Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung der Stadt
Bergkamen nimmt die
Vorlage der Verwaltung, Drucksache Nr. 11/0717, zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
1. Entstehung
Die Gründungsversammlung des Vereins zur
Betreuung von Schulkindern e. V. hat am 27.06.2000 im Rathaus stattgefunden.
Gründungsmitglieder sind seinerzeit acht
von neun Grundschulleiterinnen und Grundschulleitern, die zwei
Hauptschulleiter, der Leiter der A.-Schweitzer-Förderschule und von der
Verwaltung der Amtsleiter des Amtes für Schulverwaltung, Weiterbildung und
Sport sowie die Sachgebietsleiterin Schule gewesen.
Der Verein ist seinerzeit gegründet
worden, um allgemein die Betreuung von Schülerinnen und Schüler an den Schulen
sicherzustellen. Ende der Neunziger Jahre wurden vom Land die ersten Programme
zur Vereinbarkeit von Schule und Beruf an den Schulen umgesetzt. Hierzu zählte
zum Beispiel das Programm "Schule von acht bis eins".
Bis zur Gründung des Vereins wurden
Honorarverträge mit einzelnen Betreuerinnen abgeschlossen. Arbeitsrechtlich
entsprach dies bei einem immer größer werdenden Umfang nicht den rechtlichen
Vorgaben.
Daraufhin sind Gespräche mit
verschiedenen Fördervereinen an den Grundschulen geführt worden mit dem Ziel,
dass das benötigte Personal über den Förderverein der Schule beschäftigt werden
sollte. Schon an einem der ersten Gespräche an der G.-Hauptmann-Grundschule kam
das klare Signal von den Eltern, dass der Förderverein für diese Aufgabe nicht
zur Verfügung stehen würde. Man verfüge nicht über das notwendige Knowhow und
die personellen Kapazitäten, Personal einzustellen, Verträge abzuschließen und
das Personal regelmäßig zu bezahlen.
Eine Beschäftigung des Personals bei der
Stadt Bergkamen kam ebenfalls nicht in Frage. In Spitzenzeiten sind über 100
Personen für den Verein tätig gewesen.
In Absprache zwischen dem damaligen
Beigeordneten für den Schulbereich und dem Personaldezernenten ist dann der o.
g. Verein gegründet worden. Das Personal, das zur Betreuung an den Schulen
benötigt wurde, sollte der Verein beschäftigen. Die Schulleitungen waren so
direkt in das Geschehen eingebunden. Es konnte auf die personalrechtlichen
Kenntnisse des damaligen Personalamtes zurückgegriffen werden.
Die Eintragung des Vereins beim
Amtsgericht in Kamen ist daraufhin erfolgt. Zum Vorsitzenden ist seinerzeit der
Leiter des Amtes für Schulverwaltung, Weiterbildung und Sport, Andreas Kray,
gewählt worden Sein Vertreter war der Schulleiter der Frh.-v.-Ketteler-Schule,
Herr Gerhard Kampmeyer. Schriftführerin war die Sachgebietsleiterin Schule,
Frau Gabriele Hörstrup, und Kassenwartin Frau Regina Kesting, die Leiterin der
Preinschule.
Aktuell ist Frau Heike Prochnow, die
Leiterin der Frh.-v.-Ketteler-Schule, stellv. Vorsitzende und Frau Petra
Middelmann, die Leiterin der Frh.-v.-Stein-Realschule, ist Kassenwartin.
Schon bei der Gründung des Vereins im
Jahr 2000 ist das städt. Rechnungsprüfungsamt involviert gewesen.
Da alle Mittel des Vereins - bis heute -
über städt. Konten (Verwahrgeldkonten) verwaltet werden, hat der Bürgermeister
seinerzeit eine Übertragung fremder Kassengeschäfte auf die Stadtkasse
angeordnet. Siehe Anlage 1.
Weiterhin haben schon damals der
Bürgermeister für die Stadt und der Vereinsvorsitzende unterschrieben, dass der
Verein gewährleisten muss, dass die Sonderkasse des Vereins durch das örtliche
und das überörtliche Rechnungsprüfungsamt nach den geltenden haushalts- und
kassenrechtlichen Bestimmungen mitgeprüft werden darf. Siehe Anlage 2.
