Betreff
Baumbestand in der Siedlung "Schönhausen";
hier: Erstellung einer Konzeption
Vorlage
11/0899
Aktenzeichen
66 go-na
Art
Beschlussvorlage

                                                                                                                                       Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr ermächtigt die Verwaltung, eine Konzeption zum Umbau des Gehölzbestandes in der Wohnsiedlung „Schönhausen“ für den Bereich „Russelstraße“ und „Hansemannstraße“ von der Landwehrstraße bis zur Lentstraße gemäß Ziff. 6 der Sachdarstellung erstellen zu lassen.

 

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Sachdarstellung:

 

1. Historische Entwicklung

·            Entstehung der Bergarbeitersiedlung „Schönhausen“ in den Jahren 1900 – 1919

·            Gebäudebestand meist mit Kellerboden aus gestampftem Lehmboden oder trocken gesetzten Ziegeln, d. h. ohne Betonfundament

·            Siedlung von Anfang an geprägt durch rd. 400 Platanen und tlw. Ahornen im Straßenraum

·            Bäume stehen an mehreren Stellen in nur 1,5 m Abstand von den Wohngebäuden

·            Bis vor rd. 10 Jahren wurden keine größeren Schäden an Gebäuden oder öffentlichen Verkehrsflächen bekannt

·            Das bislang einhellige Ziel von Anwohnern, Verwaltung und Politik war der Erhalt des Baumbestandes; lediglich von Einzelpersonen wurden Baumstandorte problematisiert

 

2. Planungs- und landschaftsrechtliche Situation

·            Rechtskräftiger B-Plan Nr. 26 „Schönhausen“ von 1982, darin u. a. Festsetzung von mit Bäumen bestandenen Flächen als „Fläche für Pflanzbindungen zur Erhaltung von schützenswertem Baumbestand“ gem. § 9 (1) Nr. 25 BauGB.
=> Rechtsfolgen: Einzelne Veränderungen im Baumbestand können ohne Befreiung vom oder gar Änderung des B-Plans durchgeführt werden, da keine Einzelbäume sondern lediglich Flächen für Bäume festgesetzt sind und zudem die Festsetzung die Grundstücke nicht unzumutbar beeinträchtigen darf.

·            Rechtskräftige Baugestaltungssatzung „Schönhausen“ von 2007, darin u. a. Festsetzungen zur Rücksichtnahme auf vorhandenen Baumbestand für bauliche Anlagen (Zufahrten, Carports, etc.)
=> keine direkten Rechtsfolgen für Veränderungen im Baumbestand ableitbar

·            Eintragung des Baumbestands in der Russelstraße und Hansemannstraße im Alleenkataster des Landes NRW
Gemäß § 41 LNatSchG NRW ist dieser gesetzlich geschützt und darf weder beseitigt noch zerstört, beschädigt oder nachteilig verändert werden (Pflegemaßnahmen ausgenommen). Alle weitergehenden Maßnahmen, die aus zwingenden Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich sind und für die keine anderen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit durchgeführt werden können, sind der Unteren Landschaftsbehörde anzuzeigen. Ersatzpflanzungen sind in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde durchzuführen. Zur nachhaltigen Sicherung und Entwicklung des Alleenbestands sollen von den für die öffentlichen Verkehrsflächen zuständigen Behörden rechtzeitig und in ausreichendem Umfang Neuanpflanzungen vorgenommen werden.

 

3. Aktuelle Problemlage

·            Zunehmende Schäden im öffentlichen Straßenraum, insbesondere im Gehwegbereich

·            Zunehmende Verwurzelungen privater Hauseingangsbereiche

Ø Anhebungen des Pflasters in Einfahrten und Zuwegungen

Ø Erhebliche Nutzungseinschränkungen

·            Zunehmendes Wachstum der Baumwurzeln (auch Starkwurzeln) unter die Gebäudefundamente bis in die Gebäude oder ins Mauerwerk hinein (bei vorhandenen Vorschädigungen)

·            Zunehmende Verwurzelungen privater Hausentwässerungsleitungen

Ø Rückstau des Abwassers einzelner Gebäude in deren Keller- und Wohnräume hinein;

zunächst verursacht oder zumindest verstärkt werden diese Wurzeleinwüchse durch bergbaubedingte Versätze von Muffen bzw. Zerstörung von Leitungen/Rohren (Risse oder Scherbenbildung). Erst dadurch können die Wurzeln in die Leitungen gelangen, ggf. schadenserweiternd wirken und so zu Durchflussbehinderungen führen. Eine Unterscheidung zwischen bergbau- und wurzelbedingten Schäden (im Sinne einer Schadenserweiterung), z. B. im Mauerwerk, ist oft nicht möglich. Das somit entstehende Spannungsfeld zwischen Vorschädigung und ggf. wurzelbedingter Schadenserweiterung ist im Einzelfall kaum differenzierbar.

·            Zunehmende Schadensgeltendmachung privater Grundstückseigentümer gegenüber der Stadt.

