hier: 22. Änderung zur Gebührensatzung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von Restabfall gemäß § 5 Abs. 1 sowie die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von organischen Abfällen gemäß § 5 Abs. 2 so festzusetzen, wie sie der Erstschrift der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist.
Sachdarstellung:
1.
Sammel- und Transportleistung des EBB
Der EBB führt seit Juli 2006 die vorgenannte Aufgabe durch. Bis auf die qualifizierte
Schätzung bei den Betriebsstoffen (insbesondere Dieselpreis) sind die laufenden
Geschäftsaufwendungen relativ genau zu beziffern.
2.
Gebührenfestsetzung des Kreises Unna
Der Kreistag hat für 2017 folgende Gebührensätze beschlossen:
3.
Veränderungen gegenüber 2016
Neben der vg.
Gebührenfestsetzung des Kreises Unna ist für die Gebührenkalkulation 2017 der
von 56,03 € auf 85,57 € je Gewichtstonne gestiegene Erlös aus dem Bereich der
kommunalen Papierverwertung zu berücksichtigen.
Positiven
Einfluss auf die Gebührenkalkulation hat die Neufestsetzung des
kalkulatorischen Zinses auf 3% (im Vorjahr 4%). Diese Neubewertung erfolgte als
Ergebnis der jährlichen Prüfung aufgrund der Festsetzung des Bemessungszeitraumes
für den zugrunde zu legenden Durchschnittswert der Dauer der Nutzung der
Anlagegüter im Abfallbereich. Diese haben teilweise deutlich kürzere
Nutzungszeiträume als in der Abwasserbeseitigung und auch im Straßenreinigungs-
und Winterdienstbereich. Zu
berücksichtigen waren auch die aktuellen Zinssätze bei der Neuaufnahme von
Kommunaldarlehen zur Beschaffung von beweglichen Sachen des Anlagevermögens
(Abfallsammelfahrzeuge und –gefäße).
4.
Gebührenfestsetzung der Stadt Bergkamen
4.1
Gewinn-/Verlustvortrag nach § 6 KAG NRW
Das Ergebnis der Betriebsabrechnung für das Jahr 2015 sieht einen Gewinnvortrag
für Restabfall von rd. 39.388 € und für Bioabfall von rd. 38.195 € vor. Der
Gewinnvortrag für Restabfall ist in der Kalkulation für 2017 voll
berücksichtigt; für Bioabfall wurden 9.000 € berücksichtigt.
4.2
Kalkulationszeitraum
Als
Kalkulationszeitraum werden 12 Monate zugrunde gelegt.
4.3
Ergebnis
4.3.1
Gesamtveränderung 2017
Trotz der erhöhten
Gebührenfestsetzungen (Restabfall +6,84% und
Bioabfall +4,60%)
durch den Kreis Unna können sowohl Restabfall- und Bioabfallgebühren stabil
gehalten werden.
4.3.2
Gebühren für die Beseitigung von Bioabfall
Für die unterschiedlichen Gefäßgrößen
ergeben sich für das Jahr 2017 im Vergleich zu 2016 folgende Gebührensätze
(1,6565 €/l – gerundet 1,66 €/l):
4.3.3
Gebühren
für die Beseitigung von Restabfall
Aus der Kalkulation ergibt sich ein Betrag von 4,0001 € je Liter wöchentlich
zur Verfügung stehendes Volumen. Der Gebührensatz sollte auf 4,00 €/l
festgesetzt werden.
Hieraus ergeben sich zum Vergleich mit 2016 folgende Änderungen:
Gebührenbedarfsermittlung
4.3.4
Kosten
des Einsammelns und Transportierens
4.3.4.1
Personalkosten
4.3.4.1.1 Personalkosten der Einsatzplanung 63.269
€
Für die Planung und Überwachung der Touren sowie die Auslieferung von
auszutauschenden Gefäßen und allen Fuhrparkaufgaben wird ein Disponent
benötigt; notwendige Vertretungsregelungen werden über einen Personaleinkauf
vom Baubetriebshof abgedeckt.
