Betreff
Beteiligung der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen (GSW)
an der Trianel Windkraftwerk Borkum II GmbH & Co. KG und
an der Infrastruktur Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG und
an der Trianel Windkraftwerk Borkum II Beteiligungs GmbH & Co. KG („Vorratsbeschluss“)
sowie weitere mittelbare Beteiligung an der jeweiligen Komplementär-GmbH
und
Beteiligung der GSW über die Trianel GmbH an den o.g. Gesellschaften
Vorlage
11/0782
Aktenzeichen
mö-wz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen schließt sich der Empfehlung des Aufsichtsrates der GSW vom 09.12.2016 an und stimmt zu, dass die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der GSW beschließen:

 

1)

a)    Unmittelbare und mittelbare Beteiligung der GSW (2,69%):

 

1.    Die GSW beteiligt sich unmittelbar an der Trianel Windkraftwerk Borkum II GmbH & Co. KG (oder eine ähnliche Firmierung – „TWB II“) in der Rechtsform der Einheits-KG als Kommanditist mit einer Kommanditeinlage in Höhe von bis zu 7,4 Mio. Euro für einen Leistungsanteil in Höhe von rd. 5,4 MW, entsprechend einer prozentualen Beteiligung von 2,69%. Soweit der Betrag der Einlage nicht ausgeschöpft ist, kann die GSW in dieser Höhe auch Gesellschafterdarlehen ausreichen oder Haftungsübernahmeerklärungen (z.B. Bürgschaft, Garantie) zur Absicherung abgeben.

2.    Vorratsbeschluss: Alternativ zu vorstehender Ziffer 1. (bevorzugte Variante):

Die GSW beteiligt sich unmittelbar als Kommanditist an einer Beteiligungsgesellschaft firmierend unter Trianel Windkraftwerk Borkum II Beteiligungs GmbH & Co. KG (oder eine ähnliche Firmierung – „TWB II B“) voraussichtlich in der Rechtsform der Einheits-KG als Kommanditist mit einer Kommanditeinlage in Höhe von bis zu 7,4 Mio. Euro, entsprechend einer prozentualen Beteiligung von bis zu 20%. TWB II B wird sich unmittelbar als Kommanditist mit einer Kommanditeinlage in Höhe von bis zu 137,5 Mio. Euro, entsprechend einer prozentualen Beteiligung von bis zu 50 % an TWB II beteiligen, so dass sich GSW letztendlich wieder mittelbar über TWB II B mit einer prozentualen Beteiligung von 2,69% bzw. bis zu 7,4 Mio. Euro an TWB II beteiligt.

3.    Mit der vorstehenden unter Ziffer 1. oder 2 dargestellten Beteiligung zwingend verbunden ist die mittelbare Beteiligung an der von TWB II zu 100 % gehaltenen Komplementärgesellschaft Trianel Windkraftwerk Borkum II Verwaltungs GmbH (oder einer ähnlichen Firmierung – „TWB II V“) mit einem Stammkapital von 25.000,- Euro.

4.    Mit der vorstehenden unter Ziffer 2. dargestellten Beteiligung zwingend verbunden ist die mittelbare Beteiligung an der von TWB II B zu 100 % gehaltenen Komplementärgesellschaft Trianel Windkraftwerk Borkum II Beteiligungs Verwaltungs GmbH (oder einer ähnlichen Firmierung – „TWB II BV“) mit einem Stammkapital von 25.000,- Euro.

5.    Mit der vorstehend unter den Ziffern 1. und 2. dargestellten unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung von der GSW an TWB II verbunden, beteiligt sich die GSW mittelbar über TWB II an der Infrastruktur Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG (oder einer ähnlichen Firmierung – „IWB“) in der Rechtsform der Einheits-KG. TWB II wird sich unmittelbar an der IWB mit einer Kommanditeinlage in Höhe von voraussichtlich 500.000,- Euro und einer prozentualen Beteiligung von 50 % beteiligen. Mit dieser Beteiligung wiederum zwingend verbunden ist die mittelbare Beteiligung der GSW an der von der IWB zu 100 % gehaltenen Komplementärgesellschaft Infrastruktur Windkraftwerk Borkum Verwaltungs GmbH (oder einer ähnlichen Firmierung – „IWBV“) mit einem Stammkapital von 25.000,- Euro.

6.    Die Geschäftsführung der GSW wird in die Gesellschafterversammlung der TWB II bzw. der TWB II B entsendet. Die Geschäftsführer der GSW werden bestimmt, die Rechte und Pflichten aus der Beteiligung der GSW an der TWB II bzw. TWB II B wahrzunehmen.

Die Zustimmung zum Abschluss und/oder Eintritt in sämtliche(r) Verträge, die im Rahmen dieser Beteiligung bzw. des Beitritts zu den Gesellschaften erforderlich sind und werden, wird erteilt.