 

4. Einbindung der Unteren Landschaftsbehörde (ULB)

 

Der Alleenschutz gem. § 41 LNatSchG NRW – Alleen sowie die Darstellung des Gehölzbestandes im Alleenkataster des Landes NRW  bedingen die Beteiligung der ULB beim weiteren Umgang mit der Situation.

Auch die ULB vertritt die Auffassung, dass ein entsprechender Eingriff seitens der Stadt Bergkamen erforderlich ist, um weitere Schäden zu verhindern.

Aus ihrer Sicht ist vor der Realisierung des Umbaus des angesprochenen Gehölzbestandes die Erstellung einer Konzeption erforderlich, wobei die Umsetzung über mehrere Jahre gestreckt werden kann.

Für die zu fällenden Bäume sind Ersatzpflanzungen (i. d. R. im Verhältnis 1 : 3) unabdingbar.

Der diesbezügliche Umfang kann nach Auffassung der ULB erst nach Vorlegung einer Konzeption seitens der Stadt Bergkamen festgelegt werden.

 

5. Einbindung des Gemeindeversicherungsverbandes (GVV)

 

Der GVV würde es ausdrücklich begrüßen, wenn die Stadt Bergkamen ein mittel- bzw. langfristiges Konzept entwickelt; ohne ein solches Konzept sei der Deckungsschutz auf Dauer nicht mehr gewährleistet

 

6. Weiteres Vorgehen

 

Vor diesem Hintergrund bleibt als realistischer Lösungsansatz die Erstellung einer Konzeption zunächst für die besonders stark problembehafteten Standorte. Die meisten Schäden durch Wurzeleinwüchse in Hausanschlussleitungen und unter Gebäude (hier sind derzeit zwei Rechtsverfahren anhängig) traten im Bereich der Russelstraße wie auch der oberen Hansemannstraße auf.

Somit ist es sinnvoll, in diesem Bereich mit einer möglichen Umgestaltung des Gehölzbestandes und somit auch einer Konzeptionsentwicklung zu beginnen. Hierfür sind erforderlich:

 

·            Bestandsaufnahme der Ver- und Entsorgungsleitungsnetze durch ein externes Fachbüro

·            Konzeption neuer Baumstandorte durch ein externes Fachbüro. Zur Vermeidung zukünftiger Konfliktsituationen und unter Berücksichtigung der vorhandenen Leitungsnetze, Grundstückszufahrten, Straßenquerschnitte und Pflanzanforderungen ist absehbar, dass die bisherige Gehölzdichte mit Alleecharakter nicht aufrechterhalten werden kann. D. h. das Erscheinungsbild des öffentlichen Straßenraumes und somit der Charakter der gesamten Siedlung Schönhausen wird sich nachhaltig verändern.

Damit einhergehend wird im Einzelfall jeder Baumstandort dahingehend geprüft, inwieweit eine Entfernung überhaupt erforderlich ist.

·            Abstimmung der neuen Konzeption mit der ULB und Anwohnern

 

Finanzielle Auswirkungen für die Stadt (grobe Schätzung, d. h. ohne Angebotseinziehung)

Bestandsaufnahme (Verfilmungen der Zugänge privater Kanalanschlussleitungen (zumeist unbekannt), Beschaffung von Leitungsplänen der Versorgungsunternehmen, Altleitungen (z. B. Bergbaugesellschaften) etc.)

         30.000 €

 

Auswertung und Analyse, Findung neuer Baumstandorte

70.000 €

 

Vermessungsarbeiten

20.000 €

 

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                                                                                                                        120.000 €

 

Diese Summe kann aus der von der Kämmerei im Zuge des Jahresabschlusses

2016 gebildeten Rückstellung finanziert werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

7. Ausblick

 

 

Auf der Grundlage der Ergebnisse der erstellten Teilkonzeption soll der Umbau des Gehölzbestandes in dem Teilbereich Russelstraße und obere Hansastraße zur zukünftigen Vermeidung weitergehender Schäden an privaten Besitzungen (Häuser, Leitungen, Zuwegungen) wie auch öffentlichem Eigentum unter Schaffung standort- wie auch baumartgerechter Baumscheiben erfolgen.

 

 

Weiterhin soll auf der Grundlage der Erfahrungen mit der Erstellung der Teilkonzeption wie auch der Realisierung des Umbaus des genannten Teilbereiches und den mithin vorliegenden, belastbaren Zahlen ein Konzept für die übrigen Straßenbereiche der Siedlung Schönhausen entwickelt werden. Zu diesem Zeitpunkt liegen dafür auch belastbare Zahlen für die weitere Planung und die daraus resultierenden Umbaukosten vor.

 

Kostendarstellung:

Kosten/Erlöse:

 

 120.000,00

Produkt-/Sachkonto:              12.54.02/521852

 

 

 

 

Folgekosten pro Jahr:                                                                                    

0,00

 

Mittelverfügbarkeit:        

Deckungsvorschlag:

     

 

Anfrage Korruptionsregister gem. § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz negativ

     

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Golz