hier: Erstellung einer Konzeption
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr ermächtigt die Verwaltung,
eine Konzeption zum Umbau des Gehölzbestandes in der Wohnsiedlung „Schönhausen“
für den Bereich „Russelstraße“ und „Hansemannstraße“ von der Landwehrstraße bis
zur Lentstraße gemäß Ziff. 6 der Sachdarstellung erstellen zu lassen.
Sachdarstellung:
1.
Historische Entwicklung
·
Entstehung
der Bergarbeitersiedlung „Schönhausen“ in den Jahren 1900 – 1919
·
Gebäudebestand
meist mit Kellerboden aus gestampftem Lehmboden oder trocken gesetzten Ziegeln,
d. h. ohne Betonfundament
·
Siedlung
von Anfang an geprägt durch rd. 400 Platanen und tlw. Ahornen im Straßenraum
·
Bäume
stehen an mehreren Stellen in nur 1,5 m Abstand von den Wohngebäuden
·
Bis
vor rd. 10 Jahren wurden keine größeren Schäden an Gebäuden oder öffentlichen
Verkehrsflächen bekannt
·
Das
bislang einhellige Ziel von Anwohnern, Verwaltung und Politik war der Erhalt
des Baumbestandes; lediglich von Einzelpersonen wurden Baumstandorte
problematisiert
2. Planungs- und
landschaftsrechtliche Situation
·
Rechtskräftiger
B-Plan Nr. 26 „Schönhausen“ von 1982, darin u. a. Festsetzung von mit
Bäumen bestandenen Flächen als „Fläche für Pflanzbindungen zur Erhaltung von
schützenswertem Baumbestand“ gem. § 9 (1) Nr. 25 BauGB.
=> Rechtsfolgen: Einzelne Veränderungen im Baumbestand können ohne Befreiung
vom oder gar Änderung des B-Plans durchgeführt werden, da keine Einzelbäume
sondern lediglich Flächen für Bäume festgesetzt sind und zudem die Festsetzung
die Grundstücke nicht unzumutbar beeinträchtigen darf.
·
Rechtskräftige
Baugestaltungssatzung „Schönhausen“ von 2007, darin u. a. Festsetzungen
zur Rücksichtnahme auf vorhandenen Baumbestand für bauliche Anlagen (Zufahrten,
Carports, etc.)
=> keine direkten Rechtsfolgen für Veränderungen im Baumbestand ableitbar
·
Eintragung
des Baumbestands in der Russelstraße und Hansemannstraße im Alleenkataster
des Landes NRW
Gemäß § 41 LNatSchG NRW ist dieser gesetzlich geschützt und darf weder
beseitigt noch zerstört, beschädigt oder nachteilig verändert werden
(Pflegemaßnahmen ausgenommen). Alle weitergehenden Maßnahmen, die aus
zwingenden Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich sind und für die keine
anderen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit durchgeführt werden
können, sind der Unteren Landschaftsbehörde anzuzeigen. Ersatzpflanzungen sind
in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde durchzuführen. Zur
nachhaltigen Sicherung und Entwicklung des Alleenbestands sollen von den für
die öffentlichen Verkehrsflächen zuständigen Behörden rechtzeitig und in
ausreichendem Umfang Neuanpflanzungen vorgenommen werden.
3. Aktuelle
Problemlage
·
Zunehmende
Schäden im öffentlichen Straßenraum, insbesondere im Gehwegbereich
·
Zunehmende
Verwurzelungen privater Hauseingangsbereiche
Ø Anhebungen des
Pflasters in Einfahrten und Zuwegungen
Ø Erhebliche
Nutzungseinschränkungen
·
Zunehmendes
Wachstum der Baumwurzeln (auch Starkwurzeln) unter die Gebäudefundamente bis in
die Gebäude oder ins Mauerwerk hinein (bei vorhandenen Vorschädigungen)
·
Zunehmende
Verwurzelungen privater Hausentwässerungsleitungen
Ø Rückstau des Abwassers
einzelner Gebäude in deren Keller- und Wohnräume hinein;
zunächst verursacht oder zumindest verstärkt
werden diese Wurzeleinwüchse durch bergbaubedingte Versätze von Muffen bzw.
Zerstörung von Leitungen/Rohren (Risse oder Scherbenbildung). Erst dadurch
können die Wurzeln in die Leitungen gelangen, ggf. schadenserweiternd wirken
und so zu Durchflussbehinderungen führen. Eine Unterscheidung zwischen bergbau-
und wurzelbedingten Schäden (im Sinne einer Schadenserweiterung), z. B. im
Mauerwerk, ist oft nicht möglich. Das somit entstehende Spannungsfeld zwischen
Vorschädigung und ggf. wurzelbedingter Schadenserweiterung ist im Einzelfall
kaum differenzierbar.
