Betreff
Darstellung des Vereins zur Betreuung von Schulkindern e. V.
Vorlage
11/0717
Aktenzeichen
kry-kü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung der Stadt Bergkamen nimmt die

Vorlage der Verwaltung, Drucksache Nr. 11/0717, zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

 

1.    Entstehung

 

Die Gründungsversammlung des Vereins zur Betreuung von Schulkindern e. V. hat am 27.06.2000 im Rathaus stattgefunden.

Gründungsmitglieder sind seinerzeit acht von neun Grundschulleiterinnen und Grundschulleitern, die zwei Hauptschulleiter, der Leiter der A.-Schweitzer-Förderschule und von der Verwaltung der Amtsleiter des Amtes für Schulverwaltung, Weiterbildung und Sport sowie die Sachgebietsleiterin Schule gewesen.

 

Der Verein ist seinerzeit gegründet worden, um allgemein die Betreuung von Schülerinnen und Schüler an den Schulen sicherzustellen. Ende der Neunziger Jahre wurden vom Land die ersten Programme zur Vereinbarkeit von Schule und Beruf an den Schulen umgesetzt. Hierzu zählte zum Beispiel das Programm "Schule von acht bis eins".

Bis zur Gründung des Vereins wurden Honorarverträge mit einzelnen Betreuerinnen abgeschlossen. Arbeitsrechtlich entsprach dies bei einem immer größer werdenden Umfang nicht den rechtlichen Vorgaben.

 

Daraufhin sind Gespräche mit verschiedenen Fördervereinen an den Grundschulen geführt worden mit dem Ziel, dass das benötigte Personal über den Förderverein der Schule beschäftigt werden sollte. Schon an einem der ersten Gespräche an der G.-Hauptmann-Grundschule kam das klare Signal von den Eltern, dass der Förderverein für diese Aufgabe nicht zur Verfügung stehen würde. Man verfüge nicht über das notwendige Knowhow und die personellen Kapazitäten, Personal einzustellen, Verträge abzuschließen und das Personal regelmäßig zu bezahlen.

 

Eine Beschäftigung des Personals bei der Stadt Bergkamen kam ebenfalls nicht in Frage. In Spitzenzeiten sind über 100 Personen für den Verein tätig gewesen.

 

In Absprache zwischen dem damaligen Beigeordneten für den Schulbereich und dem Personaldezernenten ist dann der o. g. Verein gegründet worden. Das Personal, das zur Betreuung an den Schulen benötigt wurde, sollte der Verein beschäftigen. Die Schulleitungen waren so direkt in das Geschehen eingebunden. Es konnte auf die personalrechtlichen Kenntnisse des damaligen Personalamtes zurückgegriffen werden.

 

Die Eintragung des Vereins beim Amtsgericht in Kamen ist daraufhin erfolgt. Zum Vorsitzenden ist seinerzeit der Leiter des Amtes für Schulverwaltung, Weiterbildung und Sport, Andreas Kray, gewählt worden Sein Vertreter war der Schulleiter der Frh.-v.-Ketteler-Schule, Herr Gerhard Kampmeyer. Schriftführerin war die Sachgebietsleiterin Schule, Frau Gabriele Hörstrup, und Kassenwartin Frau Regina Kesting, die Leiterin der Preinschule.

 

Aktuell ist Frau Heike Prochnow, die Leiterin der Frh.-v.-Ketteler-Schule, stellv. Vorsitzende und Frau Petra Middelmann, die Leiterin der Frh.-v.-Stein-Realschule, ist Kassenwartin.

 

Schon bei der Gründung des Vereins im Jahr 2000 ist das städt. Rechnungsprüfungsamt involviert gewesen.

Da alle Mittel des Vereins - bis heute - über städt. Konten (Verwahrgeldkonten) verwaltet werden, hat der Bürgermeister seinerzeit eine Übertragung fremder Kassengeschäfte auf die Stadtkasse angeordnet. Siehe Anlage 1.

Weiterhin haben schon damals der Bürgermeister für die Stadt und der Vereinsvorsitzende unterschrieben, dass der Verein gewährleisten muss, dass die Sonderkasse des Vereins durch das örtliche und das überörtliche Rechnungsprüfungsamt nach den geltenden haushalts- und kassenrechtlichen Bestimmungen mitgeprüft werden darf. Siehe Anlage 2.