Damit gelten z. B. für Auszahlungen die
gleichen Regeln wie auch für Auszahlungen vom städt. Konto: konkret z. B. das
Vier-Augen-Prinzip oder die Tatsache, dass alle Auszahlungen in der Kasse
zentral gesammelt werden.
Nach § 2 der Vereinssatzung ist Zweck
des Vereins die Förderung von Bildung und Erziehung, insbesondere die Betreuung
von Schulkindern ab 8.00 Uhr sowie der Betrieb einer Übermittagsbetreuung.
Noch im Jahr 2000 hat der Verein vom
zuständigen Finanzamt die Gemeinnützigkeit anerkannt bekommen. Seitdem werden
die Finanzen des Vereins regelmäßig dem Finanzamt vorgelegt und geprüft. Die
Gemeinnützigkeit liegt bis heute vor.
Eine Anmeldung bei der
Berufsgenossenschaft ist erfolgt; eine Haftpflichtversicherung ist
abgeschlossen worden.
2. Aufgaben
Seit 2000 haben sich die
Betreuungsangebote an den Schulen stetig erweitert. Zu einer reinen Betreuung
in den Grundschulen von acht bis eins ist zwischenzeitlich die Offene
Ganztagsschule im Primarbereich hinzugekommen, es sind die Übermittagsangebote
an allen Schulen der Sekundarstufe I hinzugekommen, Schulsozialarbeiter über
das Bildungs- und Teilhabepaket sind eingestellt worden usw. Letztere wurden
zunächst über den Bund, aktuelle bis 31.12.2017 gesichert vom Land finanziert.
2.1 Verlässliche
Grundschule
Viele Eltern benötigen für die Betreuung
ihrer Kinder keine Offene Ganztagsschule. Wer halbtags berufstägig ist, kommt
häufig auch mit einer verlässlichen Betreuung in den Vormittagsstunden aus. Die
Verlässliche Grundschule beinhaltet eine Betreuung von der ersten Schulstunde
bis zum Ende der sechsten Schulstunde.
Aufgrund der starken Nachfrage aus der
Elternschaft hat der Rat der Stadt Bergkamen mit Einführung der Offenen
Ganztagsschule entschieden, dass die verlässliche Betreuung fortgeführt werden
sollte. Hierfür gibt es auf der einen Seite Landeszuschüsse. Die Eltern
beteiligen sich an den Kosten mit einem pauschalen Betrag von 260,00 € im Jahr.
Das Angebot gibt es an allen Bergkamener
Grundschulen und bis zur Schließung der Schule auch an der
A.-Schweitzer-Förderschule.
Anfangs ist das gesamte
Betreuungspersonal beim Verein zur Betreuung von Schulkindern e. V. beschäftigt
gewesen. Zwischenzeitlich haben die Träger der Offenen Ganztagsschulen einen
Teil des Personals übernommen. Es hat sich gezeigt, dass diese eher in der Lage
sind, bei Personalausfall diesen zu kompensieren.
Die Verlässliche Grundschule wird an
allen Schulen der Primarstufe angeboten, also auch der Schillerschule, die über
keine Offene Ganztagsschule verfügt.
2.2. Offene
Ganztagsschule
Grundsätzlich sind externe
Kooperationspartner wie z. B. der Ev. Kirchenkreis Unna oder die Bildung und
Lernen gGmbH, ein Tochterunternehmen der AWO-Träger der Offenen Ganztagsschule.
Dies entspricht dem Ratsbeschluss vom 12.02.2004 zur Einrichtung der Offenen
Ganztagsgrundschule in Bergkamen zum Schuljahresbeginn 2004/05 (Drucksache Nr.
8/1968). Eine Ausnahme bestand nur an der A.-Schweitzer-Schule für
Lernbehinderte in Bergkamen-Oberaden. Hier fungierte die Schule mit dem Verein
als Träger. In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Weiterbildung
am 28.11.2006, Drucksache Nr. 9/0789, ist dann berichtet worden, dass auf
Wunsch der Schulleitung die Trägerschaft ab dem Schuljahr 2006/07 an einen
anderen Träger übertragen worden ist.
