Betreff
Abfallbeseitigung
hier: 22. Änderung zur Gebührensatzung
Vorlage
11/0761
Aktenzeichen
70.09.01 pol-mü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von Restabfall gemäß § 5 Abs. 1 sowie die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von organischen Abfällen gemäß § 5 Abs. 2 so festzusetzen, wie sie der Erstschrift der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist.

Sachdarstellung:

 

Die Gebührenkalkulation wurde durch die Mitarbeiter des EBB – Frau Grotefels (Betriebs­wirtin) und Herr Heinemann (Disponent) – aufgestellt.

 

 

1.                      Sammel- und Transportleistung des EBB

Der EBB führt seit Juli 2006 die vorgenannte Aufgabe durch. Bis auf die qualifizierte Schätzung bei den Betriebsstoffen (insbesondere Dieselpreis) sind die laufenden Geschäftsaufwendungen relativ genau zu beziffern.


2.                      Gebührenfestsetzung des Kreises Unna

Der Kreistag hat für 2017 folgende Gebührensätze beschlossen:



 

3.                     Veränderungen gegenüber 2016

Neben der vg. Gebührenfestsetzung des Kreises Unna ist für die Gebühren­­kalkulation 2017 der von 56,03 € auf 85,57 € je Gewichtstonne gestiegene Erlös aus dem Bereich der kommunalen Papierverwertung zu berücksichtigen.
Positiven Einfluss auf die Gebührenkalkulation hat die Neufestsetzung des kalkulatorischen Zinses auf 3% (im Vorjahr 4%). Diese Neubewertung erfolgte als Ergebnis der jährlichen Prüfung aufgrund der Festsetzung des Bemessungs­zeitraumes für den zugrunde zu legenden Durchschnittswert der Dauer der Nutzung der Anlagegüter im Abfallbereich. Diese haben teilweise deutlich kürzere Nutzungszeiträume als in der Abwasserbeseitigung und auch im Straßenreinigungs- und  Winterdienstbereich. Zu berücksichtigen waren auch die aktuellen Zinssätze bei der Neuaufnahme von Kommunaldarlehen zur Beschaffung von beweglichen Sachen des Anlagevermögens (Abfallsammelfahrzeuge und –gefäße).

 

 

4.                     Gebührenfestsetzung der Stadt Bergkamen

4.1                   Gewinn-/Verlustvortrag nach § 6 KAG NRW

Das Ergebnis der Betriebsabrechnung für das Jahr 2015 sieht einen Gewinn­vortrag für Restabfall von rd. 39.388 € und für Bioabfall von rd. 38.195 € vor. Der Gewinnvortrag für Restabfall ist in der Kalkulation für 2017 voll berücksichtigt; für Bioabfall wurden 9.000 € berücksichtigt.

4.2                   Kalkulationszeitraum

 

Als Kalkulationszeitraum werden 12 Monate zugrunde gelegt.

 

4.3                   Ergebnis

4.3.1               Gesamtveränderung 2017

Trotz der erhöhten Gebührenfestsetzungen (Restabfall +6,84% und

Bioabfall +4,60%) durch den Kreis Unna können sowohl Restabfall- und Bioabfallgebühren stabil gehalten werden.

 

4.3.2               Gebühren für die Beseitigung von Bioabfall

Für die unterschiedlichen Gefäßgrößen ergeben sich für das Jahr 2017 im Vergleich zu 2016 folgende Gebührensätze (1,6565 €/l – gerundet 1,66 €/l):

 

 

4.3.3               Gebühren für die Beseitigung von Restabfall

Aus der Kalkulation ergibt sich ein Betrag von 4,0001 € je Liter wöchentlich zur Verfügung stehendes Volumen. Der Gebührensatz sollte auf 4,00 €/l festgesetzt werden.

Hieraus ergeben sich zum Vergleich mit 2016 folgende Änderungen:




 

  Gebührenbedarfsermittlung

4.3.4               Kosten des Einsammelns und Transportierens

4.3.4.1           Personalkosten

4.3.4.1.1       Personalkosten der Einsatzplanung                                                              63.269 €

Für die Planung und Überwachung der Touren sowie die Auslieferung von auszutauschenden Gefäßen und allen Fuhrparkaufgaben wird ein Disponent benötigt; notwendige Vertretungsregelungen werden über einen Personaleinkauf vom Baubetriebshof abgedeckt.