 

 

b)    Mittelbare Beteiligung der GSW über TWB I (2,5%):

 

1.    Die GSW beteiligt sich mittelbar über die Trianel Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG („TWB I“) an der Infrastruktur Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG (oder einer ähnlichen Firmierung – „IWB“) in der Rechtsform der Einheits-KG. TWB I wird sich unmittelbar an der IWB mit einer Kommanditeinlage in Höhe von voraussichtlich 500.000,- Euro und einer prozentualen Beteiligung von 50 % beteiligen.

2.    Mit der vorstehenden Beteiligung zwingend verbunden ist die mittelbare Beteiligung an der von der IWB zu 100 % gehaltenen Komplementärgesellschaft Infrastruktur Windkraftwerk Borkum Verwaltungs GmbH (oder einer ähnlichen Firmierung – „IWBV“) mit einem Stammkapital von 25.000,- Euro.

3.    Die Zustimmung zum Abschluss und/oder Eintritt in sämtliche(r) Verträge, die im Rahmen dieser Beteiligung erforderlich sind und werden, wird erteilt.

 

 

c)    Mittelbare Beteiligung der GSW über Trianel GmbH (0,83%):

1.    Die Trianel GmbH beteiligt sich unmittelbar an der Trianel Windkraftwerk Borkum II GmbH & Co. KG (oder eine ähnliche Firmierung – „TWB II“) in der Rechtsform der Einheits-KG als Kommanditist mit einer Kommanditeinlage in Höhe von bis zu 5,5 Mio. Euro für einen Leistungsanteil in Höhe von rd. 4 MW, entsprechend einer prozentualen Beteiligung von 2%. Soweit der Betrag der Einlage nicht ausgeschöpft ist, kann die Trianel GmbH in dieser Höhe auch Gesellschafterdarlehen ausreichen oder Haftungsübernahmeerklärungen (z.B. Bürgschaft, Garantie) zur Absicherung abgeben.

2.    Vorratsbeschuss: Alternativ zu vorstehender Ziffer 1. (bevorzugte Variante):

Die Trianel GmbH beteiligt sich unmittelbar als Kommanditist an einer Beteiligungsgesellschaft firmierend unter Trianel Windkraftwerk Borkum II Beteiligungs GmbH & Co. KG (oder eine ähnliche Firmierung – „TWB II B“) voraussichtlich in der Rechtsform der Einheits-KG als Kommanditist mit einer Kommanditeinlage in Höhe von bis zu 5,5 Mio. Euro, entsprechend einer prozentualen Beteiligung von bis zu 15%. TWB II B wird sich unmittelbar als Kommanditist mit einer Kommanditeinlage in Höhe von bis zu 137,5 Mio. Euro, entsprechend einer prozentualen Beteiligung von bis zu 50 % an TWB II beteiligen, so dass sich Trianel GmbH letztendlich wieder mittelbar über TWB II B mit einer prozentualen Beteiligung von 2% bzw. bis zu 5,5 Mio. Euro an TWB II beteiligt.

3.    Mit der vorstehenden unter Ziffer 1. oder 2 dargestellten Beteiligung zwingend verbunden ist die mittelbare Beteiligung an der von TWB II zu 100 % gehaltenen Komplementärgesellschaft Trianel Windkraftwerk Borkum II Verwaltungs GmbH (oder einer ähnlichen Firmierung – „TWB II V“) mit einem Stammkapital von 25.000,- Euro.

4.    Mit der vorstehenden unter Ziffer 2. dargestellten Beteiligung zwingend verbunden ist die mittelbare Beteiligung an der von TWB II B zu 100 % gehaltenen Komplementärgesellschaft Trianel Windkraftwerk Borkum II Beteiligungs Verwaltungs GmbH (oder einer ähnlichen Firmierung – „TWB II BV“) mit einem Stammkapital von 25.000,- Euro.

5.    Mit der vorstehend unter den Ziffern 1. und 2. dargestellten unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung von der Trianel GmbH an TWB II verbunden, beteiligt sich die Trianel GmbH mittelbar über TWB II an der Infrastruktur Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG (oder einer ähnlichen Firmierung – „IWB“) in der Rechtsform der Einheits-KG. TWB II wird sich unmittelbar an der IWB mit einer Kommanditeinlage in Höhe von voraussichtlich 500.000,- Euro und einer prozentualen Beteiligung von 50 % beteiligen. Mit dieser Beteiligung wiederum zwingend verbunden ist die mittelbare Beteiligung der Trianel GmbH an der von der IWB zu 100 % gehaltenen Komplementärgesellschaft Infrastruktur Windkraftwerk Borkum Verwaltungs GmbH (oder einer ähnlichen Firmierung – „IWBV“) mit einem Stammkapital von 25.000,- Euro.

 

 

d)    Mittelbare Beteiligung der GSW über Trianel (0,83%) über TWB I (2,69%):

1.    Die Trianel GmbH beteiligt sich mittelbar über die Trianel Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG („TWB I“) an der Infrastruktur Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG (oder einer ähnlichen Firmierung – „IWB“) in der Rechtsform der Einheits-KG. TWB I wird sich unmittelbar an der IWB mit einer Kommanditeinlage in Höhe von voraussichtlich 500.000,- Euro und einer prozentualen Beteiligung von 50 % beteiligen.