Seinerzeit war einstimmige Meinung, dass
die sogenannten Qualitätsangebote in den Schulen von heimischen Vereinen
angeboten werden sollten. Dies betrifft zum einen die örtlichen Sportvereine,
aber auch zum Beispiel die Angebote des Kulturreferates, hier insbesondere der
Stadtbibliothek, der Jugendkunstschule und des Stadtmuseums. Bergkamener
Schülerinnen und Schüler sollten die Angebote vor Ort kennenlernen, um später
oder in Ihrer Freizeit dort ggf. weiter tätig sein zu können.
Insofern hat der Verein zur Betreuung
von Schulkindern e. V. die Betreuungskräfte für die Durchführung der
Qualitätsangebote eingestellt.
2.3. Übermittagbetreuung
in der Sek. I
Nachdem die Offenen Ganztagsschulen
einige Jahre ihre Arbeit erfolgreich durchgeführt hatten, kam die Frage nach
einer Fortsetzung in den Schulen der Sekundarstufe I auf. Das Land NRW hat eine
entsprechende Regelung im § 9 Abs. 2 SchulG NRW zu außerunterrichtlichen
Ganztags- und Betreuungsangeboten aufgenommen. Details sind in dem
entsprechenden Runderlass dazu geregelt. Dieser ist als Anlage 3 beigefügt.
An der Frh.-v.-Stein-Realschule, der
Willy-Brandt-Gesamtschule und dem Städt. Gymnasium werden entsprechende
Angebote vorgehalten. Sie sind den jeweiligen Bedürfnissen und damit den
Wünschen der Schulen angepasst.
Die Realschule Oberaden hat sich für die
Bildung und Lernen gGmbH als Kooperationspartner entschieden.
Im laufenden Schuljahr 2016/17 bekommt
die Stadt Bergkamen vom Land NRW folgende Mittel für die Übermittagsbetreuung
in der Sekundarstufe I:
Frh.-v.-Stein-Realschule 20.000,00
€
Realschule Oberaden 20.000,00
€
Willy-Brandt-Gesamtschule 20.000,00
€
Städt. Gymnasium Bergkamen 25.000,00
€
Das Personal wird über den Verein zur
Betreuung von Schulkindern e. V. beschäftigt - mit Ausnahme der Realschule
Oberaden.
Am Gymnasium gibt es die Besonderheit,
dass rund 15 Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II in der
Hausaufgabenbetreuung für Schülerinnen und Schüler der unteren Jahrgänge
eingesetzt werden. Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler nimmt das Gymnasium
selbst vor.
Aus dem städt. Haushalt wird die
Maßnahme nicht bezuschusst.
Die betragsmäßig größte
Übermittagsbetreuung hat es an der Hellweg-Hauptschule in Bergkamen Rünthe
gegeben. Bekanntermaßen lief diese Schule als gebundene Ganztagsschule. Die
Schule hat den gesamten Betrag, über den sie verfügen konnte, kapitalisiert.
Das waren bis zum Auslaufen der Schule jährlich bis zu 156.000,00 €. Dafür ist
entsprechendes Personal eingestellt worden, das die Schule ausgesucht hat.
2.4. Schulsozialarbeit
Mit Beginn des Schuljahres 2011/12 hat
der Bund dem Land NRW Mittel für die Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt.
Ziel sollte es sein, die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes zu
unterstützen. Diese Mittel waren bis zum 31.12.2013 befristet. Im Jahr 2014 gab
es keine Finanzierung. Aus diesem Grund hat der Kreis Unna nach entsprechender
Beschlussfassung durch den Kreistag die Finanzierung im Jahr 2014
sichergestellt.
Für die Zeit vom 01.01.15 bis zum
31.12.17 bekommt Bergkamen jährlich rund
120.000,00 € für die Schulsozialarbeit
an den Schulen durch das Land NRW.
Die Schulsozialarbeiter an den
Grundschulen sind über die Träger beschäftigt. Die Schulsozialarbeiterinnen,
die an den weiterführenden Schulen eingesetzt werden, werden über den Verein
zur Betreuung von Schulkindern e. V. eingestellt. Nachdem eine
Schulsozialarbeiterin an der Willy-Brandt-Gesamtschule in den Landesdienst
gewechselt ist, hat ab dem 01.10.2016 die Bildung und Lernen gGmbH eine
Schulsozialarbeiterin für die Schule eingestellt. Von den Aufgaben, den
Arbeitszeiten usw. gibt es keine Änderungen.