4.3.4.1.2
Kosten
des Büroarbeitsplatzes der Einsatzplanung 9.215
€
Gemäß KGSt-Bericht 4/2011 „Kosten eines Arbeitsplatzes“ teilen sich die Kosten
für einen Büroarbeitsplatz wie folgt auf:
- Sachkostenpauschale 5.938
€
Die Pauschale beinhaltet u. a. Raumkosten
(Miete, Heizung etc.), Telefon- und Portokosten, allgemeinen Bürobedarf,
Abschreibungen und Zinsen von Büromaschinen sowie deren Instandsetzung und
Instandhaltung, Kosten für Fortbildung etc. |
- Allgemeine informationstechnische
Unterstützung 3.278
€
Hiermit werden Kosten für die Wartung von
allgemeinen EDV-Programmen, Lizenzentgelte bzw. Abschreibung und Zinsen für
Programme sowie die Betreuung durch Personal der EDV-Abteilung etc.
abgedeckt. |
4.3.4.1.3
Personalkosten
Fahrer/Lader 557.000
€
Zugrunde gelegt wird ein Personalbedarf von insgesamt 11 Mitarbeitern, die
Aufteilung erfolgt anhand der für die Sammlung der einzelnen Abfallarten
geplanten Arbeitsstunden.
4.3.4.1.4
Kosten
des Arbeitsplatzes 55.700
€
Laut KGSt-Bericht 4/2011 wird für Nichtbüroarbeitsplätze ein 10%iger Aufschlag
auf die Personalkosten berücksichtigt, der die Kosten für Dienstkleidung,
Raumkosten (Sozialräume) etc. beinhaltet.
4.3.4.1.5
Vertretung
Urlaub/Krankheit 3.600
€
Um für die Fahrzeuge einen täglichen Einsatz gewährleisten zu können, werden
nach dem Personaleinsatzplan rd. 80 Personalstunden benötigt, die nicht mit den
elf Mitarbeitern im EBB abgedeckt werden können.
4.3.4.2
Kalkulatorische
Abschreibungen
Als
Basis der Abschreibungen dienen die indizierten Anschaffungskosten.
4.3.4.2.1
Fahrzeuge 197.422
€
4.3.4.2.2
Halle
und Garagentore 5.005
€
Die Aufteilung dieser beiden Positionen auf die unterschiedlichen Kostenträger
erfolgt anhand der Einsatzstunden der Fahrzeuge.
4.3.4.2.3 Gefäße Neukauf 30.755
€
Ab 2012 wird der Nachkauf mit einer Abschreibungsdauer von zwölf
Jahren berücksichtigt.
4.3.4.2.4
Sonstiges 11.959
€
Hierunter fallen Anlagegüter des ehemaligen Wertstoffhofes und anderes.
Als Basis dient der Wiederbeschaffungszeitwert.
4.3.4.3
Kalkulatorische
Zinsen 33.476
€
Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage des durchschnittlich gebundenen
Kapitals nach Anschaffungswerten mit einem kalkulatorischen Zinssatz von 3 %.
4.3.4.4
Unterhaltung
der Fahrzeuge 300.801
€
In dieser Position sind Kosten enthalten für z. B. Reparaturen, Versicherung
und Kraftstoffverbrauch sowie für Vollservice-Wartungsverträge. Die Verteilung
erfolgt anhand der Einsatzstunden der Fahrzeuge.
4.3.4.5
Personalkosten
Verwaltung EBB 195.790
€
Für die Leitung des EBB (Betriebsleiter, Stellvertreter, Buchhaltung, Rechnungsprüfung
und –zahlbarmachung) sind Personalkosten sowie Sachkostenpauschalen inkl.
Technikunterstützung zu berücksichtigen.
Weiterhin fallen Kosten für die Prüfung des EBB sowie Abschreibungen und Zinsen
für die baulichen Veränderungen am Baubetriebshof an.
Die Verteilung der Gesamtkosten erfolgt auf die Bereiche Abfallbeseitigung und
Straßenreinigung nach den durch die einzelnen Bereiche zu vertretenden Kosten.
