Beschlussvorschlag:
Die Mitglieder des Ausschusses für Schule, Sport und Weiterbildung nehmen die Vorlage, Drucksache Nr. 11/0601, zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Übergänge auf
weiterführende Schulen zum Schuljahr 2016/17
1. Ausgangssituation
Im Schuljahr 2015/16 besuchen 419 Schülerinnen und Schüler die 4. Klassen der 7 Bergkamener Grundschulen bzw. 1 Kind den 4. Jahrgang der Albert-Schweitzer-Förderschule und werden zu Beginn des Schuljahres 2016/17 auf eine weiterführende Schule wechseln. Im Vorjahr waren es 432 Schülerinnen und Schüler; laut der vorliegenden Statistik wird sich die Zahl in den nächsten Jahren wie folgt entwickeln:
Schuljahr |
Übergänge auf weiterführende Schulen |
2016/17 |
419 |
2017/18 |
411 |
2018/19 |
471 |
2019/20 |
401 |
2020/21 |
374 |
2021/22 |
403 |
Das Anmeldeverfahren zu den weiterführenden Schulen wird durch die Verwaltungsvorschriften zu § 1 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I geregelt. Durch Erlass hat das Schulministerium NRW bestimmt, dass die Anmeldungen bis zum 11.03.2016 abgeschlossen sein mussten.
Die Schulen haben sich auf eine Anmeldewoche in der Zeit von Samstag, 13.02., bis Freitag, 19.02.2016, geeinigt.
Durch die Aushändigung eines Anmeldescheins an die Eltern aller Viertklässler, auf dem auch die Empfehlung der Grundschule vermerkt ist, wird verhindert, dass ein Kind gleichzeitig an mehreren Schulen angemeldet werden kann. Wird das Kind an einer weiterführenden Schule angenommen, erhalten die Erziehungsberechtigten eine Durchschrift des Aufnahmescheines mit dem Aufnahmevermerk. Im Fall einer Abweisung erhalten die Eltern den Anmeldeschein zurück und können ihn an einer anderen weiterführenden Schule erneut vorlegen. Der Schulträger erhält eine Durchschrift und kann so die Einhaltung der Schulpflicht der Viertklässler überprüfen. Über die Aufnahme an einer Schule entscheidet gemäß § 46 Abs. 1 Schulgesetz NRW die Schulleiterin oder der Schulleiter.
Unter den insgesamt 419 Viertklässlern befinden sich 30 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Rahmen des Gemeinsamen Lernens (GL). Hiervon werden 29 Schüler/-innen eine weiterführende Schule in Bergkamen besuchen. Das Kind des akt. 4. Jahrgangs der Albert-Schweitzer-Förderschule ist hierin enthalten. Die beiden Realschulen werden je 7 Kinder aufnehmen, das Städt. Gymnasium 7 und die Willy-Brandt-Gesamtschule 8. Ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird ab Sommer eine LWL-Förderschule besuchen. Die betreffenden Kinder wurden verschiedentlich durch das Schulamt des Kreises auf die Bergkamener Schulen verteilt. Von diesem Verfahren wurde der Schulträger ausdrücklich ausgeschlossen. Die Willy-Brandt-Gesamtschule nimmt zusätzlich 5 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf aus Nachbarstädten auf.
Zu den Empfehlungen der Bergkamener Grundschulen siehe Anlage 1.
2. Anmeldezahlen
a) Realschulen
An den zwei Bergkamener Realschulen sieht die Klassenbildung wie folgt aus:
Freiherr-vom-Stein-Realschule:
Es wurden 56 Bergkamener Viertklässler angemeldet. Zusammen mit den 7 GL-Kindern ergibt dies 63 Schülerinnen und Schüler. Es könnten inklusive möglicher
Wiederholer/-innen drei Klassen gebildet werden.
Realschule
Oberaden:
Es wurden 68 Viertklässler, davon 2 auswärtige Schüler/-innen angemeldet. Zusammen mit den 7 GL-Kindern ergibt dies 75 Schülerinnen und Schüler. Es werden drei Klassen gebildet.
Die Empfehlungen der Grundschulen für die künftigen Fünftklässler an den Realschulen sehen wie folgt aus:
Empfehlungen der Fünftklässler der Realschulen
2015/16 |
||||
|
Frh.-v.-Stein-Realschule |
Realschule Oberaden |
||
Hauptschule |
1 |
1,78 % |
8 |
11,76 % |
Hauptschule/Realschule eingeschränkt |
12 |
21,42 % |
6 |
8,82 % |
Realschule |
30 |
53,57 % |
42 |
61,76 % |
Realschule/Gymnasium eingeschränkt |
10 |
17,85 % |
9 |
13,23 % |
Gymnasium |
3 |
5,35 % |
3 |
4,41 % |
Summe |
56 |
100 % |
68 |
100 % |
Die Empfehlungen gelten in jedem Fall auch für die Schulform "Gesamtschule" und "Sekundarschule". Die Schüler/-innen des Gemeinsamen Lernens haben keine Empfehlungen erhalten. Dies ist dort auch nicht vorgesehen.
b) Städtisches Gymnasium
Im kommenden Schuljahr haben sich 78 Kinder am Städtischen Gymnasium Bergkamen angemeldet. 2 dieser Anmeldungen stammen aus den Nachbarstädten. Zuzüglich der 7 Kinder, die am Gemeinsamen Lernen teilnehmen, beträgt die Zahl der Fünftklässler zum Schuljahr 2016/17 somit 85. Das Gymnasium wird vier Klassen bilden. Im Vorjahr waren es vier Klassen mit 117 angemeldeten Schülerinnen und Schülern.
