Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Satzung über die
Festsetzung der Steuersätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer der Stadt
Bergkamen in der Form, wie sie als Anlage 1 beigefügt ist.
Sachdarstellung:
Nach den Bestimmungen des Gewerbesteuergesetzes und des
Grundsteuergesetzes sind die Hebesätze jährlich durch die hebeberechtigen
Kommunen festzusetzen. Die Hebesätze werden deklaratorisch auch in der
Haushaltssatzung des jeweiligen Jahres genannt.
Die Höhe des hiesigen Gewerbesteuersatzes beläuft sich seit
dem 01.01.2015 auf 480 %.
Seit dem 01.01.2015 beläuft sich der Hebesatz für die
Grundsteuer A auf 350 % und für die Grundsteuer B auf 670 %.
Eine erneute Veränderung der vorgenannten Hebesätze mit Wirkung
zum 01.01.2017 ist nicht vorgesehen.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Lachmann Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiterin Zschau |
StA 30 Roreger |