Betreff
Klärschlammentsorgung des SEB;
Neufassung der Satzung über die Entleerung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom ............ 2016
Vorlage
11/0767
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die als Anlage der Erstschrift dieser Niederschrift beigefügte Satzung über die Entleerung von Grundstücksentwässerungsanlagen der Stadt Bergkamen vom…...2016.

 

Sachdarstellung:

 

I.              Allgemeines

 

Aufgrund der Änderung des Landeswassergesetzes NRW muss die Satzung über die Entleerung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 17.12.2010 neu gefasst werden. Die Neufassung der Satzung über die Entleerung von Grundstücksentwässerungsanlagen orientiert sich unter Berücksichtigung der örtlichen Besonderheiten an der aktuellen Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen, die mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW und mit dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW sowie der Kommunal Agentur NRW abgestimmt wurde.

 

Die neue Satzung ist als Anlage 1 beigefügt.

Die Änderungen, die sich im Vergleich zur Satzung über die Entleerung von Grundstücksentwässerungsanlagen der Stadt Bergkamen vom 17.12.2010 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 15.12.2015 ergeben, sind in Fettdruck dargestellt.

 

Die Nachkalkulation für das Jahr 2015 ergibt einen Überschuss in Höhe von 3.992,32 €, der i.H.v. 1.492,32 € bei der Kalkulation 2017 eingerechnet wird. Weiterhin wurden die Fehlbeträge aus den Jahren 2013 und 2014 angerechnet. Unter Berücksichtigung dieser Faktoren sowie der nachfolgenden kalkulierten Kosten für 2017 ergibt sich ein Gebührensatz von 137,75 €/m³.

 

 

II.            Gebührenbedarfsermittlung

 

 

1.            Kosten der Grubenentleerung

 

Entsorgungskosten gem. Einjahresvertrag                                               5.941,08 €

 

2.            Personalkosten

 

Anteilige Personalkosten ( 4 % ) der Mitarbeiter

des SEB, welche mit der Organisation der Grubenent-

leerung und der Klärschlammbeseitigung betraut sind.                              3.034,25 €

 

3.            Kosten eines Büroarbeitsplatzes

 

Lt. Empfehlung der KGSt, Bericht 16/2015, sind für einen

Arbeitsplatz mit Technikunterstützung Kosten von

9.700,00 € jährlich anzusetzen:

 

4 % von 9.700,00 €/à                                                                                  388,00 €

 

    4.          Sachkosten und von anderen Ämtern bezogene Leistungen

 

Lt. Empfehlung der KGSt, Bericht 16/2015, sind

20 % der Personalkosten als Zuschlag für Sachkosten

und für von anderen Ämtern bezogene Leistungen

anzusetzen:

 

20 % von 3.034,25 €                                                                                   606,85 €

 

5.        Entsorgungskosten Lippeverband

 

Der aus den Kleinkläranlagen abgepumpte Klärschlamm

wird durch das Entsorgungsunternehmen den Kläranlagen

des Lippeverbandes zugeführt. Die Kosten hierfür sind in

der Lippeverbandsumlage enthalten.                                                        7.102,00 €

 

Abzüglich:

ant. Überschuss 2015                                                                               1.492,32 €

 

Zuzüglich:

1/3 Fehlbedarf 2013                                                                                  1.640,80 €

2/3 Fehlbedarf 2014                                                                                  3.441,28 €

 

 

III.           Gebührenkalkulation

 

1. Grubenentleerung                                                5.941,08 €

 

2. Personalkosten                                        3.034,25 €

 

3. Büroarbeitsplatz                                                      388,00 €

 

4. Sachkosten                                                             606,85 €   

 

5. Lippeverband                                                       7.102,00 €

 

Abzüglich

Ant. Überschuss                                                      1.492,32 €                                       

 

Zuzüglich:

1/3 Fehlbetrag 2013                                                 1.640,80 €

2/3 Fehlbetrag 2014                                                  3.441,28 €

 

 

                                                                                                  20.661,94 €

 

20.661,94 € : 150 m³ = 137,75 €/m³

 

Lt. SEB wird für das Jahr 2017 eine Abfuhrmenge von 150 m³ erwartet.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter und Betriebsleiter

 

 

Vertreter der Betriebsleitung

 

 

 

 

Staschat

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Groß

Sichtvermerk StA 30

 

 

 

 

Roreger