Betreff
Entwicklung der Hilfen zur Erziehung 2016
Vorlage
11/0890
Aktenzeichen
ha-dö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Bergkamen nimmt den Bericht des Jugendamtes über die Entwicklung der Hilfen zur Erziehung 2016 zur Kenntnis.

Sachdarstellung:

 

1.   Heimfälle

 

Auch 2016 konnte die Zahl der stationären Unterbringungen weiter reduziert werden. Das Jugendamt führt diese Entwicklung vor allem auf den frühzeitigen und gezielten Einsatz ambulanter Hilfen und die Durchführung präventiver Maßnahmen (Elternkurse, Beratungsangebote) zurück. Darüber hinaus werden alle stationären Hilfen zunächst nur zeitlich befristet bewilligt und regelmäßig (halbjährlich) fortgeschrieben.

 

Jahr

Fälle insgesamt

Fälle 01.01.

Fälle 31.12.

Zugänge

Abgänge

Betreuungstage

2010

126

101

94

25

32

34.839

2011

117

99

70

18

47

28.449

2012

88

70

63

18

25

23.805

2013

82

63

56

19

26

19.175

2014

82

56

52

26

30

19.052

2015

62

49

37

13

25

15.839

2016

58

37

39

21

19

13.201

 

Zu den stationären Hilfen werden in Bergkamen auch Fälle gemäß 35 a SGB VIII (seelische Behinderung) und Unterbringungen in Mutter(Vater)-Kind-Einrichtungen gezählt. Beide Unterbringungsformen gehören formal nicht zu den Hilfen zur Erziehung, sind aber mindestens so teuer wie ein Heimplatz. Im Berichtsjahr befanden sich 4 Mütter und 1 Vater mit insgesamt 7 Kindern in diesen Einrichtungen.

 

Die 21 stationären Neuzugänge waren:

 

-         1 Zuständigkeitswechsel

-         4 Inobhutnahmen/Diagnosegruppen

-         2 Maßnahmen gemäß § 35a SGB VIII Eingliederungshilfe

-         1 Maßnahme in einer Rückführungsgruppe

-         1 Kind in der Mutter-Kind-Einrichtung der JVA

-         2 Mütter/Väter mit insgesamt 2 Kindern in Mutter-Kind-Einrichtungen

-         1 Psychisch kranker Jugendlicher

-         9 Maßnahmen wegen Kindeswohlgefährdung / psychischer Erkrankung der Mutter

 

Von den 19 Abgängen wurden:

 

-     8 Kinder in ihre Familien zurückgeführt

-     2 Fälle an ein anderes Jugendamt oder den Landschaftsverband abgegeben

-     3 Mütter mit insgesamt 5 Kindern in die eigene Wohnung mit anschließender

      ambulanter Jugendhilfe entlassen

-     1 stationäre Maßnahme abgebrochen

 

2.   Betreutes Wohnen

 

Das Jugendamt betreut seit Jahren Jugendliche in eigens dafür angemieteten Wohnungen. Die Betreuung wird zurzeit von einer Sozialarbeiterin im Umfang von 19,5 Stunden sichergestellt, die stundenweise durch die Fachkraft eines freien Trägers unterstützt wird.

 

Im Regelfall verbleiben Jugendliche maximal 2 Jahre im Betreuten Wohnen und wechseln mit Erreichen der Volljährigkeit in eine eigene Wohnung. Zurzeit werden innerhalb des Jugendamts Überlegungen angestellt, aufgrund des hohen organisatorischen und personellen Aufwands, das Betreute Wohnen in die Trägerschaft eines freien Trägers zu übergeben.

 

Jahr

Fälle insgesamt

Fälle 01.01.

Fälle 31.12.

Zugänge

Abgänge

2015

8

4

5

4

3

2016

10

5

3

5

7

 

2016 wurden 7 Maßnahmen beendet:

 

-       4 erfolgreiche Beendigungen / Umzüge in eigene Wohnungen

-       1 Wechsel in andere Betreuungsform

-       1 Rückkehr zur Ursprungsfamilie (Vater)

-       1 Beendigung durch Jugendamt aufgrund fehlender Mitwirkung

 

 

3.   Unbegleitete Flüchtlinge

 

Ab Oktober 2015 wurden als Folge der Flüchtlingszuwanderung auch der Stadt Bergkamen vermehrt unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) zugewiesen. Innerhalb weniger Wochen stieg die Zahl auf 24 UMF an. Gemäß § 42c Abs. 1 SGB VIII richtet sich die Aufnahmequote nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“, der auf den Steuereinnahmen und der Bevölkerungszahlen der Länder basiert. Gemäß Königsteiner Schlüssel müsste die Stadt Bergkamen aktuell bis zu 38 UMF aufnehmen.

.

Jahr

Fälle insgesamt

Fälle 01.01.

Fälle 31.12.

Zugänge

Abgänge

2015

24

0

24

24

0

2016

29

24

26

5

3

 

Von den 26 Jugendlichen, die aktuell betreut werden, lebt einer bereits in einer eigenen Wohnung und hat eine Ausbildung begonnen. 9 Jugendliche sind im Berichtsjahr volljährig geworden und haben um Weitergewährung der Hilfe gebeten und diese auch erhalten. 3 der Jugendlichen haben ab Sommer 2017 einen Ausbildungsplatz.

