Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Honorarordnung für die Volkshochschule der Stadt Bergkamen.
Sachdarstellung:
1. Ausgangslage:
Mit Änderung der
Honorarordnung für die Volkshochschule der Stadt Bergkamen (VHS) vom 01.08.2014
zahlt die VHS den Kursleitenden in den Fachbereichen 0 bis 5 je
Unterrichtsstunde ein Honorar in Höhe von 17,00 €.
Im Fachbereich 6
erhalten die Kursleitenden mit Lehrbefähigung für das Lehramt der Sekundarstufe
I/II in den Lehrgängen zum nachträglichen Erwerb eines Schulabschlusses der
Sekundarstufe I und bei Angeboten der Grundbildung/Alphabetisierung ein Honorar
in Höhe von 20,00 €.
Den Kursleitenden
in den Integrationskursen, die im Auftrag des Bundesamtes für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) durchgeführt werden, wird ein Honorar in Höhe von 35,00 €
pro Unterrichtsstunde gezahlt. Dieses Honorar wird den zugelassenen
Integrationskursträgern – also auch der VHS Bergkamen - seitens des BAMF
vorgegeben, ist aber auf Grund der Garantieförderung für die VHS
honorarkostendeckend.
Es ist geplant, die
Honorare nach über drei Jahren zum 1. Semester 2018 zu erhöhen. Es geht zum einen
um eine Anpassung an Preis- und Gehaltsentwicklungen seit 2014, zum anderen
darum, die Tätigkeit bei der VHS auch finanziell attraktiv zu halten, um
zusätzliches Lehrpersonal zu gewinnen und bereits tätiges Lehrpersonal zu
binden. Im Folgenden werden die inhaltlichen und die monetären Aspekte erläutert.
Die Arbeit der VHS
Bergkamen ist auf Qualität und Qualitätssicherung ausgerichtet. Das bezieht
sich insbesondere auf die Qualifizierung der Lehrenden. In den
Programmbereichen 0 bis 5 obliegt die Erstellung der Qualifikationsprofile den
Hauptamtlichen Pädagogischen Mitarbeiterinnen. Im Programmbereich 6 gibt es
klare Vorgaben durch übergeordnete Institutionen oder Auftraggeber
(Drittmittelförderung).
Die Anforderungen
an die Qualifikation der Lehrenden im Programmbereich 6 sind sowohl von Seiten
der Bezirksregierung Arnsberg als auch vom Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge sehr hoch.
In den
Schulabschlusslehrgängen unterrichten dementsprechend nur Fachlehrer/
Fachlehrerinnen,
die über ein 1. und 2. Staatsexamen verfügen - anders als an Regelschulen, an
denen auf Grund des bestehenden Lehrermangels auch Lehrpersonen mit dem 1.
Staatsexamen unterrichten dürfen. Es darf im Zweiten Bildungsweg (ZBW) auch
nicht, wie an Regelschulen üblich, fachfremd unterrichtet werden. Diese
rechtliche Grundlage wirkt sich extrem negativ auf den Lehrbetrieb bei den
Schulabschlüssen der VHS Bergkamen aus. Beispielhaft ist hier das
Unterrichtsfach Englisch zu nennen, für das auf dem Arbeitsmarkt schon seit
einigen Jahren nur wenige bis keine Lehrkräfte zur Verfügung stehen.
Deshalb sind
zurzeit pensionierte Lehrkräfte oder Lehrkräfte mit Sondergenehmigung der
Bezirksregierung im Einsatz. Diese Sondergenehmigung muss allerdings vor
Abschluss eines neuen Honorarvertrages neu beantragt werden. Zudem dürfen die
Lehrkräfte, die zeitgleich an Regelschulen unterrichten, mit Genehmigung einer
Nebentätigkeit nur fünf Unterrichtsstunden pro Woche erteilen.
