Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen nimmt die Drucksache Nr. 11/0833 zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Ausgangslage
Durch Erlass des
Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW vom 04.01.2017
wurde mitgeteilt, dass im Kindergartenjahr 2017/18 weitere 100 Familienzentren eingerichtet werden, so
dass dann in NRW 3.500 Kindertageseinrichtungen
als Familienzentrum arbeiten.
Im Rahmen dieser
Zuteilung hat die Stadt Bergkamen die Zusage für den Ausbau einer weiteren
Kindertagesstätte im Kindergartenjahr 2017/18 erhalten. Die vom
Jugendhilfeausschuss benannte Einrichtung muss dem Ministerium bis zum
15.06.2017 gemeldet werden.
In Bergkamen gibt
es zurzeit 10 Familienzentren (Anlage 1). Als letzte Einrichtung wurde die
Städtische Kindertageseinrichtung „Sprösslinge“ in Bergkamen-Overberge
zertifiziert, der am 31.07.2016 das Gütesiegel „Familienzentrum NRW“ verliehen
wurde.
Bewerbungen
Mit Datum vom
23.01.2017 wurden alle Kindertageseinrichtungen und deren Träger über das
Anschreiben des Ministeriums informiert und gebeten, bis zum 17.02.2017 eine
Interessensbekundung in Form einer Kurzbewerbung bei der Stadt Bergkamen
abzugeben.
Nach Ablauf der
Bewerbungsfrist hat sich lediglich die AWO-Kindertageseinrichtung Einrichtung „Wackelzahn“ schriftlich
beworben, die bereits 2008 ihr
Interesse, Familienzentrum zu werden, bekundet hat.
Die katholische
Kindertageseinrichtung St. Elisabeth in Bergkamen-Mitte, die sich im Rahmen der
letzten Bewerbungsverfahren ebenfalls beworben hatte, teilte auf mündliche
Anfrage mit, dass zurzeit nur eine Bewerbung als „Verbund“ mit anderen
Einrichtungen in Frage käme und dies zurzeit mit dem Träger geprüft wird. Voraussetzungen für eine gemeinsame
Zertifizierung mehrerer Einrichtungen ist eine Verbundvereinbarung, die
Folgendes enthalten muss:
·
Eine
unterschriebene Auflistung der beteiligten Einrichtungen und Träger
·
Eine
Übersicht über die vom Familienzentrum angebotenen Leistungen
·
Eine
Darstellung darüber, wie die Kooperation der beteiligten Einrichtungen
organisiert ist
·
Eine
Regelung über die Verwaltung der Fördermittel
Da zum Grundsatz
eines Familienzentrums der Sozialraumbezug gehört, kann es keine gemeinsame
Zertifizierung von räumlich stark verstreuten Tageseinrichtungen geben.
Entscheidungskriterien
Die Entscheidung,
welche Kindertageseinrichtung zum Familienzentrum erweitert werden kann,
obliegt dem Jugendhilfeausschuss. Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend,
Kultur und Sport hat im Rahmen der Empfehlung „Kleinräumige Auswahlkriterien
zur Förderung von Kindertageseinrichtungen und Familienzentren mit besonderem
Unterstützungsbedarf“ folgende
sozialraumbezogene Auswahlkriterien benannt:
·
Anteil
SGB II-Empfänger unter 7 Jahren (Kernindikator)
·
Anteil
Arbeitslose
·
Anteil
von Menschen mit Migrationshintergrund
·
Anteil
Empfänger von Hilfe zur Erziehung
·
Anteil
beitragsfreier Eltern und durchschnittliche Beitragshöhe
·
Anteil
der Kinder mit Sprachförderbedarf
Diese Kriterien
sind bei einer Auswahl mehrerer Bewerber heranzuziehen und verdeutlichen die
Zielsetzung des Landes. Familienzentren sollen Kinder und Eltern mit besonderem
Unterstützungsbedarf erreichen. Sie sollen durch gezielte und gesteuerte
Angebote diesem Personenkreis Hilfe und Beratung anbieten. Deshalb will die
Landesregierung Familienzentren vor allem dort ausbauen, wo benachteiligte
Familien wohnen.
Sowohl die
Einrichtung Wackelzahn als auch ein möglicher Verbund der KiTa St. Elisabeth
mit einer oder mehreren Einrichtungen sind im Ortsteil Bergkamen-Mitte
angesiedelt. Ein Vergleich anhand der Entscheidungskriterien ist daher nicht
notwendig.
Im Ortsteil Mitte
befinden sich einerseits bereits vier Familienzentren, andererseits besteht
auch ein besonderer Förderungs- und Unterstützungsbedarf. Die Einrichtung eines
weiteren Familienzentrums eröffnet die Möglichkeit, Bedarfe zu fokussieren und
noch passgenauere Angebote zu machen.
Dies entspricht
auch der durch die Entscheidungskriterien verdeutlichten Zielsetzung des
Landes.
Bewerbung der KiTa Wackelzahn
Aktuell besuchen 65
Kinder die Einrichtung, davon 12 Kinder unter drei Jahren. Die KiTa erhält im laufenden Kindergartenjahr
eine Förderung als „plusKiTa“ gem. § 21 a Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in Höhe
von 25.000 €. Grundlage für die Gewährung ist die Anzahl der Kinder unter
sieben Jahren in Familien mit Leistungsbezug nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch
(SGBII, Grundsicherung für Arbeitssuchende) im Verhältnis zur landesweiten Zahl
dieser Kinder. Außerdem wird ein Landeszuschuss für zusätzlichen
Sprachförderbedarf in Höhe von 15.000 € gem. § 21 b KiBiz gewährt.
Im Rahmen der
letzten Bewerbung hat die Einrichtung bereits eine Kurzbewerbung vorgelegt.
Inhaltlich hat sich an diesem Konzept nichts geändert. Die Kurzbewerbung ist
als Anlage 2 beigefügt.
Weiteres Verfahren
In der nächsten
Sitzung des Jugendhilfeausschusses wird die Entscheidung über die weitere
Benennung einer Bergkamener Kindertageseinrichtung für das Zertifizierungsverfahren
getroffen. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt auch eine Bewerbung der KiTa St.
Elisabeth vorliegen, wird diese dem Ausschuss gleichzeitig vorgestellt und
erläutert.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
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Amtsleiter Harder |
Sachbearbeiter Hörstrup |
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