4.3.5
Sonstige
Kosten der Abfallbeseitigung
4.3.5.1
Kosten
der Verbrennung und Verwertung/Abrechnung mit dem Kreis Unna
Wie bereits dargestellt, hat der Kreis Unna die Gebühren für die Beseitigung
und Verwertung von Abfällen teilweise angehoben.
Es wird davon ausgegangen, dass für 2017 folgende
Mengen mit dem Kreis Unna abzurechnen sind:
a) Restabfall
- aus Restabfallgefäßen
Aufgrund der Sammelergebnisse der Monate
Oktober 2015 bis September 2016 ist davon auszugehen, dass im Jahr 2017 rd.
8.150 t über Restabfallgefäße zu entsorgen sind. |
- Wilder
Müll
Es wird von einer Tonnage von 150 t wildem
Müll ausgegangen. |
b) Sperrmüll
Neben einer Grundgebühr von 4,41 € je Einwohner sind je angelieferter
Tonne Gebühren von 83,90 € zu zahlen.
Abgerechnet werden hier die Mengen, die über das Holsystem dem Kreis Unna zur
Verwertung und Entsorgung übergeben werden sowie die Mengen, die am GWA-Wertstoffhof
anfallen.
Für 2017 wird von einer Menge von rd. 3.535 t ausgegangen.
c) Bioabfall
Aufgrund der Sammelergebnisse der Monate Oktober 2015 bis September 2016 kann
für 2017 von einer Sammelmenge von rd. 2.200 t ausgegangen werden.
d) Grünschnitt
Als Entsorgungsmengen von Grünschnitt über den Wertstoffhof werden rd.
2.370 t und als Entsorgungsmengen aus der Weihnachtsbaum-/Grünschnittabfuhr
80 t zugrunde gelegt.
Kosten des Wertstoffhofes
An den Betreiber des Wertstoffhofes sind die Kosten für die Verwertung der
angelieferten Mengen zu entrichten. Die zu zahlenden Beträge enthalten die
Kosten für die Bereitstellung der erforderlichen Sammel-, Sortier-, Trenn- und
Lagersysteme sowie die Kosten für den Transport der angelieferten Mengen.
Dabei ist von folgenden Mengen und Preisen (inkl. 19 % MwSt.) auszugehen:
4.3.5.2
Betreiberkosten
Wertstoffhof 124.481
€
Dieser Betrag dient zur Finanzierung aller Kosten im Bereich des Hoch- und
Tiefbaues, der Personalkosten sowie der laufenden Kosten, die der Aufrechterhaltung
des Betriebes dienen.
4.3.5.3
Entsorgung
Sonderabfälle 3.000
€
Bei diesen Kosten handelt es sich um die Miete der Abfallsammelbehälter am
Baubetriebshof, in denen die von Bürgern verbotswidrig abgelagerten
Sonderabfälle (z. B. Autobatterien, Ölkanister) gelagert werden sowie deren
Entsorgung.
4.3.5.4
Containergestellung 10.079
€
Der Abfall von wilden Müllkippen wird in Containern einer ordnungsgemäßen
Entsorgung zugeführt. Für Überkapazitäten aus dem Bereich der Papierentsorgung
aus privaten Haushalten besteht am Wertstoffhof die Möglichkeit, diese über
einen Presscontainer zu entsorgen.
4.3.5.5
Ersatzbeschaffung
Straßenpapierkörbe 2.500
€
Für die Beschaffung und Aufstellung von Straßenpapierkörben im Stadtgebiet wird
der o. g. Betrag benötigt.
4.3.5.6
Kosten
für Gebührenmarken 1.000
€
Hierbei handelt es sich um den Nachkauf von Gebührenmarken.
4.3.5.7
Erstellung,
Fortführung und Verteilung der Abfallkalender 11.526
€
Um die Bürger u. a. über die Abfuhrtermine und Öffnungszeiten zu informieren,
werden, wie seit mehreren Jahren üblich, Abfallkalender an jeden Haushalt
verteilt.
