaden West und die Sanierung der Druckrohrleitung unter dem
Dattel–Hamm–Kanal in Rünthe (Düker Rünthe). Die Sanierungen finden im Wesentlichen
in geschlossener Bauweise statt und sind in den Ausschüssen ausführlich
vorgestellt worden.
Vorfluter
Ein wesentlicher Bestandteil der Entwässerungseinrichtungen
sind Straßenseitengräben und Vorfluter. Diese nehmen das Regenwasser von
Oberflächen und Drängewässer aus Feldflächen und dergleichen auf. Bei einem
Regenereignis führen sie das Oberflächenwasser zum Teil über Düker,
Pumpstationen und Regenwasserkanäle bis zur Seseke / Lippe ab. Nicht zuletzt
durch bergbauliche Einflüsse und natürlicher Verkrautung müssen die Vorfluter
regelmäßig durch Unterhaltungsmaßnahmen ihre Funktion erhalten. Aus diesem
Grund findet mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Unna, der
Landschaftsbehörde Kreis Unna, RAG, den Umweltverbänden, der Politik und den
interessierten Gewässeranliegern und Bürgern der Stadt Bergkamen die jährliche
Gewässerschau statt. In der Regel werden den Gewässern gute Zustände bescheinigt.
Das Protokoll der letzten Gewässerschau ist ebenfalls diesem Bericht angehängt.
Das Projekt Kuhbach-Oberlauf, welches den in der
Ausschusssitzung am 08.06.2016 vorgestellt wurde, wird zurzeit federführend
durch die RAG umgesetzt. Diese Maßnahme ist der letzte Teil der Baumaßnahme
„Gesamtkonzept Kuhbach“, die durch den Lippeverband vor rd. 20 Jahren begonnen
wurde.
Allgemeines
Die vom Gesetzgeber vorgegebenen Kontrollmechanismen
sowie zusätzliche Einrichtungen, hier die Rufbereitschaft der Stadt Bergkamen
und des SEB, dem Risikomanagement des SEB, den Feuerwehren sowie die
Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden, dem Lippeverband und der RAG, bilden
ein Gesamtpaket. Dieses Zusammenspiel ermöglicht ein größtmögliches Maß an
Sicherheit für das Entwässerungssystem der Stadt Bergkamen, um Schäden an Gewässern
und dem Grundwasser fernzuhalten. Havarien durch Fehleinleitungen,
Verschmutzungen durch Dritte oder höhere Gewalt lassen sich nie ganz
ausschließen. Dank der guten Vernetzung aller Beteiligten sind bisher auch
solche Notfälle beherrschbar geblieben.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Betriebsleiter u. Erster Beigeordneter |
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Gewässerschutzbeauftragter Strüwer |
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