Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung nimmt die Ausführungen zu den Entwicklungsmöglichkeiten des Standorts Marina Nord zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Der Stadtbereich am Datteln-Hamm-Kanal zwischen der Wasserstadt Aden und dem Westfälischen Sportbootzentrum Marina Rünthe soll systematisch für Erholungssuchende, Freizeitsportler und Touristen als Kanalband Bergkamen weiterentwickelt werden.
In seiner Sitzung am 09. Februar 2016 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung auf Basis der Entwicklungsstudie für Freizeit- und Tourismusnutzungen (MSP Impulsprojekt) einstimmig beschlossen, das Kanalband Bergkamen als eine nach außen wahrnehmbare Einheit für landschaftsorientierte Freizeit- und Tourismusnutzungen fortzuentwickeln. Besondere Bedeutung im Entwicklungsbereich hat aufgrund der Flächenverfügbarkeit und Lagegunst der Bereich „Marina Nord“. MSP Impulsprojekt hat für die Fläche ein Eingangstor zum Kanalband mit Infopunkten sowie Gastronomie- und Beherbergungsangebot entwickelt. Insbesondere der Angebotsbaustein eines Feriendorfes bzw. -parks werde die Gesamtattraktivität des Kanalbands steigern.
Einen besonderen Entwicklungsschub kann das Kanalband Bergkamen durch die Internationale Gartenausstellung 2027 (IGA 2027) erfahren. Neben der Haldenlandschaft am Kanal als Hauptspielfläche in Bergkamen soll auch der Standort Marina Nord bei der IGA eine besondere Rolle übernehmen (vgl. mündlicher Bericht TOP 3).
Der Standort Marina Nord ist im Flächennutzungsplan der Stadt Bergkamen
derzeit als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ dargestellt. Die
zusätzliche Umgrenzung als „.Fläche für Freizeit und Erholung“ verdeutlicht die
Zielrichtung, den Standort touristisch zu entwickeln. Hierzu heißt es in der
Begründung zum Flächennutzungsplan:
„Der als Fläche für Freizeit und Erholung
gekennzeichnete Bereich nördlich des Datteln-Hamm-Kanals dient der
touristischen Entwicklung der Nordseite der Marina Rünthe als Ergänzung der
Projekte im Bereich des Kanalbands und zur Nutzung von Synergieeffekten mit
diesen. Geplant ist die Errichtung einer naturnahen Freizeitanlage mit
unterschiedlichsten Übernachtungsmöglichkeiten (Camping- / Wohnmobilplatz,
Ferienhausgebiet). Durch die Umgestaltung der Uferpromenade sowie
möglicherweise eine neue Rad- und Fußwegebrücke zur Verbindung der
überregionalen Touristikradwege und Anbindung der Nordseite an die vorhandenen
Gastronomie- und Freizeitangebote in der Marina Rünthe soll die hier bereits
mit einem Gästehaus eingeläutete Entwicklung des nördlichen Kanalufers
fortgeführt werden.“
Die Stadt Bergkamen ist Eigentümerin der östlichen Teilfläche des
Gesamtstandorts (vgl. Anlage). An die Stadt Bergkamen ist ein Investor
herangetreten, der auf dieser Fläche möglicherweise Ferienhäuser errichten
möchte. Eine derartige bauliche Entwicklung setzt allerdings auch im
Flächennutzungsplan die Darstellung einer Baufläche voraus, konkret eines
zweckbestimmten Sondergebiets. Da zum Zeitpunkt der Aufstellung des
Flächennutzungsplans die genaue Ausprägung der Freizeitnutzung nicht bekannt
war, ist zunächst keine Darstellung eines Sondergebiets erfolgt. Eventuell
hätten bestimmte Freizeitnutzungen auch unter Beibehaltung der Darstellung als
Grünfläche erfolgen können.
Seitens der Verwaltung wurde beim RVR als zuständiger
Regionalplanungsbehörde eine landesplanerische Anfrage nach § 34 LPlG
gestellt, ob für die im Eigentum der Stadt Bergkamen stehende Fläche eine Änderung
des Flächennutzungsplans und die Darstellung eines Sondergebiets mit der
Zweckbestimmung „Freizeiteinrichtung“ gemäß § 10 BauNVO an die Ziele der
Raumordnung und Landesplanung angepasst ist. Aufgrund der Einbindung in die
Gesamtkonzeption Kanalband und im Hinblick auf die IGA 2027 wurde die
landesplanerische Zustimmung erteilt, verbunden mit der Empfehlung, die
Zweckbestimmung der Nutzung als „Wochenendhausgebiet oder „Ferienhausgebiet“
vorzunehmen.
Die landesplanerische Anfrage diente dazu auszuloten, welche
Darstellungs- und damit verbunden baulichen Möglichkeiten sich für den Standort
bieten.
Ein mögliches Ferienhausgebiet würde in die Gesamtkonzeption der IGA
2027 passen. An die bauliche Gestaltung des Standorts und die Ferienhäuser sind
hohe gestalterische Ansprüche zu stellen, auch zukunftsweisende, experimentelle
Bausteine im Gesamtkonzept sind wünschenswert.
Über die Einleitung eines FNP-Änderungsverfahrens und evtl.
Bebauungsplanverfahrens soll der Fachausschuss / Rat erst entscheiden, wenn
konkrete Pläne externer Investoren erarbeitet wurden.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Erster Beigeordneter |
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Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiterin Thiede |
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