 

4.3.4.1.2       Kosten des Büroarbeitsplatzes der Einsatzplanung                                        9.215 €

Gemäß KGSt-Bericht 4/2011 „Kosten eines Arbeitsplatzes“ teilen sich die Kosten für einen Büroarbeitsplatz wie folgt auf:

-    Sachkostenpauschale                                                                                5.938 €

Die Pauschale beinhaltet u. a. Raumkosten (Miete, Heizung etc.), Telefon- und Portokosten, allgemeinen Bürobedarf, Abschreibungen und Zinsen von Büromaschinen sowie deren Instandsetzung und Instandhaltung, Kosten für Fortbildung etc.

 
-    Allgemeine informationstechnische Unterstützung                                    3.278 €

Hiermit werden Kosten für die Wartung von allgemeinen EDV-Programmen, Lizenzentgelte bzw. Abschreibung und Zinsen für Programme sowie die Betreuung durch Personal der EDV-Abteilung etc. abgedeckt.

 

4.3.4.1.3       Personalkosten Fahrer/Lader                                                                     557.000 €

Zugrunde gelegt wird ein Personalbedarf von insgesamt 11 Mitarbeitern, die Aufteilung erfolgt anhand der für die Sammlung der einzelnen Abfallarten geplanten Arbeitsstunden.

4.3.4.1.4       Kosten des Arbeitsplatzes                                                                             55.700 €

Laut KGSt-Bericht 4/2011 wird für Nichtbüroarbeitsplätze ein 10%iger Aufschlag auf die Personalkosten berücksichtigt, der die Kosten für Dienstkleidung, Raumkosten (Sozialräume) etc. beinhaltet.

 

4.3.4.1.5       Vertretung Urlaub/Krankheit                                                                           3.600 €

Um für die Fahrzeuge einen täglichen Einsatz gewährleisten zu können, werden nach dem Personaleinsatzplan rd. 80 Personalstunden benötigt, die nicht mit den elf Mitarbeitern im EBB abgedeckt werden können.

4.3.4.2           Kalkulatorische Abschreibungen

 

                   Als Basis der Abschreibungen dienen die indizierten Anschaffungskosten.

4.3.4.2.1       Fahrzeuge                                                                                                   197.422 €

 

4.3.4.2.2       Halle und Garagentore                                                                                    5.005 €

Die Aufteilung dieser beiden Positionen auf die unterschiedlichen Kostenträger erfolgt anhand der Einsatzstunden der Fahrzeuge.

4.3.4.2.3       Gefäße Neukauf                                                                                           30.755 €

Ab 2012 wird der Nachkauf mit einer Abschreibungsdauer von zwölf
Jahren berücksichtigt.                                                                                                

4.3.4.2.4       Sonstiges                                                                                                       11.959 €

Hierunter fallen Anlagegüter des ehemaligen Wertstoffhofes und anderes.
Als Basis dient der Wiederbeschaffungszeitwert.

4.3.4.3           Kalkulatorische Zinsen                                                                                  33.476 €

Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage des durchschnittlich gebundenen Kapitals nach Anschaffungswerten mit einem kalku­latorischen Zinssatz von 3 %.

4.3.4.4           Unterhaltung der Fahrzeuge                                                                       300.801 €

In dieser Position sind Kosten enthalten für z. B. Reparaturen, Versicherung und Kraftstoffverbrauch sowie für Vollservice-Wartungsverträge. Die Verteilung erfolgt anhand der Einsatzstunden der Fahrzeuge.

4.3.4.5           Personalkosten Verwaltung EBB                                                                195.790 €

Für die Leitung des EBB (Betriebsleiter, Stellvertreter, Buchhaltung, Rechnungs­prüfung und –zahlbarmachung) sind Personalkosten sowie Sachkostenpau­schalen inkl. Technikunterstützung zu berücksichtigen.

Weiterhin fallen Kosten für die Prüfung des EBB sowie Abschreibungen und Zinsen für die baulichen Veränderungen am Baubetriebshof an.

