Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die freiwilligen Zuschüsse der Stadt Bergkamen an die kirchlichenTräger für die in Bergkamen betriebenen Einrichtungen ab dem Kindergartenjahr 2017/2018 bis zum Inkrafttreten der geplanten KiBiz-Reform von 3% auf 6% zu erhöhen.
Sachdarstellung:
Die Jugendhilfe ist
gekennzeichnet durch die Vielfalt von Trägern unterschiedlicher
Wertorientierung und die Vielfalt von Inhalten, Methoden und Arbeitsformen. Die
öffentliche Jugendhilfe soll mit der freien Jugendhilfe zum Wohl junger
Menschen und ihren Familien partnerschaftlich zusammenarbeiten. Soweit
geeignete Einrichtungen von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe
betrieben werden können, soll die öffentliche Jugendhilfe von eigenen Maßnahmen
absehen und die freie Jugendhilfe fördern.
In Bergkamen wurden
diese Grundsätze im Bereich der Kindertageseinrichtungen in der Form
berücksichtigt, dass von 21 Einrichtungen sich 10 Kitas in Trägerschaft der
beiden Kirchen, 8 Kitas in Trägerschaft eines anderen freien Träger und 3 Kitas
in Trägerschaft der Stadt befinden.
Die Trägerschaft
hat Auswirkungen auf die Refinanzierung der Kindertageseinrichtung, da das
„Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern
(Kinderbildungsgesetz-KiBiz)“ bei der Festlegung des Trägeranteils nach der Art
des Trägers unterscheidet.
Gem. § 20 Abs. 1
KiBiz beträgt der Trägeranteil an den Betriebskosten bei kirchlichen Trägern
12%, bei anderen freien Trägern 9% (z.B. AWO, DRK) und bei Elterninitiativen
4%. Kommunale Träger müssen einen Trägeranteil in Höhe von 21 % übernehmen.
Da weder das KiBiz
noch das vorausgehende GTK für die freien Träger eine auskömmliche
Finanzierungsgrundlage darstellte, hat der Rat der Stadt Bergkamen auf Antrag
der beiden kirchlichen Träger bereits 2006 die Übernahme von 3% der
Trägeranteile in Form eines freiwilligen Zuschusses beschlossen.
In mehreren
Gesprächen mit den Städten Kamen, Bergkamen, Unna sowie dem Kreis Unna haben
die kirchlichen Träger nun dargestellt, dass der bisher gewährte freiwillige
Zuschuss nicht mehr auskömmlich ist. Hintergrund ist die immer weniger
auskömmliche Finanzierung von Kindertageseinrichtungen durch die
KiBiz-Pauschalen und die damit verbundene zusätzliche Belastung der
Kirchengemeinden vor Ort. Da auch die KiBiz-Rücklagen zwischenzeitlich
vollständig aufgebraucht sind, sehen sich die kirchlichen Träger nicht mehr in
der Lage, ohne zusätzliche Finanzierungszuschüsse die Kindertagesstätten weiter
zu betreiben.
Zwischen den
kirchlichen Trägern und den beteiligten Kommunen wurde deshalb vereinbart,
vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien, den freiwilligen Zuschuss
der Kommunen zu den Trägeranteilen ab dem Kindergartenjahr 2017/2018 bis zum
Inkrafttreten der geplanten KiBiz-Reform einheitlich auf 6% zu erhöhen.
Im Kindergartenjahr
2016/2017 werden derzeit an die kirchlichen Träger freiwillige Zuschüsse in
Höhe von ca. 117.000,00 € geleistet. Dieser Zuschuss würde sich im Kindergartenjahr 2017/2018
verdoppeln. Im Haushaltsjahr 2017 führt die Erhöhung der freiwilligen Zuschüsse
zu Mehraufwendungen in Höhe von ca. 48.750,00 € (5 Monate). Das Jugendamt wird
versuchen, den finanziellen Mehrbedarf innerhalb des Budgets sicherzustellen.
Die als Alternative
von den kirchlichen Träger benannte Aufgabe der Trägerschaft und die damit
gegebenenfalls notwendig werdende Übernahme der Einrichtungen durch die Stadt
würde hingegen allein bei den Betriebskosten zu Mehraufwendungen in Höhe von
ca. 487.500,00 € jährlich führen. Neben der Kostensteigerung durch den höheren
Trägeranteil im Rahmen der Betriebskosten nach KiBiz wäre für den Betrieb
weiterer Einrichtungen unter kommunaler Trägerschaft auch im Bereich der
Verwaltung zusätzliches Personal für die verwaltungstechnische Abwicklung der
Kitas erforderlich.
Bei einer eventuell
möglichen Übernahme der Einrichtungen durch einen anderen freien Träger kämen
immerhin noch Mehrkosten in Höhe von 253.500,00 € jährlich auf die Stadt
Bergkamen zu, da hier die Trägeranteile gemäß der maßgeblichen JHA-Beschlüsse
komplett übernommen werden müssen.
Zudem wäre mit dem
Ausstieg der kirchlichen Träger die in § 3 Abs. 1 SGB VIII geregelte
Trägervielfalt im Bereich der Kindertagesbetreuung nicht mehr gewährleistet.
Anlage: Anschreiben
des Evangelischen Kirchenkreises Unna vom 20.10.2016
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
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Amtsleiter Harder |
Sichtvermerk StA 20 Marquardt |
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