4.3.5.8
Leistungen
des Baubetriebshofes 63.400
€
Für die Beseitigung von verbotswidrig abgelagerten Abfällen sowie die Leerung
der Straßenpapierkörbe werden Leistungen des Baubetriebshofes benötigt. Hierfür
werden die vg. Kosten eingeplant.
4.3.5.9
Inanspruchnahme
von Leistungen der Verwaltung - Personal - 121.825
€
Der EBB nimmt Personalleistungen der Verwaltung in Anspruch, z. B. des
Steueramtes für das Erstellen der Bescheide, der Stadtkasse oder des
Umweltbereiches.
4.3.5.10
Inanspruchnahme
von Leistungen der Verwaltung - sächlich - 29.741
€
Hieraus sind die Aufwendungen zu begleichen, die in den Fachämtern für die
Beschäftigung mit der Abfallbeseitigung entstehen.
Hierunter fallen z. B. Heizkosten, Büromaterialien, Strom etc., ermittelt
anhand von Personenschlüsseln.
4.3.5.11
Kostenerstattung
an Produkt 2 8.931
€
Für die Nutzung eines Geräteträgers aus dem Bereich Straßenreinigung für die
Abfallsammlung ist der vg. Betrag zu erstatten.
4.3.6
Zu
erwartende Erlöse
4.3.6.1
Erlöse
Papierverwertung kommunale Mengen 246.442
€
Der
Kreis Unna zahlt für 84,04 % der gesammelten Menge in 2017 eine Vergütung von
85,57 € je Tonne.
Als
kommunale Gesamtjahresmenge werden rd. 2.880 t zugrunde gelegt.
Der
DSD-Anteil in der Papierabfuhr ist in der Sparte DSD im Wirtschaftsplan des EBB
abgebildet.
4.3.6.2
Erlöse
Sperrmüllkarten 54.256
€
4.3.6.3
Erlöse
Grünschnittkarten 1.120
€
4.3.6.4
Erlöse
Wertstoffhof 268.013
€
4.3.6.5
Erlöse
Restabfallsäcke 727
€
4.3.6.6
Erlöse
„Müllitüten“ (Papiersäcke für die
Bioabfallsammlung) 278
€
4.3.6.7
Erlöse
Behältertausch 7.275
€
Für den Austausch (Vergrößerung/Verkleinerung des Volumens) auf Antrag des
Gebührenpflichtigen wird eine Tauschgebühr erhoben.
4.3.6.8
Kostenerstattung
Straßenreinigung/Winterdienst (Produkt 2) 9.372
€
Der
Einsatz des Abrollkipperfahrzeuges erfolgt zu 40 % im Bereich
Winterdienst.
4.3.6.8 Kostenerstattung
DSD (Produkt 3) 7.260
€
Der
Einsatz eines Seitenladers wird zu 40 % im Bereich der Wertstofftonnenabfuhr
erfolgen.
4.3.7
Durch
Gebühren zu deckende Kosten
Nach
der Umlage der Kosten und Erlöse für die Verwertung/Beseitigung von Papier und
Sperrmüll sowie der Kosten am Wertstoffhof auf den Kostenträger Restabfall
ergeben sich Gesamtkosten für die Verwertung/Beseitigung von
- Restabfall 4.207.928
€
- Bioabfall 504.200
€
4.3.8
Defizite
und Überschüsse Abfallgebühren 2015
Gemäß den Bestimmungen des § 6 KAG NRW werden die Überschüsse bzw. Defizite in
die Kalkulation einbezogen.
4.3.9
Ermittlung
des Gebührensatzes
Der Gebührensatz für die Beseitigung von Restmüll
und Biomüll wird ermittelt anhand des zur Verfügung stehenden Volumens nach dem
voraussichtlichen Bestand an Gefäßen.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Der Betriebsleiter EBB Dr.-Ing. Peters Betriebsleiter und Erster Beigeordneter |
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Stv. Betriebsleiter Polplatz |
Sachbearbeiterin Grotefels |
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