Betreff
Änderung der Honorarordnung für die Volkshochschule der Stadt Bergkamen
Vorlage
11/0900
Aktenzeichen
kry-kü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Honorarordnung für die Volkshochschule der Stadt Bergkamen.

 

 

Sachdarstellung:

 

 

1. Ausgangslage:

 

Mit Änderung der Honorarordnung für die Volkshochschule der Stadt Bergkamen (VHS) vom 01.08.2014 zahlt die VHS den Kursleitenden in den Fachbereichen 0 bis 5 je Unterrichtsstunde ein Honorar in Höhe von 17,00 €.

 

Im Fachbereich 6 erhalten die Kursleitenden mit Lehrbefähigung für das Lehramt der Sekundarstufe I/II in den Lehrgängen zum nachträglichen Erwerb eines Schulabschlusses der Sekundarstufe I und bei Angeboten der Grundbildung/Alphabetisierung ein Honorar in Höhe von 20,00 €.

 

Den Kursleitenden in den Integrationskursen, die im Auftrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführt werden, wird ein Honorar in Höhe von 35,00 € pro Unterrichtsstunde gezahlt. Dieses Honorar wird den zugelassenen Integrationskursträgern – also auch der VHS Bergkamen - seitens des BAMF vorgegeben, ist aber auf Grund der Garantieförderung für die VHS honorarkostendeckend.

 

Es ist geplant, die Honorare nach über drei Jahren zum 1. Semester 2018 zu erhöhen. Es geht zum einen um eine Anpassung an Preis- und Gehaltsentwicklungen seit 2014, zum anderen darum, die Tätigkeit bei der VHS auch finanziell attraktiv zu halten, um zusätzliches Lehrpersonal zu gewinnen und bereits tätiges Lehrpersonal zu binden. Im Folgenden werden die inhaltlichen und die monetären Aspekte erläutert.

 

Die Arbeit der VHS Bergkamen ist auf Qualität und Qualitätssicherung ausgerichtet. Das bezieht sich insbesondere auf die Qualifizierung der Lehrenden. In den Programmbereichen 0 bis 5 obliegt die Erstellung der Qualifikationsprofile den Hauptamtlichen Pädagogischen Mitarbeiterinnen. Im Programmbereich 6 gibt es klare Vorgaben durch übergeordnete Institutionen oder Auftraggeber (Drittmittelförderung).

 

Die Anforderungen an die Qualifikation der Lehrenden im Programmbereich 6 sind sowohl von Seiten der Bezirksregierung Arnsberg als auch vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sehr hoch.

 

In den Schulabschlusslehrgängen unterrichten dementsprechend nur Fachlehrer/

Fachlehrerinnen, die über ein 1. und 2. Staatsexamen verfügen - anders als an Regelschulen, an denen auf Grund des bestehenden Lehrermangels auch Lehrpersonen mit dem 1. Staatsexamen unterrichten dürfen. Es darf im Zweiten Bildungsweg (ZBW) auch nicht, wie an Regelschulen üblich, fachfremd unterrichtet werden. Diese rechtliche Grundlage wirkt sich extrem negativ auf den Lehrbetrieb bei den Schulabschlüssen der VHS Bergkamen aus. Beispielhaft ist hier das Unterrichtsfach Englisch zu nennen, für das auf dem Arbeitsmarkt schon seit einigen Jahren nur wenige bis keine Lehrkräfte zur Verfügung stehen.

 

Deshalb sind zurzeit pensionierte Lehrkräfte oder Lehrkräfte mit Sondergenehmigung der Bezirksregierung im Einsatz. Diese Sondergenehmigung muss allerdings vor Abschluss eines neuen Honorarvertrages neu beantragt werden. Zudem dürfen die Lehrkräfte, die zeitgleich an Regelschulen unterrichten, mit Genehmigung einer Nebentätigkeit nur fünf Unterrichtsstunden pro Woche erteilen.

