Betreff
Durchführung einer im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums geförderten "Einstiegsberatung kommunaler Klimaschutz"
Vorlage
11/0481
Aktenzeichen
36.04.
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr des Rates der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und unterstützt die Durchführung eines integrierten Klimaschutzprozesses für die Stadt Bergkamen.

Sachdarstellung:

 

 

 

Gesetzliche Ausgangslage

 

Als erstes Bundesland hat NRW im Januar 2013 ein Klimaschutzgesetz erlassen, in dem als Ziele die landesweite Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindestens

25 % und bis 2050 um mindestens 80 % im Vergleich zum Jahr 1990 festgesetzt wurden.

Zur Erreichung dieser Ziele kommen der Verbesserung der Energieeffizienz, der Energieeinsparung und dem Ausbau der regenerativen Energien besondere Bedeutung zu.

Gleichzeitig sollen nach dem Klimaschutzgesetz geeignete Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel entwickelt und umgesetzt werden. Dazu wird ein Klimaschutzplan mit einem umfassenden Maßnahmenkatalog zum Schutz des Klimas und der Anpassung an den Klimawandel als für die Landesregierung verbindlicher Handlungsleitfaden erstellt.

Ebenso ermächtigt das Klimaschutzgesetz die Landesregierung zum Erlass von Rechtsverordnungen und somit die Umsetzung bestimmter Vorgaben und Maßnahmen des Klimaschutzplans für öffentliche Stellen und Gemeinden verbindlich zu machen.

 

 

Klimaschutzkonzepte

 

Sowohl die Klimaschutzziele der Bundes- als auch der Landesregierung sind nur erreichbar, wenn alle Verwaltungsebenen so wie alle relevanten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Akteure einen ihren Potenzialen entsprechenden Beitrag zur Energieeffizienz, Energieeinsparung und Energiegewinnung leisten. Die Basis der Gesamtheit der öffentlichen Stellen sind dabei die kommunalen Verwaltungen. Ihnen kommt sowohl als „Energieverbraucher“ in ihren eigenen Liegenschaften und hoheitlichen Tätigkeiten als auch in ihrer Funktion als Vorbild und Multiplikator eine tragende Rolle für den Klimaschutz und die Klimaanpassung zu. Um diese Rolle zu erfüllen sind von den Kommunen zu erstellende „Klimaschutzkonzepte“ der lokale Leitfaden und Maßnahmenplan zur Erreichung der beschlossenen nationalen Klimaschutzziele. Dabei umfassen die Maßnahmen eines kommunalen Klimaschutzkonzeptes möglichst alle klimarelevanten Bereiche einer Stadt wie z.B. öffentliche Liegenschaften, Straßenbeleuchtung, Verkehr, Industrie, Gewerbe, Handel und private Haushalte.

Ausgangspunkt für ein kommunales Klimaschutzkonzept ist zunächst die Bestandsaufnahme des Energieverbrauchs der Kommune und eine Bilanz, die möglichst alle relevanten CO2-Emissionen einer Stadt umfassenden sollte. Aufbauend auf den Energieverbrauch bzw. Strom- und Wärmebedarf sollen in einem Klimaschutzkonzept technisch und wirtschaftlich umsetzbare Potenziale zur Energieeinsparung, Steigerung der Energieeffizienz und Verringerung der Treibhausgasemissionen erarbeitet werden. Da sowohl Potenzialermittlung als auch deren Umsetzung wesentlich von der Akzeptanz aller Wirtschafts- und Gesellschaftsteile in einer Stadt abhängen, kann ein Klimaschutzkonzept nur mit einer möglichst breiten Öffentlichkeitsbeteiligung erstellt werden. Aus der Einbindung der klimarelevanten Akteure einer Kommune in die Konzepterstellung soll letztlich ein zielgruppenorientierter Katalog kurz- und mittelfristig umsetzbarer Maßnahmen und Handlungsbeschreibungen entstehen.

 

 

Ausgangssituation in Bergkamen

 

Entsprechend der jeweiligen Zuständigkeiten sind von den Fachämtern der Stadtverwaltung in den vergangenen Jahren Projekte und Maßnahmen auch unter dem Aspekt des Klimaschutzes erarbeitet und umgesetzt worden. Dazu gehören ein Gebäude- und Energiemanagement für städtische Gebäude und Liegenschaften, die Gewinnung (Photovoltaik auf städt. Gebäuden) und Nutzung (Versorgungsvertrag mit Strom aus Wasserkraft) erneuerbarer Energien im Rahmen der kommunalen Energieversorgung, Änderung des Mobilitätsverhaltens durch Förderung des ÖPNV, Ausbau und Förderung des Radwegenetzes und die Reduzierung des CO2-Ausstoßes der städtischen Fahrzeugflotte durch entsprechende Beschaffungen.

Die erfolgreichen Beiträge der Stadt Bergkamen spiegeln sich nicht zuletzt im kürzlich vorgestellten Energiebericht 2015 wider.

Daneben ist die kommunale Tochtergesellschaft Gemeinschaftsstadtwerke Kamen-Bönen-Bergkamen GmbH Kooperationspartner für die Stadt Bergkamen sowohl bei der Gewinnung und Nutzung regenerativer Energien als auch bei Einsparbemühungen beim Energie- verbrauch.

Diese bisherigen Einzelbausteine sollen zu einem integrierten Klimaschutzprozess, an dessen Anfang die Stadt Bergkamen steht, zusammengeführt, koordiniert und durch weitere realisierbare Handlungsfelder ausgebaut werden.

