bei der Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH & Co. KG (TOW)
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Bergkamen schließt sich der Empfehlung des Aufsichtsrates der GSW vom
07.11.2016 an und stimmt zu, dass die Vertreter in der
Gesellschafterversammlung der GSW beschließen:
Der Entscheidung der Geschäftsführung der GSW als
Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Trianel GmbH, - mit dem
erklärten Vorbehalt der notwendigen Gremienbeschlüsse der GSW - an der
nachfolgenden einstimmigen Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung der
Trianel GmbH vom 05.10.2016 mitzuwirken, wird zugestimmt:
Auszug aus der Beschlussvorlage der Gesellschafterversammlung der
Trianel GmbH vom 05.10.2016:
„Die Gesellschafterversammlung der Trianel
GmbH stimmt zu, dass die Trianel GmbH ihre Beteiligung an
der Trianel Onshore
Windkraftwerke GmbH &
Co. KG reduziert.
Die Trianel GmbH führt ihre Kapitaleinlage
im Wege einer Kapitalherabsetzung als Kommanditist an
der Trianel Onshore
Windkraftwerke GmbH & Co.
KG in
der Höhe von 6.075.000 Euro zurück und bleibt mit
einer verbleibenden Kapitaleinlage in Höhe von 2.925.000 Euro investiert. Dies
entspricht einer Beteiligung an der Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH &
Co. KG in Höhe von 5,35%.
Mit
der Kapitalherabsetzung an
der Trianel Onshore
Windkraftwerke GmbH &
Co. KG
geht zwingend eine entsprechende prozentuale
Beteiligungsherabsetzung an der persönlich haftenden Gesellschafterin Trianel
Onshore Windkraftwerke Verwaltungs GmbH der Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH
& Co. KG (Einheits-KG) sowie an den mittelbar gehaltenen
Projektgesellschaften der Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH & Co. KG
einher.
Die Gesellschafterversammlung der Trianel
GmbH erteilt die Zustimmung zum Abschluss
und/oder Eintritt in sämtliche(r) Verträge,
die in diesem Zusammenhang erforderlich sind
und werden. Die Geschäftsführung wird
ermächtigt, in Gesellschafterversammlungen der
Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH & Co. KG entsprechende
Beschlüsse zu fassen und Handlungen vorzunehmen, die notwendig und
zweckdienlich sind.
Etwaige Gremienvorbehalte seitens der
Gesellschafter zu diesem Beschluss müssen bis zum 30. November
2016 ausgeräumt werden,
damit die wirtschaftliche und
rechtliche Umsetzung zum 31. Dezember 2016 erfolgen kann.“
Sachdarstellung:
Die GSW
Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen (GSW) ist zurzeit an der
Trianel GmbH (Trianel) mit 0,83% beteiligt. Die Trianel beabsichtigt bei der
TOW ihre Kapitaleinlage zu reduzieren.
In der Sitzung des
Aufsichtsrates der GSW am 07.11.2016 wird der Kapitalherabsetzungsvorgang der Trianel
bei der TOW beraten. Nach erteilter Beschlussfassung des Aufsichtsrates der GSW
wird eine Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung ausgesprochen.
Zur Begründung
wird inhaltlich auf den Auszug aus der Beschlussvorlage für den Aufsichtsrat
verwiesen.
(Anlage – Vorlage Aufsichtsrat nebst
Anlage)
Wie mit der Geschäftsführung und den Verwaltungsvorständen der drei
Gesellschafterkommunen der GSW vereinbart, wird den Räten Gelegenheit zur
Beratung und Beschlussfassung gegeben.
Sollte eine abweichende Beschlussfassung des Aufsichtsrates der GSW
erfolgen, wird dem Rat entsprechend berichtet.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Lachmann Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiterin Mölle |
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