Betreff
Verteilung der Fördermittel für die Behindertenarbeit in Bergkamen im Jahr 2016
Vorlage
11/0579
Aktenzeichen
50 mö-
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Behindertenbeirat der Stadt Bergkamen beschließt, die Fördermittel für die Behindertenarbeit im Haushalts-/Budgetjahr 2016 i. H. v. insg. 6.140 € zu zwei Dritteln als Grundförderung, zu gleichen Teilen aufgeteilt auf alle geförderten Gruppen, und zu einem Drittel anhand der Mitgliederzahlen zum Stand 31.12.2015 wie folgt zu verteilen:

 

Mitglieder

 2/3

 1/3

Gesamt-

Gruppe/Verein:

31.12.2015

Grundförderung

nach Mitgliedern

förderung:

Behindertengruppe

Wichernhaus

22

454,81 €

175,20 €

630,02 €

Behindertengruppe

Martin-Luther-Zentrum

16

454,81 €

127,42 €

582,23 €

Behindertensportgemeinschaft

Bergkamen

97

454,81 €

772,48 €

1.227,29 €

Gehörlosenverein

Einigkeit

7

454,81 €

55,75 €

510,56 €

Freundeskreis der

Von-Bodelschwingh-Schule

34

454,81 €

270,77 €

725,58 €

Behindertengruppe Oberaden

(Jochen-Klepper-Haus)

10

454,81 €

79,64 €

534,45 €

Behindertengruppe

Junge Erwachsene von St. Elisabeth

7

454,81 €

55,75 €

510,56 €

Blinden- und Sehbehindertenverein

Bergkamen

24

454,81 €

191,13 €

645,94 €

Initiative „Down-Syndrom“

Kreis Unna e. V.

40

454,81 €

318,55 €

773,36 €

257

4.093,33 €

2.046,67 €

6.140,00 €

 

Sachdarstellung:

 

Wie auch in den Vorjahren soll die örtliche Behindertenarbeit in Bergkamen im Jahr 2016 finanziell mit Mitteln in einer Gesamthöhe von 6.140,00 € gefördert werden. Hierdurch soll den örtlichen Selbsthilfegruppen bzw. - organisationen eine grundlegende finanzielle Ausstattung für ihre Tätigkeit garantiert werden.

 

Da es sich bei den in 2016 bereitgestellten Mitteln um die Förderung der örtlichen Behindertenarbeit in Bergkamen handelt, soll bei den über das Stadtgebiet hinaus organisierten Gruppen durch diese selbst eine Verwendung der Förderbeträge ausschließlich für die Bergkamener Mitglieder sichergestellt werden. Eine Weiterleitung an übergeordnete Organisationen ist ausgeschlossen.

 

Die Ermittlung der Zuschussbeträge basiert auf der in der Sitzung des Behindertenbeirates vom 20.03.2013 beschlossenen Verteilungsvariante, wonach 2/3 des Zuschusses als Grundförderung und 1/3 des Zuschusses anhand der Mitgliederzahlen verteilt werden soll.

 

An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass sowohl die Regionalgruppe Bergkamen vom Bundesverband Polio sowie die Deutsche Rheumaliga im Jahr 2016 zu Gunsten der anderen Gruppen auf diese finanzielle Förderung verzichten.

 

Durch die einzelnen Gruppen wurden folgende Mitgliederzahlen zum Stichtag 31.12.2015 an die Verwaltung gemeldet:

 

Mitglieder am

Gruppe/Verein:

31.12.2015:

Behindertengruppe Wichernhaus

22

Behindertengruppe Martin-Luther-Zentrum

16

Behindertensportgemeinschaft Bergkamen

97

Gehörlosenverein Einigkeit

7

Freundeskreis der Von-Bodelschwingh-Schule

34

Behindertengruppe Oberaden (Jochen-Klepper-Haus)

10

Behindertengruppe Junge Erwachsene von St. Elisabeth

7

Blinden- und Sehbehindertenverein Bergkamen

24

Initiative „Down-Syndrom“, Kreis Unna e. V.

40

Insgesamt

257

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Stellv. Amtsleiter

 

 

 

 

Brüggenthies

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Möllmann