Betreff
Warnung der Bevölkerung im Katastrophenfall
Vorlage
11/0664
Aktenzeichen
38.20 höl
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage und Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Sachdarstellung:

 

I. Warnung der Bevölkerung durch Sirenen

 

Historie und Ist-Zustand

 

Auf Grund der zunehmenden Entspannung des Ost-West-Konflikts im Rahmen des sogenannten „Kalten Krieges“ wurde den Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen Mitte der 70er Jahre freigestellt, die vorhandenen Katastrophenschutzsirenen zur Warnung der Bevölkerung abzurüsten oder für zivile Zwecke in eigener Regie und Kostenträgerschaft weiter zu betreiben.

 

Abhängig von der Größe der Kommune und der damit verbundenen Anzahl der Sirenen kam es daraufhin zu unterschiedlichen Entscheidungen im Umgang mit der Situation. Einige Kommunen wie z. B. die Stadt Lünen mit 50 vorhandenen Sirenen veranlassten auf Grund der laufenden Kosten durch erforderliche Wartungsverträge den Rückbau der Sirenenanlagen, da sich ein Erhalt für zivile Zwecke nicht mehr zwingend ergab, denn die Alarmierung von Kräften des Rettungsdienstes und des Feuerschutzes kann mittlerweile flächendeckend über Meldeempfänger oder mittels Handyalarmierung sichergestellt werden.

 

Im Gegensatz zur Stadt Lünen entschied sich die Stadt Bergkamen zur damaligen Zeit, die 18 vorhandenen Sirenenanlagen weiter durch Wartungsverträge pflegen und instand halten zu lassen, um damit ein zweites verlässliches Alarmierungssystem für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Bergkamen vorzuhalten. Lediglich einzelne Standorte wurden aufgegeben, bei denen die jeweilige Sirene auf Grund eines Defekts einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitt und sich dadurch zu hohe Kosten für die Reparatur zur Erhaltung des Sirenenstandortes ergeben hätten.

 

Diese Praxis führte dann im Laufe der Jahre dazu, dass Lücken bei der flächendeckenden Beschallung der Stadtteile entstanden sind. Darüber hinaus trug die Erschließung neuer Wohngebiete und die Erweiterung bestehender Gewerbegebiete im Stadtgebiet zur Lückenbildung bei.

 

 

Konzept des Landes NRW

 

Auf Grund der in den vergangenen Jahren verstärkt auftretenden und auch immer heftiger werdenden Naturkatastrophen wie Sturmschäden, Überflutungen oder Schneefälle, die bei Eintritt erhebliche Eingriffe in das tägliche Leben und auch Gefahren für die Sicherheit der Bevölkerung mit sich brachten, hat sich das Land NRW dazu entschieden, die Rahmenbedingungen für den Wiederaufbau eines funktionierenden und flächendeckenden Alarmierungssystems zur Warnung der Bevölkerung mittels Sirene zu schaffen. Dies soll letztlich dazu dienen, dass jeder Bürger/jede Bürgerin über die akute Gefahrenlage schneller informiert wird und Sofort-Maßnahmen für die Gefahrenabwehr oder vorbereitende Maßnahmen für die eintretende Gefahr zur Sicherung der eigenen Person, der Familienmitglieder oder anderer Personen ergreifen kann. Im Falle einer Katastrophenschutzwarnung sollen dann die Sirenen in dem jeweils betroffenen Gebiet durch die zuständige Leitstelle aktiviert werden und den Signalton, der für „Warnungen bei Gefahr“ hinterlegt ist, ertönen lassen.

 

Mit Schreiben vom 30.06.2013 wurden die Kommunen durch das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW (MIKS NRW) darüber informiert, dass das Land Nordrhein-Westfalen die Kommunen mittels Landeszuweisungen unterstützen will, ein Warnsystem für die Bevölkerung aufzubauen, zu ergänzen und letztlich funktionsfähig vorzuhalten.