Die Verteilung der Gesamtkosten erfolgt auf die Bereiche Abfallbeseitigung und Straßenreinigung nach den durch die einzelnen Bereiche zu vertretenden Kosten.

4.3.5               Sonstige Kosten der Abfallbeseitigung

4.3.5.1           Kosten der Verbrennung und Verwertung/Abrechnung mit dem Kreis Unna

Wie bereits dargestellt, hat der Kreis Unna die Gebühren für die Beseitigung und Verwertung von Abfällen teilweise angehoben.

                   Es wird davon ausgegangen, dass für 2017 folgende Mengen mit dem Kreis Unna abzurechnen sind:



a) Restabfall

-    aus Restabfallgefäßen

Aufgrund der Sammelergebnisse der Monate Oktober 2015 bis September 2016 ist davon auszugehen, dass im Jahr 2017 rd. 8.150 t über Restabfallgefäße zu entsorgen sind.

                  

                   -    Wilder Müll

Es wird von einer Tonnage von 150 t wildem Müll ausgegangen.

 

                   b) Sperrmüll

Neben einer Grundgebühr von 4,41 € je Einwohner sind je angelieferter Tonne Gebühren von 83,90 € zu zahlen.

Abgerechnet werden hier die Mengen, die über das Holsystem dem Kreis Unna zur Verwertung und Entsorgung übergeben werden sowie die Mengen, die am GWA-Wertstoffhof anfallen.

Für 2017 wird von einer Menge von rd. 3.535 t ausgegangen.

                   c) Bioabfall

Aufgrund der Sammelergebnisse der Monate Oktober 2015 bis September 2016 kann für 2017 von einer Sammelmenge von rd. 2.200 t ausgegangen werden.

                   d)  Grünschnitt

Als Entsorgungsmengen von Grünschnitt über den Wertstoffhof werden rd. 2.370 t und als Entsorgungsmengen aus der Weihnachtsbaum-/Grünschnitt­abfuhr 80 t zugrunde gelegt.

Kosten des Wertstoffhofes

An den Betreiber des Wertstoffhofes sind die Kosten für die Verwertung der angelieferten Mengen zu entrichten. Die zu zahlenden Beträge enthalten die Kosten für die Bereitstellung der erforderlichen Sammel-, Sortier-, Trenn- und Lagersysteme sowie die Kosten für den Transport der angelieferten Mengen.

Dabei ist von folgenden Mengen und Preisen (inkl. 19 % MwSt.) auszugehen:


 

 


 

4.3.5.2           Betreiberkosten Wertstoffhof                                                                      124.481 €

Dieser Betrag dient zur Finanzierung aller Kosten im Bereich des Hoch- und Tiefbaues, der Personalkosten sowie der laufenden Kosten, die der Aufrecht­erhaltung des Betriebes dienen.

4.3.5.3           Entsorgung Sonderabfälle                                                                              3.000 €

Bei diesen Kosten handelt es sich um die Miete der Abfallsammelbehälter am Baubetriebshof, in denen die von Bürgern verbotswidrig abgelagerten Sonderabfälle (z. B. Autobatterien, Ölkanister) gelagert werden sowie deren Entsorgung.

4.3.5.4           Containergestellung                                                                                      10.079 €

Der Abfall von wilden Müllkippen wird in Containern einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt. Für Überkapazitäten aus dem Bereich der Papierentsorgung aus privaten Haushalten besteht am Wertstoffhof die Möglichkeit, diese über einen Presscontainer zu entsorgen.

4.3.5.5           Ersatzbeschaffung Straßenpapierkörbe                                                         2.500 €

Für die Beschaffung und Aufstellung von Straßenpapierkörben im Stadtgebiet wird der o. g. Betrag benötigt.

4.3.5.6           Kosten für Gebührenmarken                                                                          1.000 €

Hierbei handelt es sich um den Nachkauf von Gebührenmarken.

 

4.3.5.7           Erstellung, Fortführung und Verteilung der Abfallkalender                           11.526 €

Um die Bürger u. a. über die Abfuhrtermine und Öffnungszeiten zu informieren, werden, wie seit mehreren Jahren üblich, Abfallkalender an jeden Haushalt verteilt.

