Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren im Rat der
Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage und Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Das Kreistierheim an der Hammer Str. 117 in Unna wurde in den Jahren
1980/81 errichtet und am 16.02.1981 in Betrieb genommen. Seitdem wurde das
Tierheim mehrfach ausgebaut bzw. bedarfsabhängig erweitert. Träger sind
aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung die Städte und Gemeinden
Bergkamen, Bönen, Fröndenberg, Holzwickede, Kamen, Lünen, Selm, Unna und Werne.
Der Kreis Unna übt die Betriebsführung aus. In Schwerte besteht ein eigenes
Tierheim, das vom örtlichen Tierschutzverein geführt wird.
Aufgabe und Zweck des Tierheims des Kreises Unna ist die vorübergehende
Aufnahme von Kleintieren (Hunde, Katzen, Kaninchen, Vögel usw.), welche als
Fundtiere, Abgabetiere oder Verfügungstiere zum Tierheim kommen.
Als Fundtiere werden Tiere bezeichnet, die dem Besitzer entlaufen
sind und somit jemanden gehören. Abgabetiere hingegen sind Tiere, die aus den verschiedensten Gründen (z. B.
Krankheit des Besitzers, Umzug) vom Besitzer an das Tierheim abgegeben werden.
Bei den sogenannten Verfügungstieren handelt
es sich um Tiere, die ihrem Besitzer durch eine Behörde aus
tierschutzrechtlichen oder ordnungsbehördlichen Gründen weggenommen werden
mussten.
Tierheime sind von der Aufgabenstellung her grundsätzlich
Durchgangsstationen. Den hier abgelieferten Tieren soll kein Aufenthalt auf
Dauer gewährt werden. Sie sollen vielmehr möglichst kurzfristig versorgt und
untergebracht werden, um dann entweder schnellstens an den Eigentümer
zurückgegeben oder, wenn dieser sich nicht meldet bzw. nicht ausfindig gemacht
werden kann, einem interessierten neuen Halter vermittelt werden.
Fund- und Abgabentiere werden nur aus den Bereichen der an der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beteiligten Städte und Gemeinden
aufgenommen. Tiere, die aufgrund des Tierschutzgesetzes sichergestellt wurden,
können hingegen aus dem gesamten Kreisgebiet, aufgenommen werden.
Für die Unterbringung, die Abgabe und die Vermittlung der Tiere des
Tierheims werden Entgelte nach einer Entgeltregelung des Kreises Unna erhoben.
Diese Entgelte sollen den Zuschussbetrag der beteiligten Städte und Gemeinden
verringern. Kostendeckende Entgelte scheiden für den Tierheimbetrieb aus, da zu
befürchten ist, dass durch zu hohe Entgelte Besitzer ihre entlaufenen Tiere
nicht mehr abholen, Tiere in verstärktem Maße auch nicht mehr im Tierheim
abgegeben, sondern vielmehr ausgesetzt würden, um schließlich als Fundtier im
Tierheim Aufnahme zu finden, und letztlich auch die Vermittlung von Tieren an
interessierte Dritte nicht erfolgreich verlaufen würde. Steigende Pflegekosten
durch eine längere Verweildauer und Platzmangel wären die Folge. Die zu
erhebenden Entgelte werden daher unter Berücksichtigung der Forderung einer
angemessenen Kostendeckung erhoben.
Die Gesamtkosten für das Tierheim werden jährlich vom Kreis Unna neu abgerechnet
und gemäß § 3 Abs. 2 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung von den
beteiligten Städten und Gemeinden zur Erstattung angefordert. Die
Betriebskosten werden den Trägergemeinden nach Abzug der Einnahmebeträge (u.a.
Entgelte) im Verhältnis je zur Hälfte nach der Bevölkerungszahl und nach der
Zahl der untergebrachten Tiere berechnet.
In den letzten fünf Jahren hatte die Stadt Bergkamen folgende Kosten zu
tragen:
Jahr |
Zuschussbetrag |
2012 |
37.923,45 € |
2013 |
51.567,48 € |
2014 |
45.976,50 € |
2015 |
40.389,49 € |
2016 |
45.043,00 € |
Im Durchschnitt entspricht das ca. 12,8 % der vom Kreis Unna
festgestellten Gesamtkosten für das Kreistierheim.
In diesen Zeiträumen wurden folgende Tiere aus dem Stadtgebiet Bergkamen dem
Tierheim zugeführt:
Jahr |
Hunde |
Katzen |
Kleintiere |
Tierschutz |
Summe |
2012 |
34 |
21 |
14 |
0 |
69 |
2013 |
27 |
36 |
33 |
0 |
96 |
2014 |
23 |
20 |
22 |
0 |
65 |
2015 |
37 |
25 |
8 |
0 |
70 |
2016 |
27 |
25 |
18 |
0 |
70 |
Zahlenmäßig und auch bei den Anforderungen an die Unterbringung,
Versorgung, Betreuung und Pflege fallen Hunde kostenmäßig besonders ins
Gewicht. So werden aktuell für Hunde pro Tag 10,00 € fällig, während bei Katzen
8,00 € und bei Kleintieren nur 5,00 € vom Kreis Unna für Fundtiere berechnet
wurden. Bei Abgabe eines Tieres im Tierheim sind einmalig Abgabebeträge von
50,00 € für Hunde, 40,00 € für Katzen und 15,00 € für andere Kleintiere vom
bisherigen Tierhalter zu leisten.
Einfluss auf die Kosten hat u.a. die Verweildauer der Tiere im
Kreistierheim. In der Regel verweilen jedoch nur entlaufene Fundtiere nicht
längerfristig im Tierheim, da die Besitzer an einer baldigen Rückgabe
interessiert sind. Es sind vielmehr die Abgabetiere und ausgesetzten Fundtiere,
welche die Anzahl der Aufenthaltstage und damit die Kosten erhöhen. Normale
Fundtiere (Hunde, Katzen, Kleintiere) verbringen durchschnittlich 3 Tage im
Tierheim, Abgabetiere und ausgesetzte Fundtiere hingegen 67 Tage.
Maßnahmen, die Aufenthaltsdauer der Tiere im Tierheim zu reduzieren,
sind begrenzt und immer auch von der Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger
abhängig, ein Tier aus dem Tierheim aufzunehmen.
Eine Möglichkeit Einfluss auf die Verweildauer zu nehmen könnte darin
bestehen, über die Hundesteuersatzung einen Anreiz zu bieten. Die Stadt Kamen
sowie die Stadt Schwerte haben entsprechende Regelungen in ihren Hundesteuersatzungen
verankert und gewähren Hundehaltern, die Hunde aus dem Tierheim aufnehmen, eine
zeitlich begrenzte Steuerbefreiung.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Busch |
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Amtsleiterin Höchst |
Sachbearbeiter Höll |
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