Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Bergkamen nimmt den Bericht des Jugendamtes über die Entwicklung der Hilfen zur Erziehung 2016 zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
1. Heimfälle
Auch 2016 konnte
die Zahl der stationären Unterbringungen weiter reduziert werden. Das Jugendamt
führt diese Entwicklung vor allem auf den frühzeitigen und gezielten Einsatz
ambulanter Hilfen und die Durchführung präventiver Maßnahmen (Elternkurse,
Beratungsangebote) zurück. Darüber hinaus werden alle stationären Hilfen
zunächst nur zeitlich befristet bewilligt und regelmäßig (halbjährlich)
fortgeschrieben.
Jahr |
Fälle insgesamt |
Fälle 01.01. |
Fälle 31.12. |
Zugänge |
Abgänge |
Betreuungstage |
2010 |
126 |
101 |
94 |
25 |
32 |
34.839 |
2011 |
117 |
99 |
70 |
18 |
47 |
28.449 |
2012 |
88 |
70 |
63 |
18 |
25 |
23.805 |
2013 |
82 |
63 |
56 |
19 |
26 |
19.175 |
2014 |
82 |
56 |
52 |
26 |
30 |
19.052 |
2015 |
62 |
49 |
37 |
13 |
25 |
15.839 |
2016 |
58 |
37 |
39 |
21 |
19 |
13.201 |
Zu den stationären
Hilfen werden in Bergkamen auch Fälle gemäß 35 a SGB VIII (seelische
Behinderung) und Unterbringungen in Mutter(Vater)-Kind-Einrichtungen gezählt.
Beide Unterbringungsformen gehören formal nicht zu den Hilfen zur Erziehung,
sind aber mindestens so teuer wie
ein Heimplatz. Im Berichtsjahr befanden sich 4 Mütter und 1 Vater mit insgesamt
7 Kindern in diesen Einrichtungen.
Die 21 stationären
Neuzugänge waren:
-
1 Zuständigkeitswechsel
-
4 Inobhutnahmen/Diagnosegruppen
-
2 Maßnahmen gemäß § 35a SGB VIII
Eingliederungshilfe
-
1 Maßnahme in einer Rückführungsgruppe
-
1 Kind in der Mutter-Kind-Einrichtung der JVA
-
2 Mütter/Väter mit insgesamt 2 Kindern in
Mutter-Kind-Einrichtungen
-
1 Psychisch kranker Jugendlicher
-
9 Maßnahmen wegen Kindeswohlgefährdung /
psychischer Erkrankung der Mutter
Von den 19 Abgängen
wurden:
- 8 Kinder in ihre Familien
zurückgeführt
- 2 Fälle an ein anderes
Jugendamt oder den Landschaftsverband abgegeben
- 3 Mütter mit insgesamt 5
Kindern in die eigene Wohnung mit anschließender
ambulanter Jugendhilfe
entlassen
- 1 stationäre Maßnahme
abgebrochen
2. Betreutes
Wohnen
Das Jugendamt
betreut seit Jahren Jugendliche in eigens dafür angemieteten Wohnungen. Die
Betreuung wird zurzeit von einer Sozialarbeiterin im Umfang von 19,5 Stunden
sichergestellt, die stundenweise durch die Fachkraft eines freien Trägers
unterstützt wird.
Im Regelfall
verbleiben Jugendliche maximal 2 Jahre im Betreuten Wohnen und wechseln mit
Erreichen der Volljährigkeit in eine eigene Wohnung. Zurzeit werden innerhalb
des Jugendamts Überlegungen angestellt, aufgrund des hohen organisatorischen
und personellen Aufwands, das Betreute Wohnen in die Trägerschaft eines freien
Trägers zu übergeben.