Die Schüler/-innen mit den 80 Gymnasialempfehlungen ohne Einschränkung, die von den Bergkamener Grundschulen ausgesprochen wurden, haben sich an folgenden Schulen angemeldet:
Gymnasium Bergkamen: 35 Schüler/-innen
Realschule Oberaden: 3 Schüler/-innen
Freiherr-vom-Stein-Realschule: 3 Schüler/-innen
Willy-Brandt-Gesamtschule: 2 Schüler/-innen
Auswärtiges Gymnasium: 37 Schüler/-innen
ges.: 80 Schüler/-innen
c) Willy-Brandt-Gesamtschule
Die Willy-Brandt-Gesamtschule hat 117 Anmeldungen zu verzeichnen. Dazu kommen 13 Schüler/-innen im Gemeinsamen Lernen. Davon stammen 5 nicht aus Bergkamen und nicht aus der Albert-Schweitzer-Förderschule. Es werden fünf Klassen gebildet.
Die angemeldeten Schülerinnen und Schüler am Städtischen Gymnasium und an der Willy-Brandt-Gesamtschule haben folgende Empfehlungen.
Empfehlungen der Fünftklässler
Gymnasium/Gesamtschule 2016/17 |
||||
|
Städt. Gymnasium |
Willy-Brandt-Gesamtschule |
||
Hauptschule |
0 |
0,00 % |
72 |
61,53 % |
Hauptschule/Realschule eingeschränkt |
0 |
0,00 % |
15 |
12,83 % |
Realschule |
12 |
15,40 % |
16 |
13,64 % |
Realschule/Gymnasium eingeschränkt |
29 |
37,20 % |
12 |
10,30 % |
Gymnasium |
37 |
47,40 % |
2 |
1,70 % |
Summe |
78 |
100 % |
117 |
100 % |
d) Ein- und Auspendler
Den 13 auswärtigen Schülerinnen und Schülern, die eine Bergkamener Schule besuchen werden, stehen 75 Viertklässler gegenüber, die sich für eine Schule in einer Nachbargemeinde entschieden haben.
Die Einpendler werden folgende Schulen besuchen:
Realschule Oberaden: 2 Schüler/-innen
Willy-Brandt-Gesamtschule: 9 Schüler/-innen
Städt. Gymnasium 2 Schüler/-innen
Die 75 Auspendler haben sich an folgenden Schulen angemeldet:
Werne
Sekundarschule: 17 Schüler/-innen
Anne-Frank-Gymnasium: 16 Schüler/-innen
Christophorus-Gymnasium: 11 Schüler/-innen
Kamen
Hauptschule: 2 Schüler/-innen
Gymnasium: 8 Schüler/-innen
Gesamtschule: 10 Schüler/-innen
Lünen
Geschwister-Scholl-
Gesamtschule: 4 Schüler/-innen
Hauptschule: 1 Schüler/-in
Ludwig-Uhland-
Realschule: 1 Schüler/-in
Sonstige
Realschule Bönen: 1 Schüler/-in
Ernst –Barlach-Gymn. Unna: 1 Schüler/-in
LWL-Förderschule: 1 Schüler/-in
Th.-Heuss-Gymn. Waltrop: 1 Schüler/-in
Landschlossschulheim Heessen: 1 Schüler/-in
Laut Urteil des OVG Münster vom 21.02.2013 darf eine Schule die Aufnahme von Schülern nicht deshalb ablehnen, weil sie in einer anderen Stadt wohnen. Die Zugehörigkeit zu einer Gemeinde darf daher bei einem Anmeldeüberhang nicht das alleinige Ablehnungskriterium sein.
Zum 21.04.16 waren von 419 Viertklässlern/-innen der Bergkamener Grundschulen somit 415 an einer weiterführenden Schule gemeldet. Hinsichtlich 4 Kindern wurden die Erziehungsberechtigten durch das Schulverwaltungsamt schriftlich aufgefordert, die Anmeldungen zu weiterführenden Schulen noch nachzuweisen.
Von den 419 Viertklässlern der Bergkamener Grundschulen wurden somit 311mit Empfehlungen an den hiesigen weiterführenden Schulen angemeldet. Hinzu kommen 75 auspendelnde Schülerinnen und Schüler und 29 Schüler/-innen im gemeinsamen Lernen. 4 Meldungen standen am 21.04.16 noch aus.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
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Amtsleiter Kray |
Sachbearbeiter Bläsing |
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