2.    Mit der vorstehenden Beteiligung zwingend verbunden ist die mittelbare Beteiligung an der von der IWB zu 100 % gehaltenen Komplementärgesellschaft Infrastruktur Windkraftwerk Borkum Verwaltungs GmbH (oder einer ähnlichen Firmierung – „IWBV“) mit einem Stammkapital von 25.000,- Euro.

3.    Die Geschäftsführung der GSW wird ermächtigt, alle zur Umsetzung der verstehenden Beschlüsse erforderlichen Maßnahmen und Rechtshandlungen vorzunehmen.

4.    Die Vorratsbeschlussfassung für die Beteiligung der GSW bzw. der Trianel GmbH über die sog. Bündelungsgesellschaft an der TWB II steht unter dem Vorbehalt, dass die noch zu erstellenden und mit der zuständigen Aufsichtsbehörde abzustimmenden Gesellschaftsverträge den kommunalen Eigentümern der GSW nachgereicht werden.

 

Sachdarstellung:

 

Die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen (GSW) strebt neben der bereits bestehenden Beteiligung an der Trianel Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG (TWB I) eine Beteiligung als Kommanditist mit einer Kommanditeinlage in Höhe von bis zu 7,4 Mio. Euro (2,69%) am Gesamtkapital der Trianel Windkraftwerk Borkum II GmbH & Co. KG (TWB II) an.

 

Mit der vorstehenden Beteiligung zwingend verbunden ist die mittelbare Beteiligung an der von der TWB II zu 100% gehaltenen Komplementärgesellschaft Trianel Windkraftwerk Borkum II Verwaltungs GmbH (TWB II V) mit einem Stammkapital von 25.000,- Euro. Für die GSW entspricht dies einer mittelbaren Beteiligung an der Komplementärgesellschaft entsprechend dem prozentualen Beteiligungsanteil.

 

Die GSW beteiligt sich des Weiteren mittelbar über die TWB II und über die TWB I an der Infrastruktur Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG (IWB) in der Rechtsform der Einheits-KG. TWB II und TWB I werden sich unmittelbar an der IWB jeweils mit einer Kommanditeinlage in Höhe von voraussichtlich 500.000,- Euro und einer prozentualen Beteiligung von 50% beteiligen. Mit dieser Beteiligung wiederum zwingend verbunden ist die mittelbare Beteiligung der GSW an der von der IWB zu 100 % gehaltenen Komplementärgesellschaft Infrastruktur Windkraftwerk Borkum Verwaltungs GmbH (IWBV) mit einem Stammkapital von 25.000,- Euro.

 

Die Beteiligung der GSW an der TWB II kann entweder unmittelbar als Gesellschafter der TWB II oder aber mittelbar über eine sog. Bündelungsgesellschaft (Kommunale Investitionsgesellschaft) erfolgen. Die Möglichkeit einer Beteiligung über eine solche Bündelungsgesellschaft betrifft Gesellschafter mit kleinen Beteiligungen (i.d.R weniger als 10%). Es ist derzeit noch nicht abschließend geklärt, ob die Beteiligung über eine Bündelgesellschaft überhaupt erforderlich ist.

 

Des Weiteren beabsichtigt auch die Trianel GmbH sich als Kommanditist mit einer Kommanditeinlage in Höhe von bis zu 5,5 Mio. Euro (2%) an der TWB II zu beteiligen. Die GSW ist mit einem Gesellschaftsanteil von zurzeit 0,83% an der Trianel GmbH beteiligt. Für die GSW resultieren hieraus mittelbare Beteiligungen über die Trianel GmbH an den oben genannten Gesellschaften.

 

In der Sitzung des Aufsichtsrates der GSW am 09.12.2016 werden die o.g. Beteiligungen beraten und eine Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung der GSW ausgesprochen.

 

Zur Begründung wird inhaltlich auf die Vorlage für den Aufsichtsrat der GSW verwiesen.

(Anlage – Vorlage Aufsichtsrat – und die darin aufgeführten Anlagen 1 – 3)

Aufgrund des Umfangs wurden die vorliegenden Gesellschaftsverträge der TWB II, TWB II V, IWB, IWB V nicht mitverschickt. Sie können von den Ratsmitgliedern aber im Ratsbüro eingesehen werden.

 

Wie mit der Geschäftsführung und den Verwaltungsvorständen der drei Gesellschafterkommunen der GSW vereinbart, wird den Räten Gelegenheit zur Beratung und Beschlussfassung gegeben.

 

Die Marktanalysen wurden zur Stellungnahme den örtlichen Selbstverwaltungsorganisationen – IHK, Kreishandwerkerschaft, Ver.di – mit der Bitte um Stellungnahme zugeleitet.

Die bisher vorliegende Stellungnahme der Kreishandwerkerschaft ist als Anlage beigefügt.

Sollten bis zur Ratssitzung weitere Stellungsnahmen vorliegen, wird in der Ratssitzung darüber berichtet.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Lachmann

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Amtsleiter

 

 

 

 

 

Marquardt

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

 

Mölle