 

Den subsidiären Schutz (zunächst für 1 Jahr Bleiberecht) haben bisher 5 Jugendliche erhalten (Stand 31.12.16), 5 weitere Jugendliche haben ihre Flüchtlingseigenschaft

anerkannt bekommen (3 Jahre Bleiberecht). 2017 wurde bisher lediglich ein minderjähriger Flüchtling aus Albanien dem Jugendamt zugewiesen.

 

Drei Maßnahmen wurden 2016 beendet:

 

- bei einer Jugendlichen stellte sich heraus, dass sie bereits volljährig war

- ein Jugendlicher konnte seinen Eltern zugeleitet werden

- ein Jugendlicher ist aus der Einrichtung entwichen und nicht wieder aufgetaucht

 

 

4.   Pflegefamilien

 

Die Zahl der in Pflegefamilien untergebrachten Kinder und Jugendlichen ist seit Jahren vergleichsweise konstant. Zugänge und Abgänge gleichen sich meist aus.

 

 

Jahr

Fälle insgesamt

01.01.

31.12.

Zugänge

Abgänge

2015

97

80

79

17

18

2016

96

80

82

16

14

 

25 der 96 Kinder und Jugendliche werden zurzeit in Verwandtenpflege betreut, 5 Jugendliche vorübergehend in Gastfamilien. In 25 Fällen wurden die Kosten anderen Jugendämtern erstattet in 24 Fällen waren andere Jugendämter erstattungspflichtig.

 

14 Maßnahmen wurden 2016 beendet:

 

-       5 Jugendliche haben sich verselbständigt

-       3 Kinder wurden adoptiert

-       2 Kinder wurden aus einer Gast-/Bereitschaftspflegefamilie zurückgeführt

-       4 Fälle wurden an andere Jugendämter abgegeben

 

 

5.   Gründe für Fremdunterbringungen

 

Seit Jahren sind eine eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern sowie physische und psychische Kindeswohlgefährdungen die Hauptgründe für eine stationäre Unterbringung von Kindern. Auffällig ist insbesondere, dass die Zahl psychisch kranker Eltern in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen hat.

 

Eingeschränkte Erziehungskompetenz

20

Gefährdung des Kindeswohls

23

Belastung des Kindes durch Problemlagen der Eltern

4

Entwicklungsauffälligkeiten/seelische Probleme

8

Unzureichende Förderung

3

 

 

6.    Ambulante Hilfen

 

Die Zahl der ambulanten Hilfen ist nach einer Stagnation in den letzten Jahren erstmals wieder angestiegen. Ursache dafür ist, dass 2016 deutlich mehr Familien Unterstützung benötigten und in einer Reihe von Familien mehrere Hilfen gleichzeitig notwendig waren,  um die Fremdunterbringung von Kindern und Jugendlichen zu vermeiden.

 

 

Fallzahlen

01.01.16

31.12.16

Zugänge

Abgänge

Betroffene Kinder

2015

354

225

223

129

131

498

2016

388

224

258

164

130

466

 

Neben den „klassischen“ ambulanten Hilfen wie z.B. Sozialpädagogisch Familienhilfe und Erziehungsbeistandschaft kommen immer mehr Gruppenangebote für Jugendliche oder Erziehungsberechtigte (oder für beide) zum Einsatz. Soziale Gruppenarbeit, aufsuchende Familientherapie oder therapeutische Gruppenangebote für Kinder/Jugendliche und/oder deren Eltern sind oft sehr effektiv und zielführend, verbunden mit einem hohen Lerneffekt, der insbesondere besteht, wenn Eltern bzw. die Kinder/Jugendliche untereinander und miteinander lernen und Gelerntes weiter geben.

                                                                                                 

9 Kinder waren 2016 in einer Tagesgruppe (an 5 Tagen in der Woche nach der Schule) untergebracht, in 15 Fällen wurde Hilfe gem. § 35 a SGB VIII (seelische Behinderung) gewährt. Beide ambulante Hilfeformen können sehr kostenintensiv sein und zwischen 100 und 200 Fachleistungsstunden pro Monat umfassen.

 

Ambulante Hilfen werden immer nur zeitlich befristet gewährt und regelmäßig fortgeschrieben. Angesicht oft sehr komplexer Problemkonstellationen in einigen Familien lassen sich Langzeitfälle (ab 2 Jahre) allerdings nicht immer vermeiden. Im Berichtsjahr waren unter den 388 Fällen insgesamt 83 Langzeitfälle (=21%).

 

7.    Kostenentwicklung

 

 

  2016

  2015

  2014

  2013

  2012

Gesamtaufwendungen

 6.844.536

5.362.967

6.289.000

6.118.971

6.220.000

Pflegefamilie

 1.324.316

1.375.160

1.374.000

1.275.000

1.185.000

Heim

 3.319.222

2.170.200

2.657.000

2.267.971

3.165.000

ambulant

 2.200.997

2.049.915

2.258.000

2.176.000

1.870.000

Ansatz Pflege

 1.400.000

1.310.000

1.130.000

1.060.000

1.060.000

Ansatz Heim u. ambulant

 4.700.000

5.200.000

5.200.000

5.350.000

5.350.000

Fehlbedarf/Überschuss

-   744.536

   527.233

    41.000

   291.029

   190.000

 

Die Mehraufwendungen 2016 in Höhe von 1.481.569 € gegenüber 2015 resultieren überwiegend aus der stationären Unterbringung der dem Jugendamt zugewiesenen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge. Die hier angefallenen Kosten in Höhe von rund 1.300.000 € werden in 2017 weitgehend vom Landesjugendamt erstattet.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Harder

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Latzer-Mühle