Betreff
Einrichtung eines weiteren Familienzentrums in Bergkamen
Vorlage
11/0833
Aktenzeichen
ha-dö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen nimmt die Drucksache Nr. 11/0833 zur Kenntnis.

Sachdarstellung:

 

Ausgangslage

 

Durch Erlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW vom 04.01.2017 wurde mitgeteilt, dass im Kindergartenjahr 2017/18 weitere  100 Familienzentren eingerichtet werden, so dass dann in NRW 3.500 Kindertageseinrichtungen  als Familienzentrum arbeiten.

 

Im Rahmen dieser Zuteilung hat die Stadt Bergkamen die Zusage für den Ausbau einer weiteren Kindertagesstätte im Kindergartenjahr 2017/18 erhalten. Die vom Jugendhilfeausschuss benannte Einrichtung muss dem Ministerium bis zum 15.06.2017 gemeldet werden.

 

In Bergkamen gibt es zurzeit 10 Familienzentren (Anlage 1). Als letzte Einrichtung wurde die Städtische Kindertageseinrichtung „Sprösslinge“ in Bergkamen-Overberge zertifiziert, der am 31.07.2016 das Gütesiegel „Familienzentrum NRW“ verliehen wurde.

 

 

Bewerbungen

 

Mit Datum vom 23.01.2017 wurden alle Kindertageseinrichtungen und deren Träger über das Anschreiben des Ministeriums informiert und gebeten, bis zum 17.02.2017 eine Interessensbekundung in Form einer Kurzbewerbung bei der Stadt Bergkamen abzugeben.

 

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist hat sich lediglich die AWO-Kindertageseinrichtung  Einrichtung „Wackelzahn“ schriftlich beworben, die bereits  2008 ihr Interesse, Familienzentrum zu werden, bekundet hat.

 

Die katholische Kindertageseinrichtung St. Elisabeth in Bergkamen-Mitte, die sich im Rahmen der letzten Bewerbungsverfahren ebenfalls beworben hatte, teilte auf mündliche Anfrage mit, dass zurzeit nur eine Bewerbung als „Verbund“ mit anderen Einrichtungen in Frage käme und dies zurzeit mit dem Träger geprüft wird.  Voraussetzungen für eine gemeinsame Zertifizierung mehrerer Einrichtungen ist eine Verbundvereinbarung, die Folgendes enthalten muss:

 

·         Eine unterschriebene Auflistung der beteiligten Einrichtungen und Träger

·         Eine Übersicht über die vom Familienzentrum angebotenen Leistungen

·         Eine Darstellung darüber, wie die Kooperation der beteiligten Einrichtungen organisiert ist

·         Eine Regelung über die Verwaltung der Fördermittel

 

Da zum Grundsatz eines Familienzentrums der Sozialraumbezug gehört, kann es keine gemeinsame Zertifizierung von räumlich stark verstreuten Tageseinrichtungen geben.

 

Entscheidungskriterien

 

Die Entscheidung, welche Kindertageseinrichtung zum Familienzentrum erweitert werden kann, obliegt dem Jugendhilfeausschuss. Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat im Rahmen der Empfehlung „Kleinräumige Auswahlkriterien zur Förderung von Kindertageseinrichtungen und Familienzentren mit besonderem Unterstützungsbedarf“ folgende

sozialraumbezogene Auswahlkriterien benannt:

 

·         Anteil SGB II-Empfänger unter 7 Jahren (Kernindikator)

·         Anteil Arbeitslose

·         Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund

·         Anteil Empfänger von Hilfe zur Erziehung

·         Anteil beitragsfreier Eltern und durchschnittliche Beitragshöhe

·         Anteil der Kinder mit Sprachförderbedarf

 

Diese Kriterien sind bei einer Auswahl mehrerer Bewerber heranzuziehen und verdeutlichen die Zielsetzung des Landes. Familienzentren sollen Kinder und Eltern mit besonderem Unterstützungsbedarf erreichen. Sie sollen durch gezielte und gesteuerte Angebote diesem Personenkreis Hilfe und Beratung anbieten. Deshalb will die Landesregierung Familienzentren vor allem dort ausbauen, wo benachteiligte Familien wohnen.

 

Sowohl die Einrichtung Wackelzahn als auch ein möglicher Verbund der KiTa St. Elisabeth mit einer oder mehreren Einrichtungen sind im Ortsteil Bergkamen-Mitte angesiedelt. Ein Vergleich anhand der Entscheidungskriterien ist daher nicht notwendig.

 

Im Ortsteil Mitte befinden sich einerseits bereits vier Familienzentren, andererseits besteht auch ein besonderer Förderungs- und Unterstützungsbedarf. Die Einrichtung eines weiteren Familienzentrums eröffnet die Möglichkeit, Bedarfe zu fokussieren und noch passgenauere Angebote zu machen.

Dies entspricht auch der durch die Entscheidungskriterien verdeutlichten Zielsetzung des Landes.

 

Bewerbung der KiTa Wackelzahn

 

Aktuell besuchen 65 Kinder die Einrichtung, davon 12 Kinder unter drei Jahren.  Die KiTa erhält im laufenden Kindergartenjahr eine Förderung als „plusKiTa“ gem. § 21 a Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in Höhe von 25.000 €. Grundlage für die Gewährung ist die Anzahl der Kinder unter sieben Jahren in Familien mit Leistungsbezug nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGBII, Grundsicherung für Arbeitssuchende) im Verhältnis zur landesweiten Zahl dieser Kinder. Außerdem wird ein Landeszuschuss für zusätzlichen Sprachförderbedarf in Höhe von 15.000 € gem. § 21 b KiBiz gewährt.

 

Im Rahmen der letzten Bewerbung hat die Einrichtung bereits eine Kurzbewerbung vorgelegt. Inhaltlich hat sich an diesem Konzept nichts geändert. Die Kurzbewerbung ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Weiteres Verfahren

 

In der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses wird die Entscheidung über die weitere Benennung einer Bergkamener Kindertageseinrichtung für das Zertifizierungsverfahren getroffen. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt auch eine Bewerbung der KiTa St. Elisabeth vorliegen, wird diese dem Ausschuss gleichzeitig vorgestellt und erläutert.

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Harder

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Hörstrup