a) Feststellung des Jahresabschlusses 2015
b) Genehmigung des Lageberichtes
c) Behandlung des Jahresergebnisses
d) Entlastung der Betriebsleitung
Beschlussvorschlag:
Zu a) und b)
- Der Jahresabschluss des
EntsorgungsBetriebBergkamen zum 31.12.2015 wird in der vorgelegten Form
festgestellt.
- Der Lagebericht wird
genehmigt.
Zu c)
Aus dem Jahresüberschuss 2015 wird ein Betrag von 304.603,30 € an den städt. Haushalt abgeführt, der Betrag von 17.915,41 € wird einem steuerlichen Rücklagenkonto zugeführt.
Zu d)
Der Rat der Stadt Bergkamen entlastet die Betriebsleitung vorbehaltlos.
Sachdarstellung:
Zu a) und b)
Gemäß § 26 Abs. 1 EigVO hat die Betriebsleitung den Jahresabschluss zusammen mit dem Jahresbericht aufzustellen und unter Angabe des Datums unterschrieben über den Bürgermeister dem Betriebsausschuss vorzulegen.
Der Jahresabschluss ist nach § 106 GO durch die Gemeindeprüfungsanstalt zu prüfen, die sich zur Durchführung eines Wirtschaftsprüfers bedient.
Der Prüfbericht ist entsprechend den Bestimmungen des § 106 Abs. 2 Sätze 6 u. 7 i. V. m.§ 105 Abs. 5 GO dem Rechnungsprüfungsausschuss zuzuleiten und in diesem Gremium zu beraten.
Der Rat stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht unter Einbeziehung der Beratungen im örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss sowie im Betriebsausschuss fest.
Erläuterungen zum Prüfbericht erfolgen durch den Wirtschaftsprüfer.
Zu c):
Wie dem Vortrag von Ernst & Young zu entnehmen ist, führt eine
Vollausschüttung des Jahresüberschusses in Höhe von 322.518,71 € zu einer
Belastung mit Kapitalertragssteuer für den Anteil des Gewinns aus dem Betrieb
gewerblicher Art (BgA) DSD.
Der handelsrechtliche Gewinn des
BgA beträgt 17.915,32 €. Von diesem
Betrag sind 15 % an das Finanzamt abzuführen.
Um die Kapitalertragssteuer zu vermeiden, ist es notwendig den
handelsrechtlichen Gewinn des BgA einem steuerlichen Rücklagenkonto zuzuführen.
Dieser Betrag ist in naher Zukunft für Zwecke innerhalb des BgA zu verwenden.
Die Abführung an den städt. Haushalt verringert sich daher auf
304.603,30 €.
Zu d)
Mit dem Beschluss über den Jahresabschluss soll in der Regel die Entlastung der Betriebsleitung verbunden werden.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Erster Beigeordneter und Betriebsleiter |
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Stv. Betriebsleiter Polplatz |
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