Neufassung der Satzung über die Entleerung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom ............ 2016
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Bergkamen beschließt die als Anlage der Erstschrift dieser Niederschrift
beigefügte Satzung über die Entleerung von Grundstücksentwässerungsanlagen der
Stadt Bergkamen vom…...2016.
Sachdarstellung:
I. Allgemeines
Aufgrund der Änderung des Landeswassergesetzes NRW muss die Satzung über
die Entleerung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 17.12.2010 neu gefasst
werden. Die Neufassung der Satzung über die Entleerung von
Grundstücksentwässerungsanlagen orientiert sich unter Berücksichtigung der
örtlichen Besonderheiten an der aktuellen Mustersatzung des Städte- und
Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen, die mit dem Ministerium für Inneres und
Kommunales des Landes NRW und mit dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW sowie der Kommunal Agentur
NRW abgestimmt wurde.
Die neue Satzung ist als Anlage 1 beigefügt.
Die Änderungen, die sich im Vergleich zur Satzung über die Entleerung
von Grundstücksentwässerungsanlagen der Stadt Bergkamen vom 17.12.2010 in der
Fassung der 6. Änderungssatzung vom 15.12.2015 ergeben, sind in Fettdruck dargestellt.
Die Nachkalkulation für das Jahr 2015 ergibt einen Überschuss in Höhe
von 3.992,32 €, der i.H.v. 1.492,32 € bei der Kalkulation 2017 eingerechnet
wird. Weiterhin wurden die Fehlbeträge aus den Jahren 2013 und 2014
angerechnet. Unter Berücksichtigung dieser Faktoren sowie der nachfolgenden
kalkulierten Kosten für 2017 ergibt sich ein Gebührensatz von 137,75 €/m³.
II. Gebührenbedarfsermittlung
1.
Kosten
der Grubenentleerung
Entsorgungskosten gem. Einjahresvertrag
5.941,08 €
2.
Personalkosten
Anteilige Personalkosten ( 4 % ) der
Mitarbeiter
des SEB, welche mit der Organisation der Grubenent-
leerung und der Klärschlammbeseitigung betraut sind. 3.034,25 €
3.
Kosten
eines Büroarbeitsplatzes
Lt. Empfehlung der KGSt, Bericht 16/2015, sind für einen
Arbeitsplatz mit Technikunterstützung Kosten von
9.700,00 € jährlich anzusetzen:
4 % von 9.700,00 €/à 388,00 €
4. Sachkosten und von anderen Ämtern bezogene
Leistungen
Lt. Empfehlung der KGSt, Bericht 16/2015, sind
20 % der Personalkosten als Zuschlag für Sachkosten
und für von anderen Ämtern bezogene Leistungen
anzusetzen:
20 % von 3.034,25 € 606,85 €
5. Entsorgungskosten Lippeverband
Der aus den Kleinkläranlagen abgepumpte Klärschlamm
wird durch das Entsorgungsunternehmen den Kläranlagen
des Lippeverbandes zugeführt. Die Kosten hierfür sind in
der Lippeverbandsumlage enthalten. 7.102,00
€
Abzüglich:
ant. Überschuss 2015 1.492,32
€
Zuzüglich:
1/3 Fehlbedarf 2013 1.640,80
€
2/3 Fehlbedarf 2014 3.441,28
€
III.
Gebührenkalkulation
1. Grubenentleerung 5.941,08 €
2. Personalkosten 3.034,25 €
3. Büroarbeitsplatz 388,00 €
4. Sachkosten 606,85 €
5. Lippeverband 7.102,00 €
Abzüglich
Ant. Überschuss 1.492,32 €
Zuzüglich:
1/3 Fehlbetrag 2013 1.640,80 €
2/3 Fehlbetrag 2014 3.441,28 €
20.661,94 €
20.661,94 € : 150 m³ = 137,75 €/m³
Lt. SEB wird für das Jahr 2017 eine Abfuhrmenge von 150 m³ erwartet.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Erster Beigeordneter und Betriebsleiter |
|
Vertreter der Betriebsleitung Staschat |
Sachbearbeiterin Groß |
Sichtvermerk StA 30 Roreger |