 

Zur Klärung der Versorgungssituation vor Ort nutzte die Stadt Bergkamen die Expertise einer Fachfirma, die bereits die Wartung und Betreuung sämtlicher installierter Sirenen in Bergkamen wahrnimmt. Das Unternehmen erstellte basierend auf dem Sirenenbestand der Siedlungsschwerpunkte in Bergkamen (Stand 30.06.2015) ein Beschallungsgutachten (Anlagen 1-2). Dieses zeigt auf, in welchen Bereichen Bergkamens die Beschallung nicht in der für die Warnung der Bevölkerung vorgeschriebenen Lautstärke wahrgenommen werden kann.

 

 

Ausbau zu einer flächendeckenden Versorgung in Bergkamen

 

Um die aufgezeigten Missstände auszugleichen, sind von Seiten der Stadtverwaltung Überlegungen angestellt worden, die dann mit der Fachfirma beraten wurden und in ein Beschallungskonzept mündeten, welches derzeit umgesetzt wird.

 

Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit wurde immer dann auf die Errichtung neuer Sirenenstandorte verzichtet, wenn durch den Austausch von alten Sirenen durch neue, leistungsstärkere Sirenen ein größerer und ausreichender Beschallungsbereich abgedeckt werden konnte.

 

Im Ortsteil Mitte konnte durch den Einsatz von stärkeren Sirenen bei einzelnen neuen Standorten eine größere Abdeckung erreicht und damit die Aufstellung weiterer, ursprünglich vorgesehener Sirenen vermieden werden. Hierbei erfuhr die Stadt die Unterstützung der Fa. Bayer AG, welche die Kosten für die Anschaffung und Installation einer leistungsstarken Sirene auf einem der alten Kolonie Bergkamen zugewandten Gebäude auf dem Werksgelände übernahm.

 

Im Siedlungsschwerpunkt I (SSP I,Mitte, Overberge und Weddinghofen) konnte durch den Austausch der alten Tellersirenen des Typs E57 gegen die leistungsstärkere Hornsirene HES 600 auf der Schillerschule und der Neuinstallation einer Hornsirene auf der Realschule an der Hochstr. auf die Neuinstallation einer weiteren Sirene auf dem Treffpunkt in der Lessingstr. verzichtet werden.

 

Im SSP II (Oberaden und Heil) wurde durch die Neuinstallation einer Hornsirene auf dem Dach der Preinschule und den Austausch der alten E57 Tellersirene gegen eine HES 600 Hornsirene auf dem Hochhaus Im Sundern 10 der Aufbau einer wesentlich teureren Mastanlage im Bereich der Rotherbachstr. abgewendet. Trotzdem kann mit dieser Konzeption der Bereich der zukünftigen Wasserstadt Aden mit abgedeckt werden.

 

Im SSP III (Rünthe) mussten zwei Standorte neu eingerichtet werden, um die erforderliche Beschallungsstärke zu erreichen. Im Bereich Rünthe-West handelt es sich um eine Wiedererrichtung, da dort ein Standort vor Jahren nicht erneuert worden war. Im Gewerbegebiet in Rünthe-Ost handelt es sich um eine Neuerrichtung, da sich das Gewerbegebiet so entwickelt hat, dass eine Alarmierung durch die vorhandene Sirene auf der Rünther Str. nicht mehr ausreicht.

 

Diese Neuerrichtung wird als letzte Maßnahme bis Ende des Jahres abgeschlossen sein, sodass die Vorgaben der Landesregierung in Hinsicht auf die flächendeckende Versorgung mit einem System zur Warnung der Bevölkerung im Katastrophenfall durch Sirenen voll erfüllt werden.

 

Übersicht nach Ausbau des Sirenennetzes  - Anlagen 3-4 -

 

 

Finanzierung

 

Die Finanzierung der Maßnahme zur Vervollständigung des flächendeckenden Alarmierungssystems durch Sirenen in Bergkamen erfolgt durch eine Landeszuweisung in Höhe von 21.147,32 € und die für das Haushaltsjahr 2016 bereitgestellten Eigenmittel der Stadt Bergkamen in Höhe von 23.000,00 €.

