Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss nimmt den Gewässerschutzbericht 2015 des SEB zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Der Gewässerschutzbeauftragte ist der kommunale Betriebsbeauftragte für
das gesamte städtische Entwässerungssystem. Seine Aufgaben sind im
Wasserhaushaltsgesetz geregelt. Er berät und überwacht den kommunalen Betreiber
der Entwässerungsanlagen.
Zum
Gewässerschutz zählen Maßnahmen zum Schutz des Oberflächenwassers wie z. B.
Flüsse, Seen, Bäche, Teiche und des Grundwassers. Nachhaltige Einwirkungen und
Verschmutzungen wie auch die übermäßige Entnahme von Grundwasser sind zu
vermeiden. Gesetzliche Grundlagen hierfür sind das Wasserhaushaltsgesetz des
Bundes, das Landeswassergesetz und die örtliche Entwässerungssatzung.
Zu den
Schutzmaßnahmen im Gewässerschutz für die Stadt Bergkamen, die nicht in einem
Wasserschutzgebiet liegt, gehören der ordnungsgemäße Betrieb einer Kanalisation
mit all ihren Sonderbauwerken wie Rückhaltebecken, Pumpstationen und
Druckrohrleitungen. Aufgrund des ehemaligen Steinkohlebergbaus hat sich
Bergkamen entwässerungstechnisch zu einem Poldergebiet entwickelt. Nur mit
einem erheblich technischen Aufwand wird die Entwässerungs- und Überflutungssicherheit für die Stadt
Bergkamen sichergestellt.
Wasserhaushaltsgesetz
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bildet den Hauptteil des deutschen
Wasserrechts.
Es ist in der Fassung vom 31. Juli 2009 ein Gesetz in der
konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Das WHG enthält Bestimmungen
über den Schutz und die Nutzung von Oberflächengewässer und des Grundwassers,
außerdem Vorschriften über den Ausbau von Gewässern und die
wasserwirtschaftliche Planung sowie den Hochwasserschutz.
Ferner ist im Abschnitt 4 in den §§ 64 bis 66 des Wasserhaushaltsgesetz
vom 31. Juli 2009, zuletzt durch Art. 4
Absatz 76 des Gesetzes vom 07. August
2013 geändert, die Bestellung, Aufgaben und anwendbare Vorschriften zum
Gewässerschutzbeauftragten geregelt.
Ein Gewässerschutzbeauftragter oder Betriebsbeauftragter für
Gewässerschutz ist nach dem deutschen Wasserhaushaltsgesetz (WHG) von jedem
Gewässerbenutzer zu bestellen, der an einem Tag mehr als 750 Kubikmeter
Abwasser einleiten darf.
Die zuständige Behörde kann zudem auch in anderen Fällen die Ernennung
eines Gewässerschutzbeauftragten anordnen.
Der Gewässerschutzbeauftragte berät den Gewässerbenutzer und die
Betriebsangehörigen in Angelegenheiten, die für den Gewässerschutz bedeutsam
sein können. Seine Rechte und Pflichten sind in §§ 64 bis 66 WHG bestimmt. Die
zuständige Behörde kann im Einzelfall die im WHG genannten Aufgaben
konkretisieren, erweitern oder einschränken.
Umsetzung
Für die
Stadt Bergkamen bewirtschaftet der Stadtbetrieb Entwässerung Bergkamen rd. 220
km Abwasserkanäle (Schmutz-, Regen,- Mischwasser- und Drückrohrleitungen). Eine
Vielzahl an Vorflutern und Gräben, Pumpwerke für Schmutz,- und Regenwasser mit
Rückhaltungen und Sonderbauwerke, die
dafür zuständig sind, dass eine geordnetes Entwässerungssystem existiert,
werden in Amtshilfe für das Tiefbauamt und mit Unterstützung der Ruhrkohle AG
betrieben. Dieses Entwässerungssystem dient nicht zuletzt der Hygiene und dem
Hochwasserschutz.
Zur
Erhaltung und zur Verbesserung der städtischen Entwässerungseinrichtung sind
alle baulichen Maßnahmen im Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) der Stadt
Bergkamen dargestellt. Neben der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO
Abw) bildet das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) die Grundlage zum
Wirtschaftsplan des Stadtbetrieb Entwässerung Bergkamen hinsichtlich Funktions-
und Leistungsfähigkeit.