 

Der Zweite Bildungsweg hat auch an kleineren Volkshochschulen eine Existenzberechtigung, solange junge oder auch ältere Erwachsene keinen Schulabschluss an der Regelschule erworben haben und diese ab einer bestimmten Altersgrenze nicht mehr an Berufskollegs aufgenommen werden. Zudem wird es verstärkt um die Beschulung von Flüchtlingen gehen, die entweder im Heimatland keinen Schulabschluss erlangt haben oder diese Abschlüsse nicht nachweisen können.

 

Das BAMF verlangt vergleichbare Qualifikationsprofile. Hier ergibt sich die Bindungsproblematik an die VHS durch das Abwerben von DAZ/DAF-Dozentinnen/Dozenten durch Festanstellungen an anderen Volkshochschulen oder Regelschulen.

 

Darüber hinaus hat ein Vergleich mit den Volkshochschulen im Kreis Unna gezeigt, dass der Honorarsatz überwiegend bei 20,00 € je Unterrichtsstunde im Pflichtangebot liegt, wobei Vor- und Nachbereitungszeiten nicht vergütet werden.

 

Aus Sicht der Volkshochschule Bergkamen ist eine Anpassung der Honorare zum 2. Semester 2017 von 17,00 € auf 20,00 € für die Programmbereiche 0 - 5 und für den Programmbereich 6 (Schulabschlüsse und Grundbildung/Alphabetisierung) von 20,00 € auf 23,00 € erforderlich. Damit würde sich die VHS Bergkamen den Honorarsätzen der Volkshochschulen im Kreis Unna anpassen.

 

 

2. Finanzielle Auswirkungen

 

Im Kalenderjahr 2016 wurden in den Programmbereichen 0 – 5 insgesamt 3.020 Unterrichtsstunden geleistet. Eine Honorarerhöhung von 17,00 € auf 20,00 € pro Unterrichtsstunde würde demnach für ein Kalenderjahr einen Mehraufwand in Höhe von 9.060,00 € bedeuten.

 

Die Förderung nach dem Weiterbildungsgesetz (WbG) wurde bereits vom Land Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2017 erhöht. Mit dem HHG 2017 vom 15.12.2016 wurde der Konsolidierungsbeitrag auf 5 Prozent bis 2019 reduziert. Die Zahlungen nach dem WbG erhöhen sich auf dieser Basis um 18.690,92 €.

 

Für den Bereich der Schulabschlüsse ist zudem anzumerken, dass das Land Nordrhein-Westfalen für die Durchführung von Schulabschlusslehrgängen gem. § 6 WbG NRW eine zusätzliche Förderung gewährt, die jährlich variiert und von der Anzahl der beim Land eingehenden Anträge abhängig ist.

 

Für das Kalenderjahr 2017 erhält die VHS Bergkamen 177.563,68 € WbG-Förderung. Damit ist ein großer Teil der Honorarkosten für diesen Bereich bereits gedeckt. Hierbei ist hervorzuheben, dass ein Anteil der WbG-Förderung in Höhe von 79.436,38 € bei den Zentralen Diensten (Personal) zur Refinanzierung der beiden Stellen Hauptamtliche Pädagogische Mitarbeiterin als Ertrag verbucht wird.

 

Für den ESF-geförderten Vormittagskurs erhält die VHS Bergkamen eine pauschale Zuwendung in Höhe von 39,50 € je Unterrichtsstunde. Somit sind die Honorarkosten – auch nach einer Erhöhung der Honorarsätze – durch die öffentliche Förderung vollständig gedeckt.

 

 

3. Änderung der Honorarordnung

 

Die neue Honorarordnung ist als Anlage beigefügt. Es wurde die Bezeichnung Dienstvertrag in Honorarvertrag und die Beträge der Stundensätze je Unterrichtsstunde geändert. Der Passus § 8 Werkverträge entfällt, weil die VHS Bergkamen keine Werkverträge mehr abschließt.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

 

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kray

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Sieland-Bortz

StA 30

 

 

 

 

Roreger