Betreff
Erhöhung der freiwilligen Betriebskostenzuschüsse an die kirchlichen Träger von Kindertageseinrichtungen
Vorlage
11/0709
Aktenzeichen
hardö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die freiwilligen Zuschüsse der Stadt Bergkamen an die kirchlichenTräger für die in Bergkamen betriebenen Einrichtungen ab dem Kindergartenjahr 2017/2018 bis zum Inkrafttreten der geplanten KiBiz-Reform von 3% auf 6% zu erhöhen.

Sachdarstellung:

 

Die Jugendhilfe ist gekennzeichnet durch die Vielfalt von Trägern unterschiedlicher Wertorientierung und die Vielfalt von Inhalten, Methoden und Arbeitsformen. Die öffentliche Jugendhilfe soll mit der freien Jugendhilfe zum Wohl junger Menschen und ihren Familien partnerschaftlich zusammenarbeiten. Soweit geeignete Einrichtungen von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe betrieben werden können, soll die öffentliche Jugendhilfe von eigenen Maßnahmen absehen und die freie Jugendhilfe fördern.

 

In Bergkamen wurden diese Grundsätze im Bereich der Kindertageseinrichtungen in der Form berücksichtigt, dass von 21 Einrichtungen sich 10 Kitas in Trägerschaft der beiden Kirchen, 8 Kitas in Trägerschaft eines anderen freien Träger und 3 Kitas in Trägerschaft der Stadt befinden.

 

Die Trägerschaft hat Auswirkungen auf die Refinanzierung der Kindertageseinrichtung, da das „Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz-KiBiz)“ bei der Festlegung des Trägeranteils nach der Art des Trägers unterscheidet.

 

Gem. § 20 Abs. 1 KiBiz beträgt der Trägeranteil an den Betriebskosten bei kirchlichen Trägern 12%, bei anderen freien Trägern 9% (z.B. AWO, DRK) und bei Elterninitiativen 4%. Kommunale Träger müssen einen Trägeranteil in Höhe von 21 % übernehmen.

 

Da weder das KiBiz noch das vorausgehende GTK für die freien Träger eine auskömmliche Finanzierungsgrundlage darstellte, hat der Rat der Stadt Bergkamen auf Antrag der beiden kirchlichen Träger bereits 2006 die Übernahme von 3% der Trägeranteile in Form eines freiwilligen Zuschusses beschlossen.

 

In mehreren Gesprächen mit den Städten Kamen, Bergkamen, Unna sowie dem Kreis Unna haben die kirchlichen Träger nun dargestellt, dass der bisher gewährte freiwillige Zuschuss nicht mehr auskömmlich ist. Hintergrund ist die immer weniger auskömmliche Finanzierung von Kindertageseinrichtungen durch die KiBiz-Pauschalen und die damit verbundene zusätzliche Belastung der Kirchengemeinden vor Ort. Da auch die KiBiz-Rücklagen zwischenzeitlich vollständig aufgebraucht sind, sehen sich die kirchlichen Träger nicht mehr in der Lage, ohne zusätzliche Finanzierungszuschüsse die Kindertagesstätten weiter zu betreiben.

 

Zwischen den kirchlichen Trägern und den beteiligten Kommunen wurde deshalb vereinbart, vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien, den freiwilligen Zuschuss der Kommunen zu den Trägeranteilen ab dem Kindergartenjahr 2017/2018 bis zum Inkrafttreten der geplanten KiBiz-Reform einheitlich auf 6% zu erhöhen.

 

Im Kindergartenjahr 2016/2017 werden derzeit an die kirchlichen Träger freiwillige Zuschüsse in Höhe von ca. 117.000,00 € geleistet. Dieser Zuschuss würde  sich im Kindergartenjahr 2017/2018 verdoppeln. Im Haushaltsjahr 2017 führt die Erhöhung der freiwilligen Zuschüsse zu Mehraufwendungen in Höhe von ca. 48.750,00 € (5 Monate). Das Jugendamt wird versuchen, den finanziellen Mehrbedarf innerhalb des Budgets sicherzustellen.

 

Die als Alternative von den kirchlichen Träger benannte Aufgabe der Trägerschaft und die damit gegebenenfalls notwendig werdende Übernahme der Einrichtungen durch die Stadt würde hingegen allein bei den Betriebskosten zu Mehraufwendungen in Höhe von ca. 487.500,00 € jährlich führen. Neben der Kostensteigerung durch den höheren Trägeranteil im Rahmen der Betriebskosten nach KiBiz wäre für den Betrieb weiterer Einrichtungen unter kommunaler Trägerschaft auch im Bereich der Verwaltung zusätzliches Personal für die verwaltungstechnische Abwicklung der Kitas erforderlich.

 

Bei einer eventuell möglichen Übernahme der Einrichtungen durch einen anderen freien Träger kämen immerhin noch Mehrkosten in Höhe von 253.500,00 € jährlich auf die Stadt Bergkamen zu, da hier die Trägeranteile gemäß der maßgeblichen JHA-Beschlüsse komplett übernommen werden müssen.

 

Zudem wäre mit dem Ausstieg der kirchlichen Träger die in § 3 Abs. 1 SGB VIII geregelte Trägervielfalt im Bereich der Kindertagesbetreuung nicht mehr gewährleistet.

 

Anlage: Anschreiben des Evangelischen Kirchenkreises Unna vom 20.10.2016

 

 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Harder

Sichtvermerk StA 20

 

 

 

 

Marquardt