Der Zweite
Bildungsweg hat auch an kleineren Volkshochschulen eine Existenzberechtigung,
solange junge oder auch ältere Erwachsene keinen Schulabschluss an der
Regelschule erworben haben und diese ab einer bestimmten Altersgrenze nicht
mehr an Berufskollegs aufgenommen werden. Zudem wird es verstärkt um die
Beschulung von Flüchtlingen gehen, die entweder im Heimatland keinen
Schulabschluss erlangt haben oder diese Abschlüsse nicht nachweisen können.
Das BAMF verlangt
vergleichbare Qualifikationsprofile. Hier ergibt sich die Bindungsproblematik
an die VHS durch das Abwerben von DAZ/DAF-Dozentinnen/Dozenten durch
Festanstellungen an anderen Volkshochschulen oder Regelschulen.
Darüber hinaus hat
ein Vergleich mit den Volkshochschulen im Kreis Unna gezeigt, dass der
Honorarsatz überwiegend bei 20,00 € je Unterrichtsstunde im Pflichtangebot
liegt, wobei Vor- und Nachbereitungszeiten nicht vergütet werden.
Aus Sicht der
Volkshochschule Bergkamen ist eine Anpassung der Honorare zum 2. Semester 2017
von 17,00 € auf 20,00 € für die Programmbereiche 0 - 5 und für den
Programmbereich 6 (Schulabschlüsse und Grundbildung/Alphabetisierung) von 20,00
€ auf 23,00 € erforderlich. Damit würde sich die VHS Bergkamen den
Honorarsätzen der Volkshochschulen im Kreis Unna anpassen.
2. Finanzielle Auswirkungen
Im Kalenderjahr
2016 wurden in den Programmbereichen 0 – 5 insgesamt 3.020 Unterrichtsstunden
geleistet. Eine Honorarerhöhung von 17,00 € auf 20,00 € pro Unterrichtsstunde
würde demnach für ein Kalenderjahr einen Mehraufwand in Höhe von 9.060,00 €
bedeuten.
Die Förderung nach
dem Weiterbildungsgesetz (WbG) wurde bereits vom Land Nordrhein-Westfalen für
das Haushaltsjahr 2017 erhöht. Mit dem HHG 2017 vom 15.12.2016 wurde der
Konsolidierungsbeitrag auf 5 Prozent bis 2019 reduziert. Die Zahlungen nach dem
WbG erhöhen sich auf dieser Basis um 18.690,92 €.
Für den Bereich der
Schulabschlüsse ist zudem anzumerken, dass das Land Nordrhein-Westfalen für die
Durchführung von Schulabschlusslehrgängen gem. § 6 WbG NRW eine zusätzliche
Förderung gewährt, die jährlich variiert und von der Anzahl der beim Land
eingehenden Anträge abhängig ist.
Für das
Kalenderjahr 2017 erhält die VHS Bergkamen 177.563,68 € WbG-Förderung. Damit
ist ein großer Teil der Honorarkosten für diesen Bereich bereits gedeckt.
Hierbei ist hervorzuheben, dass ein Anteil der WbG-Förderung in Höhe von
79.436,38 € bei den Zentralen Diensten (Personal) zur Refinanzierung der beiden
Stellen Hauptamtliche Pädagogische Mitarbeiterin als Ertrag verbucht wird.
Für den
ESF-geförderten Vormittagskurs erhält die VHS Bergkamen eine pauschale
Zuwendung in Höhe von 39,50 € je Unterrichtsstunde. Somit sind die
Honorarkosten – auch nach einer Erhöhung der Honorarsätze – durch die
öffentliche Förderung vollständig gedeckt.
3. Änderung der Honorarordnung
Die neue Honorarordnung
ist als Anlage beigefügt. Es wurde die Bezeichnung Dienstvertrag in
Honorarvertrag und die Beträge der Stundensätze je Unterrichtsstunde geändert.
Der Passus § 8 Werkverträge entfällt, weil die VHS Bergkamen keine Werkverträge
mehr abschließt.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
|
Amtsleiter Kray |
Sachbearbeiterin Sieland-Bortz |
StA 30 Roreger |