Damit gelten z. B. für Auszahlungen die gleichen Regeln wie auch für Auszahlungen vom städt. Konto: konkret z. B. das Vier-Augen-Prinzip oder die Tatsache, dass alle Auszahlungen in der Kasse zentral gesammelt werden.

 

Nach § 2 der Vereinssatzung ist Zweck des Vereins die Förderung von Bildung und Erziehung, insbesondere die Betreuung von Schulkindern ab 8.00 Uhr sowie der Betrieb einer Übermittagsbetreuung.

 

Noch im Jahr 2000 hat der Verein vom zuständigen Finanzamt die Gemeinnützigkeit anerkannt bekommen. Seitdem werden die Finanzen des Vereins regelmäßig dem Finanzamt vorgelegt und geprüft. Die Gemeinnützigkeit liegt bis heute vor.

 

Eine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft ist erfolgt; eine Haftpflichtversicherung ist abgeschlossen worden.

 

 

2.    Aufgaben

 

Seit 2000 haben sich die Betreuungsangebote an den Schulen stetig erweitert. Zu einer reinen Betreuung in den Grundschulen von acht bis eins ist zwischenzeitlich die Offene Ganztagsschule im Primarbereich hinzugekommen, es sind die Übermittagsangebote an allen Schulen der Sekundarstufe I hinzugekommen, Schulsozialarbeiter über das Bildungs- und Teilhabepaket sind eingestellt worden usw. Letztere wurden zunächst über den Bund, aktuelle bis 31.12.2017 gesichert vom Land finanziert.

 

2.1  Verlässliche Grundschule

 

Viele Eltern benötigen für die Betreuung ihrer Kinder keine Offene Ganztagsschule. Wer halbtags berufstägig ist, kommt häufig auch mit einer verlässlichen Betreuung in den Vormittagsstunden aus. Die Verlässliche Grundschule beinhaltet eine Betreuung von der ersten Schulstunde bis zum Ende der sechsten Schulstunde.

Aufgrund der starken Nachfrage aus der Elternschaft hat der Rat der Stadt Bergkamen mit Einführung der Offenen Ganztagsschule entschieden, dass die verlässliche Betreuung fortgeführt werden sollte. Hierfür gibt es auf der einen Seite Landeszuschüsse. Die Eltern beteiligen sich an den Kosten mit einem pauschalen Betrag von 260,00 € im Jahr.

Das Angebot gibt es an allen Bergkamener Grundschulen und bis zur Schließung der Schule auch an der A.-Schweitzer-Förderschule.

Anfangs ist das gesamte Betreuungspersonal beim Verein zur Betreuung von Schulkindern e. V. beschäftigt gewesen. Zwischenzeitlich haben die Träger der Offenen Ganztagsschulen einen Teil des Personals übernommen. Es hat sich gezeigt, dass diese eher in der Lage sind, bei Personalausfall diesen zu kompensieren.

 

Die Verlässliche Grundschule wird an allen Schulen der Primarstufe angeboten, also auch der Schillerschule, die über keine Offene Ganztagsschule verfügt.

 

2.2. Offene Ganztagsschule

 

Grundsätzlich sind externe Kooperationspartner wie z. B. der Ev. Kirchenkreis Unna oder die Bildung und Lernen gGmbH, ein Tochterunternehmen der AWO-Träger der Offenen Ganztagsschule. Dies entspricht dem Ratsbeschluss vom 12.02.2004 zur Einrichtung der Offenen Ganztagsgrundschule in Bergkamen zum Schuljahresbeginn 2004/05 (Drucksache Nr. 8/1968). Eine Ausnahme bestand nur an der A.-Schweitzer-Schule für Lernbehinderte in Bergkamen-Oberaden. Hier fungierte die Schule mit dem Verein als Träger. In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Weiterbildung am 28.11.2006, Drucksache Nr. 9/0789, ist dann berichtet worden, dass auf Wunsch der Schulleitung die Trägerschaft ab dem Schuljahr 2006/07 an einen anderen Träger übertragen worden ist.

