Betreff
Übergang auf weiterführende Schulen - Schuljahr 2016/17
Vorlage
11/0601
Aktenzeichen
blä-dö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Schule, Sport und Weiterbildung nehmen die Vorlage, Drucksache Nr. 11/0601, zur Kenntnis.

 

 

 

Sachdarstellung:

 

Übergänge auf weiterführende Schulen zum Schuljahr 2016/17

 

 

1.    Ausgangssituation

 

Im Schuljahr 2015/16 besuchen 419 Schülerinnen und Schüler die 4. Klassen der 7 Bergkamener Grundschulen bzw. 1 Kind den 4. Jahrgang der Albert-Schweitzer-Förderschule und werden zu Beginn des Schuljahres 2016/17 auf eine weiterführende Schule wechseln. Im Vorjahr waren es 432 Schülerinnen und Schüler; laut der vorliegenden Statistik wird sich die Zahl in den nächsten Jahren wie folgt entwickeln:

 

 

Schuljahr

 

 

Übergänge auf weiterführende Schulen

 

2016/17

419

2017/18

411

2018/19

471

2019/20

401

2020/21

374

2021/22

403

 

Das Anmeldeverfahren zu den weiterführenden Schulen wird durch die Verwaltungsvorschriften zu § 1 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I geregelt. Durch Erlass hat das Schulministerium NRW bestimmt, dass die Anmeldungen bis zum 11.03.2016 abgeschlossen sein mussten.

 

Die Schulen haben sich auf eine Anmeldewoche in der Zeit von Samstag, 13.02., bis Freitag, 19.02.2016, geeinigt.

 

Durch die Aushändigung eines Anmeldescheins an die Eltern aller Viertklässler, auf dem auch die Empfehlung der Grundschule vermerkt ist, wird verhindert, dass ein Kind gleichzeitig an mehreren Schulen angemeldet werden kann. Wird das Kind an einer weiterführenden Schule angenommen, erhalten die Erziehungsberechtigten eine Durchschrift des Aufnahmescheines mit dem Aufnahmevermerk. Im Fall einer Abweisung erhalten die Eltern den Anmeldeschein zurück und können ihn an einer anderen weiterführenden Schule erneut vorlegen. Der Schulträger erhält eine Durchschrift und kann so die Einhaltung der Schulpflicht der Viertklässler überprüfen. Über die Aufnahme an einer Schule entscheidet gemäß § 46 Abs. 1 Schulgesetz NRW die Schulleiterin oder der Schulleiter.

 

Unter den insgesamt 419 Viertklässlern befinden sich 30 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Rahmen des Gemeinsamen Lernens (GL). Hiervon werden 29 Schüler/-innen eine weiterführende Schule in Bergkamen besuchen. Das Kind des akt. 4. Jahrgangs der Albert-Schweitzer-Förderschule ist hierin enthalten. Die beiden Realschulen werden je 7 Kinder  aufnehmen, das Städt. Gymnasium 7 und die Willy-Brandt-Gesamtschule 8. Ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird ab Sommer eine LWL-Förderschule besuchen. Die betreffenden Kinder wurden verschiedentlich durch das Schulamt des Kreises auf die Bergkamener Schulen verteilt. Von diesem Verfahren wurde der Schulträger ausdrücklich ausgeschlossen. Die Willy-Brandt-Gesamtschule nimmt zusätzlich 5 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf aus Nachbarstädten auf.

Zu den Empfehlungen der Bergkamener Grundschulen siehe Anlage 1.

 

 

2.    Anmeldezahlen

      

       a) Realschulen

 

       An den zwei Bergkamener Realschulen sieht die Klassenbildung wie folgt aus:

 

       Freiherr-vom-Stein-Realschule:

Es wurden 56 Bergkamener  Viertklässler angemeldet. Zusammen mit den 7 GL-Kindern ergibt dies 63 Schülerinnen und Schüler. Es könnten inklusive möglicher

Wiederholer/-innen drei Klassen gebildet werden.

 

Realschule Oberaden:

Es wurden 68 Viertklässler, davon 2 auswärtige Schüler/-innen angemeldet. Zusammen mit den 7 GL-Kindern ergibt dies 75 Schülerinnen und Schüler. Es werden drei Klassen gebildet.

 

Die Empfehlungen der Grundschulen für die künftigen Fünftklässler an den Realschulen sehen wie folgt aus:

 

 

Empfehlungen der Fünftklässler der Realschulen 2015/16

 

Frh.-v.-Stein-Realschule

Realschule Oberaden

Hauptschule

1

 1,78 %

8

11,76 %

Hauptschule/Realschule eingeschränkt

12

21,42 %

6

  8,82 %

Realschule

30

53,57 %

42

61,76 %

Realschule/Gymnasium eingeschränkt

10

17,85 %

9

 13,23 %

Gymnasium

3

  5,35 %

3

  4,41 %

Summe

56

    100 %

68

 100 %

 

 

Die Empfehlungen gelten in jedem Fall auch für die Schulform "Gesamtschule" und "Sekundarschule". Die Schüler/-innen des Gemeinsamen Lernens haben keine Empfehlungen erhalten. Dies ist dort auch nicht vorgesehen.

