Betreff
Jahresabschluss 2015 des EntsorgungsBetriebBergkamen
a) Feststellung des Jahresabschlusses 2015
b) Genehmigung des Lageberichtes
c) Behandlung des Jahresergebnisses
d) Entlastung der Betriebsleitung
Vorlage
11/0683
Aktenzeichen
70.07
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Zu a) und b)

 

  1. Der Jahresabschluss des EntsorgungsBetriebBergkamen zum 31.12.2015 wird in der vorgelegten Form festgestellt.

  2. Der Lagebericht wird genehmigt.

Zu c)

 

Aus dem Jahresüberschuss 2015 wird ein Betrag von 304.603,30 € an den städt. Haushalt abgeführt, der Betrag von 17.915,41 € wird einem steuerlichen Rücklagenkonto zugeführt.

 

Zu d)

 

Der Rat der Stadt Bergkamen entlastet die Betriebsleitung vorbehaltlos.

Sachdarstellung:

 

Zu a) und b)

 

Gemäß § 26 Abs. 1 EigVO hat die Betriebsleitung den Jahresabschluss zusammen mit dem Jahresbericht aufzustellen und unter Angabe des Datums unterschrieben über den Bürgermeister dem Betriebsausschuss vorzulegen.

 

Der Jahresabschluss ist nach § 106 GO durch die Gemeindeprüfungsanstalt zu prüfen, die sich zur Durchführung eines Wirtschaftsprüfers bedient.

 

Der Prüfbericht ist entsprechend den Bestimmungen des § 106 Abs. 2 Sätze 6 u. 7 i. V. m.§ 105 Abs. 5 GO dem Rechnungsprüfungsausschuss zuzuleiten und in diesem Gremium zu beraten.

 

Der Rat stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht unter Einbeziehung der Beratungen im örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss sowie im Betriebsausschuss fest.

 

Erläuterungen zum Prüfbericht erfolgen durch den Wirtschaftsprüfer.

 

 

 

Zu c):

Wie dem Vortrag von Ernst & Young zu entnehmen ist, führt eine Vollausschüttung des Jahresüberschusses in Höhe von 322.518,71 € zu einer Belastung mit Kapitalertragssteuer für den Anteil des Gewinns aus dem Betrieb gewerblicher Art (BgA) DSD.

Der handelsrechtliche Gewinn  des BgA beträgt 17.915,32 €. Von  diesem Betrag sind 15 % an das Finanzamt abzuführen.

Um die Kapitalertragssteuer zu vermeiden, ist es notwendig den handelsrechtlichen Gewinn des BgA einem steuerlichen Rücklagenkonto zuzuführen. Dieser Betrag ist in naher Zukunft für Zwecke innerhalb des BgA zu verwenden.

Die Abführung an den städt. Haushalt verringert sich daher auf 304.603,30 €.

 

 

Zu d)

 

Mit dem Beschluss über den Jahresabschluss soll in der Regel die Entlastung der Betriebsleitung verbunden werden.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter und Betriebsleiter

 

 

Stv. Betriebsleiter

 

 

 

 

Polplatz