·
Zunehmende
Schadensgeltendmachung privater Grundstückseigentümer gegenüber der Stadt.
4. Einbindung der
Unteren Landschaftsbehörde (ULB)
Der Alleenschutz gem. § 41 LNatSchG NRW – Alleen sowie die Darstellung
des Gehölzbestandes im Alleenkataster des Landes NRW bedingen die Beteiligung der ULB beim
weiteren Umgang mit der Situation.
Auch die ULB vertritt die Auffassung, dass ein entsprechender Eingriff
seitens der Stadt Bergkamen erforderlich ist, um weitere Schäden zu verhindern.
Aus ihrer Sicht ist vor der Realisierung des Umbaus des angesprochenen
Gehölzbestandes die Erstellung einer Konzeption erforderlich, wobei die
Umsetzung über mehrere Jahre gestreckt werden kann.
Für die zu fällenden Bäume sind Ersatzpflanzungen (i. d. R. im
Verhältnis 1 : 3) unabdingbar.
Der diesbezügliche
Umfang kann nach Auffassung der ULB erst nach Vorlegung einer Konzeption
seitens der Stadt Bergkamen festgelegt werden.
5. Einbindung des
Gemeindeversicherungsverbandes (GVV)
Der GVV würde es
ausdrücklich begrüßen, wenn die Stadt Bergkamen ein mittel- bzw. langfristiges
Konzept entwickelt; ohne ein solches Konzept sei der Deckungsschutz auf Dauer
nicht mehr gewährleistet
6. Weiteres
Vorgehen
Vor diesem Hintergrund bleibt als realistischer Lösungsansatz die
Erstellung einer Konzeption zunächst für die besonders stark problembehafteten
Standorte. Die meisten Schäden durch Wurzeleinwüchse in Hausanschlussleitungen
und unter Gebäude (hier sind derzeit zwei Rechtsverfahren anhängig) traten im
Bereich der Russelstraße wie auch der oberen Hansemannstraße auf.
Somit ist es sinnvoll, in diesem Bereich mit einer möglichen
Umgestaltung des Gehölzbestandes und somit auch einer Konzeptionsentwicklung zu
beginnen. Hierfür sind erforderlich:
·
Bestandsaufnahme
der Ver- und Entsorgungsleitungsnetze durch ein externes Fachbüro
·
Konzeption
neuer Baumstandorte durch ein externes Fachbüro. Zur Vermeidung zukünftiger
Konfliktsituationen und unter Berücksichtigung der vorhandenen Leitungsnetze,
Grundstückszufahrten, Straßenquerschnitte und Pflanzanforderungen ist absehbar,
dass die bisherige Gehölzdichte mit Alleecharakter nicht aufrechterhalten
werden kann. D. h. das
Erscheinungsbild des öffentlichen Straßenraumes und somit der Charakter der
gesamten Siedlung Schönhausen wird sich nachhaltig verändern.
Damit
einhergehend wird im Einzelfall jeder Baumstandort dahingehend geprüft,
inwieweit eine Entfernung überhaupt erforderlich ist.
·
Abstimmung
der neuen Konzeption mit der ULB und Anwohnern
Finanzielle
Auswirkungen für die Stadt (grobe Schätzung, d. h. ohne Angebotseinziehung)
Bestandsaufnahme (Verfilmungen der Zugänge
privater Kanalanschlussleitungen (zumeist unbekannt), Beschaffung von
Leitungsplänen der Versorgungsunternehmen, Altleitungen (z. B.
Bergbaugesellschaften) etc.) |
30.000 € |
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Auswertung und Analyse, Findung neuer
Baumstandorte |
70.000 € |
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Vermessungsarbeiten |
20.000 € |
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120.000 € Diese Summe
kann aus der von der Kämmerei im Zuge des Jahresabschlusses 2016 gebildeten
Rückstellung finanziert werden. |
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7. Ausblick
Auf der Grundlage der Ergebnisse der erstellten Teilkonzeption soll der
Umbau des Gehölzbestandes in dem Teilbereich Russelstraße und obere Hansastraße
zur zukünftigen Vermeidung weitergehender Schäden an privaten Besitzungen
(Häuser, Leitungen, Zuwegungen) wie auch öffentlichem Eigentum unter Schaffung
standort- wie auch baumartgerechter Baumscheiben erfolgen.
Weiterhin soll auf der Grundlage der Erfahrungen mit der Erstellung der
Teilkonzeption wie auch der Realisierung des Umbaus des genannten Teilbereiches
und den mithin vorliegenden, belastbaren Zahlen ein Konzept für die übrigen
Straßenbereiche der Siedlung Schönhausen entwickelt werden. Zu diesem Zeitpunkt
liegen dafür auch belastbare Zahlen für die weitere Planung und die daraus
resultierenden Umbaukosten vor.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Erster Beigeordneter |
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Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiter Golz |
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