 

 

Nutzung von Fördermitteln

 

Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums besteht für Kommunen die Möglichkeit, Fördermittel der sog. „Kommunalrichtlinie“ zur Erstellung von  Klimaschutzkonzepten bzw. Klimaschutzteilkonzepten auf freiwilliger Basis zu erhalten. Danach ist zu erwarten, dass eine Förderung durch Bundesmittel aus der Kommunalrichtlinie nicht mehr zur Verfügung gestellt wird.

Darüber hinaus bietet die Kommunalrichtlinie die Förderung einer sog. Einstiegsberatung zum kommunalen Klimaschutz durch externe Beratungsbüros an. Diese Einstiegsberatung soll den Kommunen als Basis für ein anschließend zu erstellendes Klimaschutzkonzept dienen.

 

Die Förderung einer solchen Einstiegsberatung ist vom Dezernat für Bauen und Stadtentwicklung rechtzeitig beantragt und vom Projektträger im Herbst 2015 bewilligt worden. Die Auftragsvergabe für die externe Einstiegsberatung konnte auf dieser Basis gemäß den Vergaberichtlinien erfolgen. Der Bewilligungszeitraum der Förderung erstreckt sich bis zum 31. August  2016, die Höhe der Förderung liegt bei 85 % der externen Kosten.

Die Einstiegsberatung kommunaler  Klimaschutz wird durch die Firma infas enermetric Consulting GmbH aus Greven erfolgen, deren Referenzen sowohl Einstiegsberatungen als auch die Erstellung von Klimaschutzkonzepten in diversen Kommunen umfassen.

Der städtische Eigenanteil an den Kosten der Einstiegsberatung beträgt 1.714,- €.

 

Der geförderte Leistungsumfang der Einstiegsberatung beinhaltet insgesamt 15 Beratertage, davon mindestens 6 Tage vor Ort.

 

 

Umsetzung der Einstiegsberatung

 

In Anlehnung an die Bedingungen des Förderprogramms soll die Einstiegsberatung den kommunalen Verwaltungen dazu dienen, sowohl ihre bisherigen Maßnahmen im Sinne des Klimaschutzes zu bilanzieren als auch weitere potenzielle Handlungsschwerpunkte zu identifizieren. Diese Identifikation soll unter Beteiligung möglichst aller politisch, wirtschaftlich und gesellschaftlich relevanten Akteure erfolgen und damit die Akzeptanz für die Umsetzung dieser Schwerpunkte als gesamtstädtische Aufgabe geschaffen werden.

In der Einstiegsberatung werden der Status quo der Strukturen und Aktivitäten analysiert, potenzielle Klimaschutzmaßnahmen aufgezeigt und diskutiert sowie ein Zeitplan entwickelt, wie ein Klimaschutzprozess in der Stadt verankert und umgesetzt werden kann. Ziel ist die Entscheidungsfindung über die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes im Sinne des Klimaschutzgesetzes NRW und die darin enthaltenen Handlungsschwerpunkte.

 

 

Für die Durchführung der Einstiegsberatung sind folgende Schwerpunkte geplant:

 

1.         Beschreibung der Ausgangssituation

 

-           Erfassung und Analyse der Strukturen, Zuständigkeiten und Abläufe in der Stadt

            Bergkamen (Stadtverwaltung, Eigenbetriebe, Gemeinschaftsstadtwerke,

            Kommunalpolitik) zur Etablierung eines strukturierten Klimaschutzprozesses in

            Bergkamen

-           Zusammenstellung der Klima relevanten Fachämter/Sachgebiete und der jeweiligen

Ansprechpartner innerhalb der Verwaltung sowie Initiierung eines internen Arbeitskreises für die zukünftige Leitbild- und Strategieentwicklung des kommunalen Klimaschutzes

-           Recherche der bisherigen Aktivitäten der Stadt sowie vorhandener Grunddaten für eine fortschreibbare CO2-Bilanz

 

2. Ermittlung externer relevanter Akteure

 

-           Zusammenstellung der externen Akteure aus den Bereichen Politik, Wirtschaft, Verkehr, Verbände, und Institutionen

-           Ermittlung geeigneter Instrumente zur Einbindung und Beteiligung der externen Akteure in den vorbereitenden Prozess und die spätere Konzepterstellung wie z.B. Workshops, Interviews, Abfragen

-           Gestaltung und Durchführung eines partizipativen Prozesses zur Beteiligung externer

Akteure (Informationen, Präsentationen, Instrumente für die Beteiligung, Dokumentation, weitere Vorgehensweise abstimmen)

-           Ermittlung bisheriger Klimaschutzleitbilder und prioritärer Handlungsfelder

 

3. Durchführung von Werkstattgesprächen:

 

-           Diskussion, Entwicklung und Festlegung von Leitbildern, kommunalen und externen

Handlungsfeldern,

-           Erstellung von Zielvorgaben für einen kommunalen Klimaschutz

-           Prüfung der Einbeziehung der Klimaanpassung als Handlungsfeld innerhalb eines

integrierten Klimaschutzkonzeptes oder eines selbständigen Teilkonzeptes

-           Ermittlung geeigneter Monitoringparameter und -verfahren bezüglich der

in einem partizipativen Prozess erarbeiteten Klimaschutzziele

-           begleitende Öffentlichkeitsarbeit

-           Abschließende Zusammenfassung eines Klimaschutz-Leitbildes und prioritärer

Handlungsfelder als Grundlage für die Erarbeitung eines Klimaschutzkonzeptes

 

 

 

4. Ergebnis

 

-           Zusammenführung der Ergebnisse der Werkstattgespräche zu einem Leitbild mit realisierbaren Handlungsschwerpunkten als Basis für einen Förderantrag gemäß der

Kommunalrichtlinie und die Erarbeitung eines Klimaschutzkonzeptes

-           Erstellung eines Abschlussberichts

-           Ergebnispräsentation in den politischen Gremien

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing Peters

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Busch