Jahr |
Fälle insgesamt |
Fälle 01.01. |
Fälle 31.12. |
Zugänge |
Abgänge |
2015 |
8 |
4 |
5 |
4 |
3 |
2016 |
10 |
5 |
3 |
5 |
7 |
2016 wurden 7
Maßnahmen beendet:
-
4
erfolgreiche Beendigungen / Umzüge in eigene Wohnungen
-
1
Wechsel in andere Betreuungsform
-
1
Rückkehr zur Ursprungsfamilie (Vater)
-
1
Beendigung durch Jugendamt aufgrund fehlender Mitwirkung
3. Unbegleitete
Flüchtlinge
Ab Oktober 2015
wurden als Folge der Flüchtlingszuwanderung auch der Stadt Bergkamen vermehrt
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) zugewiesen. Innerhalb weniger
Wochen stieg die Zahl auf 24 UMF an. Gemäß § 42c Abs. 1 SGB VIII richtet sich
die Aufnahmequote nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“, der auf den
Steuereinnahmen und der Bevölkerungszahlen der Länder basiert. Gemäß
Königsteiner Schlüssel müsste die Stadt Bergkamen aktuell bis zu 38 UMF
aufnehmen.
.
Jahr |
Fälle insgesamt |
Fälle 01.01. |
Fälle 31.12. |
Zugänge |
Abgänge |
2015 |
24 |
0 |
24 |
24 |
0 |
2016 |
29 |
24 |
26 |
5 |
3 |
Von den 26
Jugendlichen, die aktuell betreut werden, lebt einer bereits in einer eigenen
Wohnung und hat eine Ausbildung begonnen. 9 Jugendliche sind im Berichtsjahr
volljährig geworden und haben um Weitergewährung der Hilfe gebeten und diese
auch erhalten. 3 der Jugendlichen haben ab Sommer 2017 einen Ausbildungsplatz.
Den subsidiären
Schutz (zunächst für 1 Jahr Bleiberecht) haben bisher 5 Jugendliche erhalten
(Stand 31.12.16), 5 weitere Jugendliche haben ihre Flüchtlingseigenschaft
anerkannt bekommen
(3 Jahre Bleiberecht). 2017 wurde bisher lediglich ein minderjähriger
Flüchtling aus Albanien dem Jugendamt zugewiesen.
Drei Maßnahmen
wurden 2016 beendet:
- bei einer
Jugendlichen stellte sich heraus, dass sie bereits volljährig war
- ein Jugendlicher
konnte seinen Eltern zugeleitet werden
- ein Jugendlicher
ist aus der Einrichtung entwichen und nicht wieder aufgetaucht
4. Pflegefamilien
Die Zahl der in
Pflegefamilien untergebrachten Kinder und Jugendlichen ist seit Jahren
vergleichsweise konstant. Zugänge und Abgänge gleichen sich meist aus.
Jahr |
Fälle insgesamt |
01.01. |
31.12. |
Zugänge |
Abgänge |
2015 |
97 |
80 |
79 |
17 |
18 |
2016 |
96 |
80 |
82 |
16 |
14 |
25 der 96 Kinder
und Jugendliche werden zurzeit in Verwandtenpflege betreut, 5 Jugendliche vorübergehend
in Gastfamilien. In 25 Fällen wurden die Kosten anderen Jugendämtern erstattet
in 24 Fällen waren andere Jugendämter erstattungspflichtig.
14 Maßnahmen wurden
2016 beendet:
-
5
Jugendliche haben sich verselbständigt
-
3
Kinder wurden adoptiert
-
2
Kinder wurden aus einer Gast-/Bereitschaftspflegefamilie zurückgeführt
-
4
Fälle wurden an andere Jugendämter abgegeben
5. Gründe
für Fremdunterbringungen
Seit Jahren sind
eine eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern sowie physische und psychische
Kindeswohlgefährdungen die Hauptgründe für eine stationäre Unterbringung von
Kindern. Auffällig ist insbesondere, dass die Zahl psychisch kranker Eltern in
den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen hat.