4.3.5.8           Leistungen des Baubetriebshofes                                                                 63.400 €

Für die Beseitigung von verbotswidrig abgelagerten Abfällen sowie die Leerung der Straßenpapierkörbe werden Leistungen des Baubetriebshofes benötigt. Hierfür werden die vg. Kosten eingeplant.

4.3.5.9           Inanspruchnahme von Leistungen der Verwaltung - Personal -                121.825 €

Der EBB nimmt Personalleistungen der Verwaltung in Anspruch, z. B. des Steueramtes für das Erstellen der Bescheide, der Stadtkasse oder des Umweltbereiches.

4.3.5.10        Inanspruchnahme von Leistungen der Verwaltung - sächlich -                   29.741 €

Hieraus sind die Aufwendungen zu begleichen, die in den Fachämtern für die Beschäftigung mit der Abfallbeseitigung entstehen.
Hierunter fallen z. B. Heizkosten, Büromaterialien, Strom etc., ermittelt anhand von Personenschlüsseln.


4.3.5.11        Kostenerstattung an Produkt 2                                                                       8.931 €

Für die Nutzung eines Geräteträgers aus dem Bereich Straßenreinigung für die Abfallsammlung ist der vg. Betrag zu erstatten.

4.3.6               Zu erwartende Erlöse

4.3.6.1           Erlöse Papierverwertung kommunale Mengen                                          246.442 €

                   Der Kreis Unna zahlt für 84,04 % der gesammelten Menge in 2017 eine Vergütung von 85,57 € je Tonne.

                  

                   Als kommunale Gesamtjahresmenge werden rd. 2.880 t zugrunde gelegt.

 

Der DSD-Anteil in der Papierabfuhr ist in der Sparte DSD im Wirtschaftsplan des EBB abgebildet.

 

4.3.6.2           Erlöse Sperrmüllkarten                                                                                 54.256 €

4.3.6.3           Erlöse Grünschnittkarten                                                                                1.120 €

4.3.6.4           Erlöse Wertstoffhof                                                                                     268.013 €

4.3.6.5           Erlöse Restabfallsäcke                                                                                      727 €

4.3.6.6           Erlöse „Müllitüten“ (Papiersäcke für die Bioabfallsammlung)                                 278 €

4.3.6.7           Erlöse Behältertausch                                                                                     7.275 €

Für den Austausch (Vergrößerung/Verkleinerung des Volumens) auf Antrag des Gebührenpflichtigen wird eine Tauschgebühr erhoben.

4.3.6.8           Kostenerstattung Straßenreinigung/Winterdienst (Produkt 2)                        9.372 €

 

Der Einsatz des Abrollkipperfahrzeuges erfolgt zu 40 % im Bereich Winterdienst. 

 

4.3.6.8        Kostenerstattung DSD (Produkt 3)                                                                 7.260 €

                   Der Einsatz eines Seitenladers wird zu 40 % im Bereich der Wertstofftonnen­abfuhr erfolgen.

 

4.3.7               Durch Gebühren zu deckende Kosten

                   Nach der Umlage der Kosten und Erlöse für die Verwertung/Beseitigung von Papier und Sperrmüll sowie der Kosten am Wertstoffhof auf den Kostenträger Restabfall ergeben sich Gesamtkosten für die Verwertung/Beseitigung von

-    Restabfall                                                                                            4.207.928 €
-    Bioabfall                                                                                                  504.200 €

4.3.8               Defizite und Überschüsse Abfallgebühren 2015

Gemäß den Bestimmungen des § 6 KAG NRW werden die Überschüsse bzw. Defizite in die Kalkulation einbezogen.


4.3.9               Ermittlung des Gebührensatzes

 

Der Gebührensatz für die Beseitigung von Restmüll und Biomüll wird ermittelt anhand des zur Verfügung stehenden Volumens nach dem voraussichtlichen Bestand an Gefäßen.   

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Der Betriebsleiter EBB

 

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Betriebsleiter und Erster Beigeordneter

 

 

Stv. Betriebsleiter

 

 

 

 

Polplatz

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Grotefels