2.5. Nicht
lehrendes Personal Bereich Inklusion
Im Rahmen der Inklusion gewährt das Land
NRW den Kommunen eine Zuwendung (Inklusionspauschale) für den Umbau von Schulen
und die Beschaffung von zusätzlichen und speziellen Unterrichtsmitteln.
Daneben gibt es einen Betrag in Höhe von
knapp 15.000,00 € pro Jahr, mit dem Schulträger nicht lehrendes Personal
beschäftigen können. Für diesen Betrag kann kein festes Personal beschäftigt
werden. Daher werden in Absprache mit den Schulen FSJler über den DRK
Kreisverband Unna e. V. eingestellt. Sie kommen an einigen Schulen mit einem
hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen zum Einsatz.
2.6 Rucksackprojekt
des Kommunalen Integrationszentrums (KI)
Das Rucksackprojekt hat das KI des
Kreises Unna 2002, damals noch als RAA des Kreises Unna, auf den Weg gebracht.
Über „Rucksack“ werden Kinder aus Zuwandererfamilien unter aktiver Beteiligung
ihrer Eltern und der jeweiligen pädagogischen Einrichtung in ihrer
Sprachentwicklung optimal gefördert. Im Ergebnis steigen damit ihre Chancen auf
eine erfolgreiche Bildungs-und Berufslaufbahn.
Eine Anschubfinanzierung ist vom Kreis
Unna erfolgt. Zurzeit wird das Projekt an der G.-Hauptmann-Grundschule
angeboten. Es hat früher auch an der Pestalozzischule und der Pfalzschule
stattgefunden.
Die Anstellung des für das Projekt in
der Schule erforderlichen Personals erfolgt über den Verein zur Betreuung von
Schulkindern e. V.
3. Ausblick
Mit Gründung des Vereins vor über 16
Jahren ist eine für die Schule optimale Lösung zur Beschäftigung von nicht
lehrendem bzw. zusätzlich zum Lehrpersonal erforderlichem Personal gefunden
worden. Der Verein fungierte von Anfang an quasi als städt. Einrichtung, die
der vollen "Kontrolle" aller städt. Kontrolleinrichtungen unterliegt.
In den 16 Jahren des Bestehens hat es
seitens des städt. RPA keine Prüfungsbeanstandungen gegeben. Die Mittel des
Vereins befinden sich auf dem städt. Konto, einem sogenannten Verwahrgeldkonto.
Eine ähnliche Lösung zur Beschäftigung
von Personal in Schulen hat z. B. die Stadt Selm mit dem Verein "Ganz Selm
e. V." gefunden. Vorsitzender des Vereins ist der Schulleiter des
Gymnasiums in Selm und Geschäftsführer der Leiter des Amtes für Jugend, Schule,
Familie und Soziales der Stadt Selm.
In Kamen gibt es den Förderverein für
Jugendhilfe e. V. Er nimmt zum Teil ähnliche Aufgaben zumindest an einer
Kamener Grundschule wahr. Vorsitzender ist der Leiter des Fachbereiches Jugend,
Schule und Sport der Stadt Kamen.
Insgesamt ist festzustellen, dass der
Verein vor einigen Jahren deutlich mehr Personal beschäftigt hat als heute.
Dies liegt zum einen in den o. g. Gründen, aber auch an der
Hellwegschule-Hauptschule. Für die Übermittagsbetreuung im Ganztag dieser
Schule hat es zeitweise bis zu 100.000,00 € pro Jahr vom Land gegeben. Mit
Schließung dieser Schule ist dieser Bereich selbstverständlich weggefallen.
Weiterhin ist festzuhalten, dass der
Verein kein Personal beschäftigt, um die "Vereinsführung" zu
erledigen. Städt. Personal bei den Zentralen Diensten (Personal) bzw. in der
Stadtkasse erledigt die Aufgaben mit. Das dort vorhandene Wissen wird
mitgenutzt. Damit kommen die Zuwendungen des Landes usw. vollständig den
Schulen in Bergkamen zu gute. Es kann mehr Personal eingestellt werden, wovon
wiederum die Schülerinnen und Schüler der Schulen profitieren. Im
Aufgabenverteilungsplan für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für
Schulverwaltung, Weiterbildung und Sport steht beim Amtsleiter, dass er den
Vorsitz in dem Verein wahrnimmt und sein Stellvertreter die Aufgabe des
Schriftführers im Verein.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 3 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
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Amtsleiter Kray |
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