Mit
Genehmigungen und Erlaubnissen der Aufsichtsbehörden (UWB Kreis Unna und Bezirksregierung
Arnsberg) werden Oberflächenwässer von Straßen- und befestigten
Grundstücksflächen in Gewässer eingeleitet. Schmutz,- und Mischwasser aus der
Kanalisation den Kläranlagen des Lippeverbandes in Werne und Lünen
zugeführt.
Detaillierte
Auflistungen der Anlagen und der Aktivitäten (Instandhaltung, Erneuerung etc.)
des städtischen Abwassersystems finden
sich unter anderem im Lagebericht des Stadtbetriebs Entwässerung Bergkamen wieder. Aus diesem Grund wird an dieser
Stelle auf eine erneute Aufzählung der Daten und Fakten verzichtet.
Art, Umfang
und Kosten für Investitionen für Erneuerung, Instandhaltung, Unterhaltung und
Beratung zu wasserwirtschaftlichen Maßnahmen sind den Gremien
(Betriebsausschuss, Rat) der Stadt Bergkamen durch entsprechende Vorlagen und
Berichte des Stadtbetriebs Entwässerung Bergkamen zur Kenntnis gebracht.
Hierbei wird Wert auf Synergieeffekte mit betroffenen Institutionen wie z. B.
Versorgungsunternehmen oder Straßenbaulastträger wert gelegt.
Als Nachweis
der gesetzeskonformen Überwachung der
städtischen Entwässerungseinrichtungen ist am 21.07.2014 der
Überwachungsbericht nach SüwVO Abw (Selbstüberwachungsverordnung Abwasser), den Aufsichtsbehörden zur Kenntnis
gebracht worden. Dieser Bericht ist als Anlage beigefügt.
Als größte
Sanierungsmaßnahme der städtischen Kanalisation ist in den kommenden Jahren die
Sanierung der Kanäle in Oberaden West zu nennen. Diese Sanierung findet
hauptsächlich in geschlossener Bauweise statt. Das planende Ingenieurbüro hat
die Maßnahme dem Ausschuss am 08.06.2016 bereits ausführlich vorgestellt.
Vorfluter
Ein
wesentlicher Bestandteil der Entwässerungseinrichtungen sind
Straßenseitengräben und Vorfluter. Diese nehmen das Regenwasser von Oberflächen
und Drängewässer aus Feldflächen und dergleichen auf. Bei einem Regenereignis
führen sie das Oberflächenwasser zum Teil über Düker, Pumpstationen und
Regenwasserkanäle bis zur Seseke / Lippe ab. Nicht zuletzt durch bergbauliche
Einflüsse und natürlicher Verkrautung müssen die Vorfluter regelmäßig durch
Unterhaltungsmaßnahmen ihre Funktion erhalten. Aus diesem Grund findet mit der
Unteren Wasserbehörde Kreis Unna, der Landschaftsbehörde Kreis Unna, RAG, den
Umweltverbänden, der Politik und den interessierten Gewässeranliegern und
Bürgern der Stadt Bergkamen die jährliche Gewässerschau statt. In der Regel
werden den Gewässern gute Zustände bescheinigt. Das Protokoll der letzten
Gewässerschau ist ebenfalls diesem Bericht angehängt.
Nunmehr soll in absehbarer
Zeit das Projekt Kuhbach – Oberlauf, welches den Gremien ebenfalls in der
Ausschusssitzung am 08.06.2016 vorgestellt wurde, umgesetzt werden. Diese
Maßnahme ist der letzte Teil der Baumaßnahme
„Gesamtkonzept Kuhbach“, die durch den Lippeverband vor rd. 20 Jahren
begonnen wurde.
Allgemeines
Die vom Gesetzgeber
vorgegebenen Kontrollmechanismen sowie zusätzliche Einrichtungen, hier die
Rufbereitschaft der Stadt Bergkamen und des SEB, dem Risikomanagement des SEB,
den Feuerwehren sowie die Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden, dem
Lippeverband und der RAG, bilden ein Gesamtpaket. Dieses Zusammenspiel ermöglicht ein größtmögliches
Maß an Sicherheit für das Entwässerungssystem der Stadt Bergkamen, um Schäden
an Gewässern und dem Grundwasser fernzuhalten. Havarien durch Fehleinleitungen,
Verschmutzungen durch Dritte oder höhere Gewalt lassen sich nie ganz
ausschließen. Dank der guten Vernetzung aller Beteiligten sind bisher auch
solche Notfälle beherrschbar geblieben.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Erster Beigeordneter u. Betriebsleiter |
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Gewässerschutzbeauftragter Strüwer |
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