Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung nimmt die Vorlage der Verwaltung, Drucksache Nr. 11/0911, zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
1. Ausgangssituation
Im Schuljahr
2016/17 beenden 411 Schülerinnen und Schüler die 4. Klassen der 7 Bergkamener
Grundschulen bzw. werden zu Beginn des Schuljahres 2017/18 auf eine
weiterführende Schule wechseln. Im Vorjahr waren es 419 Schülerinnen und
Schüler; laut der vorliegenden Statistik wird sich die Zahl in den nächsten
Jahren wie folgt entwickeln:
Schuljahr |
Übergänge
auf weiterführende Schulen |
2016/17 |
419 |
2017/18 |
411 |
2018/19 |
466 |
2019/20 |
461 |
2020/21 |
394 |
2021/22 |
442 |
2022/23 |
431 |
Das
Anmeldeverfahren zu den weiterführenden Schulen wird durch die
Verwaltungsvorschriften zu § 1 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die
Sekundarstufe I geregelt. Durch Erlass hat das Schulministerium NRW bestimmt,
dass die Anmeldungen bis zum 17.03.2017 abgeschlossen sein mussten.
Die Schulen hatten
sich auf eine Anmeldewoche in der Zeit von Samstag, 20.02.2017, bis Freitag,
24.02.2017 geeinigt.
Durch die
Aushändigung eines Anmeldescheins an die Eltern aller Viertklässler, auf dem
auch die Empfehlung der Grundschule vermerkt ist, wird verhindert, dass ein
Kind gleichzeitig an mehreren Schulen angemeldet werden kann. Wird das Kind an
einer weiterführenden Schule angenommen, erhalten die Erziehungsberechtigten
eine Durchschrift des Aufnahmescheines mit dem Aufnahmevermerk. Im Fall einer
Abweisung erhalten die Eltern den Anmeldeschein zurück und können ihn an einer
anderen weiterführenden Schule erneut vorlegen. Der Schulträger erhält eine
Durchschrift und kann so die Einhaltung der Schulpflicht der Viertklässler
überprüfen. Über die Aufnahme an einer Schule entscheidet gemäß § 46 Abs. 1
Schulgesetz NRW die Schulleiterin oder der Schulleiter.
Unter den
insgesamt 411 Viertklässlern befinden sich 31 Schüler/innen mit sonderpädagogischem
Förderbedarf im Rahmen des Gemeinsamen Lernens (GL). Hiervon erhalten 24
Schüler/-innen keine Empfehlung hinsichtlich einer weiterführenden Schule. 28
Schüler/-innen der Bergkamener Grundschule aus dem Gemeinsamen Lernen werden
eine weiterführende Schule in Bergkamen besuchen. Die Freiherr-vom–Stein-Realschule
wird diesbezüglich 4 Schüler/-innen, die Realschule Oberaden 7 Kinder
aufnehmen, das Städt. Gymnasium 6 und die Willy-Brandt-Gesamtschule 11
(zuzüglich eines/r Schülers/-in im GL von auswärts). Zwei Kinder mit sonderpädagogischem
Förderbedarf werden ab Sommer die Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule,
Förderschule für geistige Entwicklung des Kreises Unna, besuchen, eines das
Städt. Gymnasium Kamen. Die betreffenden Schüler/-innen wurden durch das
Schulamt des Kreises auf die Bergkamener Schulen verteilt. Von diesem Verfahren
wurde der Schulträger ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Anmeldezahlen
a) Realschulen
An
den zwei Bergkamener Realschulen sieht die Klassenbildung wie folgt aus:
Freiherr-vom-Stein-Realschule:
Es wurden 58
Bergkamener Viertklässler mit Empfehlung angemeldet. Zusammen mit den 4 GL-
Schüler/-innen und 4 Auswärtigen ergibt dies 66 Schülerinnen und Schüler. Es
könnten inklusive möglicher Wiederholer/-innen drei Klassen gebildet werden.
Realschule
Oberaden:
Es wurden 56
Viertklässler aus Bergkamen sowie 2 Auswärtige angemeldet. Zusammen mit den 7
GL-Kindern ergibt dies 65 Schülerinnen und Schüler. Es sollen drei Klassen
gebildet werden.
Die Empfehlungen
der Grundschulen für die künftigen Fünftklässler an den Realschulen sehen wie
folgt aus:
Empfehlungen der Fünftklässler der Realschulen
20117/18 |
||||
|
Frh.-v.-Stein-Realschule |
Realschule Oberaden |
||
Hauptschule |
4 |
6,45 % |
7 |
12,06 % |
Hauptschule/Realschule eingeschränkt |
5 |
8,06 % |
3 |
5,18 % |
Realschule |
48 |
77,42 % |
43 |
74,14 % |
Realschule/Gymnasium eingeschränkt |
2 |
3,23 % |
5 |
8,62 % |
Gymnasium |
3 |
4,84% |
0 |
0,00 % |
Summe |
62 + 4 o. E. |
100 % |
58+ 7 o. E. |
100 % |
(o. E. = ohne
Empfehlung)
Die Empfehlungen
gelten in jedem Fall auch für die Schulform "Gesamtschule" und
"Sekundarschule". Die Schüler/-innen des Gemeinsamen Lernens haben
keine Empfehlungen erhalten. Dies ist dort auch nicht vorgesehen.
b) Städtisches Gymnasium
Im kommenden
Schuljahr haben sich 89 Schüler/-innen mit Empfehlung am Städtischen Gymnasium
Bergkamen neu angemeldet. 2 dieser Anmeldungen stammen aus den Nachbarstädten.