 

Seinerzeit war einstimmige Meinung, dass die sogenannten Qualitätsangebote in den Schulen von heimischen Vereinen angeboten werden sollten. Dies betrifft zum einen die örtlichen Sportvereine, aber auch zum Beispiel die Angebote des Kulturreferates, hier insbesondere der Stadtbibliothek, der Jugendkunstschule und des Stadtmuseums. Bergkamener Schülerinnen und Schüler sollten die Angebote vor Ort kennenlernen, um später oder in Ihrer Freizeit dort ggf. weiter tätig sein zu können.

 

Insofern hat der Verein zur Betreuung von Schulkindern e. V. die Betreuungskräfte für die Durchführung der Qualitätsangebote eingestellt.

 

2.3. Übermittagbetreuung in der Sek. I

 

Nachdem die Offenen Ganztagsschulen einige Jahre ihre Arbeit erfolgreich durchgeführt hatten, kam die Frage nach einer Fortsetzung in den Schulen der Sekundarstufe I auf. Das Land NRW hat eine entsprechende Regelung im § 9 Abs. 2 SchulG NRW zu außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten aufgenommen. Details sind in dem entsprechenden Runderlass dazu geregelt. Dieser ist als Anlage 3 beigefügt.

 

An der Frh.-v.-Stein-Realschule, der Willy-Brandt-Gesamtschule und dem Städt. Gymnasium werden entsprechende Angebote vorgehalten. Sie sind den jeweiligen Bedürfnissen und damit den Wünschen der Schulen angepasst.

Die Realschule Oberaden hat sich für die Bildung und Lernen gGmbH als Kooperationspartner entschieden.

 

Im laufenden Schuljahr 2016/17 bekommt die Stadt Bergkamen vom Land NRW folgende Mittel für die Übermittagsbetreuung in der Sekundarstufe I:

 

Frh.-v.-Stein-Realschule                                                                       20.000,00 €

Realschule Oberaden                                                                            20.000,00 €

Willy-Brandt-Gesamtschule                                                                  20.000,00 €

Städt. Gymnasium Bergkamen                                                            25.000,00 €

 

Das Personal wird über den Verein zur Betreuung von Schulkindern e. V. beschäftigt - mit Ausnahme der Realschule Oberaden.

Am Gymnasium gibt es die Besonderheit, dass rund 15 Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II in der Hausaufgabenbetreuung für Schülerinnen und Schüler der unteren Jahrgänge eingesetzt werden. Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler nimmt das Gymnasium selbst vor.

 

Aus dem städt. Haushalt wird die Maßnahme nicht bezuschusst.

 

Die betragsmäßig größte Übermittagsbetreuung hat es an der Hellweg-Hauptschule in Bergkamen Rünthe gegeben. Bekanntermaßen lief diese Schule als gebundene Ganztagsschule. Die Schule hat den gesamten Betrag, über den sie verfügen konnte, kapitalisiert. Das waren bis zum Auslaufen der Schule jährlich bis zu 156.000,00 €. Dafür ist entsprechendes Personal eingestellt worden, das die Schule ausgesucht hat.

 

2.4. Schulsozialarbeit

 

Mit Beginn des Schuljahres 2011/12 hat der Bund dem Land NRW Mittel für die Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt. Ziel sollte es sein, die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes zu unterstützen. Diese Mittel waren bis zum 31.12.2013 befristet. Im Jahr 2014 gab es keine Finanzierung. Aus diesem Grund hat der Kreis Unna nach entsprechender Beschlussfassung durch den Kreistag die Finanzierung im Jahr 2014 sichergestellt.

Für die Zeit vom 01.01.15 bis zum 31.12.17 bekommt Bergkamen jährlich rund

120.000,00 € für die Schulsozialarbeit an den Schulen durch das Land NRW.

 

Die Schulsozialarbeiter an den Grundschulen sind über die Träger beschäftigt. Die Schulsozialarbeiterinnen, die an den weiterführenden Schulen eingesetzt werden, werden über den Verein zur Betreuung von Schulkindern e. V. eingestellt. Nachdem eine Schulsozialarbeiterin an der Willy-Brandt-Gesamtschule in den Landesdienst gewechselt ist, hat ab dem 01.10.2016 die Bildung und Lernen gGmbH eine Schulsozialarbeiterin für die Schule eingestellt. Von den Aufgaben, den Arbeitszeiten usw. gibt es keine Änderungen.

