Der Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Kreis Unna ist
örtlicher Träger der Sozialhilfe nach dem SGB XII. Die Durchführung der
Aufgaben der Sozialhilfe hat der Kreis Unna mittels Satzung an die
kreisangehörigen Städte und Gemeinden delegiert.
Zentrale Aufgabe
der Sozialhilfe, die durch die Stadt Bergkamen erbracht wird, ist die Beratung
und Unterstützung gemäß § 11 SGB XII.
Um sowohl den
gesetzlichen als auch den örtlichen Anforderungen gerecht zu werden, wurde in
der Verwaltung bereits im Jahr 2007 neben den bestehenden Stellen in der
Sachbearbeitung eine sozialarbeiterische Stelle eingerichtet.
Diese Stelle umfasst insbesondere folgende
Aufgabengebiete:
·
Sozialarbeiterische
Betreuung des Personenkreises des SGB XII
- Nicht erwerbsfähige Personen
- Personen,
die das 65. Lebensjahr vollendet haben
·
Neben der allgemeinen Beratung bei
leistungsrechtlichen Fragen findet Beratung
und Hilfestellung statt bei
- finanziellen
Schwierigkeiten,
- der
Überprüfung der Notwendigkeit des Zuschusses "Essen auf Rädern",
- der
Überprüfung der Notwendigkeit hauswirtschaftlicher Hilfe,
- dem
Ausfüllen notwendiger Unterlagen u. Anträge,
- der
Wohnungssuche
und durch die
persönliche Vermittlung nach Notwendigkeit an andere spezialisierte
Beratungsstellen (z.B. psychosozialer Dienst des Gesundheitsamtes,
Suchtberatung, Schuldnerberatung o.ä.) statt.
·
Anregung von Betreuungen
Es findet eine
Beratung über die Notwendigkeit, Inhalte und Umfang einer rechtlichen Betreuung
statt. Bei Bedarf wird die Betreuung angeregt bzw. werden Angehörige auf
Alternativen hingewiesen. Im Vorfeld kommt es zum Austausch mit Angehörigen,
Pflegediensten, der Betreuungsstelle des Kreises Unna, bei bestehenden
Betreuungen mit den gesetzlich bestellten Betreuern.
·
Allgemeine
Wohnungsangelegenheiten, Wohnraumversorgung und Vermeidung von Obdachlosigkeit
Das zuständige Amtsgericht
Kamen teilt der Stadt Bergkamen im Rahmen von § 36 Abs. 2 SGB XII mit, wenn
Klagen auf Räumung von Wohnraum eingegangen sind. In diesem Fall werden
Hilfestellungen zwecks Vermeidung von Räumungen und dadurch drohender
Obdachlosigkeit angeboten. Diese Dienstleistung besteht für alle betroffenen Einwohner
Bergkamens.
Folgende
Hilfsangebote werden unterbreitet:
- Ursachenermittlung der Mietrückstände
- Bestandsaufnahme der finanziellen Situation
- Überlegungen zur Tilgung der Mietrückstände
- Verhandlungen mit dem Vermieter über
Ratenzahlungsvereinbarungen
- ggf. Kontaktaufnahme zum Jobcenter Kreis
Unna wegen Miet- und Ratenzahlungen
- Hilfe bei Darlehensbeschaffung beim
Jobcenter Kreis Unna oder im Sachgebiet Soziales, Senioren, Gesundheit
- Hilfestellung bei Wohnungssuche/Ausgabe
Vermieterliste
- Angebot der
Budgetplanung/Haushaltsbuchführung
- Vermittlung zur Schuldnerberatung
Wohnungslose, die
in städtischen Unterkünften untergebracht sind, werden sozialarbeiterisch
betreut. Grundsätzlich wird eine Rückführung in reguläre Wohnverhältnisse im
freien Wohnungsmarkt angestrebt. Hier ist anzumerken, dass bei bestehender
Schuldenproblematik und in der Person begründeten Vermittlungshemmnissen es
mitunter sehr schwierig ist für diesen Personenkreis Wohnungen zu finden.
Nachfolgend wird
dargestellt, wie die angebotenen sozialen Dienstleistungen in den vergangenen
fünf Jahren in Anspruch genommen wurden:
2011 2012 2013 2014 2015
allgem. Beratungsfälle 121 132 85 75 35
Überprüfung "Essen auf Rädern" 4 3 6 1 1
Überprüfung hauswirtschaftl. Versorgung 6 1 5 4 5
Anregung / Beratung Betreuung 7 5 1 0 1
Beratung bei
Energierückständen 30 32 15 6 0
Räumungsklagen 143 149 153 148 136
Wohnungsangelegenheiten nicht erfasst 11 9 22 44
Fälle insg.: 311 333 274 256 222
Der Bereich der Räumungsklagen nimmt seit Jahren
einen großen Teil der täglichen Arbeit ein und wird deswegen gesondert
dargestellt:
2011 2012 2013 2014 2015
Räumungsklagen 143 149 153 148 136
Beratungsfälle 65 60 81 72 58
Vermiedene Räumungen 36 43 51 41 22
Durchgeführte Räumungen 32 54 45 47 48
Unterbringungen in städt. Unterkünften 1 4 4 1 2
Aus Sicht der
Verwaltung ist die Vorhaltung dieser Dienstleistungen nicht nur die Erfüllung
einer rechtlichen Vorgabe, sondern sowohl aus sozialer wie auch
wirtschaftlicher Sicht ein wichtiger Baustein der Sozialhilfe. In der täglichen
Arbeit zeigt sich die Notwendigkeit der Hilfestellung dieses Personenkreises,
da oftmals komplexe soziale Problemlagen eine individuelle sozialarbeiterische
Beratung erfordern, die von einer einmaligen Beratung bis zu einer
langfristigen Begleitung reicht.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
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Amtsleiterin Höchst |
Sachbearbeiter Möllmann |
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