Eingeschränkte Erziehungskompetenz |
20 |
Gefährdung des Kindeswohls |
23 |
Belastung des Kindes durch Problemlagen der
Eltern |
4 |
Entwicklungsauffälligkeiten/seelische
Probleme |
8 |
Unzureichende Förderung |
3 |
6. Ambulante
Hilfen
Die Zahl der
ambulanten Hilfen ist nach einer Stagnation in den letzten Jahren erstmals
wieder angestiegen. Ursache dafür ist, dass 2016 deutlich mehr Familien
Unterstützung benötigten und in einer Reihe von Familien mehrere Hilfen
gleichzeitig notwendig waren, um die
Fremdunterbringung von Kindern und Jugendlichen zu vermeiden.
|
Fallzahlen |
01.01.16 |
31.12.16 |
Zugänge |
Abgänge |
Betroffene Kinder |
2015 |
354 |
225 |
223 |
129 |
131 |
498 |
2016 |
388 |
224 |
258 |
164 |
130 |
466 |
Neben den
„klassischen“ ambulanten Hilfen wie z.B. Sozialpädagogisch Familienhilfe und Erziehungsbeistandschaft kommen
immer mehr Gruppenangebote für Jugendliche oder Erziehungsberechtigte (oder für
beide) zum Einsatz. Soziale Gruppenarbeit, aufsuchende Familientherapie oder
therapeutische Gruppenangebote für Kinder/Jugendliche und/oder deren Eltern
sind oft sehr effektiv und zielführend, verbunden mit einem hohen Lerneffekt,
der insbesondere besteht, wenn Eltern bzw. die Kinder/Jugendliche untereinander
und miteinander lernen und Gelerntes weiter geben.
9 Kinder waren 2016
in einer Tagesgruppe (an 5 Tagen in der Woche nach der Schule) untergebracht,
in 15 Fällen wurde Hilfe gem. § 35 a SGB VIII (seelische Behinderung) gewährt.
Beide ambulante Hilfeformen können sehr kostenintensiv sein und zwischen 100
und 200 Fachleistungsstunden pro Monat umfassen.
Ambulante Hilfen
werden immer nur zeitlich befristet gewährt und regelmäßig fortgeschrieben.
Angesicht oft sehr komplexer Problemkonstellationen in einigen Familien lassen
sich Langzeitfälle (ab 2 Jahre) allerdings nicht immer vermeiden. Im
Berichtsjahr waren unter den 388 Fällen insgesamt 83 Langzeitfälle (=21%).
7. Kostenentwicklung
|
2016 |
2015 |
2014 |
2013 |
2012 |
Gesamtaufwendungen |
6.844.536 |
5.362.967 |
6.289.000 |
6.118.971 |
6.220.000 |
Pflegefamilie |
1.324.316 |
1.375.160 |
1.374.000 |
1.275.000 |
1.185.000 |
Heim |
3.319.222 |
2.170.200 |
2.657.000 |
2.267.971 |
3.165.000 |
ambulant |
2.200.997 |
2.049.915 |
2.258.000 |
2.176.000 |
1.870.000 |
Ansatz Pflege |
1.400.000 |
1.310.000 |
1.130.000 |
1.060.000 |
1.060.000 |
Ansatz Heim u. ambulant |
4.700.000 |
5.200.000 |
5.200.000 |
5.350.000 |
5.350.000 |
Fehlbedarf/Überschuss |
-
744.536 |
527.233 |
41.000 |
291.029 |
190.000 |
Die
Mehraufwendungen 2016 in Höhe von 1.481.569 € gegenüber 2015 resultieren überwiegend aus der stationären Unterbringung der
dem Jugendamt zugewiesenen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge. Die hier
angefallenen Kosten in Höhe von rund 1.300.000 € werden in 2017 weitgehend vom
Landesjugendamt erstattet.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
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Amtsleiter Harder |
Sachbearbeiter Latzer-Mühle |
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