 

2.5. Nicht lehrendes Personal Bereich Inklusion

 

Im Rahmen der Inklusion gewährt das Land NRW den Kommunen eine Zuwendung (Inklusionspauschale) für den Umbau von Schulen und die Beschaffung von zusätzlichen und speziellen Unterrichtsmitteln.

Daneben gibt es einen Betrag in Höhe von knapp 15.000,00 € pro Jahr, mit dem Schulträger nicht lehrendes Personal beschäftigen können. Für diesen Betrag kann kein festes Personal beschäftigt werden. Daher werden in Absprache mit den Schulen FSJler über den DRK Kreisverband Unna e. V. eingestellt. Sie kommen an einigen Schulen mit einem hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen zum Einsatz.

 

2.6  Rucksackprojekt des Kommunalen Integrationszentrums (KI)

 

Das Rucksackprojekt hat das KI des Kreises Unna 2002, damals noch als RAA des Kreises Unna, auf den Weg gebracht. Über „Rucksack“ werden Kinder aus Zuwandererfamilien unter aktiver Beteiligung ihrer Eltern und der jeweiligen pädagogischen Einrichtung in ihrer Sprachentwicklung optimal gefördert. Im Ergebnis steigen damit ihre Chancen auf eine erfolgreiche Bildungs-und Berufslaufbahn.

Eine Anschubfinanzierung ist vom Kreis Unna erfolgt. Zurzeit wird das Projekt an der G.-Hauptmann-Grundschule angeboten. Es hat früher auch an der Pestalozzischule und der Pfalzschule stattgefunden.

Die Anstellung des für das Projekt in der Schule erforderlichen Personals erfolgt über den Verein zur Betreuung von Schulkindern e. V.

 

 

3.    Ausblick

 

Mit Gründung des Vereins vor über 16 Jahren ist eine für die Schule optimale Lösung zur Beschäftigung von nicht lehrendem bzw. zusätzlich zum Lehrpersonal erforderlichem Personal gefunden worden. Der Verein fungierte von Anfang an quasi als städt. Einrichtung, die der vollen "Kontrolle" aller städt. Kontrolleinrichtungen unterliegt.

In den 16 Jahren des Bestehens hat es seitens des städt. RPA keine Prüfungsbeanstandungen gegeben. Die Mittel des Vereins befinden sich auf dem städt. Konto, einem sogenannten Verwahrgeldkonto.

Eine ähnliche Lösung zur Beschäftigung von Personal in Schulen hat z. B. die Stadt Selm mit dem Verein "Ganz Selm e. V." gefunden. Vorsitzender des Vereins ist der Schulleiter des Gymnasiums in Selm und Geschäftsführer der Leiter des Amtes für Jugend, Schule, Familie und Soziales der Stadt Selm.

In Kamen gibt es den Förderverein für Jugendhilfe e. V. Er nimmt zum Teil ähnliche Aufgaben zumindest an einer Kamener Grundschule wahr. Vorsitzender ist der Leiter des Fachbereiches Jugend, Schule und Sport der Stadt Kamen.

 

Insgesamt ist festzustellen, dass der Verein vor einigen Jahren deutlich mehr Personal beschäftigt hat als heute. Dies liegt zum einen in den o. g. Gründen, aber auch an der Hellwegschule-Hauptschule. Für die Übermittagsbetreuung im Ganztag dieser Schule hat es zeitweise bis zu 100.000,00 € pro Jahr vom Land gegeben. Mit Schließung dieser Schule ist dieser Bereich selbstverständlich weggefallen.

 

Weiterhin ist festzuhalten, dass der Verein kein Personal beschäftigt, um die "Vereinsführung" zu erledigen. Städt. Personal bei den Zentralen Diensten (Personal) bzw. in der Stadtkasse erledigt die Aufgaben mit. Das dort vorhandene Wissen wird mitgenutzt. Damit kommen die Zuwendungen des Landes usw. vollständig den Schulen in Bergkamen zu gute. Es kann mehr Personal eingestellt werden, wovon wiederum die Schülerinnen und Schüler der Schulen profitieren. Im Aufgabenverteilungsplan für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Schulverwaltung, Weiterbildung und Sport steht beim Amtsleiter, dass er den Vorsitz in dem Verein wahrnimmt und sein Stellvertreter die Aufgabe des Schriftführers im Verein.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

 

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 3 Anlagen

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kray