Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Bergkamen schließt sich der Empfehlung des Aufsichtsrates der GSW vom
09.12.2016 an und stimmt zu, dass die Vertreter in der
Gesellschafterversammlung der GSW beschließen bzw. beschlossen haben:
a)
Die GSW erhöht ihre Kommanditeinlage bei der
Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG (TEE) um bis zu 400.000,- Euro
auf bis zu 3,4 Mio. Euro. Mit der vorstehenden Erhöhung der Beteiligung
zwingend verbunden ist die Erhöhung der mittelbaren Beteiligung der GSW an der
von der TEE zu 100% gehaltenen Komplementärgesellschaft Trianel Erneuerbare
Energien Verwaltungs GmbH mit einem Stammkapital von 25.000,- Euro.
b)
Mit der vorstehenden Erhöhung der Beteiligung
zwingend verbunden ist außerdem die Erhöhung der mittelbaren Beteiligung der
GSW an den von der TEE derzeit oder künftig gehaltenen Gesellschaften, in denen
Projekte realisiert werden, die den in der Anlage 1 des Gesellschaftsvertrages
der TEE festgeschriebenen Kriterienkatalog erfüllen.
c)
Die Zustimmung zum Abschluss und/oder Eintritt in
sämtliche(r) Verträge, die im Rahmen der Erhöhung der Beteiligung erforderlich
sind und werden, wird erteilt.
Sachdarstellung:
Die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen,
Bergkamen (GSW) beabsichtigt ihre Beteiligung an der TEE um bis zu 400.000,-
Euro zu erhöhen. Mit der Beteiligungserhöhung ist die Erhöhung der mittelbaren
Beteiligung der GSW an der von der TEE zu 100% gehaltenen
Komplementärgesellschaft verbunden.
Außerdem ist mit der Erhöhung der Beteiligung die
Erhöhung der mittelbaren Beteiligung der GSW an den von der TEE derzeit oder
künftig gehaltenen Gesellschaften, in denen Projekte realisiert werden,
verbunden. Die Projekte müssen den in der Anlage 1 des Gesellschaftsvertrages
der TEE festgeschriebenen Kriterienkatalog erfüllen. Für den Erhöhungsvorgang
gelten weiterhin die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die
den Gremien im Jahre 2015 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wurden.
In der Sitzung des Aufsichtsrates der GSW am
09.12.2016 wurde die o.g. Beteiligungserhöhung beraten und eine
Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung der GSW ausgesprochen.
Zur Begründung
wird inhaltlich auf die Vorlage für den Aufsichtsrat der GSW verwiesen. (Anlage – Vorlage Aufsichtsrat)
Wie mit der Geschäftsführung und den Verwaltungsvorständen der drei
Gesellschafterkommunen der GSW vereinbart, wird den Räten Gelegenheit zur
Beratung und Beschlussfassung gegeben.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Lachmann Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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Amtsleiter
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Sachbearbeiterin Mölle |
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