Beschlussvorschlag:
Der Behindertenbeirat der Stadt Bergkamen beschließt, die Fördermittel für die Behindertenarbeit im Haushalts-/Budgetjahr 2016 i. H. v. insg. 6.140 € zu zwei Dritteln als Grundförderung, zu gleichen Teilen aufgeteilt auf alle geförderten Gruppen, und zu einem Drittel anhand der Mitgliederzahlen zum Stand 31.12.2015 wie folgt zu verteilen:
Mitglieder |
2/3 |
1/3 |
Gesamt- |
|
Gruppe/Verein: |
31.12.2015 |
Grundförderung |
nach Mitgliedern |
förderung: |
Behindertengruppe
Wichernhaus |
22 |
454,81 € |
175,20 € |
630,02 € |
Behindertengruppe Martin-Luther-Zentrum |
16 |
454,81 € |
127,42 € |
582,23 € |
Behindertensportgemeinschaft Bergkamen |
97 |
454,81 € |
772,48 € |
1.227,29 € |
Gehörlosenverein
Einigkeit |
7 |
454,81 € |
55,75 € |
510,56 € |
Freundeskreis
der Von-Bodelschwingh-Schule |
34 |
454,81 € |
270,77 € |
725,58 € |
Behindertengruppe
Oberaden (Jochen-Klepper-Haus) |
10 |
454,81 € |
79,64 € |
534,45 € |
Behindertengruppe
Junge
Erwachsene von St. Elisabeth |
7 |
454,81 € |
55,75 € |
510,56 € |
Blinden-
und Sehbehindertenverein Bergkamen |
24 |
454,81 € |
191,13 € |
645,94 € |
Initiative
„Down-Syndrom“ Kreis
Unna e. V. |
40 |
454,81 € |
318,55 € |
773,36 € |
257 |
4.093,33 € |
2.046,67 € |
6.140,00 € |
Wie auch in den Vorjahren soll die örtliche Behindertenarbeit in Bergkamen im Jahr 2016 finanziell mit Mitteln in einer Gesamthöhe von 6.140,00 € gefördert werden. Hierdurch soll den örtlichen Selbsthilfegruppen bzw. - organisationen eine grundlegende finanzielle Ausstattung für ihre Tätigkeit garantiert werden.
Da
es sich bei den in 2016 bereitgestellten Mitteln um die Förderung der örtlichen
Behindertenarbeit in Bergkamen handelt, soll bei den über das Stadtgebiet
hinaus organisierten Gruppen durch diese selbst eine Verwendung der Förderbeträge
ausschließlich für die Bergkamener Mitglieder sichergestellt werden. Eine
Weiterleitung an übergeordnete Organisationen ist ausgeschlossen.
Die Ermittlung der Zuschussbeträge basiert auf der in der Sitzung des Behindertenbeirates vom 20.03.2013 beschlossenen Verteilungsvariante, wonach 2/3 des Zuschusses als Grundförderung und 1/3 des Zuschusses anhand der Mitgliederzahlen verteilt werden soll.
An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass sowohl die Regionalgruppe Bergkamen vom Bundesverband Polio sowie die Deutsche Rheumaliga im Jahr 2016 zu Gunsten der anderen Gruppen auf diese finanzielle Förderung verzichten.
Durch die einzelnen Gruppen wurden folgende Mitgliederzahlen zum Stichtag 31.12.2015 an die Verwaltung gemeldet:
Mitglieder am |
|
Gruppe/Verein: |
31.12.2015: |
Behindertengruppe
Wichernhaus |
22 |
Behindertengruppe
Martin-Luther-Zentrum |
16 |
Behindertensportgemeinschaft
Bergkamen |
97 |
Gehörlosenverein
Einigkeit |
7 |
Freundeskreis
der Von-Bodelschwingh-Schule |
34 |
Behindertengruppe
Oberaden (Jochen-Klepper-Haus) |
10 |
Behindertengruppe
Junge Erwachsene von St. Elisabeth |
7 |
Blinden- und
Sehbehindertenverein Bergkamen |
24 |
Initiative
„Down-Syndrom“, Kreis Unna e. V. |
40 |
Insgesamt |
257 |
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
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Stellv. Amtsleiter Brüggenthies |
Sachbearbeiter Möllmann |
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