 

 

b) Städtisches Gymnasium

 

Im kommenden Schuljahr haben sich 78 Kinder am Städtischen Gymnasium Bergkamen angemeldet. 2 dieser Anmeldungen stammen aus den Nachbarstädten. Zuzüglich der 7 Kinder, die am Gemeinsamen Lernen teilnehmen, beträgt die Zahl der Fünftklässler zum Schuljahr 2016/17 somit 85. Das Gymnasium wird vier Klassen bilden. Im Vorjahr waren es vier Klassen mit 117 angemeldeten Schülerinnen und Schülern.

 

 

 

Die Schüler/-innen mit den 80 Gymnasialempfehlungen ohne Einschränkung, die von den Bergkamener Grundschulen ausgesprochen wurden, haben sich an folgenden Schulen angemeldet:

 

Gymnasium Bergkamen:              35 Schüler/-innen

Realschule Oberaden:                    3 Schüler/-innen

Freiherr-vom-Stein-Realschule:      3 Schüler/-innen

Willy-Brandt-Gesamtschule:           2 Schüler/-innen

Auswärtiges Gymnasium:             37 Schüler/-innen

                                  ges.:            80 Schüler/-innen

 

 

c) Willy-Brandt-Gesamtschule

 

Die Willy-Brandt-Gesamtschule hat 117 Anmeldungen zu verzeichnen. Dazu kommen 13 Schüler/-innen im Gemeinsamen Lernen. Davon stammen 5 nicht aus Bergkamen und nicht aus der Albert-Schweitzer-Förderschule. Es werden fünf Klassen gebildet.

 

Die angemeldeten Schülerinnen und Schüler am Städtischen Gymnasium und an der Willy-Brandt-Gesamtschule haben folgende Empfehlungen.

 

 

Empfehlungen der Fünftklässler Gymnasium/Gesamtschule 2016/17

 

Städt. Gymnasium

Willy-Brandt-Gesamtschule

Hauptschule

0

0,00 %

72

61,53 %

Hauptschule/Realschule eingeschränkt

0

0,00 %

15

12,83 %

Realschule

12

15,40 %

16

13,64 %

Realschule/Gymnasium eingeschränkt

29

37,20 %

12

10,30 %

Gymnasium

37

47,40 %

2

 1,70 %

Summe

78

100 %

117

100 %

 

 

d) Ein- und Auspendler

 

Den 13 auswärtigen Schülerinnen und Schülern, die eine Bergkamener Schule besuchen werden, stehen 75 Viertklässler gegenüber, die sich für eine Schule in einer Nachbargemeinde entschieden haben.

 

 

Die Einpendler werden folgende Schulen besuchen:

 

Realschule Oberaden:                    2 Schüler/-innen

Willy-Brandt-Gesamtschule:           9 Schüler/-innen

       Städt. Gymnasium                          2 Schüler/-innen

 

 

 

Die 75 Auspendler haben sich an folgenden Schulen angemeldet:

 

Werne

 

Sekundarschule:                             17 Schüler/-innen

Anne-Frank-Gymnasium:               16 Schüler/-innen

Christophorus-Gymnasium:            11 Schüler/-innen

 

Kamen

 

Hauptschule:                                   2 Schüler/-innen

Gymnasium:                                    8 Schüler/-innen

Gesamtschule:                             10 Schüler/-innen

                                  

Lünen

 

Geschwister-Scholl-

Gesamtschule:                                4 Schüler/-innen

Hauptschule:                                   1 Schüler/-in

Ludwig-Uhland-

Realschule:                                     1 Schüler/-in

 

Sonstige

 

Realschule Bönen:                          1 Schüler/-in

Ernst –Barlach-Gymn. Unna:         1 Schüler/-in

LWL-Förderschule:                         1 Schüler/-in

Th.-Heuss-Gymn. Waltrop:             1 Schüler/-in

Landschlossschulheim Heessen:   1 Schüler/-in

 

Laut Urteil des OVG Münster vom 21.02.2013 darf eine Schule die Aufnahme von Schülern nicht deshalb ablehnen, weil sie in einer anderen Stadt wohnen. Die Zugehörigkeit zu einer Gemeinde darf daher bei einem Anmeldeüberhang nicht das alleinige Ablehnungskriterium sein.

 

Zum 21.04.16 waren von 419 Viertklässlern/-innen der Bergkamener Grundschulen somit 415 an einer weiterführenden Schule gemeldet. Hinsichtlich 4 Kindern wurden die Erziehungsberechtigten durch das Schulverwaltungsamt schriftlich aufgefordert, die Anmeldungen zu weiterführenden Schulen noch nachzuweisen.

 

Von den 419 Viertklässlern der Bergkamener Grundschulen wurden somit 311mit Empfehlungen an den hiesigen weiterführenden Schulen angemeldet. Hinzu kommen 75 auspendelnde Schülerinnen und Schüler und 29 Schüler/-innen im gemeinsamen Lernen. 4 Meldungen standen am 21.04.16 noch aus.

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kray

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Bläsing