 

 

 

II. Weitere Elemente zur Warnung der Bevölkerung im Katastrophenfall

 

 

Während die Rettungsleitstelle des Kreises Unna derzeit als Leitstellentechnik die digitale Alarmierung einsetzt, um zum einen die Meldeempfänger der Feuerwehren und zum anderen die Sirenen im Kreisgebiet anzusteuern, ist perspektivisch eine Umstellung auf das Modulare Warnsystem (MoWaS) geplant, welches Bund und Länder gemeinsam entwickelt haben und welches seit dem 01.07.2013 sukzessive eingeführt wird. Mit MoWaS erfüllt der Bund seinen gesetzlichen Auftrag zur Warnung der Bevölkerung nach § 6 Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG). Neben dem Bund können auch Länder und Kommunen Warnmeldungen in eigener Zuständigkeit über MoWaS verbreiten.

 

Durch das Modulare Warnsystem kann eine im Bevölkerungsschutz verantwortliche Person unmittelbar alle in ihrem Verantwortungsbereich vorhandenen Alarmierungs- und Warnsysteme zeitgleich auslösen.

 

Funktionalität des Modularen Warnsystems (MoWaS) (Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe)  - Anlage 5 -

 

MoWaS gliedert sich in die drei Bereiche Auslösung, Übertragungsweg und Endgeräte:

 

  • Der Bereich Auslösung umfasst die Sende- und Empfangssysteme in den Lagezentren und Leitstellen von Bund und Ländern vor Ort.
  • Danach beginnt der Übertragungsweg. Er umfasst alle Komponenten von der Auslösung bis zu den Multiplikatoren bzw. den Steuersystemen der Endgeräte.
  • Im Bereich Endgeräte sind alle Geräte erfasst, die unmittelbar dem Bürger/der Bürgerin als Endnutzer zur Verfügung stehen. Dies beinhaltet z. B. die Radio- und Fernsehempfänger in der Bevölkerung.

 

In Deutschland sind bereits über 160 Rundfunkanbieter, ein Pagingbetreiber, ein Internetprovider und die Deutsche Bahn AG integriert.

 

MoWaS bildet den technischen Ausgangspunkt für die Warn-App NINA (Notfall-Informations- und Nachrichten App des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe). Diese kostenlose Warn-App, die auf jedes gängige Smartphone geladen und nach einer einmaligen Registrierung genutzt werden kann, ist in Nordrhein-Westfalen besonders verbreitet und die Nutzung dieser Warn-App soll nach der flächendeckenden Installierung von MoWaS in NRW deutlich ausgebaut werden.

 

Die Warn-App Katwarn, die insbesondere im Zusammenhang mit dem Amoklauf in München am 22.07.2016 bekannt wurde, ist ein kommerzielles Produkt und derzeit überwiegend in Bayern und Baden-Württemberg verbreitet. Die Landesregierung in NRW spricht sich hingegen deutlich für den Einsatz der Warn-App NINA in NRW aus, da der Hersteller von Katwarn den bei seinem System angeschlossenen Kommunen erhebliche Installations-, Wartungs- und Schulungskosten in Rechnung stellt.

 

Die Anbindung der Rettungsleitstelle des Kreises Unna an MoWaS erfolgt derzeit. Sobald MoWaS im Kreis Unna betriebsbereit ist, soll in einem ersten Schritt die Einspeisung von Informationen in die Warn-App NINA realisiert werden. Zu einem späteren Zeitpunkt ist auch die Einrichtung einer Schnittstelle für die Sirenentechnik geplant. Über eine darüber hinausgehende Anbindung weiterer Endgeräte oder Anwendungen entscheidet der Kreis Unna zu gegebener Zeit.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. Anlagen 1-5

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Busch

 

 

Amtsleiterin

 

 

 

 

Höchst

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Brüggenthies