Zuzüglich der 6 Schüler/-innen, die am Gemeinsamen Lernen
teilnehmen, beträgt die Zahl der Fünftklässler zum Schuljahr 2017/18 somit 95.
Das Gymnasium wird 4 Klassen bilden. Im Vorjahr waren es 4 Klassen mit 88
angemeldeten Schülerinnen und Schülern.
Die Schüler/-innen
mit den 94 Gymnasialempfehlungen ohne Einschränkung, die von den Bergkamener
Grundschulen ausgesprochen wurden, haben sich an folgenden Schulen angemeldet:
Gymnasium
Bergkamen: 56 Schüler/-innen
Freiherr-vom-Stein-Realschule: 3
Schüler/-innen
Willy-Brandt-Gesamtschule:
4 Schüler/-innen
Auswärtiges
Gymnasium: 31 Schüler/-innen
Gesamt: 94
Schüler/-innen
c) Willy-Brandt-Gesamtschule
Die
Willy-Brandt-Gesamtschule hat 122 Anmeldungen zu verzeichnen. Darin enthalten
sind 12 Schüler/-innen im Gemeinsamen Lernen bzw. ohne Empfehlung. Insgesamt
stammen 4 Neuanmeldungen nicht aus Bergkamen. Es werden 5 Klassen gebildet.
Die angemeldeten
Schülerinnen und Schüler am Städtischen Gymnasium und an der
Willy-Brandt-Gesamtschule haben folgende Empfehlungen:
Empfehlungen der Fünftklässler
Gymnasium/Gesamtschule 2016/17 |
||||
|
Städt. Gymnasium |
Willy-Brandt-Gesamtschule |
||
Hauptschule |
0 |
0,00 % |
59 |
52,64 % |
Hauptschule/Realschule eingeschränkt |
2 |
2,24 % |
16 |
14,54 % |
Realschule |
11 |
12,36 % |
27 |
25,54 % |
Realschule/Gymnasium eingeschränkt |
19 |
21,35 % |
4 |
3,64 % |
Gymnasium |
57 |
64,05 % |
4 |
3,64 % |
Summe |
89 + 6 o. E. |
100 % |
110 + 12 o. E. |
100 % |
d) Ein- und Auspendler
12 auswärtigen
Schülerinnen und Schülern, die eine Bergkamener weiterführende Schule besuchen
werden, stehen 77 Viertklässler gegenüber, die sich für eine Schule in einer
Nachbargemeinde entschieden haben.
Die Einpendler
werden folgende Schulen besuchen:
Freiherr-vom-Stein
Realschule : 4 Schüler/-innen
Willy-Brandt-Gesamtschule:
4 Schüler/-innen
Städt. Gymnasium: 2 Schüler/-innen
Realschule
Oberaden 2 Schüler/-innen
Die 77 Auspendler
haben sich an folgenden Schulen angemeldet:
Werne
Sekundarschule: 14 Schüler/-innen
Anne-Frank-Gymnasium:
7 Schüler/-innen
Christophorus-Gymnasium: 10 Schüler/-innen
Kamen
Hauptschule: 3 Schüler/-innen
Gymnasium: 25
Schüler/-innen
Gesamtschule: 9 Schüler/-innen
Lünen
Geschwister-Scholl-
Gesamtschule: 2 Schüler/-innen
Käthe-Kollwitz-Gesamtschule: 3
Schüler/-innen
Ludwig-Uhland-Realschule:
2 Schüler/-innen
Sonstige
Friedrich-von
Bodelschwingh-
Schule: 2 Schüler/-innen
(Die Schule liegt
auf Bergkamener
Stadtgebiet, ist
aber nicht in
Trägerschaft der
Stadt Bergkamen.)
Laut Urteil des
OVG Münster vom 21.02.2013 darf eine Schule die Aufnahme von Schülern nicht
deshalb ablehnen, weil sie in einer anderen Stadt wohnen. Die Zugehörigkeit zu
einer Gemeinde darf daher bei einem Anmeldeüberhang nicht das alleinige
Ablehnungskriterium sein.
Zum 12.04.2017
waren von 411 Viertklässlern/-innen der Bergkamener Grundschulen somit 410 an
einer weiterführenden Schule gemeldet. Hinsichtlich eines Kindes wurden die
Erziehungsberechtigten durch das Schulverwaltungsamt schriftlich aufgefordert,
die Anmeldungen zu weiterführenden Schulen noch nachzuweisen.
Von den 411 Viertklässlern
der Bergkamener Grundschulen wurden 309 mit Empfehlungen an den hiesigen
weiterführenden Schulen angemeldet. Hinzu kommen 77 auspendelnde Schülerinnen
und Schüler und 24 Schüler/-innen ohne Empfehlung im gemeinsamen Lernen. Eine
Meldung stand am 12.04.2017 noch aus.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
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Amtsleiter Kray |
Sachbearbeiter Bläsing |
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